Verband Wohneigentum e.V.
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Verband Wohneigentum e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Verband Wohneigentum e.V. (VWE) ist ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverband für selbstnutzende Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen. Er ist Dachverband von 16 Landesverbänden, die bundesweit rund 320.000 Mitgliedsfamilien betreuen, die zumeist im Einfamilienhaus mit Garten, aber auch in Eigentumswohnungen leben. Ziel des VWE ist, jede und jeden bei Erwerb und Erhalt eines selbst gestalteten familiengerechten und ökologisch wie ökonomisch nachhaltigen Zuhauses zu unterstützen.
Der VWE setzt sich gegenüber dem Gesetzgeber, den Behörden und der Wirtschaft für die Verbraucherrechte ein. Der Verein vertritt seine Interessen, indem er Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts, Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages sowie deren Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden der Ministerien führt. Zudem gibt er Stellungnahmen und Positionspapiere ab und versendet direkte Anschreiben oder Einladungen zu Veranstaltungen, um den Kontakt und Dialog zu fördern.
Interessenvertretung einerseits wie Verbraucherberatung andererseits umfassen das selbstgenutzte Wohneigentum und dessen ökonomischen und ökologischen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, aber auch den Garten als naturverbundenen Erholungsraum und Hort der Artenvielfalt von Flora und Fauna. Über die Einzelimmobilie hinaus, befasst sich der VWE mit einer nachhaltigen Siedlungs- und Quartiersentwicklung, im Zuge dessen mit Stadtentwicklung und ländlichen Räumen. Wichtig sind ihm eigentumsfreundliche wohnungspolitische Rahmenbedingungen, auch unter sozialen Gesichtspunkten.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Energienetze; Stadtentwicklung; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliches Recht; Internetpolitik; Familienpolitik; Verbraucherschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Versicherungswesen; Seniorenpolitik; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Recht"; Artenschutz/Biodiversität; Rente/Alterssicherung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Zivilrecht; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Keine Pflicht, sondern ein Recht auf Versicherung für Elementarschäden: Der Verband Wohneigentum lehnt eine Pflicht zum Abschluss von Elementarversicherungen ab, fordert jedoch ein Recht auf den Abschluss einer Elementarversicherung für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Gebäudeversicherung haben bzw. abschließen.
- Verbraucherschutz bei der Transformation von Gas- und Wasserstoffnetzen: Der Verband Wohneigentum setzt sich dafür ein, dass alle Maßnahmen im Rahmen der erforderlichen Energiewende für die Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglich und sozialverträglich realisiert werden. Neben den wirtschaftlichen Belangen der Energieversorger und Netzbetreiber sind die Belange der Bürger*innen integrativ in die Planungen einzubeziehen.
- Im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuch die Interessen selbstnutzender Eigentümer*innen stärken: Der Verband Wohneigentum betont die Wichtigkeit, dass selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in städtebauliche Planungen einbezogen werden und von Bürokratie entlastet werden, um die Eigenheimquote zu erhöhen und gleichzeitig nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.
- Änderungen der TA Lärm mit Augenmaß: Der Verband Wohneigentum setzt sich dafür ein, dass keine Änderung von Lärmbelastungsgrenzen eingeführt werden. Lärmbelastung kann erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben, einschließlich Stress, Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einer generellen Verringerung der Lebensqualität.
- Die Novelle der KÜO sollte nicht zu höheren Kosten für Eigentümer*innen führen: Der Verband Wohneigentum weist darauf hin, dass bereits zahlreiche zusätzliche Lasten für die privaten Haushalte zu tragen sind, und eine Änderung der KÜO für die Arbeiten der Schornsteinfeger*innen nicht zu höheren Kosten der Eigentümer und Eigentümerinnen führen dürfen.
- Rücknahme der Kürzung für die Förderung der Energieberatung für Wohneigentümer*innen: Der Verband Wohneigentum e.V. weist darauf hin, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium durchgeführte deutliche Kürzung der Fördermittel für Energieberatungen ein falsches Signal an Eigentümer*innen sendet. Diese Maßnahme wird die notwendige Wärmewende erschweren und steht im Widerspruch zu den Klimazielen, die eine umfassende Unterstützung und Beratung der Immobilieneigentümer*innen erfordern.
