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Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Als Public Affairs Berater helfen wir unseren Kunden, sich gegenüber der Politik und Gesellschaft so zu positionieren, dass unternehmensstrategische Ziele erreicht werden. Wir stellen sicher, dass unsere Kunden die Auswirkungen von Regulierung und politischen Entscheidungen auf ihre eigene Organisation verstehen und arbeiten mit ihnen darauf hin, sich innerhalb des politischen und gesellschaftlichen Systems optimal aufzustellen. Wir begleiten unsere Kunden in der Ansprache und unmittelbaren Kommunikation mit Politikern, von der Vorbereitung und Strategieentwicklung bis hin zur Begleitung in den Gesprächen mit politischen Entscheidern. Wir vermitteln unseren Kunden ein tiefgründiges Verständnis der politischen Debatte, der Prozesse, und den Entscheidungsträgern, die diese vorantreiben. Wir erklären die Zusammenhänge und Hintergründe, wie Regulierungsentscheidungen ausgeführt werden, wie sich die öffentliche Meinung bildet und auf relevante Entscheider übergreift. Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir ganzheitliche und langfristige Strategien für eine erfolgreiche Positionierung. Wir haben Büros in Berlin, Brüssel, Kopenhagen, Göteborg, Helsinki, Oslo, Stockholm, Warschau, London und Tallinn. Darüber hinaus arbeiten wir mit spezialisierten Partnern in den wichtigsten Hauptstädten der Europäischen Union. Für erfolgreiche Unternehmen ist es von entscheidender strategischer Bedeutung, auf Veränderungen in der öffentlichen Meinung und politische Trends zu reagieren und dies manchmal auch in Frage zu stellen. Wir wissen, wie wichtig es in einem hart umkämpften Marktumfeld sein kann, die Standpunkte der richtigen Personen zu verstehen, auf diese eingehen zu können und auch langfristig vertrauensvolle Beziehungen zu wichtigen Entscheidungsträgern aufzubauen. Unsere Berater in Berlin verfügen über große fachliche Expertise, sowie vielfältige Erfahrungen in der Politik, Medien, Verbänden, und der Industrie. Gemeinsam bilden wir ein dynamisches und kreatives Team von Experten, die unseren Kunden bei der Erreichung ihrer Ziele helfen. Unser Team verfügt dabei über die Fähigkeiten und das Fachwissen, um ein breites Spektrum von Industrien und Herausforderungen abzudecken. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstige Interessenbereiche; Arzneimittel; Meinungs- und Pressefreiheit; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Staatsorganisation; Familienpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Internetpolitik; Außenwirtschaft; Vorschulische Bildung; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Industriepolitik; Rüstungsangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Verkehrsinfrastruktur; Energienetze; Schulische Bildung; Lebensmittelsicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Urheberrecht; Kultur; Verteidigungspolitik; Gesundheitsförderung; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Digitalisierung; Bundeswehrangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wettbewerbsrecht; Kommunikations- und Informationstechnik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Massenmedien; Straßenverkehr; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Erneuerbare Energien; Parlamentarisches Verfahren; Verbraucherschutz; Politisches Leben, Parteien; Verkehrspolitik; Werbung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Außenpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Anpassungen in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie: Unter Beteiligung aller betroffenen Branchen muss die Entwicklung der NKW-Strategie zukunftsfest ausgestaltet werden. - Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG): Keine nationale Mehrwergförderung, die über die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossenen Mehrwegquoten hinausgehen. - Einführung der EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren / Reparaturgesetz (Recht auf Reparatur): Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde vereinbart: "Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)." Das Ziel von Swappie ist die zeitnahe Einführung eines Rechts auf Reparatur, dergestalt, dass Interessen des Verbraucherschutzes und der Kreislaufwirtschaft miteinander in Einklang stehen. - Einführung eines Rechtsrahmens für NGT: Interessenvertretung gegenüber Vertretern der Bundesregierung, Bundesministerien und Abgeordneten des Bundestages durch Informationsaustausch und Organisation von Veranstaltungen zur Pflanzenbiotechnologie in Landwirtschaft und Ernährung (Innovation). GBE-D setzt sich dafür ein, einen förderlichen und wissenschaftlich fundierten Regulierungsrahmen für NGTs voranzutreiben: Pflanzen, die auch natürlicherweise oder durch herkömmliche Züchtung entstehen könnten, sollten wie konventionelle Pflanzen behandelt werden und von den Anforderungen der GVO-Vorschriften ausgenommen werden.