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von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Die von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft (von Beust & Coll.) bietet individuelle Strategie-, Kommunikations- und Wirtschaftsberatung für Unternehmen, Verbände und Körperschaften. Die Beratungsgesellschaft hilft ihren Mandanten, sich im politischen und wirtschaftlichen Raum zu positionieren und ihre Anliegen nachhaltig zu kommunizieren. Von Beust & Coll. berät und unterstützt Unternehmen und Verbände bei der Identifikation, Ansprache und dem Dialog mit politischen Stakeholdern. Dazu zählen die Identifikation und Bewertung politischer Anliegen, die Entwicklung und Formulierung politischer Positionen, das Verfassen von Positionspapieren und Kernbotschaften sowie die Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen, die sich gezielt an politische Entscheidungsträger richten. In ausgewählten Fällen begleitet von Beust & Coll. seine Kunden auch bei der praktischen Umsetzung von Lobbyingmaßnahmen – insbesondere bei der direkten Ansprache registerrelevanter Zielgruppen. Darüber hinaus wird von Beust & Coll. von Interessenallianzen und Verbänden mit der Geschäftsführung und operativen Interessenvertretung beauftragt. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Wohnen; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Binnenmarkt; Personenverkehr; E-Commerce; Kriminalitätsbekämpfung; Klimaschutz; Energienetze; Lebens- und Genussmittelindustrie; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verwaltungstransparenz/Open Government; Kultur; Breitensport; EU-Gesetzgebung; Verkehrspolitik; Schienenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Außenwirtschaft; Internationale Beziehungen; Allgemeine Energiepolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Ländlicher Raum; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Stadtentwicklung; Rechtspolitik; Erneuerbare Energien; Versicherungswesen; Immissionsschutz; Sonstige Interessenbereiche; Cybersicherheit; Werbung; Integration; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Gesundheitsförderung; Tourismus; Industriepolitik; Arbeitsmarkt; Arzneimittel; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Fossile Energien; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliches Recht; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Verkehrsinfrastruktur; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Energie"; Lebensmittelsicherheit; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Handel und Dienstleistungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Diversitätspolitik; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Güterverkehr; Schifffahrt; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Luft- und Raumfahrt; Artenschutz/Biodiversität; Automobilwirtschaft; Bauwesen und Bauwirtschaft; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Verbraucherschutz; Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Änderung des Jahressteuergesetzes 2024: Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen - Veränderung der Besteuerung im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG): Änderung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des virtuellen Automatenspiels von der Spieleinsatzsteuer auf den Bruttospielertrag. - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG): Anpassung des §4 Abs. 16 UStG - Ausweitung Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG): Die Ausweitung des TierHaltKennzG auf die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung erfordert klare und transparente Anforderungen, die praktikabel umsetzbar sind. - Einführung eines Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG): Eine gesetzliche Regelung sollte sich eng an den im Koalitionsvertrag vereinbarten Linien orientieren. - Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG): Bei der Novelle des Verpackungsgesetzes sollten Änderungen immer auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen und ökologische und ökonomische Zielkonflikte ausreichend Berücksichtigung finden. Zudem sollten ökologische Vorteile eines ausgewogenen Verpackungsmix sowie etablierter Verwertungsverfahren und -strukturen anerkannt werden. - Mitgestaltung der nationalen Umlage der EU-Plastiksteuer: Sofern eine Umlage der sog. EU-Plastiksteuer erfolgt, sollte diese eine ökologische Lenkungswirkung entfalten. Sie sollte zudem rechtssicher und unbürokratisch ausgestaltet sein. - Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG): Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos - Anpassung des Entwurfes eines Mobilitätsdatengesetzes: Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationssysteme, Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität. Ziel ist ein sorgfältiger Umgang mit Echtzeitdaten. - Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG: Änderung des AsylbLG, um die Einführung einer Zahlkarte zur Steigerung der Verwaltungseffizienz zu ermöglichen. - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Erweiterung des Geltungsbereichs der Treibhausgasquote auf Kraftstoffe für den Luft- und