Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau
Text
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau
[Bundesrat Drucksache 654/25
06.11.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der
Bundesregierung für Bürokratierückbau
Bundesministerium Berlin, 5. November 2025
für Digitales und
Staatsmodernisierung
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
anliegend übersende ich den am 05.11.2025 vom Bundeskabinett beschlossenen
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für
Bürokratierückbau.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karsten Wildberger
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für
Bürokratierückbau
Mit der am 1. Oktober 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um den Staat einfacher, digitaler
und erfolgreicher zu machen. Dazu gehören auch ambitionierte Ziele, um Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratie zu entlasten. Die
Bürokratiekosten für die Wirtschaft werden um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduziert und
der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung wird um
mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt1. Relevante Standards aus den Bereichen
Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung
von Steuerbetrug werden nicht abgesenkt. Der spürbare Bürokratierückbau ist ein zentrales
Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll insbesondere
auch dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland zu
unterstützen.
I. Bereits beschlossene Maßnahmen
Die Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt die Entlastung von Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung im Blick. Insbesondere wurden in der laufenden
Legislaturperiode bisher folgende Vorhaben mit einer substanziellen Entlastungswirkung von
insgesamt mehr als 3 Mrd. Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen:
• Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
(Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 1,7 Mrd. Euro; Bürgerinnen und Bürger
ca. 506 Mio. Euro; Wirtschaft 335 Mio. Euro):
Das Gesetz begegnet aktiv dem Wohnraummangel. Zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus ermöglicht der neue § 246e BauGB befristet bis Ende 2030
Abweichungen vom Planungsrecht, während zugleich bestehende Befreiungs- bzw.
Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus erweitert werden. Ergänzend
wird die planerische Bewältigung von Lärmkonflikten gestärkt; in begründeten Fällen
sind auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA-Lärm) zulässig.
• Vergabebeschleunigungsgesetz (Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 281,9
Mio. Euro; Wirtschaft 98,9 Mio. Euro):
1 Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung. Bis Ende des Jahres erfolgt eine
finale Klärung der Datengrundlage für alle Ressorts, die für die Ermittlung der Rückbauziele
verbindlich ist.
Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen
Schwellenwerte werden durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst und die öffentliche
Beschaffung dadurch vereinfacht und beschleunigt, etwa durch eine Reduzierung der
Nachweispflichten und eine Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für
Bundesbeschaffungen auf 50.000 Euro.
• Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
(Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 89 Mio. Euro p.a.):
Das Gesetz stärkt Deutschland als Finanzstandort und fördert Wachstum sowie
Investitionen. Es sind Maßnahmen zur Bürokratieentlastung enthalten, die Kredite vor
allem für kleinere und mittlere Unternehmen erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit
gilt der Verhältnismäßigkeit der Regeln, insbesondere im Hinblick auf kleinere und
mittlere Banken sowie Sparkassen.
• Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im
Finanzmarktaufsichtsrecht (Entlastungwirkung für die Wirtschaft ca. 76 Mio. Euro p.a.; Verwaltung
ca. 14 Mio. Euro p.a.):
Bürokratische Hürden werden unter anderem durch die Streichung von Melde- und
Anzeigepflichten reduziert, insbesondere der Doppelmeldungen von
Finanzunternehmen, die aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
keinen zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Mehrwert bieten. Dazu gehört die Abschaffung
des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters sowie des Millionenkreditmeldewesens.
• Entbürokratisierung in der Pflege (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 46,5
Mio. Euro; Verwaltung ca. 12,8 Mio. Euro; Zeitersparnis Bürger ca. 487.000
Stunden):
Anpassung der Beratungsintervalle: Künftig müssen alle Pflegegeldbeziehenden
unabhängig vom Pflegegrad nur noch einmal pro Halbjahr eine Beratung abrufen.
Dadurch werden Pflegedienste, andere Beratungseinrichtungen sowie
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich entlastet. Die Pflegeselbstverwaltung erhält den
Auftrag, bundesweite Empfehlungen als Grundlage für transparentere und
effizientere Pflegesatz- und Pflegevergütungsverfahren zu vereinbaren, sodass diese künftig
einheitlicher, kürzer und weniger streitbehaftet ablaufen.
• Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie
Abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur
Deckung der Bedarfe der Bundeswehr (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca.
6,9 Mio. Euro; Verwaltung ca. 22,9 Mio. Euro):
Wir haben das Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz
zusammen mit Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe der
Bundeswehr beschlossen, wodurch die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung
der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt wird.
• Abschaffung Stoffstrombilanzverordnung (Entlastungswirkung 18,1 Mio. Euro für
die Wirtschaft, Verwaltung 1,9 Mio. Euro):
Landwirtschaftliche Betriebe werden von Dokumentationserfordernissen bezüglich
der Zu- und Abfuhr von Nährstoffen befreit.
• RED-III-Umsetzung im WHG, BImSchG, WindBG, BauGB und ROG
(Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 16,3 Mio. Euro):
In das WHG und das BImSchG wird jeweils eine Pflicht zur elektronischen
Durchführung des Zulassungsverfahrens bei unter die Richtlinie (EU) 2018/2001 fallenden
Vorhaben aufgenommen. Im WHG werden insbesondere die Zulassungsfristen für
EE-Vorhaben weiter verkürzt bzw. für bestimmte EE-Vorhaben erstmals kurze
Zulassungsfristen geregelt. Im Zuge der Richtlinienumsetzung werden im BImSchG die
Regelungen, die der Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen,
zur Erleichterung der Rechtsanwendung in einer gesonderten Vorschrift verortet (§
10a BImSchG). Zudem werden im WindBG Genehmigungserleichterungen in sog.
Beschleunigungsgebieten eingeführt, während die Anpassungen an BauGB und
ROG die planerische Ausweisung dieser Beschleunigungsgebiete zum Gegenstand
haben.
• RED-III-Umsetzung im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
(Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 21,89 Mio. Euro p.a.):
Wir haben eine Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für
Wind auf See sowie für die Stromnetze beschlossen.
• Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen (Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger ca. 12 Mio.
Euro, Verwaltung 3,9 Mio. Euro):
Die Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte,
Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen werden vereinheitlicht, vereinfacht
und digitalisiert. Für Drittstaatsangehörige wird die direkte Kenntnisprüfung zum
Regelfall, während eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung auf Antrag
weiterhin möglich bleibt.
• Vereinfachungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Entwurf eines
Steueränderungsgesetzes 2025 (Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von 14,3 Mio. Euro,
Verwaltung 926.000 Euro):
Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reihe der im Koalitionsvertrag vorgesehenen
Änderungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts umgesetzt. Neben der
Schaffung von Anreizen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren bringen einige
Maßnahmen Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung. Hierzu zählt die
Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Absatz
1 Nr. 5 Satz 4 Abgabenordnung (AO) auf 100.000 Euro, die Anhebung der Freigrenze
für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 64 Absatz 3 AO auf
50.000 Euro, der Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei
Körperschaften mit Einnahmen bis einschließlich 50.000 Euro in § 64 Absatz 3 AO sowie die
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26, 26a
Einkommensteuergesetz auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro.
• Geothermie-Beschleunigungsgesetz (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca.
10,4 Mio. Euro; Verwaltung ca. 3,3 Mio. Euro; Zeitersparnis Bürger ca. 800 Stunden):
Wir haben das Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschlossen, mit dem wir den
Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und -speichern
sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtern und beschleunigen.
• Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
(Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 12,3 Mio. Euro):
Mit der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO) wurde erstmals der gesamte
Lebenszyklus einer Batterie zusammengedacht und auf europäischer Ebene durch eine
unmittelbar geltende Verordnung geregelt. Mit dem am 7. Oktober in weiten Teilen in
Kraft getretenen Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) erfolgte die
vollständige Anpassung des nationalen Rechts an die EU-BattVO. Die bisherigen
nationalen Regelungen im Bereich der Bewirtschaftung von Altbatterien entfallen. Es
werden national nur noch zwingend notwendige Durchführungsregelungen getroffen.
• Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,3 Mio. Euro):
Das Gesetz vereinfacht das Stromsteuerrecht umfassend, insbesondere an
Ladepunkten, durch klarere Regelungen zu Steuerentstehung, -schuldnerschaft und -
befreiungen sowie zum bidirektionalen Laden. Zudem entfallen verschiedene
bürokratische Pflichten wie Erlaubnisanträge, Nachweis- und Vorlagepflichten sowie
Versorgerpflichten bei kleineren Anlagen.
• Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
(Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger: ca. 1,3 Mio. Euro und Zeitersparnis von ca. 235
000 Stunden; Entlastungswirkung für die Verwaltung in Höhe von ca. 5,9 Mio. Euro
p.a.):
Im Beurkundungswesen sollen künftig Medienbrüche dadurch vermieden werden,
dass Urkundsstellen wie Notare, Konsulate und Nachlassgerichte Urkunden im
Präsenzverfahren unmittelbar in elektronischer Form errichten können. Außerdem soll
die Verwendung elektronischer Urkunden im Rechtsverkehr erleichtert werden.
• Änderung der VwV-StVO, zur Erleichterung und Beschleunigung von
Großraum- und Schwertransporten (GST), durch Vereinfachung und
Vereinheitlichung der Erlaubnisverfahren (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,0 Mio.
Euro p.a.; Bund ca. 1,4 Mio. Euro p.a.)
• Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung durch
den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,3 Mio. Euro):
Mit dem Gesetzesentwurf werden digitale, bürokratiearme Prüfungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeführt, um Unternehmen zu entlasten und faire
Wettbewerbsbedingungen zu fördern. Die zusätzlichen Informationspflichten werden durch
gezielte Entlastungen und effizientere Prüfungsabläufe mehr als ausgeglichen,
sodass im Gesamtergebnis eine spürbare Entlastung der Wirtschaft entsteht.
• Vereinfachung der Meldepflichten in der Tierhaltung (Entlastungswirkung für die
Wirtschaft ca. 4,4 Mio. Euro):
Es wird die Meldung der Tierhaltermeldepflichten und Antibiotikaverbrauchsmengen
von einer halbjährlichen auf eine jährliche Frequenz reduziert. Zudem wird die
nationale Einführung der Antibiotika-Datenerfassung für Hunde und Katzen auf das EU-
weite Datum 2029 verschoben, um bürokratische Belastungen zu verringern.
• Krankenhausreformanpassungsgesetz (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca.
3 Mio. Euro):
Die Krankenhäuser werden durch eine vereinfachte Beantragung von Fördermitteln
aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) geschätzt um rund 3 Millionen
Euro jährlich entlastet. Konkret entfällt die Anforderung, für die Beantragung von
Fördermitteln aus dem KHTF eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer zu
beauftragen, um die Prüfung des Insolvenzrisikos des Krankenhausträgers
nachzuweisen.
• Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische Systematik der
Wirtschaftszweige (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 2,2 Mio. Euro p.a.):
Wir haben eine Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische
Systematik der Wirtschaftszweige beschlossen und in das Handels- und
Dienstleistungsstatistikgesetz Regelungen zur Entlastung aufgenommen, die u.a. Anhebung von
Meldeschwellen an die Inflation vorsehen.
• Anpassungen im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung als
Begleitmaßnahmen im Entwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes
(Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 1,9 Mio. Euro, Verwaltung 176.000 Euro):
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Begleitmaßnahmen sollen zu einer
Vereinfachung und Systematisierung der Vorschriften des Einkommensteuer- und
Außensteuergesetzes sowie zur Verringerung des Aufwandes für Steuerpflichtige und
Verwaltung beitragen. Bei den Begleitmaßnahmen handelt sich um die Abschaffung der
Lizenzschranke (§ 4j EStG), die Einführung einer Beteiligungsgrenze bei der
Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 AStG), die
Anhebung der relativen und absoluten Freigrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung
(§§ 9 und 13 AStG) sowie die Vermeidung des doppelten Ansatzes von
Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds (§ 37 InvStG).
• Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des
Agrarorganisationenund-Lieferketten-Gesetzes (Entlastungswirkung für die Wirtschaft 1,1 Mio. Euro
p.a.; Verwaltung 176.000 Euro p.a.):
Im Rahmen der Novellierung des Agrarstatistikgesetz erfolgt die Erfassung
bestimmter Daten, z.B. Flächenangaben, auf Grundlage von vorliegenden Verwaltungsdaten.
Doppelerhebungen werden somit vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut.
• Entbürokratisierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Entlastungswirkung
für die Wirtschaft ca. 295.800 Euro; Verwaltung ca. 29.900 Euro):
Wir haben Entbürokratisierung der Besonderen Ausgleichsregelung beschlossen, mit
der Anforderungen für den selbstständigen Teil eines Unternehmens sowie der
Verwaltungspraxis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vereinfacht
werden.
• Erprobungsgesetzgebung Online-Verfahren (Entlastungswirkung für Bürgerinnen
und Bürger: rund 190.000 Euro und Zeitersparnisse von geschätzt rund 98.000
Stunden (digitale Kommunikation und gesparte Wegezeiten); für die Wirtschaft rund
80.000 Euro p.a.)
Mit dem Gesetz soll der notwendige rechtliche Rahmen für die Erprobung eines
Online-Verfahrens als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit geschaffen werden.
Rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern soll es ermöglicht werden, ihre
Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem einfachen und durchgängig digital
geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Eine Entlastung von Bürgerinnen und
Bürger sowie der Anwaltschaft wird durch die Ermöglichung einer digitalen
Antragstellung, einer digitalen Strukturierung des Prozessstoffs und der verstärkten Nutzung
digitaler Kommunikationsmittel im Zivilverfahren erreicht.
• Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (Entlastungswirkung für die Wirtschaft mind.
ca. 150.000 Euro; Verwaltung mind. ca. 112.500 Euro):
Wir haben das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz beschlossen, mit dem relevante
Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur schneller,
einfacher und digitaler gemacht werden.
• Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und
technologische Entwicklungen (Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 100 Tsd.
Euro):
Mit der Zusammenfassung des deutschen Milchproduktrechts in der
Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung wird eine verbesserte Übersichtlichkeit für den
Rechtsanwender sowie verlängerte Umsetzungsfrist erreicht und dadurch Bürokratie
abgebaut.
• Entlastung der Übertragungsnetzbetreiber (Entlastungswirkung für die Wirtschaft
von jährlich ca. 1.890 Euro pro Fall):
Wir haben Streichung der Pflicht der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 51 Absatz
1 Nummer 3 EnFG beschlossen, nach der diese einen Bericht über die Ermittlung der
ihnen nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten jährlich zu erstellen und
auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber zu veröffentlichen
haben.
• Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze:
Durch die Einführung einer bundeseinheitlichen und modernen
Pflegefachassistenzausbildung und die Ablösung der 27 landesrechtlichen Regelungen in dem Bereich
wird die Ausbildung und damit auch die Ausführung der Rechtsgrundlage
vereinheitlicht und vereinfacht. Durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Referenzberufs
wird gleichzeitig die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht.
• Änderung im Verfahren der Antragstellung des Kinderzuschlages:
Die elektronische Bekanntgabe von Kinderzuschlags-Bescheiden wurde vereinfacht.
Im elektronischen Antragsverfahren muss fortan widersprochen werden, wenn die
elektronische Bekanntgabe nicht erwünscht ist
• Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der
Schulferien:
Mit dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, den Ländern und Kommunen in den Zeiten
der Schulferien mehr Gestaltungsspielraum bei der Ganztagsförderung für Kinder im
Grundschulalter zu eröffnen. Dies ermöglicht Rechtssicherheit und eröffnet
Gestaltungsspielräume. Daher sind bei den Kommunen zeitliche Entlastungen zu erwarten.
• Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer
Prüfungen (StandVKlV):
Durch die Festlegung von Standardvertragsklauseln sollen Vertragsverhandlungen
zwischen Sponsoren und Prüfzentren im Vorfeld einer klinischen Prüfung verkürzt
werden. Dadurch ist mit einer Senkung der Kosten auf Seiten der Wirtschaft zu
rechnen.
