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Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der ADAC e.V. ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein. Sein Zweck ist die Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der Interessen des Kraftfahrwesens, des Motorsports und des Tourismus. Er sieht seine vorrangige Aufgabe in der Förderung und Aufrechterhaltung der Mobilität und der Gesundheit seiner Mitglieder. Hilfe, Rat und Schutz nach Panne, Unfall und Krankheit beschreiben den Kern seiner Tätigkeiten gegenüber den Mitgliedern. Ein hohes Engagement zeigt der ADAC für die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrserziehung. Unabhängige Verbraucherschutztests dienen der Aufklärung der Mitglieder und tragen u. a. zu Fortschritten bei der Fahrzeugsicherheit, beim Umwelt- und Klimaschutz bei. Der ADAC ist ein anerkannter Verbraucherverband. Die Beratungsleistung für Mitglieder umfasst juristische, technische sowie touristische Themen. Zusätzlich gilt der Einsatz des ADAC der Förderung des Motorsports und des Tourismus sowie der Erhaltung, Pflege und Nutzung des kraftfahrttechnischen Kulturgutes, der Förderung der Luftrettung sowie der Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Sportschifffahrt. Im Rahmen der Interessensvertretung setzt sich der ADAC für die Belange der Verkehrsteilnehmenden sowie für Fortschritte im Verkehrswesen unter Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes ein. Dies insbesondere mittels Durchführung von themenbezogenen Veranstaltungen, zu denen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete, deren Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Diesen Personen werden zudem schriftlich zu konkreten Regelungsvorhaben des ADAC angesprochen und ihnen werden Fachinformationen etwa in Form von Stellungnahmen, Positionspapieren oder Umfragen übermittelt. Der ADAC sucht außerdem anlassbezogen das persönliche Gespräch mit diesem Personenkreis. Interessenbereiche: Fossile Energien; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Profisport; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Immissionsschutz; Energienetze; Digitalisierung; Erneuerbare Energien; Breitensport; Tourismus; Verbraucherschutz; Güterverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Luft- und Raumfahrt; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Schienenverkehr; Schifffahrt; Personenverkehr; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Klimaschutz; Strafrecht; Straßenverkehr; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verkehrsinfrastruktur; Zivilrecht; Werbung; Stadtentwicklung; Ländlicher Raum; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Automobilwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Priorisierung von Sanierung und Engpassbeseitigung an den Bundesfernstraßen (BVWP 2040): In der Bundesverkehrswege- und mobilitätsplanung bis 2040 ist der Schwerpunkt auf Modernisierung und Engpassbeseitigung zu legen. Gezielte Aus- und Neubauprojekte müssen möglich bleiben aber entlang einer strikten Prioritätensetzung. Darüber hinaus muss der zunehmenden Unsicherheit langfristiger Verkehrsprognosen besser Rechnung getragen werden. - Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen: Ziel des ADAC ist eine Änderung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll. Diese sollte sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientieren und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordern. Letzteres würde zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge und damit auch zu vermeidbaren THG-Emissionen führen. - Erhalt des Automobilen Kulturgutes damit Oldtimer weiterhin auf öffentlichen Straßen fahren können.: Der ADAC setzt sich für die Bewahrung des Automobilen Kulturgutes und für die Interessen der Oldtimer und Youngtimer fahrenden Mitglieder ein, damit Oldtimer und Youngtimer weiterhin auf öffentlichen Straßen fahren können. - Erweiterung des Anwendungsbereich der KlFzKV auf die Küste: Erweiterung des Geltungsbereichs der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung auf die Seeschifffahrtsstraßen, wo es bisher ausreicht Kleinfahrzeuge mit Schiffsnamen und Heimathafen statt einem Kennzeichen zu versehen. Eine einheitliche Bootsregistrierung ist Grundlage für die Einführung eines Abwrackssystems für alte Boote nach französischem Vorbild (APER). - Zeitnahe Umsetzung der im Masterplan Freizeitschifffahrt benannten Maßnahmen: Zeitnahe Umsetzung der im Masterplan Freizeitschifffahrt der Bundesregierung (März 2022) benannten Maßnahme