Bauernverband Schleswig-Holstein
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Bauernverband Schleswig-Holstein
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bauernverband Schleswig-Holstein e. V. nimmt die Interessenvertretung für seine Mitglieder – insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, deren Familien sowie Organisationen aus dem agrarischen Umfeld – auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wahr. Die Interessenvertretung erfolgt in eigener Verantwortung durch haupt- und ehrenamtlich tätige Personen, die in ständiger Abstimmung mit den Gremien des Verbandes stehen. Ziel der Tätigkeit ist es, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein aktiv mitzugestalten, um eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und zukunftsfeste Agrarstruktur sicherzustellen.
Im Rahmen der Interessenvertretung bringt der Verband regelmäßig agrar- und umweltpolitische Anliegen, praxisnahe Positionen sowie konkrete Verbesserungsvorschläge zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben gegenüber Landes- und Bundesministerien, Mitgliedern des Landtages und Bundestages, Behörden sowie weiteren relevanten Stellen zur Sprache. Dies erfolgt insbesondere durch Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, die Beteiligung an Anhörungen und Fachgesprächen, die Ausarbeitung eigener Vorschläge zur Entbürokratisierung sowie die Einbringung landwirtschaftlicher Expertise in ministerielle Arbeitsgruppen und Gremien der Selbstverwaltung.
Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit ist die kontinuierliche Analyse geplanter und bestehender Rechtsvorschriften hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Bereichen wie dem Agrarrecht, dem Umwelt- und Naturschutzrecht, dem Tierhaltungs- und Pflanzenschutzrecht, dem Bau- und Planungsrecht sowie dem Förderrecht im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Verband arbeitet auf eine praxisgerechte und rechtskonforme Ausgestaltung dieser Regelwerke hin und setzt sich für deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und Verwaltungsvereinfachung ein.
Ferner gehört zur Interessenvertretung die regelmäßige Kontaktaufnahme mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, um über die Lage und Bedürfnisse der Landwirtschaft zu informieren. Dies geschieht durch persönliche Gespräche, Positionspapiere, Hintergrundgespräche sowie Informationsveranstaltungen auf Landes- und Bundesebene. Die Vermittlung von Fachinformationen und betrieblichen Erfahrungswerten dient dazu, Entscheidungsprozesse mit Sachkenntnis aus der landwirtschaftlichen Praxis zu unterlegen.
Ein weiteres Ziel ist es, frühzeitig auf politisch-administrative Entwicklungen Einfluss zu nehmen, um landwirtschaftliche Belange angemessen zu berücksichtigen. Hierzu nimmt der Verband Stellung zu Referentenentwürfen, Gesetzentwürfen und Verwaltungsvorschriften, unterbreitet Änderungsvorschläge und macht auf unbeabsichtigte Folgewirkungen aufmerksam. Darüber hinaus beteiligt sich der Verband an fachlichen Konsultationen, bringt sich in relevante Ausschüsse und Beiräte ein und arbeitet in Gremien der Agrarverwaltung sowie fachbezogenen Netzwerken mit.
Der Bauernverband Schleswig-Holstein betreibt seine Interessenvertretung in enger Zusammenarbeit mit anderen Landesbauernverbänden, dem Deutschen Bauernverband sowie weiteren agrarischen Spitzenverbänden. Diese Vernetzung dient der Abstimmung gemeinsamer Positionen auf Bundesebene, insbesondere zu agrar- und wirtschaftspolitischen Grundsatzfragen, zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, zur Tierwohl- und Nachhaltigkeitsstrategie sowie zur Innovationsförderung im ländlichen Raum.
Die Tätigkeit der Interessenvertretung umfasst zudem die Aufbereitung von Fachinformationen und aktuellen Entwicklungen für politische Entscheidungsträger sowie die Kommunikation landwirtschaftlicher Anliegen in der politischen Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Verständnis für die besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein zu fördern und eine sachgerechte politische Willensbildung zu unterstützen.
Interessenbereiche: Straßenverkehr; Öffentliches Recht; Erneuerbare Energien; Wohnen; Berufliche Bildung; Immissionsschutz; Artenschutz/Biodiversität; EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Strafrecht; Krankenversicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Rechtspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Tierschutz; Tourismus; Wettbewerbsrecht; Land- und Forstwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Güterverkehr; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Ländlicher Raum; Rente/Alterssicherung
Regelungsvorhaben:
- Pragmatischere Umsetzung der AwSV: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) setzt seit einigen Jahren deutlich höhere Standards an die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS). Aufgrund der anhaltenden Materialengpässe und den Schwierigkeiten Fachfirmen zu beauftragen, ist eine pragmatischere Umsetzung dieser Regelungen notwendig.
- Änderungen im Düngerecht herbeiführen: Die Düngeverordnung ist zu restriktiv und engt die landwirtschaftlichen Betriebe unverhältnismäßig ein. Es bedarf der Lockerung an verschiedenen Punkten der DüV, insbesondere muss die Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz aufgehoben, Erleichterungen bei der Frühjahrsdüngung geschaffen, die Pflicht zur Führung eines Weidetagebuchs gestrichen und Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in roten Gebieten geregelt werden. Dies gilt umso mehr, als der BVerwG die die AVV und damit die Rechtsgrundlage für die Ausweisung roter Gebiete für rechtswidrig erklärt hat.
- Pflanzenschutzanwendungsverordnung muss gelockert werden: Glyphosat muss unmodifiziert entsprechend der europäischen Regelungen zur Verwendung zugelassen werden.
- Landwirtschaftliches Bauen durch Lockerungen des Bau- und Immissionsrechts zukunftstauglich erleichtern: Das landwirtschaftliche Bau- und Immissionsrecht muss einen erleichterten Um- und Neubau zulassen, ohne dass ein Verlust des BImSchG-Bestandsschutz eintritt und insbesondere dann möglich sein, wenn Emissionen vermindert werden. Zudem müssen Hemmnisse bei Tierwohlstallumbauten beseitigt werden.
- Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2028 zukunftsfähig gestalten: Es werden die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen und den neuen Regelungen für Direktzahlungen sowie zur 2. Säule-Förderung begleitet.
- Natürliche-Infrastruktur-Gesetz korrigieren: Das geplanten Natürliche-Infrastruktur-Gesetz und die darin vorgesehene Einstufung des Naturschutzes als „überragendes öffentliches Interesse“ und neue Flächenkulissen könnten
Land- und Forstwirtschaft verdrängen. Der Gesetzentwurf müsse dringend korrigiert werden.
- EU-Naturwiederherstellungsverordnung und Wiederherstellungsplan: Es bedarf einer grundlegende Überarbeitung der Umsetzung der EU-WiederherstellungsVO sowie des Nationalen Wiederherstellungsplans ein. Ziel ist die Verankerung von Freiwilligkeit, echter Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft, belastbaren Datengrundlagen und einer gesicherten Finanzierung. Gefordert werden praxistaugliche Vertragsnaturschutzprogramme, produktionsintegrierter Naturschutz statt Flächenstilllegung, freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen mit wirtschaftlicher Perspektive sowie der Verzicht auf staatliche Flächenankäufe. Zudem sollen zusätzliche Bürokratie vermieden, die Auswirkungen des Klimawandels stärker berücksichtigt und der fortschreitende Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung begrenzt werden.
Relationen
Keine Relationen.