(NGT- Kategorie 1). - Anpassungen in der Dritten Novellierung des Deutschen Verpackungsgesetzes: Keine nationalen Mehrwergförderungen, die über die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossenen Mehrwegquoten hinausgehen. - Umsetzung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase in und Anpassung des nationalen Rechtes: Die Einflussnahme bezieht sich auf die Erweiterung der F-Gas Verordnung um eine Kreislaufwirtschaft für F-Gase. - Einführung eines Digitalpakts 2.0: Die systemoffene Ausgestaltung insbesondere der Ausschreibungen im Rahmen des Digitalpakts 2.0 ist Gegenstand der Einflussnahme. - Änderungen an der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit: Einflussnahme auf die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), die Vorschriften über die Pflichten großer Unternehmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeiten und derjenigen ihrer Tochterunternehmen sowie der von ihren Geschäftspartnern durchgeführten Tätigkeiten enthält - Nationale Umsetzung der EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI Verordnung): Salesforce unterstützt einen nuancierten Ansatz einer maßgeschneiderten, risikobasierten KI-Regulierung, die Kontext und Verwendungszweck der Technologie differenziert und den Schutz von Personen sicherstellt, Vertrauen aufbaut und Innovationen begünstigt. Salesforce ist der Meinung, dass globale KI transparent sein sollte und im Einklang mit den bestehenden Datenschutzgesetzen stehen sollte. Salesforce bedient sich zudem punktuell der Unterstützung von Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH. - Optimierung von Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr: Optimierung von Beschaffungszyklen und Innovation für der Bundeswehr hinsichtlich der Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten - Anpassung im Personenbeförderungsgesetz: Vorbereitung einer Kampagne zur Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Umsatzsteuergesetzes in diesem Kontext. - Einführung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie: Nach Einleitung der Ressortabstimmung wurde am 18. Juni 2024 der Entwurf der NKWS durch das BMUV veröffentlicht. Swappie unterstützt die Strategie, insbes. die Forderungen nach Design for Circularity, den illegalen Export von Elektroaltgeräten zu verringern und setzt sich für die Förderung der Rückgabe von Altgeräten ein. - Anpassung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie: Ziel der Einflussnahme ist die Etablierung eines zirkulären Wirtschaftssystem für F-Gase - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Liberalisierung der optischen Ausgestaltung der elektronischen Parkscheibe - Änderung der Straßenverkehrsordnung: Anpassungen in §23 Absatz 1c StVO zur Differenzierung zwischen Geräten zur Anzeige und zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen - EU-Richtlinie EU2023/2413 Umsetzung: Ambitionierte Ausgestaltung der THG-Quote, Ausweitung der Erfüllungsoptionen auf weitere Technologien - Umsetzung der Richtlinie EU2023/2413: Erhöhung der Verkehrsziele im Rahmen der nationalen Umsetzung der RED III, Einbezug des Schifffahrts- und Luftfahrtsektors in die THG-Quote - Einführung einer Quote für Grüngase: Einführung eines Quotensystems zur Dekarbonisierung der Netze - Beibehaltung des Einsatzes von Biomasse im Verkehrssektor: Künftiger Einsatz von Biomasse im Verkehrssektor - Anpassung des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG): Anpassung des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) zur beschleunigten Planung und Genehmigung von Bauvorhaben. - Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung: Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes mit Fokus auf Wasserstoff und Kernnetz-Finanzierung - Anpassung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS): Anpassung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) hinsichtlich der Berücksichtigung der Potentiale von maritimen Ammoniak-Importinfrastrukturen - Anpassung derVerordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Anpassungen an der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) zur beschleunigten Planung und Bau von Industrieanlagen - Änderung des Einkommenssteuergesetzes: Abschaffung der beschränkten Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Absatz 6 EStG - Umsetzung der ChemBiozidDV: Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. vor, dass ab Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte gelten wird. Auf diese Weise soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden. Aktuell gibt es nur sehr wenige