mit Fokussierung auf Digitalisierung (des Schleusenmanagements / Automatisierung und der Informationen), Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Freizeitwasserstraßeninfrastruktur, Schaffung der personellen Voraussetzungen für die erforderlichen Planungskapazitäten, Prüfung anderer Organisationsstrukturen, Schaffung Voraussetzungen für Antriebwechsel im Wassertourismus, Ausbalancierung der Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen im "Bundesprogramm Blaues Band", Infrastruktur (nach Baufälligkeit und touristischer Relevanz priorisierter Sanierungsfahrplanung, Aufhebung des Priorisierungserlass von WS (BMDV) zugunsten der Güterschifffahrt. - Harmonisierung der verschiedenen Verordnungen zur SpSchV: Pragmatische Harmonisierung der Verordnungen, die die Sport- und Freizeitschifffahrt betreffen: Einbeziehung des Seebereichs in die Sportschifffahrtsverordnung, Inbetriebnahme Wasserfahrzeug nur mit CE-Kennzeichen, Zuständigkeit im Befähigungswesen bei beliehenen Verbänden belassen, digitale Theorieprüfung, Ablehnung einer Unterscheidung von E-Motorbooten bei der Fahrerlaubnis, Ersatz Bootszeugnisse durch Fahrtauglichkeitsbescheinigungen, Geltungsbereich § 31 SpSchV konkretisieren, Charterbescheinigung entbürokratisieren, Ausrüstung an Bord der Charterboote pragmatisch halten, Klarstellung der Ausnahmen, insbesondere Ausbildungs- und Charterfahrzeuge (Kleinschifferzeugnis), Vorgaben für die Prüfer im Kontext der Verbandsscheine (Kleinschifferzeugnis). - Europaweite gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen sowie Skipper-Qualifikationen: Aus Verbrauchersicht sollte die europaweite verbindliche gegenseitige Anerkennung von Sportbootführerscheinen umgesetzt werden und die ICC Resolution ECE Nr. 40 möglichst in allen EU-Mitgliedsländern ratifiziert werden. Dies gilt ebenso für die Anerkennung professioneller Skipperpatente. - Anpassung der Green-Claims-RL hinsichtlich Verbraucherschutzorganisationen: Neue Regelungen sollen in dem neuen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltaussagen/Green Claims COM(2023) 166 final aufgenommen werden, dass anerkannte Verbraucherschutzorganisationen aus dem Anwendungsbereich der Green-Claims-Richtlinie ausgenommen werden und dass ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht wird – insbesondere für den Fall, dass Verbraucherschutzorganisationen im Anwendungsbereich der Verordnung bleiben. - Änderung von UN Regelungen für Genehmigung von Fahrzeugbeleuchtung zur Reduzierung der Blendung: Neue Regelungen sollen in den einschlägigen UN Regelungen aufgenommen werden, u.a. Vorgaben zu maximaler Leuchtdichte, Mindestgröße und Homogenität einer Lichtquelle bzw. Leuchte an Fahrzeugen. Die Vorgaben zur Auslegung von Leuchten und Scheinwerfern, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, müssen die Blendungsgefahr für Verkehrsteilnehmer stärker berücksichtigen. Adaptive Fernlichtsysteme müssen so ausgelegt sein, dass Verkehrsteilnehmer aller Art, erkannt und nicht geblendet werden. Die Leuchtdichte von Lichtquellen ist zu beschränken, sowohl in der Ferne wie auch im Nahfeld. Effektive Scheinwerferreinigungsanlagen und automatische Leuchtweitenregulierungssysteme sind vorzuschreiben. - Überarbeitung der Energiesteuerrichtline 2003/96/EG (COM/2021/563 final): Die europäische Energiesteuerrichtlinie sollte zügig überarbeitet werden, so dass Kraftstoffe im Verkehr stärker nach ihrer Klimawirkung besteuert werden. Strombasierte Kraftstoffe sowie Biokraftstoffe sollten als Beimischung oder Reinkraftstoff bei gesicherter Nachhaltigkeit helfen, auch den Fahrzeugbestand in die Klimaschutzbemühungen einzubeziehen. Die notwendigen Rahmenbedingungen für Investitionen sollten unterstützt werden. Dieser Beitrag sollte sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln, wobei eine übermäßige Belastung der Verbraucher und Verbraucherinnen durch die Wechselwirkung mit anderen Klimaschutzinstrumenten vermieden werden sollte. - Keine Einführung einer nationalen Pkw-Maut und Beibehaltung der Entscheidungskompetenz bei Mauteinführung auf nationaler Ebene: Angesichts der zu erwartenden zusätzlichen Belastungen aus dem europäischen CO2-Preis ab dem Jahr 2028, für die noch keinerlei Entlastungen für die Verbraucher in Deutschland geregelt wurden, lehnt der ADAC die Einführung einer nationalen Pkw-Maut ab. Darüber hinaus muss die Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung einer Pkw-Maut auch zukünftig in der Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten- oder