Schiffsverkehr. - Berücksichtigung alternativer Kraftstoffe im Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung: Ausbau der Rolle alternativer Kraftstoffe in den deutschen Klimaschutzbemühungen sowie weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Erfordernisse und Herausforderungen der Dekarbonisierung der Schifffahrt, wie z.B. die Förderung alternativer Antriebs- und Energiesysteme, die flächendeckende Versorgung mit klimafreundlichen Energieträgern sowie eine zielgerichtete und innovationsfördernde Schifffahrtspolitik, insbesondere mit Blick auf die deutschen und europäischen Werften. - Mitgestaltung der Mittelverwendung aus dem EU Emissions Trading System (EU ETS): Zielgerichtete Verwendung der Einnahmen aus dem Emmissionshandel zur Dekarbonisierung des jeweils einzahlenden Sektors. - Anpassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV): Co-HVO aus Rohstoffen der Anlage 1 der 38. BImSchV sollte erst ab 2025 als Quotenerfüllungsoption zugelassen werden. - Anpassung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen: Verbesserung der Nachhaltigkeitszertifizierung fortschrittlicher Biokraftstoffe - Änderung des Entwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG): Einbindung von Apotheken in Gesundheitskiosk-Konzepte - Änderung des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG): Rahmenbedingungen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verbessern - Änderung der Achtunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV): Beschränkung der Doppelanrechnungsfähigkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote auf Produktionsländer, in denen die BLE eine Zugangsberechtigung für sog. Witness Audits besitzt. - Integration der Kreuzfahrt in die Nationale Hafenstrategie der Bundesregierung für die See- und Binnenhäfen: Anerkennung der Bedeutung der Hafenwirtschaft in Deutschland und damit verbunden die Notwendigkeit einer zeitgemäßen und angemessenen Finanzierung und Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen. - Umsetzung Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Bekämpfung von illegalen Produkten auf Online-Plattformen; Berücksichtigung von Markeninhabern bei der Benennung von vertrauenswürdigen Hinweisgebern - Mitgestaltung des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG): Harmonisierung gesetzlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene; harmonisierter Zertifizierungsrahmen; Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft; internationaler Standards/Normen; Mindest- bzw. State of the Art-Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung von Endgeräten - Mitgestaltung des Entwurfes des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG): Harmonisierung gesetzlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene; harmonisierter Zertifizierungsrahmen; Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft; internationaler Standards/Normen; Mindest- bzw. State of the Art-Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung von Endgeräten - Unterschützung des EU-Vorschlages für eine Verordnung über standardessenzielle Patente und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001: EU SEP Regulation unterstützen für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit im Lizenzierung-System von SEPs - Integration der Kreuzfahrt in die Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung: Anerkennung der Kreuzfahrt als wichtiger und planbarer Teil der Tourismuswirtschaft in Deutschland, insbesondere für die deutschen Küstenregionen, aber auch darüber hinaus. Berücksichtigung der Erfolge der Kreuzfahrtindustrie auf dem Weg zur Klimaneutralität und ihrer Rolle als wichtiger Teil der deutschen Tourismuswirtschaft. - Berücksichtigung alternativer Antriebs- und Energiesysteme im Nationalen Aktionsplan Klimafreundliche Schifffahrt (NAPS): Optimierung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von alternativen Kraftstoffen und Antrieben in der Schifffahrt - Anpassung der Entwürfe zur Zahlungsdiensterichtlinie/Verordnung (PSD3/PSR): Stärkung der Innovations- und Sicherheitsstandards im Zahlungsverkehr; werben für umsetzbare und praxistaugliche Regulierung - Weiterentwicklung der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2: Einsatz für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld Produkte. - Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität: Aufklärung über technische Möglichkeiten zur Prävention und Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche - Innovationsfreundliche Umsetzung des Digitalen Euros: Förderung einer offenen Infrastruktur, eines fairen Kompensationsmodells sowie Level-playing Field - Anpassung des Verordnungentwurfes zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Die THG-Quote sollte gemäß §37h BImSchG ab dem Verpflichtungsjahr 2024 um 0,15%-Pkt. erhöht werden; darüber hinaus sollte die Anrechenbarkeit von UER-Projekten so schnell wie möglich beendet werden. - Anpassung des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften: Da erneuerbare Kraftstoffe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben nicht für die CO2-Komponente der Lkw-Maut berücksichtigt werden