Verkäufer die nach der ChemBiozidDV sachkundig sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich COMPO für die Sicherstellung von praktikablen Strukturen zur Erbringung eines Sachkundenachweises Biozide für den Einzelhandel mit einer effizienten Kostenstruktur ein. - Anerkennung des Value of Play: Anerkennung des Mehrwerts des Spielens für das Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Leben durch die Etablierung eines wissenschaftlichen Gremiums im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. - Änderung der Plastiksteuer: Keine Steuern und Abgaben auf andere Verpackungsarten außer Kunststoff - keine auf Einweg mit Pfand. - Zulassung zum Import genetechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel Gentechnik-Pflanzen: Interessenvertretung gegenüber Vertretern von Bundesministerien und Abgeordneten des Bundestages durch Informationsaustausch und Organisation von Veranstaltungen zur Pflanzenbiotechnologie in Landwirtschaft und Ernährung und damit zusammenhängenden Handelsfragen. GBE-D setzt sich für ein effizientes und zügiges Zulassungsverfahren für den Import genetechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel in die EU unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen ein. GBE-D informiert über die Bedeutung des Imports genetechnisch veränderter Futtermittel mit hohem Eiweißgehalt für die Futtermittelkette und setzt sich für einen regelbasierten Agrarhandel ein. - Einführung eines European Cloud Certification Scheme (EUCS): Salesforce setzt sich für die rasche Verabschiedung eines praktikablen und nichtdiskriminierenden Zertifizierungssystems auf EU-Ebene ein. Aus Sicht von Salesforce ist eine Entkopplung von technischen und politischen Anforderungen im EUCS sowohl aus prozeduralen als auch aus rechtssystematischen Gründen notwendig. Nichttechnische Anforderungen (sog. immunity requirements) sollten aus Sicht von Salesforce nicht zum Gegenstand eines EU-Zertifizierungsrahmens gemacht werden. Salesforce bedient sich zudem punktuell der Unterstützung von Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH. - Änderung des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten: Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce bedient sich zudem punktuell der Unterstützung von Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH. - Praktikable Ausgestaltung des WindSeeG: Forderung einer praktikablen Umsetzung des revisionierten Gebotsverfahrens der WindSeeG-Novellierung, um den Offshore Ausbau voranzutreiben und den Kostensenkungsdruck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und deren Zulieferer zu reduzieren. - Ausgestaltung des EEG 2027: Einführung eines Marktwertkorridors und Wechselmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der Differenzkontrakte für Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land, sowie Optimierung des Referenzertragsmodell und Abschaffung der Flächenpacht-Begrenzung. - Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Matratzen: IKEA Deutschland setzt sich ein für die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Bereich Matratzen und fordert ein bundesweit verbindliches EPR-System für das Matratzenrecycling, das Hersteller, Einzelhändler und Importeure für die Organisation und Finanzierung der Sammlung und des Recyclings von Altmatratzen in die Pflicht nimmt. Ein solches EPR-System für Matratzenrecycling ist bereits in Belgien, Frankreich und den Niederlanden umgesetzt. Gleichzeitig begrüßen wir die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, EPR-Systeme auf Matratzen auszuweiten. - Aktive Gestaltung der Einwanderungspolitik, um dem Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen: IKEA Deutschland setzt sich mit anderen Partnern innerhalb des Netzwerkes "Vielfalt ist Zukunft" für eine aktive Gestaltung der Einwanderungspolitik ein, um Deutschland als offenes Einwanderungsland zu stärken. Konkrete Forderungen betreffen die Aufhebung von möglichen Arbeitsverboten, Entfristung des aktuellen Chancenaufenthaltsrechtes, rasche Visaerteilung und unbürokratisches Erteilen von Arbeitserlaubnissen sowie ein schneller Familiennachzug. - Bessere Netzanbindung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur: Klimaneutrale Mobilität über die gesamte Lieferkette und insb. in der letzten Meile sind wichtiger Teil der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es, bis 2030 die Emissionen aus der Kunden- und Mitarbeiteranreise zu den IKEA Standorten zu halbieren. Die Umstellung auf Elektromobilität und das Angebot von Ladeinfrastruktur an den IKEA Standorten bildet dafür ein wichtiges Grundgerüst.Der notwendig Ausbau der Ladeinfrastruktur ist zu 100 Prozent abhängig von einer ausreichenden Netzkapazität vor Ort. Notwendig sind beschleunigte und