Wegekostenrichtlinie) den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Mögliche (Mehr-) Belastungen der Verbraucher durch Bemautung sollen immer auch im Kontext der Gesamtbelastungen der Verkehrsteilnehmer geprüft werden. Bei Anwendung eines CO2-Bepreisungssystems auf den Verkehr soll bei Infrastrukturgebühren kein Einbezug von CO2-Kosten und somit kein CO2-Aufschlag erfolgen. - Nachhaltigen Flugverkehr durch Beibehaltung Regulation(EU)2023/2405, Anpassung Regulation(EU)2023/18: Das fossile Kerosin sollte entsprechend der ReFuel Aviation schrittweise auf erneuerbare Kraftstoffe umgestellt werden, zudem müssen alternative Antriebe stärker forciert werden. Sämtliche technische und organisatorische Einsparpotenziale für das Erreichen der CO2-Neutralität müssen verfolgt werden. Bestehende Emissionen müssen durch das seit 2012 etablierte CO2-Bepreisungsinstrument (EU ETS) ausgeglichen werden. In Erwägung einer Kerosinsteuer sollte eine europäische Luftverkehrsabgabe nach dem deutschen Vorbild entstehen. Einnahmen sollten zur Finanzierung und Produktionsförderung von nachhaltigen Flugkraftstoffen oder den Infrastrukturaufbau von nachhaltigen Flugkraftstoffe beziehungsweise Wasserstoff verwendet werden. - Erreichung der Klimaziele im Verkehr - EU Klimaziel 2040: Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Erreichung der Klimaziele im Verkehrsbereich. Der Rechtsrahmen sollte wettbewerbsneutral zwischen Technologien und Sektoren ausgestaltet werden. Treibhausgasneutral erzeugte Kraftstoffe sollten von der Energiesteuer und der CO2-Bepreisung grundsätzlich freigestellt werden. Durch den Aufbau von Kapazitätsmärkten und der Schaffung von Flexibilitäten sollte ein klimaneutraler wie auch verlässlicher Strommarkt in der EU verwirklicht und die Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch die Energiewende vorangebracht werden. - Nachhaltiger Umgang mit Altbooten (End-of-Life-Boats): Potenziell negative Umweltauswirkungen von Altbooten sollen vermieden werden, wenn Boote am Ende ihrer Nutzung in der Natur zurückgelassen werden oder in Häfen und Werften verrotten. Daher sollte ein zirkulärer Ansatz gewählt werden, der sich auf die Konstruktion, die Herstellung und die Behandlung am Ende des Lebenszyklus erstreckt. Hierfür bedarf es aus Verbrauchersicht fairere Regelungen für eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung, einschließlich der gezielten Wiederverwendung von Bootskomponenten, dem Recycling der unterschiedlichen Materialien sowie der Förderung des Upcyclings. - Bahnverkehr in Europa stärken, Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010: Interoperabilität sollte im innereuropäischen Bahnverkehr durch die Umsetzung technischer Lösungen wie ERTMS, ETCS oder GSM-R schnellstmöglich verbessert werden. Die Umsetzung des TEN-V sollte auch die technischen Voraussetzungen wie Elektrifizierung oder Spurbreiten berücksichtigen. Die Bereiche Ticketbuchung (Fahrtbuchung in einem Buchungsschritt), Reiseinformation und im Bedarfsfall die Rückerstattung müssen verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Fahrgastrechte müssen im Bedarfsfall gestärkt werden. - Ausgestaltung der Fahr- bzw. Fluggastrechte im Kontext multimodaler Reisen und in Bezug auf den Schutz von Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten: Das RV i. Zsh. m. multimodalen Reisen-COM (2023)752 u. dem Schutz v. Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten (Single Tickets) COM(2026)233 final macht die Notwendigkeit der kohärenten Ausgestaltung d. Ansprüche v. Reisenden deutlich. Der ADAC unterstützt, den Schutz v. Reisenden bei grenzüberschreitenden u. verkehrsträgerübergreifenden Reisen zu stärken u. bestehende Schutzlücken zu schließen. Ein kohärenter Rechtsrahmen mit klaren,konsistenten Verbraucherrechten kann dazu beitragen,nachhaltige Mobi-Angebote zu fördern.Dies gilt für multimod. Reiseketten u. Bahnreisen mit mehreren beteiligten Eisenbahnunternehmen bei Buchung im Rahmen eines Single Tickets.In einzelnen Bereichen besteht weiterhin Präzisierungsbedarf zur Sicherstellung v. Rechtsklarheit u. praktikabler Anwendung d. Vorschriften. - Sicherung eines fairen Zugangs zu Fahrzeugdaten: Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Der Data Act reicht für die besonderen Anforderungen im Automobilbereich nicht aus. