EOS Holding GmbH
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EOS Holding GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die EOS Holding ist ein führendes Unternehmen im Bereich des Forderungsmanagements. Die Tätigkeiten werden im Rahmen des eigenen Code of Conduct erbracht. Das Geschäftsmodell ist teilweise komplex und EOS ist Transparenz wichtig, weshalb Gespräche mit politisch Handelnden hilfreich sind. Gleichzeitig ist das Wissen über das gesetzgeberische Handeln in den Bereichen Finanzwirtschaft, Verbraucher - und Datenschutz von besonderer Bedeutung. Ein regelmäßiger Austausch hierzu wird daher angestrebt.
Interessenbereiche: Versicherungswesen; Zivilrecht; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Politisches Leben, Parteien; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Diversitätspolitik; E-Commerce; Bank- und Finanzwesen; Parlamentarisches Verfahren
Regelungsvorhaben:
- Gestaltung der Inkassoregulierung unter Abwägung der Gläubigerinteressen: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkasso ist im Oktober 2021 in Kraft getreten. Damit wurden zeitgleich die erstattungsfähigen Kosten der Inkassounternehmen erheblich reduziert. Gleichzeitig wurde eine Evaluierung des Gesetzes festgehalten. In diesem Zusammenhang sind wir daran interessiert weitere Verschlechterungen der Branchenparameter und weitere Kostensenkungen bei gleichzeitig steigenden (Personal-)kosten sowohl im Interesse der Gläubiger und der Inkassobranche als auch im Interesse der vertragstreu zahlenden VerbraucherInnen zu verhindern. Dazu ist ein Austausch mit den zuständigen Entscheidern auf Bundesebene erforderlich.
- Beaufsichtigung als Kreditdienstleister durch die BaFin optimieren: Ziel der Interessenvertretung ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer in deutsches Recht durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz pragmatischer zu gestalten und die notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck sowie des Aufwandes für die betroffenen Unternehmen zu reduzieren. Im weiteren Verlauf soll das Gesetz evaluiert werden. Hierzu wird versucht, das Gesetz im Nachgang auf ein praktikables Maß zurückzuführen.
Relationen
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