Ford-Werke GmbH
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Ford-Werke GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Interessenvertretung der Ford-Werke GmbH
Interessenbereiche: Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Menschenrechte; Energienetze; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Personenverkehr; Kommunikations- und Informationstechnik; Außenpolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Parlamentarisches Verfahren; Digitalisierung; Straßenverkehr; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Fossile Energien; Verkehrsinfrastruktur; Außenwirtschaft; Politisches Leben, Parteien; Güterverkehr; Automobilwirtschaft; Datenschutz und Informationssicherheit; Internationale Beziehungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Berufliche Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Stadtentwicklung; Verkehrspolitik; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Förderung der Tank- und Ladeinfrastruktur aus dem Bundeshaushalt 2026/27 sicherstellen: Ziel der Interessenvertretung ist weiterhin eine angemessene Förderung des weiteren Ausbaus der öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds.
- Einführung eines europäischen Lizenzierungsrahmens für standardessentielle Patente: Mit dem von der EU-KOM vorgeschlagenen SEP-Lizenzierungsrahmen soll ein ausgewogenes
System geschaffen werden, das einen weltweiten Maßstab für die Transparenz von SEP, die Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen setzt. Hauptziele sind:
1/ Sicherstellung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU für Inhaber als auch die Umsetzer von SEP.
2/ Sicherstellung fairer und angemessener Preise für Produkte, die auf den neuesten standardisierten Technologien basieren. Der vorgeschlagene Rahmen für die SEP-Lizenzierung wird für zusätzliche Transparenz in Bezug auf SEP-Portfolios und Gesamtlizenzgebühren sorgen und den Parteien effizientere Möglichkeiten bieten, sich auf FRAND-Bedingungen für ihre Lizenzen zu einigen.
Ford unterstützt EU-KOM-Vorschlag.
- Sachgerechte Besteuerung der individuellen Mobilität (Firmenwagenbesteuerung und Kfz- Steuer): Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Ford setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Zudem wird die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 unterstützt.
- Praxisnahe Umsetzung der Europäischen Altfahrzeug-Verordnung in nationales Recht (Altfahrzeug-DG): Mit Veröffentlichung der überarbeiteten Europäischen Altfahrzeug-Verordnung im Europäischen Amtsblatt ist mit September 2026 zu rechnen. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, v.a. die Anforderungen der Erweiterten Herstellerverantwortung, im Rahmen eines nationalen Durchführungsgesetz zu konkretisieren und an nationale Gegebenheiten anzupassen. In Deutschland existiert bereits ein etabliertes und funktionsfähiges Rücknahmesystem für Altfahrzeuge. Ziel muss es sein, dass die nationale Konkretisierung auf diesem System aufbaut und die europäischen Anforderungen praxisnah und bürokratiearm umsetzt.
- Vereinfachter Auslagenersatz bei Firmenwagen durch Einführung einer Strompreispauschale: Bei Firmenwagen stellt die arbeitgeberseitige Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen heimischen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens einen steuerfreien Auslagenersatz dar. In der Praxis fordern die Finanzbehörden oftmals, dass der Arbeitnehmer den konkreten Strompreis und die geladene Strommenge erfassen und dem Arbeitgeber übermitteln muss. Die Ermittlung dieser beiden Komponenten stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche praktische Schwierigkeiten und verursacht unnötigen Aufwand. Eine sachgerechte Lösung für dieses Problem ist die Einführung einer Strompreispauschale für steuerliche Zwecke (im Sinne eines pauschalen durchschnittlichen Strompreises).
- Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) weiter vereinfachen und vorschnelle Ausweitung abwenden.: Ford lehnt eine vorschnelle Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte und insbesondere auf komplexe Fahrzeugkomponenten ab. Stattdessen sollte das bestehende System weiter vereinfacht werden. Im Falle einer Ausweitung muss diese zielgerichtet, verhältnismäßig und praktisch umsetzbar sein, darf Wettbewerbsfähigkeit, Lieferketten und internationale Handelsbeziehungen nicht zusätzlich belasten und sollte frühestens ab 2030 gelten. Doppelbelastungen und unverhältnismäßig hohe Standardwerte müssen vermieden werden. Eine Ausweitung auf fertige Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist abzulehnen.
- Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich praxisgerecht umsetzen: Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Ford setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
- Einführung eines Rechtsrahmens für das bidirektionale Laden: Ford setzt sich für die Einführung eines Rechtsrahmens zum bidirektionalen Laden ein. Das Regelungsvorhaben stellt auf eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung stationärer und mobiler Speicher ab. Um eine flächendeckende Markteinführung des bidirektionalen Ladens zu unterstützen, sind die Abschaffung fortbestehender Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten, die rechtliche Verankerung eines praxisgerechten Messkonzeptes und weitere Detailregelungen zentral.
- Praxisgerechte nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Ford setzt sich dafür ein, dass die EU-CSDDD im Rahmen der nationalen Umsetzung praxisgerecht umgesetzt und an die wirtschaftliche Praktikabilität angepasst wird.
- Praxisgerechte nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Im Zuge der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht sind die Erfahrungswerte der Unternehmen zu berücksichtigen; über die CSRD-Berichtspflicht hinausgehende überbordende bürokratische Anforderungen lehnt Ford ab.
- Euro 7 - Nachgelagerte Gesetzgebung schnell und eindeutig umsetzen: Zügige und vollständige Umsetzung, damit Industrie umgehend Klarheit und Rechtssicherheit über Inhalte und Anforderungen der "implementing acts" erhält, z.B. bezüglich OBM, Anti-tempering, EVP, OTA Übertragung, Bremsen und Reifen.
- Zielgerichtete Ausgestaltung des EU - Industrial Accelerator Acts (IAA) / "Made in Europe": Der IAA sollte tatsächlich integrierte europäische Lieferketten und bestehende Betriebsstrukturen anerkennen und bewahren, anstatt die Förderfähigkeit ausschließlich anhand der Endmontage von Fahrzeugen innerhalb der EU27 zu bestimmen. Die Förderfähigkeit sollte auch Fahrzeuge einschließen, die in eng integrierten europäischen Partnerwirtschaften gefertigt werden, dabei einen substanziellen EU-Wertschöpfungsanteil leisten und klaren Schutzmechanismen gegen Umgehung unterliegt. Dieser Grundsatz muss durchgängig auf alle relevanten automobilbezogenen Maßnahmen angewendet werden, einschließlich der öffentlichen Beschaffung, anderer Formen öffentlicher Unterstützung, der Regelungen für Firmenflotten sowie der CO2-Superkredit-Mechanismen.
- Anpassung von Typgenehmigungsvorschriften für elektrische Transporter hinsichtlich der Ausrüstungspflicht mit Fahrtenschreiber und Speedlimiter: Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer.
- Überarbeitung der EU CO2-Flottenregulierungen für Pkw und Vans: Hochlauf der E-Mob. erfordert flächendeckende Ladeinfrastruktur, schnelleren Stromnetzausbau und günstigere Ladestrompreise. Überarbeitung der Flottenregulierung für Pkw/Vans mit Fokus auf Zielanpassung 2035 auf -90 % für Pkw und -80 % für Vans sowie 2030 auf -35 % für Vans. Ergänzende Flexibilisierung wie angepasstes "Averaging", Anpassungen ZLEV-Benchmark und Aussetzen der PHEV Utility-Factor-Verschärfung sind zu berücksichtigen.
Relationen
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