können, sollte die Bundesregierung alternative Anreize zum Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Schwerlaststraßenverkehr setzen bzw. auf eine Änderung des EU-Rechtsrahmens hinarbeiten. - Anpassung des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Die Beimischung von Bioheizöl zur Erfüllung des Anteils erneuerbarer Energien im Betrieb neu eingebauter Ölheizungen sollte weiterhin möglich sein. - Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Nachhaltig erzeugte Biomasse sollte im nationalen Emissionshandel weiterhin vollständig abzugsfähig sein. - Anpassung des Entwurfes des Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG): Die verpflichtenden umweltschutzbezogenen Vorgaben bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen bzw. Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber sollten für den den verstärken Einsatz von Bioreinkraftstoffen angepasst werden. - Berücksichtigung CO2-neutraler Kraftstoffe in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen. - Berücksichtigung CO2-neutraler Kraftstoffe in den CO2 Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge: Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge zuzulassen. - Schaffen von Anreizen für die Produktion von eFuels in der Erneuerbare-Energien Richtlinie (RED): Markthochlauf für eFuels durch die Anhebung der Erneuerbare-Energien-Verpflichtung im Verkehrsbereich sowie Einführung einer ambitionierten RFNBO-Quote ermöglichen. - Kohärente Behandlung von RFNBO im Emissionshandelssystem: Berücksichtigung von RFNBO mit einem Nullemissionsfaktor sowie Förderung der RFNBO-Produktion durch freie Zertifikate für grünen Wasserstoff. - Einführung eines Unterstützungsmechanismus im Emissionshandelssystem für Luftfahrt: Einführung freier Zertifikate für die Luftfahrt bei Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe. - Etablierung ambitionierter RFNBO-Quoten für die Luftfahrt in der ReFuelEU Aviation: Einführung ambitionierter, dezidierter Quoten für eKerosin, um einen Markthochlauf zu ermöglichen. - Einführung einer Unterquote für RFNBO in der FuelEU Maritime: Einführung einer ambitionierten, kraftstoffübergreifenden Quote für RFNBO in der Schifffahrt, um einen Markthochlauf zu ermöglichen. - Schaffung einer neuen Fahrzeugklasse für mit klimaneutralen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge in der Euro 7: Einführung einer Fahrzeugklasse für mit CO2-neutralen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen, um auch nach 2035 Verbrennermotoren klimafreundlich zugelassen werden können. - Steuerliche Differenzierung der Mindeststeuersätze von eFuels gegenüber fossilen Kraftstoffen in der Energiesteuerrichtlinie (ETD): Ausgestaltung der Energiesteuer nach Klimabeitrag der Energieträger, um durch steuerliche Bevorzugung von eFuels die Preislücke zu konventionellen Kraftstoffen zu verringern. - Anerkennung von CCUS als Kerntechnologien für Klimaschutz in der Industrial Carbon Management Strategy: Anerkennung der gleichberechtigten Bedeutung und Notwendigkeit von CCU und CCS zur Erreichung der Klimaziele, Förderung von direkter Luftabscheidung von CO2, Anerkennung von CO2 als Rohstoff für eFuels und Überarbeitung der zugelassenen CO2-Quellen. - Ambitionierte Umsetzung der Klimaziele in der für eFuels relevanten Gesetzgebung im Rahmen der EU-Klimazielen für 2040: Ambitionierte Klimaziele für 2040 festlegen und die richtigen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der dafür notwendigen Technologien schaffen, unter anderem DAC, Investitionssicherheit und politische Unterstützung für den Hochlauf von eFuels, Einführen einer Importstrategie für eFuels. - Technologieoffene Betrachtung anhand der Lebenszyklusemissionen von Fahrzeugen in der Greening Corporate Fleets Initiative: Kritik an der unklaren Definition von Null-Emissionsfahrzeugen, welche die CO2 Einsparung von eFuels nicht berücksichtigt. Stattdessen Ermöglichung aller klimafreundlichen Technologien. - Ambitionierte deutsche Umsetzung der REDIII in der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG): Steigerung der THG-Quote im Verkehrsbereich sowie Einführung einer ambitionierten RFNBO-Quote, um mithilfe dieser Nachfrageanreize den Hochlauf von eFuels zu beschleunigen. - Gestaltung der Produktionskriterien von eFuels analog zu EU-Vorgaben in der Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV): Kongruenz schaffen zu europäischen Vorgaben für die Produktion von RFNBO. - Anerkennung und Gleichberechtigung von CCU/CCS als Kerntechnologien für Klimaschutz in den Eckpunkten für eine Carbon-Management Strategy (CMS): Erweiterung des Fokus von CCS hin zu CCUS, mit Blick auf Harmonisierung mit der europäischen Carbon-Management Strategy (CMS). Rahmenbedingungen für negative Emissionen und CO2 im Kreislauf schaffen. - Berücksichtigung resilienter europäischer Lieferketten in der Umsetzung der Europäischen Netto-Null-Industrie-Verordnung: Umsetzung der Netto-Null-Industrie-Verordnung auf nationaler Ebene und Unterstützung der Bundesregierung zur Förderung von europäischen Wertschöpfungsketten. - Ambitionierte europäische Produktionsquoten für die nationale Umsetzung