digitalisierte Prozesse auf seiten der Netzbetreiber. Darüber hinaus müssen die neuen Vorgaben zur Installation von Ladesäulen im Einklang mit den Landesbauordnungen sein. - Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben: Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität. - Anpassungen in der Wasserstoffstrategie: Berücksichtigung von Kavernenbetreibern bei der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. - Erstattung für Medizintechnikleistungen: Abbau bzw. Reform von regulatorischen Hürden für die Erbringung und Abrechenbarkeit von Diagnostik-Dienstleistungen am „Point of Care“ (u. a. Entfall des Ärztevorbehalts sowie der Entfall des Laborvorbehalts für die Anwendung und Abrechenbarkeit von Point-of-Care-Diagnostik; Verbesserung von Erstattungsmöglichkeiten durch Etablierung von entsprechenden Erstattungsziffern für Single- und Multiplex-Point-of-Care-PCR-Tests) sowohl in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung als auch weiteren Versorgungsbereichen (z.B. Apotheken, Pflege). - Anpassungen im Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes: Die OZG-Umsetzung ist ein großer Pfeiler der Verwaltungsmodernisierung und muss schnell und effizient umgesetzt werden. Die Finanzierung der kommunalen Anbindung und des Betriebs von "Einer für Alle"-Diensten muss zentral auf Landes- oder Bundesebene erfolgen, um fragmentierte Zuständigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Für eine medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Digitalisierung fordern wir eine umfassende (Teil-)Automatisierung von Backend-Prozessen durch digitale Software-Roboter, die repetitive und regelbasierte Aufgaben effizienter erledigen. Nationale souveräne Clouds sowie Hybrid- und Multi-Cloud-Modelle bieten Sicherheit und digitale Souveränität. Low-Code-Plattformen sollen Verwaltungsangestellten ermöglichen, selbst aktiv Prozesse zu digitalisieren und ihre Arbeit zu verbessern. - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Einrichtungen, um ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU zu gewährleisten. Angesichts wachsender Bedrohungen für kritische Infrastrukturen müssen Informationssicherheitssysteme umfassend gestärkt werden. Wir fordern klare Umsetzungsrichtlinien und praktische Unterstützung für betroffene Organisationen, da der Beratungsbedarf erheblich ist. Konkrete Hilfestellungen sind erforderlich, um die neuen Anforderungen effektiv umzusetzen und die Cybersicherheit nachhaltig zu verbessern. - Nationale Durchführung der KI-Verordnung der EU (EU AI-Act): Der flächendeckende Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung kann durch Automatisierung von Routineaufgaben die Effizienz steigern und Ressourcen für komplexe Aufgaben freisetzen. Politik und Verwaltung müssen für die Herausforderungen der AI-Act-Umsetzung sensibilisiert werden, um Vertrauen und Innovation gleichermaßen zu fördern. Dabei muss der Einsatz von KI nicht nur DSGVO-konform sein, sondern auch Auflagen aus sich entwickelnder Gesetzgebung, wie die nationale Umsetzung des AI Acts, erfüllen. - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verfolgt das Ziel, kritische Anlagen nachhaltig gegen Cyber-Angriffe zu schützen. - Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes: praxisgerechte Umsetzung der EU F Gas Verordnung: Umsetzung der EU F-Gas Verordnung 2024/573 - Verbesserung des Zugangs zu patientennaher Diagnostik in Apotheken: Im Rahmen des Auftrags setzen wir uns für eine Ausweitung des Zugangs zu patientennaher, niedrigschwelliger Diagnostik in Apotheken ein, die den Stand der Medizintechnik berücksichtigt. Konkret sollen Apothekerinnen und Apotheker PCR-Schnelltests auf klinisch relevante Erregergruppen durchführen können. Das verbessert die Früherkennung, unterbricht Infektionsketten und unterstützt eine zielgerichtete Therapie. - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG): Einflussnahme auf die technologieoffene und konkrete Ausgestaltung des StromVKG mit Fokus auf wasserstofffähige und flexible Stromerzeugungslösungen. - Technologiefestlegung im Bundesbedarfsplangesetz: Ziel der Interessensvertretung ist die Sicherstellung eines schnellen, effizienten und gesellschaftlich akzeptierten Ausbaus der Übertragungsnetze im Rahmen der Energiewende, insbesondere zur Beibehaltung oder Stärkung des Vorrangs von Erdkabeln gegenüber Freileitungen bei Stromübertragungsprojekten. - Anpassungen am Netzanschlusspaket: Ziel der Interessenvertretung ist die Beibehaltung von Investitionssicherheit und Schutz des industriellen Vertrauens im Rahmen des geplanten Netzanschlusspaketes - insbesondere hinsichtlich der geplanten Wirkleistungsbegrenzung und des Redispatch-Vorbehaltes.

Relationen

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