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, das die übergeordneten Rechte, die der Data Act in Bezug auf den Datenzugang gewährt, nicht ausgehöhlt werden. - Steigerung der Verkehrssicherheit durch C-ITS bzw. Car2X-Einsatz weiter ausbauen: Der Begriff C-ITS steht für kooperative, intelligente Verkehrssysteme, die bidirektionale Kommunikation und Kooperation zwischen Fahrzeugen und Fahrzeugen (V2V) sowie Fahrzeugen und Infrastruktur als Car2X. Der ADAC setzt sich dafür ein, die technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz solcher kooperativen Verkehrssysteme zu verbessern. Insbesondere ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller kommunizieren können. Dafür sollte – sofern der Wettbewerb dies nicht selbst regelt – eine einheitliche Cloud-Lösung auf EU-Ebene geschaffen werden. Zudem sollten Einsatzfahrzeuge und Sonderflotten schnell und bevorzugt mit der entsprechenden Technologie ausgestattet werden. - Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für die Verbreitung von e-Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt, benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot, attraktive Lademöglichkeiten sowie Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um sowie die Transparenz von Ladepreisen gestärkt werden. - Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II: Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2028 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wurde bereits das TEHG novelliert. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus muss mit einer wirksamen Kompensation der steigenden CO2-Preise eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen). Der ADAC befürwortet, dass der deutsche CO2-Preis im Jahr 2027 aufgrund der Verschiebung des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 stabil gehalten wird. - Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb: Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam. - Beibehaltung der Verkehrssicherheit nach der Legalisierung von Cannabis und Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Änderung der StVG: Der ADAC bewertet die Risiken der Cannabislegalisierung auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken und die Prüfung der Geeignetheit alternativer Testverfahren. Der ADAC bewertet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr im Hinblick auf Cannabis. Das betrifft u.a. die Thematik Grenzwerterhöhung, Mischkonsum bzw. Alkoholverbot bei Mischkonsum, Forschungsbedarf, neue Messmethoden sowie Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zugleich bei den Sanktionierungen den Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können. - Einführung neuer Regelungen in der WLTP-Verordnung (EU) 2017/1151 zur Verhinderung von Manipulation: Neue Regelungen sollen aufgenommen werden, dass technische Vorkehrungen gegen Tachomanipulation gesetzlich festgeschrieben werden; dass die gesamte Fahrzeugelektronik systematisch abgesichert wird, um Keyless-Diebstahl zu verhindern und dass Manipulationssicherheit/IT-Sicherheit über die gesamte Lebensdauer von modernen Fahrzeugen sichergestellt und durch neutrale staatliche Stellen geprüft wird. - Änderung der 36. BImSchV zur Stärkung der THG-Quote als Förderinstrument: Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten. - Schaffung gesetzlicher Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Optimierung der Versorgungsstrukturen unter Patientensteuerung in der Notfallversorgung: Digitale Vernetzung bestehender und künftiger Leitstellen zur optimalen Steuerung der Patientinnen und Patienten im Notfall sowie einer Steigerung der Versorgungsqualität; Etablierung einer 24/7 telemedizinischen Versorgung, um Versorgungslücken nachhaltig zu schließen und das Rettungswesen insgesamt entlasten; Verbesserung und Weiterentwicklung des Luftrettungsdienstes in Deutschland. - Mobilität und Verbraucherschutz auf EU-Ebene stärken: Anliegen: fairer Fahrzeugdatenzugang; Ausweitung eCall; Manipulationsschutz f. Tacho u. Keyless; Schutz Verbraucherschutzorg. in d. GCD; Reparaturrecht; verbraucherfreundl. Fahrgastrechte – auch multimodal; Schließung Opferschutzlücken b. Auslandsunfällen; Vereinfachung Kfz-Zulassung; EU-Anerkennung Sportbootführerscheine u. Skipper-Qualifikationen; Regelung f. Entsorgung alter Boote; intelligente Fahrerassi.syst.; Car2X; Schutz vor Blendung; Klimaziel ambitioniert u. flexibel umsetzen; Energiesteuerreform; rechtl. Unklarheiten bei Emissionshandel lösen; Stärkung Elektromobilität; Energiesystem u. Elektromobilität vernetzen; besserer Bahnverkehr; nachhaltiger Luftverkehr; nat. Spielräume bei EurovignettenRL erhalten; Kleinwagenmarkt erhalten. - Anpassung RefE zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur verlässlichen Preisgestaltung/Planungssicherheit für alle Beteiligten beim Dtl.