- Verbraucherrechte stärken und Preistransparenz in der Fernwärme herstellen: Der Verband Wohneigentum e.V. fordert eine faire, transparente und bezahlbare Fernwärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung muss schneller vorankommen, damit Hauseigentümer*innen Klarheit über mögliche Anschlüsse erhalten. Ein Anschlusszwang ist abzulehnen – Wärmenetze müssen durch attraktive Preise überzeugen, nicht durch Zwang. Zudem braucht es eine bundesweite Preisaufsicht, da Verbraucher*innen bisher oft an einen Anbieter gebunden und intransparenten Preissteigerungen ausgesetzt sind. Damit Fernwärme klimafreundlich wird, muss der Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigt und bürgernahe Lösungen wie Nahwärme-Genossenschaften stärker gefördert werden.
- Mehr Zeit für die Sanierung bei der Förderung "Jung kauft Alt": Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ der Bundesregierung ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sieht der Verband Nachbesserungsbedarf in der Zugänglichkeit des Programms. Die aktuellen Anforderungen sind für viele Familien nur schwer zu erfüllen, sodass letztlich lediglich ein begrenzter Kreis von Familien von der Förderung profitieren kann.
- Erbbaurecht sozialverträglich gestalten: Der Verband Wohneigentum e.V. betont nachdrücklich die Bedeutung des Erbbaurechts als wesentliches Instrument zur Schaffung und Erhaltung bezahlbaren Wohnraums. Besonders für Menschen, die seit Jahrzehnten auf einem Erbpachtgrundstück leben, muss sichergestellt werden, dass sie den Erbbauzins weiterhin finanziell tragen können. Eine soziale Ausgestaltung des Erbbauzinses, etwa durch Berücksichtigung der Haushaltsgröße oder des Nettohaushaltseinkommens, ist daher essenziell, um unzumutbare Belastungen zu vermeiden.
- Neue Grundsteuer muss bezahlbar bleiben: Der Verband Wohneigentum kritisiert die neuen Bewertungsmodelle der Grundsteuer, die zu Ungerechtigkeiten führen, und fordert unter anderem großzügige Härtefallregelungen. Viele Eigentümer*innen können sich die massiven Erhöhungen kaum leisten. Die standardisierten Bewertungszahlen sind realitätsfern und müssen erneut auf politischer Ebene angepasst werden.
- Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen muss einfacher werden: Der Verband Wohneigentum begrüßt die überarbeitete Steuerermäßigung nach § 35c EStG, fordert aber eine Anpassung der Fristen, eine vereinfachte Nachweispflicht und eine Übertragungsmöglichkeit ins Folgejahr.
- Belange der selbstnutzenden Wohneigentümer*innen stärker berücksichtigen: Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Flexibilisierung des Planungsrechts, kritisiert jedoch, dass die Belange selbstnutzender Eigentümer und Eigentümerinnen zu wenig berücksichtigt werden. Besonders die Zustimmungspflicht der Gemeinden, Paragraf 36a BauGB, führt zu Unsicherheit, da Fristen und Begründungspflichten fehlen. Zudem warnt der Verband vor steigenden Bodenpreisen und Infrastrukturkosten, die private Bauherren belasten könnten. Eine sozial gerechte Ausgestaltung und stärkere Berücksichtigung kleiner Vorhaben werden daher gefordert.
- Verbändebeteiligung Neufassung BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und weiteren Kosten im Sinne von § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG: Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt, dass mit § 35c EStG ein Förderinstrument im Sinne des Klimaschutzes geschaffen wurde. Die parallele Existenz beider Regelungen - § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und § 35c EStG - führt in der Praxis zu Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen, insbesondere bei Maßnahmen mit ökologischer Zielsetzung. Es sollte daher klargestellt werden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG auf selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich keine Anwendung findet. Um Missverständnisse und Verunsicherungen auszuräumen, regen wir an, dies im neuen BMF-Schreiben ausdrücklich zu benennen.
- Stärkung gemeinwohlorientierter Wirtschaftsformen-GmgV als Chance für Quartiersenergie, mit klarem Nachbesserungsbedarf: Wir unterstützen die Einführung der GmgV grundsätzlich, gleichzeitig fordern wir, dass die neue Rechtsform praxistauglich ausgestaltet wird und tatsächlich für gemeinwohlorientierte Projekte – insbesondere im Bereich Quartiers- und Bürgerenergie – nutzbar ist.
