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Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V.

lobbyregister / register_entry 11.02.2022 · Original ↗

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Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE)e. V., auch DIE GÜTERBAHNEN, will den Anteil der Güter erhöhen, die klimafreundlich von den Bahnen befördert werden. Der Verband setzt sich für fairen Wettbewerb auf der Schiene sowie zwischen Schiene und Straße ein. Anders als im Personenfernverkehr ist die Deutsche Bahn AG im Güterverkehr kein Quasi-Monopolist. Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen transportieren fast 60 Prozent der Waren und Rohstoffe in Deutschland. Die meisten davon sind im NEE organisiert. Seit Mai 2022 agiert das NEE unter dem Namen DIE GÜTERBAHNEN. Das NEE vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, der Verwaltung und der DB AG, indem die Vertreter:innen des Verbandes Stellungnahmen und Positionspapiere an Politiker:innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene versenden. Der Austausch darüber findet auch in persönlichen Gesprächen statt. Zudem organisiert der Verband Austausch- und Informationsveranstaltungen. Das NEE hat sich in seiner Satzung zum Ziel gesetzt: 1. Fairen Wettbewerb auf der Schiene zu etablieren: Daher unterstützen wir Forderungen nach diskriminierungsfreien Regelungen oder initiieren diese selbst u. a. auf den Gebieten Infrastruktur, Energieversorgung, Fahrzeuge, internationaler Verkehr und Vorschriftenwesen. 2. Die Bedeutung Eisenbahnen in der öffentlichen Diskussion zu verdeutlichen und die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Industrie und Zulieferunternehmen zu vertreten. 3. Den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsbahnen zu pflegen. 4. Die Kooperation zwischen den Mitgliederunternehmen zu fördern. Interessenbereiche: Güterverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Klimaschutz; Schienenverkehr Regelungsvorhaben: - Abänderung des Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG): 1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden. - Reform des Trassenpreissystems: Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das angestrebte Ziel einer Stabilisierung, Planbarkeit und angemessenen Höhe der Trassenpreise zu stellen. - Evaluation des Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (SchlärmschG): Die vorgesehene Anpassung des bestehenden Schienenlärmschutzgesetzes (SchlärmschG) an neuere europarechtliche Regelungen wird begrüßt, weil damit Rechtssicherheit geschaffen wird, ohne dass es zu Verschlechterungen des Lärmschutzniveaus kommt. Zugleich sollte das Kontrollregime drastisch vereinfacht und auf Vor-Ort-Kontrollen des Eisenbahn-Bundesamtes umgestellt zu werden. - Abänderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG): Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen. - Einflussnahme auf das Vorhaben zu einer EU-Verordnung zu Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr: Grundsätzlich befürwortet das NEE die vorgesehene Verordnung zum Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr. Um die angestrebten Wachstumsziele im Schienengüterverkehr zu erreichen, sind weiterentwickelte und einheitliche Regelungen für die Planung und Verteilung der Kapazitäten auf dem europäischen Schienennetz notwendig. Konkret v. a.: 1. Eine umfangreiche Einbindung und Konsultation der Marktteilnehmer bei der Ausgestaltung der sog. “European Frameworks”, u. a. durch die European Railway Platform. 2. Lenkungswirksame Anreize für Infrastrukturbetreiber, Kapazität kundenorientiert zu optimieren. 3. Einen möglichst verbindlichen europäischen Rechtsrahmen. - Abänderung des Stromsteuergesetzes (StromStG): Energie- und Strompreise sind im Verkehrssektor ein entscheidender Preisfaktor mit unmittelbarer Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsträgers. Verlagerung auf die Schiene wird unter anderem dann angereizt, wenn sich das Preisverhältnis von weniger klimaschädlichen Antriebsenergien wie Traktionsstrom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verbessert. Das StromStG sollte eine Absenkung des Stromsteuersatzes für Schienenbahnen auf das europäische Mindestmaß von 0,50 Euro/MWh enthalten. Der zusätzliche Abbau klimaschädlicher Subventionen und Begünstigungen im Verkehrssektor (z. B. Dieselsteuerprivileg) würde den Verlagerungseffekt zusätzlich verstärken und könnte die Kosten einer Stromsteuersenkung für Schienenbahnen auf das europäische Minimum, ca. 131 Millionen Euro im Jahr, gegenfinanzieren. - Berücksichtigung der Schiene bei Einführung eines Gesetzes zum Industriestrompreis: Der Schienensektor sollte bei den anstehenden Entlastungen der energieintensiven Industrie – und insbesondere beim Industriestrompreis – mit einbezogen werden, wie es auch schon bei der Strompreisbremse erfolgreich umgesetzt wurde. Die Ankündigung des