-Ticket: Der ADAC wertet das Deutschlandticket mit mehr als elf Millionen Nutzern grundsätzlich als Erfolg. Aus Sicht des ADAC ist eine langfristig gesicherte Preisgestaltung des Deutschlandtickets von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Nutzer und potenzieller Nutzer in das Angebot aufrechtzuerhalten und Bezahlbarkeit zu gewährleisten. Es bedarf dafür stabile überjährige Finanzierungsmodelle und klare politische Rahmenbedingungen. Ohne diese Voraussetzungen besteht die Gefahr, dass das Ticket an Attraktivität verliert. - Für einen höheren Stellenwert des Fußverkehrs: Der ADAC setzt sich für eine Stärkung der Aufenthaltsqualität und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr ein. Die differenzierte Bedeutung des Fußverkehrs im städtischen und ländlichen Raum ist dabei zu berücksichtigen. - Einheitliche rechtliche Rahmenbindungen in der EU für Fährverbindungen für den Transport von Elektroautos und sonstige alternative Antriebsarten: Verunsicherung und wohl auch die Angst, dass ein Elektroauto bei einer Fährüberfahrt in Brand geraten könnte, bringen immer mehr Reedereien und Fähranbieter dazu, gesonderte Bestimmungen für den Transport von Elektroautos sowie weitere alternative Antriebsarten einzuführen. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich und führen beim Verbrauchern zu Verunsicherung. Einheitliche europäische Regelungen sind zeitnah notwendig. - Verlässliche Finanzierung für die Bundesverkehrswege: Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Der ADAC fordert eine auskömmliche und planbare, mehrjährig angelegte Infrastrukturfinanzierung sowie Planungs- und Genehmigungsprozesse, die auf eine ebenso sichere und umweltfreundliche wie schnelle Umsetzung angelegt sind. Angesichts knapper Mittel ist dabei eine Priorisierung von Bestandserhalt und Engpassbeseitigung ebenso unausweichlich wie eine striktere Prioritätensetzung bei den verbleibenden Neubauprojekten. Zudem ist sicherzustellen, dass die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit gestellten Mittel zügig und fokussiert dafür eingesetzt werden, den Investitionsstau, zumindest beim Erhalt, aufzulösen. - Förderung des naturnahen Tourismus in Deutschland: Der ADAC fordert eine dialogische Lösung der Interessenkonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz. Nach Ansicht des ADAC setzt der Einsatz von Besucherlenkung eine stärkere Digitalisierung voraus. Der ADAC sieht in unterschiedlichen Bereichen Entwicklungsbedarf in der Infrastruktur für den naturnahen Tourismus. Der ADAC spricht sich dafür aus, das Auto als Anreisemittel für den naturnahen Tourismus mitzudenken. Der ADAC betont die Bedeutung einer gelungenen Kundenzentrierung als Schlüssel für eine erfolgreiche Vermarktung und Steuerung. - Überarbeitung des Computerstrafrechts: Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken. - Forderungen des ADAC für die Legislaturperiode 2025-2029: Der ADAC setzt sich ein für mehr Klimaschutz im Straßenverkehr, die Gewährleistung bezahlbarer Mobilität, eine verlässliche Mobilitätsinfrastruktur, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Weiterentwicklung vernetzter und digitaler Mobilität, die Stärkung des Tourismusstandorts Deutschland und einen besseren Schutz von mobilen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zuge der Legislaturperiode 2025-2029. - Wiederherstellung des Finanzierungskreislaufs Straße - Zweckbindung des Infrastrukturteils der LKW-Maut: Der ADAC setzt sich für verkehrsträgerspezifische Finanzierungskreisläufe ein, um dem jeweiligen Finanzierungsbedarf aller Verkehrsträger gerecht zu werden. Mit Blick auf die Straße sollte der Ansatz bei Fernstraßen umgesetzt und der Infrastrukturanteil der Lkw-Maut zweckgebunden für Bundesfernstraßen eingesetzt werden. - Änderung des GVFG und des RegG zur Stärkung der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur auf Landes- und Kommunalebene: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass Erhalt, Umbau und Modernisierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur gewährleistet werden kann. Öffentliche Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Regionalisierungsgesetz (RegG) spielen bei der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur eine bedeutende Rolle. - Prüfung der Gebührenpolitik des Luftverkehrsstandorts Deutschland und Umwandlung der Luftverkehrsteuer in eine zweckgebundene Abgabe: Der ADAC setzt sich für einen wettbewerbsfähigen, verlässlichen und verbraucherfreundlichen Luftverkehr ein und fordert daher eine