Bundesingenieurkammer
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Bundesingenieurkammer
Tätigkeit: Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
Die Bundesingenieurkammer hat die Aufgabe, die berufspolitischen Belange der Ingenieure und das Ansehen des Berufsstandes in der Gesellschaft zu wahren und zu fördern, die Belange der sechzehn Ingenieurkammern der Länder (Körperschaften des öffentlichen Rechts) auf Bundesebene, auf europäischer und auf internationaler Ebene zu vertreten und zur Geltung zu bringen.
Sie hat die Mitgliedskammern über alle den Rahmen der Bundesländer überschreitenden Vorgänge im Ingenieurwesen und die damit zusammenhängenden politischen, gesellschafts -, bildungs- und berufspolitischen Fragen zu unterrichten, eine Meinungsbildung der Mitgliedskammern in allen Angelegenheiten des Ingenieurwesens zu bewirken, und deren Auffassung gegenüber der Allgemeinheit, den gesetzgebenden Institutionen, Körperschaften und Behörden auf Bundesebene darzustellen und zu vertreten.
Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien eingeladen werden. Ferner werden zu relevanten Themen des Berufsstandes auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten oder geplanten Gesetzgebungsvorhaben übermittelt.
Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Zivilrecht; Wettbewerbsrecht; Wohnen; Rente/Alterssicherung; EU-Gesetzgebung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Erneuerbare Energien; Digitalisierung; Immissionsschutz; Schienenverkehr; Rechtspolitik; Unfallversicherung; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Stadtentwicklung; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrsinfrastruktur; Energienetze; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliches Recht; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Stärkung des Grundsatzes der losweisen Vergabe im Vergabebeschleunigungsgesetz: Im Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge soll insbesondere der Grundsatz der losweisen Vergabe gestärkt werden.
- praxistraugliche Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur rechtssicheren Beratung der Endkunden durch Planerinnen und Planer: Die Fortschreibung des GEG und der Bundesförderung für effiziente Gebäude soll für Planerinnen und Planer möglichst praxistaugliche Regelungen enthalten, die eine rechtssichere Beratung der Endkunden ermöglicht.
- Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Die Fortschreibung und Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll eine angepasste Beschreibung der Leistungsphasen sowie an die Marktentwicklung angepasste auskömmliche Honorare enthalten.
- rechtssichers Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bauvertragsrecht: Vereinfachung des Bauvertragsrechts durch erleichterte und rechtssichere Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ("Gebäudetyp e")
- Vergütung öffentlich bestellter Gerichtssachverständiger: Sicherstellung marktüblicher Vergütungssätze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Maßnahmen zur Digitalisierung: rechtssichere und praxisgerechte Implementierung von Buildiung Information Modeling (BIM) im Planungsprozeß sowie rechtssichere Regelungen für KI-Anwendungen
- Geltung des Bundestariftreuegesetzes für Ingenieurinnen und Ingenieure: Klarstellung, dass freiberuflich tätige Ingenieurbüros derzeit nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen
- Unterstützung der Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus: Unterstützung der Beschleunigung des Wohnungsbaus
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