Koalitionsvertrages, einen Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen einzuführen, betrifft die Wettbewerbsbahnen im Schienengüterverkehr besonders. Stromkosten machen derzeit oft über 20 Prozent der Betriebskosten im Eisenbahnverkehr aus und haben einen unmittelbaren Einfluss auf den intermodalen Wettbewerb. - Einflussnahme auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) und den Klima- und Transformationsfonds (KTF): Die Schieneninfrastruktur soll bis in die 2036 mit ausreichenden und sinnvollen Mitteln ausgestattet werden, sodass politische Verkehrs- und Klimaziele erreicht werden können und die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnunternehmen unterstützt wird. - Einflussnahme auf das Vorhaben einer europäischen Richtlinie über Gewichte und Dimensionen ("Weights and Dimensions Directive"): Die zulässigen Maße und Gewichte von Lkw haben unmittelbare Auswirkungen auf den europäischen Güterverkehrsmarkt, einerseits auf die intermodale Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Verkehrsträgern als auch auf die Kompatibilität bei der Durchführung intermodaler Transporte. Insbesondere die Erhöhung der maximal zulässigen Gewichte von Lkw hätte negative Auswirkungen auf das Ziel, Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern und somit insgesamt negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Energieeffizienz. Zudem würde die Abnutzung der Straßeninfrastruktur erhöht. Wir fordern im Zusammenhang mit der Richtlinie unter anderem: 1. Die maximal zulässigen Gewichte von Lkw nicht zu erhöhen 2. Die Kompatibilität im intermodalen Güterverkehr nicht zu reduzieren - Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm: Die Unternehmen des privaten Schienengüterverkehrs – möchten ihren Beitrag zum Klimaschutz steigern und können die jährlichen Treibhausgasemissionen des gesamten Verkehrssektors bis 2030 um ein bis zwei Prozentpunkte senken. Dies würde erreicht, wenn der Anteil der Schiene an den Gütertransporten in Deutschland von heute rund 20 Prozent auf 25 Prozent in 2030 ansteigt: Jede Tonne, die von der Straße auf die Schiene verlagert wird, spart 85 Prozent der beim Transport emittierten Treibhausgase ein. Eine solche kurzfristige Verkehrsverlagerung lässt sich durch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Güterzügen gegenüber Diesel-Lkw erzielen. - Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Zweck der Einflussnahme ist die Anpassung des EnEfG zur Entlastung des Schienengüterverkehrs (SGV). Konkret wird die Ausweitung der im Entwurf vorgesehenen Ausnahme von der pauschalen Energieeinsparverpflichtung für den ÖPNV auf den gesamten Schienengüterverkehr angestrebt. Zudem soll die geplante Verkürzung der Frist zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach Energieaudits (von drei Jahren auf drei Monate) gestrichen werden, um eine unverhältnismäßige Bürokratisierung zu verhindern. Ziel ist ferner die stärkere Berücksichtigung der systemischen Effizienzpotenziale durch Verkehrsverlagerung statt rein unternehmensbezogener Auflagen. - Bürokratieabbau im Verkehrsbereich: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG-Verkehr) sowie des Entwurfs einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBV-Verkehr) hinsichtlich der für den Eisenbahnsektor vorgesehenen Regelungen. Gegenstand sind insbesondere Änderungen im Schienenlärmschutzrech und im Bundesschienenwegeausbaugesetz. Darüber hinaus wird eine Ausweitung von Maßnahmen zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung von Verfahren im Eisenbahnsektor sowie eine Erweiterung der vorgesehenen Regelungen zu Elektrifizierungsmaßnahmen angestrebt. - Einflussnahme auf Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz: Die KritisV regelt den Adressatenkreis des KRITIS-Dachgesetzes und des BSI-Gesetzes über Anlagenkategorien und Schwellenwerte. Ziel des Verbandes DIE GÜTERBAHNEN ist es, bei der Ausgestaltung der Kriterien für den Schienengüterverkehr praxistaugliche Regelungen zu erwirken. Die Schwellenwerte für kritische Anlagen im Schienengüterverkehr (z. B. Betriebszentralen, Güterbahnhöfe) müssen verhältnismäßig sein und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schiene sichern. - Zehntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (10. ÄndG): Mit dem Gesetzentwurf sollen sowohl Elemente der „Agenda für zufriedene Bahnkunden“ umgesetzt als auch gesetzliche Regelungen klargestellt, redaktionelle Versäumnisse behoben sowie Verwaltungsverfahren gestrafft werden. - Einflussnahme auf das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027: Der Schienengüterverkehr und der Schienenverkehr sollen im Bundeshaushalt 2027 mit ausreichend und sinnvollen Mitteln ausgestattet werden, sodass politische Verkehrs- und Klimaziele erreicht werden können und die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnunternehmen unterstützt wird.

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