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Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) vertritt seit 120 Jahren die politischen und wirtschaftlichen Interessen von knapp 150 überwiegend klein- und mittelständischen, oftmals über mehrere Generationen familiengeführten, Brunnenbetrieben. Für die Branche hat nachhaltiges Wirtschaften von jeher eine hohe Priorität. Ihren bereits heute kleinen CO2-Fußabdruck wird sie weiter verkleinern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Bonn sind für ihre Mitglieder Dienstleister in allen Fragen des Rechts, der Technik, und der Betriebswirtschaft. Weitere Aufgaben sind die politische Interessenvertretung sowie der Bereich Kommunikation. Für Politik, Medien und der Öffentlichkeit ist der VDM kompetenter Ansprechpartner rund um das Naturprodukt Mineralwasser. Interessenbereiche: Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebensmittelsicherheit; Allgemeine Energiepolitik; Rechtspolitik; EU-Gesetzgebung; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; Ländlicher Raum; EU-Binnenmarkt; Arzneimittel; Sonstige Interessenbereiche; Verbraucherschutz; Werbung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Wettbewerbsrecht; Öffentliches Recht Regelungsvorhaben: - Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und abgefülltes Trinkwasser: Der VDM setzt sich dafür ein, dass der Referentenentwurf der MinTafelWV v. 15.12.23 umfassend überarbeitet wird, um schwerwiegende Nachteile für die Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit der Mineralbrunnenbetriebe in D zu verhindern. In der vorliegenden Fassung ist die Wirtschaftlichkeit & Existenz von bis zu 40 Mineralbrunnen stark gefährdet. Der VDM schlägt Änderungen vor, die im Einklang mit dem Schutz und der Information v. Verbrauchern stehen und zugleich auch die Erfordernisse der Branche sowie Umweltschutz & Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen. Auch systematisch ist der Entwurf teilw. dringend überarbeitungsbedürftig. Der VDM hat am 29.02.24 eine Stellungnahme eingereicht, am 28.05.24 an der Verbändeanhörung teilgenommen und im Nachtrag dem BMEL weitere Stellungnahmen zugesandt. - Nationale Wasserstrategie: Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“. - Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR): Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen. - Gesetz für weniger Verpackungsmüll: Im Juni 2023 hat das BMUV Eckpunkte zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll vorgelegt. Diese Eckpunkte enthalten Vorschläge, die bestehende Pool-Mehrwegsysteme für Getränke in Deutschland und damit die diese Systeme nutzenden überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen existentiell gefährden können. Ziel ist es, eine Änderung dieser Passagen zu erreichen, um diese Gefahren abzuwenden. - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG): Mit Vorlage des Referentenentwurfs startet die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Verpackungsgesetzgebung an die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Wir setzen uns für eine pragmatische, bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR in das deutsche Verpackungsrecht ein, die zudem alle Spielräume nutzt, um das Bestehen und die Wirtschaftlichkeit der Mehrweg- und Kreislaufverpackungssysteme der deutschen Getränkewirtschaft zu schützen. - EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie - Durchführungsbeschluss zur Berechnungsmethode für Rezyklate: Auf EU-Ebene wird derzeit ein Durchführungsbeschluss zur Berechnungsmethode für den Rezyklatanteil für Einwegkunststoffflaschen nach der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie beraten. Der Vorschlag, für die Erfüllung der Mindestrezyklatvorgaben zukünftig ausschließlich in der EU hergestellte Materialien heranzuziehen, wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf. In diesem Kontext wird auf konkrete Vorschläge zur Stärkung des Recyclings in der EU durch unsere EU-Dachverbände Natural Mineral Waters Europe (NMWE) und Soft Drinks Europe (UNESDA) hingewiesen. - Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke: Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

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