- Beschleunigter Glasfaserausbau mit klarer Eigentümerbeteiligung - Transparenz, Zuständigkeiten und Akzeptanz stärken: Wir unterstützen den beschleunigten Ausbau digitaler Infrastruktur und möchten zugleich sicherzustellen, dass Gebäude- und Grundstückseigentümer*innen frühzeitig einbezogen, transparent informiert und rechtssicher eingebunden werden.
- Rückschritt für private Energiewende verhindern - Förderung kleiner PV-Anlagen und Einspeisung sichern: Der Verband Wohneigentum weist darauf hin, dass der Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle einen grundlegenden Systemwechsel darstellt, der insbesondere für private Eigentümer*innen mit kleinen PV-Anlagen mit erhöhten wirtschaftlichen Risiken verbunden sein kann. Insbesondere Einspeisebegrenzungen, stärkere Marktmechanismen und veränderte Förderstrukturen können die Attraktivität von Investitionen in Photovoltaik deutlich beeinflussen. Aus Sicht des Verbands besteht die Gefahr, dass sich die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an der Energiewende verringert und Photovoltaik zunehmend auf einkommensstärkere Haushalte beschränkt bleibt.
- Begrenzung finanzieller Belastungen und Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Eigentumsrechte.: Der bestehende Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll im Sinne der selbstnutzenden Wohneigentümer*innen angepasst werden. Der Verband möchte, dass Investitionen erleichtert werden und dafür sorgen, dass Eingriffe in das Eigentumsrecht verhältnismäßig bleiben.
- Planungssicherheit und Transparenz für selbstnutzende Wohneigentümer*innen bei der kommunalen Wärmeplanung: Der Entwurf soll im Sinne selbstnutzender Wohneigentümer*innen weiterentwickelt werden. Ziel ist es, dass die kommunale Wärmeplanung als verlässliche Grundlage für private Investitionsentscheidungen dient — und dass Eigentümerinnen nachvollziehbare Informationen erhalten, wenn Kommunen das vereinfachte Verfahren nutzen.
- Verbraucherschutz und Investitionssicherheit für selbstnutzende Wohneigentümer*innen beim Gebäudemodernisierungsgesetz: Der Verband Wohneigentum möchte den Referentenentwurf GModG im Sinne selbstnutzender Wohneigentümerinnen weiterentwickeln. Ziel ist es, dass Technologieoffenheit beim Heizungstausch mit verlässlicher Orientierung, wirksamer Beratung und sozialer Absicherung verbunden wird — und dass Eigentümerinnen langfristige Investitionsentscheidungen treffen können, ohne die zentralen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Risiken der Wärmewende allein zu tragen.
- Änderungsbedarf bei Finanzierung und Abgrenzung zu privater Eigentumsbildung: Der Verband Wohneigentum sieht das Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) kritisch. Der Verband erkennt Potenzial der neuen Rechtsform für gemeinschaftliche und gemeinwohlorientierte Strukturen, fordert jedoch, dass die dauerhafte Vermögensbindung nicht dazu führen darf, das Leitbild des selbstgenutzten Wohneigentums und der privaten Vermögensbildung normativ abzuwerten oder politisch zu benachteiligen.
- Verfahrensbeschleunigung im Umweltrecht darf Beteiligungsrechte selbstnutzender Wohneigentümer*innen nicht schwächen: Der Verband begrüßt Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Umweltschutzverfahren, insbesondere im Fluglärm- und Asbestentsorgungsrecht, macht jedoch deutlich, dass verkürzte Fristen und rein digitale Verfahrenswege nicht dazu führen dürfen, dass unmittelbar betroffene Eigentümer*innen faktisch von wirksamer Beteiligung ausgeschlossen werden.
- Verlässliche Förderbedingungen für energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohneigentum sichern: Der Verband begrüßt einzelne soziale Verbesserungen der BEG-Förderreform, insbesondere den neuen Familienzuschlag und die gezielte Unterstützung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude. Zugleich kritisiert er die kurzfristige Umsetzung ohne ausreichende Übergangsfristen sowie die parallele Kürzung wesentlicher Förderbestandteile, die Investitionsanreize für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer schwächen.
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