Überprüfung staatlicher Standortkosten sowie transparente und ausgewogene Gebühren‑ und Abgabenstrukturen. Zudem sollte die Luftverkehrsteuer hin zu einer zweckgebundenen Abgabe weiterentwickelt werden, deren Einnahmen für den Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe verwendet werden. - Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/631 bezüglich der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw: Der ADAC setzt sich für einen technologieoffenen Ansatz bei Antrieben und Antriebsenergien ein. Dies könnte eine in die Flottengrenzwertregulierung integrierte Lebenszyklusbetrachtung unterstützen. Darüber hinaus setzt sich der ADAC für die Schaffung eines Rechtsrahmens für ausschließlich mit klimaneutral erzeugten Kraftstoffen betankten Fahrzeugen ein. Gleichzeitig muss der in der Verordnung festgelegte Pfad in die Elektromobilität mit geeigneten politischen Rahmenbedingungen, die den Umstieg für die Menschen attraktiv macht, unterlegt werden (etwa bzgl. Ladeinfrastruktur, Ladepreisen und Verteilnetzausbau). - Verbraucherfreundliche Anpassung der Revision der RL 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kfz und Kfz-Anhängern: Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen. - Verlängerung der Frist zur Wiedervorführung nach nicht bestandener Hauptuntersuchung von einem auf zwei Monate in der StVZO: Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erhebliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatzteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist. - Gewährleistung einer mehrjährigen und langfristigen Infrastrukturfinanzierung durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Der ADAC begrüßt die geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur u. Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen u. den diesbezüglichen WP im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft u. Wohlstandes Rechnung tragen. Es muss gewährleistet sein, dass die Mittel des Sondervermögens zügig u. fokussiert in den Erhalt der Infrastruktur investiert werden. Aus ADAC Sicht sollten die Schwerpunkte im Verkehr v.a. auf der Modernisierung u. dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen. - Ladesäulenrecht auf EU-Ebene und national verbraucherfreundlich gestalten: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Revision der AFIR und im nationalen Ladesäulenrecht mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. - Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts zur Förderung der Elektromobilität, insbesondere bidirektionales Laden: Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert. - Weiterentwicklung der HU-Richtlinie (Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie 2014/45/EU) im Rahmen des EU-Roadworthiness Package: Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben. - Weiterentwicklung und Erhöhung der THG-Quote für mehr Klimaschutz im Verkehr: Ambitionierte Förderung des Hochlaufs der Elektromobilität und der Verfügbarmachung ausreichender Mengen klimafreundlicher Kraftstoffe (eFuels ebenso wie Bio-Kraftstoffe) zur verbraucherfreundlichen Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele im Sektor Verkehr. - Entlastung von Verbrauchern durch Senkung der Stromsteuer: Der ADAC fordert die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Minimum für private Haushalte (0,1 Cent/kWh). Eine Zusage, die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken, ist im Koalitionsvertrag verankert. Strom gehört zu den Grundausgaben aller Haushalte und gerade einkommensschwächere Haushalte würden von der Stromsteuersenkung profitieren, da Energieausgaben einen größeren Anteil ihres Budgets ausmachen. Niedrigere Strompreise machen gleichzeitig die Nutzung von Elektroautos, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Haushalten wirtschaftlich attraktiver für die Menschen. - Der ADAC spricht sich für nachhaltige Biokraftstoffe im Verkehr aus inkl. verlässlicher Zertifizierung und Missbrauchsprävention: Der ADAC spricht sich für die stärkere Nutzung von nachhaltigen Biokraftstoffen im Verkehr aus. Sie stellen einen wichtigen Baustein dar, um beim Klimaschutz in diesem Sektor rasch Fortschritte zu erzielen und zugleich die Mobilität bestmöglich zu erhalten. Der ADAC erachtet die Änderungen der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) in Summe als notwendige Schritte, um die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zukünftig besser zu gewährleisten sowie die Gefahr für Missbrauch durch falsche Zertifizierung einzudämmen. - Hinweise zur