des Critical Raw Materials Act: Umsetzung des Critical Raw Material Acts auf nationaler Ebene und Unterstützung, sowie der Einführung ambitionierter Quoten für europäische Grundstoffe. - Einsatz der Bundesregierung für resiliente Lieferketten beim Europäischen Windkraft-Aktionsplan: Unterstützung der Bundesregierung zur Stärkung der europäischen Windkraftindustrie, insbesondere auch der Chemieindustrie, vor unlauterem Wettbewerb aus Drittstaaten. - Aufnahme von Unterquoten für resiliente Lieferketten in das Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG: Festlegung verbindlicher Unterquoten für in Europa produzierten Grund- und Rohstoffen beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen, insbesondere mit Blick auf Leichtbaumaterialien wie Epoxidharze. - Aufnahme von Unterquoten für resiliente Lieferketten in das Wind-an-Land-Gesetz: Festlegung verbindlicher Unterquoten für in Europa produzierten Grund- und Rohstoffen beim Bau von Windkraftanlagen, insbesondere mit Blick auf Leichtbaumaterialien wie Epoxidharze. - Novellierung Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): Insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die Anforderungen der EU-Verordnung 2023/1542 strebt die Auftraggeberin an, eigene fachliche Impulse bei der Novellierung des BattG zu setzen. Ziel ist es, eine reibungslose, praxisorientierte und branchengerechte Umsetzung der neuen Regelungen zu gewährleisten. - Forderung eines einheitlichen Standards zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden in Deutschland: Unterstützung bei der Etablierung eines einheitlichen Standards für die Gebäudezertifizierung in Deutschland. Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gebäudezertifizierung statt widersprüchlicher Parallelsysteme schaffen Transparenz und Anwenderfreundlichkeit. Eine darauf abgestimmte Förderkulisse der öffentlichen Hand wirkt dem bestehenden Umsetzungsdefizit im Bereich des nachhaltigen Bauens entgegen. - Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes: Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Infrastruktur für Abscheidung, Speicherung und Transport von unvermeidbaren CO2-Emissionen der Industrie. - Flexibilisierung der Arbeitszeit: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie "blended“ vacation" oder "workations". - Abbau von Bürokratielasten: Neben Änderungen und weiteren Anpassungen im Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. - Erhöhung des Verpflegungsmehraufwands für Arbeitnehmende: Erhöhung des Verpflegungsmehraufwands für Arbeitnehmende. - Rahmenbedingungen für Sachbezüge und Verpflegungszuschüsse anpassen: Flexibilisierung bei Verpflegungszuschüssen und die rechtlichen Vorgaben an die heutige Arbeitswelt anpassen. Weitere Steuervereinfachungen bei Mitarbeiter-Benefits und Arbeitnehmereinkünften einführen. Einsatz von Prepaidkarten und Gutscheinen als Sachbezug fördern. Höhe der Steuerfreigrenze für Sachbezüge anpassen. - Aufrechterhaltung der EU-Verbraucherschutzstandards in der Verordnung zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EC) No 261/2004: Die Änderung der Fluggastrechteverordnung soll die Verbraucher stärken und den Verbraucherschutz nicht untergraben oder verwässern. Insbesondere soll der Schwellenwert von 3 Stunden bezüglich der Verspätung nicht angehoben werden oder die Kompensation der Passagiere verringert werden. Außerdem sollen die bestehenden "extraordinary circumstances" nicht ausgeweitet werden. Weiterhin sollten jegliche Kompensationen und Entschädigung in Hinblick auf die Inflation seit 2004 angepasst werden. - Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Die Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in nationales Recht. (37a BImSchG) - Anpassung BiomasseVerordnung durch Vorgaben der RED III: Sicherstellung der Berücksichtung europäischer Vorgaben in der Biomasseverordnung. - Anpassung Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung: Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in nationales Recht. - Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich: Umsetzung von Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht. - Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing): Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die Interessenvertretung ist darauf ausgelegt, die Umsetzung des Vorhabens zu begleiten. - geplante Änderung MedCanG: Anpassung des Entwurfes eines ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal Cannabis Gesetzes - Modernisierung/Novellierung des FernUSG: Modernisierung/Novellierung des FernUSG zu einem modernen digitalen Bildungsgesetz mit einem konkret definierten Anwendungsbereich, der Integration von KI, moderne Lehr-Lern-Szenarien und Lernerfolgskontrollen. - Vermeidung einseitiger auf bestimmte u.a Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes: Das Ziel der Einflussnahme ist die Sicherstellung, dass die Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Basis belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Selbstverpflichtungen der Branche tragen bereits zu einer wirksamen Zuckerreduktion bei.

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