Registereintrag R005605 (natürliche Person)
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Registereintrag R005605 (natürliche Person)
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten
Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Klimaschutz; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verkehrsinfrastruktur; Personenverkehr; Güterverkehr; Datenschutz und Informationssicherheit; Immissionsschutz; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Wettbewerbsrecht; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsversorgung; Automobilwirtschaft; Bauwesen und Bauwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Regulierung der Resilienz und physischen Sicherheit Kritischer Infrastrukturen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland leistungsfähig zu halten: Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.
- Stärkung der Anforderungen an die Cybersicherheit, um Resilienz zu erhöhen: Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.
- Bedarfsgerechte Beschilderung von Rastanlagen auf Autobahnen: Bedarfsgerechte Ausstattung von Rastanlagen auf Autobahnen, insbesondere angemessene Beschilderung und schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Aufbau einer flächendeckenden Tank- und Ladeinfrastruktur umsetzen (u.a. Masterplan Ladeinfrastruktur): Unterstützung bei Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen wird sich dafür eingesetzt, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.
- Förderung E-Busse und die dazugehörige Infrastruktur: Bis zum Jahr 2024 gab es Förderungen für die Neubeschaffung von Batteriebussen und der dazugehörigen Infrastruktur. Diese wurden aufgrund der Budgetkürzungen im Haushalt für 2024 nicht mehr berücksichtigt. Ziel ist es daher, dass diese Förderungen (ggf. auch in niedrigerer Form oder nur für Infrastruktur) wieder in den Haushalt für 2025 zu integrieren.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette: Forderung, von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD): Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Geeignete Rahmenbedingungen für Netzinfrastruktur in Deutschland: Es wird darauf hingearbeitet, dass stabile regulatorische Grundlagen für Planung, Genehmigung und Entwicklung von Stromnetzinfrastruktur bestehen und weiterentwickelt werden, sodass ein verlässlicher Ausbau und Betrieb gewährleistet bleibt.
- Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.
Relationen
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