Regelung der Vollstreckung von Fahrverboten EU-/EWR-Führerscheine: Der ADAC setzt sich ein für eine rechtssichere und praxistaugliche Regelung für die Umsetzung der Vollstreckung von Fahrverboten für EU-/ER-Führerscheine in deutsches Recht (§ 25 StVG und in § 111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland). - Bedarfsgerechter Ausbau und verbraucherfreundliche Gestaltung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität: Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein. - Pragmatische und differenzierte Umsetzung des Vorschlags der Regulierung der Unternehmensflotten "Clean Corporate Vehicles" der EU-Kommission: Die "Clean Corporate Vehicles"-Initiative der EU-Kommission zielt durch verstärkte Nutzung emissionsfreier Antriebe darauf ab, die Flottenemissionen großer Fahrzeugpools, die von Unternehmen betrieben werden, deutlich zu reduzieren. Der ADAC hat sich in einem Positionspapier für einen nach Anwendungsfällen differenzierten Vorschlag ausgesprochen und Vorgaben, die mit Augenmaß erfolgen sollen. - Unterstützung der Abschaffung der Pflicht zur Führung einer Umweltplakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge i.S.d. § 2 Nr. 1 des EMoG: Nach Ansicht des ADAC sollten Fahrzeuge, die bereits durch ein E-Kennzeichen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung gemäß § 11 FZV als emissionsfrei oder besonders emissionsarm ausgewiesen sind, konsequenterweise von der Pflicht zur Führung einer Umweltplakette befreit werden. Eine doppelte Kennzeichnung ist weder sachlich erforderlich noch administrativ sinnvoll. Dies schafft Rechtssicherheit, reduziert Verwaltungsaufwand und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine effiziente staatliche Regulierung. - Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht: Treibhausgasneutral erzeugte Kraftstoffe sollten von der Energiesteuer und der CO2-Bepreisung freigestellt werden, damit sie preislich wettbewerbsfähig sind und der Umstieg von fossilen auf klimaneutrale Kraftstoffe auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar bleibt. - Konkretisierung der geplanten Änderungen der StPO: Der ADAC fordert Änderungen der beabsichtigten Neuregelungen der StPO im Rahmen des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren dahingehend, dass die beim Betrieb vernetzter Fahrzeuge generierten Fahrzeugdaten regelmäßig keine Nutzungsdaten sind und höhere Transparenz zu betroffenen Daten gewährleistet ist. - Erreichung der Klimaziele: THG-Minderung erzielen, ohne Akzeptanz zu gefährden: Der ADAC unterstützt die nationalen und europäischen Klimaziele und fordert gleichzeitig, den Weg zur klimaneutralen Mobilität angebotsorientiert, technologieoffen und vor allem verbrauchergerecht und bezahlbar zu gestalten. Wenn die Preise erhöht werden, ohne bezahlbare Ausweichmöglichkeiten und ohne entlastende Kompensationsmaßnahmen zu schaffen, ist dem Klimaschutz nicht geholfen und zusätzlich wird Mobilität teurer. Deshalb fordert der ADAC entschlossenes und rasches Handeln für einen ambitionierten Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe, bessere Rahmenbedingungen für Elektromobilität und attraktivere Angebote im öffentlichen Verkehr und für Fuß- und Radverkehr. - Hohe Kraftstoffpreise: In Krisenzeiten Verbraucher wirksam entlasten: Aus Sicht des ADAC bedarf es Maßnahmen gegen überteuerte Spritpreise, die schnell und wirksam umgesetzt werden müssen. In Deutschland sind die Kraftstoffpreise seit Beginn des Iran-Krieges teilweise doppelt so stark gestiegen wie in anderen europäischen Ländern. In Bezug auf die "12-Uhr-Regel" bleibt der ADAC skeptisch, ob sich dadurch niedrigere Preise erzielen lassen. Ob es für Verbraucher besser wird, muss sich mit der Zeit zeigen. Mittelfristig könnte in Kombination mit kartellrechtlichen Regelungen mehr Wirksamkeit erzielt werden. Kurzfristig geht aber kein Weg an der Senkung der Energiesteuern vorbei, um die Verbraucher zügig und direkt zu entlasten. Sowohl die "12-Uhr-Regel" als auch die kartellrechtlichen Änderungen sollten so schnell als möglich evaluiert werden. - Forderungen zur Umsetzung der 4. EU Führerscheinrichtlinie: Der ADAC fordert im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Führerscheinrichtlinie u. a., dass die Fahrerlaubnisklasse B auf Wohnmobile bis 4,25 t mit einer Ausbildung ermöglicht wird, bei der vorgesehenen Gesundheitsprüfung eine Selbsteinschätzung als ausreichend erachtet wird, von der möglichen Verkürzung der Gültigkeitsdauer ab 65 Jahren nicht Gebrauch gemacht wird, bei den Regelungen zum digitalen