Verband Beratender Ingenieure VBI
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Verband Beratender Ingenieure VBI
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband vertritt die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der
unabhängig beratenden und planenden Mitglieder.
Dies geschieht u.a. durch:
Die Einwirkung auf Entscheidungen von Gesetzgebungskörperschaften,
Regierungen, Verwaltungen oder sonstigen Institutionen im nationalen und
internationalen Bereich.
Interessenbereiche: Energienetze; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Verkehrsinfrastruktur; Wettbewerbsrecht; Wohnen; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Klarstellung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetzes: Klarstellung im Referentenentwurf, dass die Regelungen des Gesetzes nicht die planenden Unternehmen, sondern nur die Betreiber der Anlagen betreffen.
- Vergabetransformationspaket: Verbesserung und Vereinfachung der Vergabeverfahren insbesondere im Bereich der Vergabe von Planungsleistungen für Infrastruktursprojekte
- Umsetzung des Gebäudetyps-E durch die Novellierung des BGB: Vereinfachung der Haftungsfreistellung bei Abweichungen von Komfortnormen im Wohnungsbau
- Anpassung der Vergütungssätze der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: Anpassung der Stundensätze
- Einführung von finanziellen Sicherungen: Initiative gegenüber dem BMZ, die Vergütung von Consultingunternehmen bei der EZ in fragilen Staaten abzusichern.
- Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Aktualisierung der Leistungsbilder und Anpassen der Tafelwerte
- Stärkung der deutschen Consultingwirtschaft: Stärkung der deutschen Consultingwirtschaft bei der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Diese Stellungnahme bewertet die Maßnahmen des Gesetzen aus Sicht der planenden Ingenieure, die intensiv in Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich eingebunden sind. Zudem werden konkrete Verbesserungs- und Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf vorgeschlagen, die aus Sicht der Planungswirtschaft zur weiteren Beschleunigung der Verfahren beitragen würden.
- Gesetzentwurf zur Natürlichen Infrastruktur: Der Referentenentwurf dient der Stärkung der natürlichen Infrastruktur sowie der Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung einer gesetzlichen Definition der „Natürlichen Infrastruktur“, Änderungen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und den Kompensationsmaßnahmen, die Einführung von Naturgutschriften, Regelungen zur Mehrfachnutzung von Naturschutzmaßnahmen sowie Anpassungen beim überragenden öffentlichen Interesse bestimmter Naturschutzbelange. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen zu Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrsinfrastrukturen, zur Organisation von Kompensationsmaßnahmen sowie zu Übergangs- und Verfahrensregelungen.
- EU Public Procurement Act: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Public Procurement Act. Ziel ist, dass sich die Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsverfahren zunächst für eine weitere Harmonisierung durch eine Richtlinie statt einer unmittelbar geltenden Verordnung sowie für planungs- und mittelstandsgerechte Regelungen einsetzt. Dazu zählen insbesondere eine stärkere Gewichtung der Qualität bei Planungsleistungen, die Sicherung der Fach- und Teillosvergabe, die grundsätzliche Trennung von Planung und Bau, die Vergütung planerischer Vorleistungen, der Erhalt von Planungswettbewerben sowie wirksame Regelungen zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten.
- Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz: Mit dem Gesetz soll die Finanzierungsstruktur der Autobahn GmbH geändert werden und der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße wiederhergestellt werden. Das ist notwendig, um langfristig planen zu können und dauerhaft eine solide Finanzierung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.
Relationen
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