Führerschein (EUDI Wallet) Fahrverbote und Fahrerlaubnisentziehungen auch abgebildet werden können sowie die gleichwertige Ausbildung bei der Anerkennung umgeschriebener Drittstaatenführerscheine und die EU-weite Geltung von B196 bzw. Aufnahme der Klasse A1 beim Erwerb der Klasse B überprüft werden. - Verhinderung einer Absenkung bzw. Befristung von Cybersecurity-Vorgaben an die Hersteller im Rahmen der UNECE-Regularien (insbesondere R155): Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung auf Ebene der UNECE: In UNECE-Gremien wird diskutiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Cybersecurity-Updates seitens der Hersteller zu verkürzen. Der ADAC setzt sich dafür ein, die Verpflichtung weiterhin an die Lebenszeit des Fahrzeugs (End-of-Life) zu verknüpfen, um eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes zu verhindern. Im Rahmen der UNECE Gesetzgebung sind nur Contracting Partners stimmberechtigt, das BMV vertritt die Bundesrepublik Deutschland in fahrzeugbezogenen Gremien. - Anforderungen an Pkw-Türöffnungen zur schnellen und sicheren Rettung von Insassen nach Unfällen und bei Fahrzeugbränden: Der ADAC begleitet die Diskussion über die Einführung konkreter Anforderungen an Pkw-Türöffnungen zur schnellen und sicheren Rettung von Insassen nach Unfällen und bei Fahrzeugbränden, im Rahmen der UNECE-Prozesse, im Hinblick auf sichere und bezahlbare Mobilität und die damit verbundenen Änderungsvorschläge zur „General Safety Regulation (GSR-2)“. - Verhältnismäßige Umsetzung EU-Luftqualitätsrichtlinie und Anpassung 39. BImSchV: Ziel der Interessenvertretung ist eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/2881 in nationales Recht. Insbesondere sollen nationale Umsetzungsspielräume genutzt werden, um unverhältnismäßige Maßnahmen, insbesondere im Verkehrsbereich, zu vermeiden. Es soll klargestellt werden, dass Verkehrsbeschränkungen nur als letztes Mittel angewendet werden. Zudem sollen Anforderungen an Luftreinhalteplanung und Luftreinhaltefahrpläne so ausgestaltet werden, dass auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet werden kann, wenn Grenzwerte prognostisch eingehalten werden. Mess- und Berichtspflichten sollen auf entscheidungsrelevante Daten beschränkt und Haftungsregelungen präzisiert werden. Technologische Entwicklungen und Flexibilitätsinstrumente der EU sollen berücksichtigt werden. - Bürokratierückbau im Luftverkehr; Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Luftrettung: Die ADAC Luftrettung begleitet den Gesetzentwurf ebenso wie den Verordnungsentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich mit dem Ziel, rechtliche Klarheit zu schaffen und die Einsatzfähigkeit der zivilen Luftrettung zu sichern. Im Fokus stehen insbesondere klare Definitionen, die rechtssichere Ausgestaltung von Untersagungs- und Genehmigungsregelungen sowie die Wahrung des Vorrangs zeitkritischer Rettungseinsätze. - Sicherstellung einer wirtschaftlichen Betriebsführung, damit eine leistungsfähige Luftrettung ihre notwendigen Kosten decken kann.: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird. - Bürokratiearme und praxisgerechte Ausgestaltung luftverkehrsrechtlicher Vorgaben für den zivilen Luftrettungsdienst im Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz so auszugestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des zivilen Luftrettungsdienstes (HEMS) gerecht werden. Dabei sollen insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, unverhältnismäßige Haftungsrisiken vermieden und operationelle Handlungsspielräume für zeitkritische Rettungseinsätze erhalten bleiben. - Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte. - Tägliche Höchstarbeitszeit von Notärzten im Luftrettungsdienst und Arbeitnehmerüberlassung im Luftrettungsdienst: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen. - Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz alternativer Kältemittel in R134a-Fahrzeugklimaanlagen und deren Umrüstung: Der ADAC setzt sich für klare rechtliche und technische Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb und die Umrüstung von Fahrzeug-Klimaanlagen in Bestandsfahrzeugen, in denen bisher das Kältemittel R134a zum Einsatz kommt, ein. Ziel ist es, Rechtsunsicherheiten bei der Verwendung alternativer Kältemittel zu beseitigen, einheitliche Anforderungen für Umrüstungen zu schaffen und praktikable, bezahlbare Lösungen für Verbraucherinnen und Verbraucher für die Verwendung alternativer Kältemittel (z.B. R1234yf) sicherzustellen.

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