• Weiterentwicklung des Projektförderinformationssystems profi:
Hierdurch wird die Zusammenarbeit mit Partnern vereinfacht und verbessert sowie
die Anwenderoberfläche so optimiert, dass in Zukunft Fördermittel des Bundes
schneller, effizienter und zielgesteuerter vergeben werden können. Durch die
Integration von BUND-ID, die Einbindung von KI-Tools und Modernisierung der technischen
Infrastruktur liefert profi einen wichtigen Beitrag für ein anwenderorientiertes
Fördermanagementsystem des Bundes. Durch die Abbildung vereinfachter
Förderverfahren schließt profi die Lücke zu bisherigen Standard- und hochkomplexen
Verfahren und bietet dem Fördermittelempfänger so die Möglichkeit, schneller seine
Förderung zu erhalten.
• Verlängerung der Fristen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau:
Mit dem am 24. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Verlängerung der Fristen im
Investitionsprogramm Ganztagausbau werden die Fristen im Investitionsprogramm
um zwei Jahre verlängert. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den zeitlichen Druck für
die Länder und Kommunen zu reduzieren und dazu beizutragen, dass die zur
Verfügung stehenden Investitionsmittel vollständig zur Schaffung und zum Erhalt von
Ganztagsplätzen durch die Länder verausgabt werden können. Die Verlängerung
schafft den Ländern und Kommunen die erforderliche Planungssicherheit, um
begonnene Maßnahmen abzuschließen und die Investitionsmittel vollständig umzusetzen.
II. Entlastungsmaßnahmen der heutigen Kabinettsitzung
In der heutigen Kabinettsitzung behandelt die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben,
mit denen weitere Entlastungen angestrebt werden. Im Einzelnen:
• Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur
Aufhebung von Berichtspflichten
Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere die regelmäßige Pflicht zur
Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Maklern nach der Gewerbeordnung und
diverse Berichtspflichten gestrichen werden. Zudem wird das Heizungslabel
abgeschafft. Hierdurch wird die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro entlastet und die
Verwaltung um 10 Millionen Euro entlastet.
• Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Der Gesetzentwurf führt zu Entlastungen von jährlichem Erfüllungsaufwand für die
Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 5 Millionen Euro, für die Wirtschaft in Höhe
von rund 1,5 Millionen Euro und für Länder in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro.
Zudem ergibt sich eine erhebliche Entlastung von weiteren Kosten, dadurch dass der
schnellere Vollzug von Grundstücksgeschäften zu einer Reduzierung der
Bereitstellungszinsen bei Immobilienfinanzierungen führt. Dadurch werden Bürgerinnen und
Bürger in Höhe von rund 26 Millionen Euro jährlich und die Wirtschaft in Höhe von
rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet.
• Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums
des Innern
Durch Maßnahmen, wie Vereinfachungen im Melderecht, Verschlankungen von
Verfahrensregelungen oder die Abschaffung von De-Mail haben Bürgerinnen und Bürger
eine zeitliche Ersparnis von rund 85.000 Stunden. Die Wirtschaft wird um insgesamt
rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr und die Verwaltung um rund 9 Millionen Euro pro
Jahr entlastet.
• Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Es ist eine Entlastungswirkung für die Wirtschaft durch Bürokratieabbau von im
Ergebnis jährlich etwa einer Million Euro aufgrund des Wegfalls der postalischen
Versendung von Vollstreckungstiteln und weiteren Schriftstücken zu erwarten. Für die
Verwaltung der Länder einschließlich Kommunen ergibt sich im Ergebnis eine
jährliche Entlastung von rund 3,5 Millionen Euro durch damit einhergehende
Verfahrensstraffung. Für die Sozialversicherungsträger ergeben sich durch die Option, bei der
Vollstreckung von Verwaltungsakten entsprechend der Zivilprozessordnung auf die
Nutzung der Zwangsvollstreckungsformulare zu verzichten, jährlich Entlastungen von
ca. 2,3 Millionen Euro.
• Gesetzentwurf für ein 5. Straßenverkehrs-Änderungsgesetz
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Regelungsvorhaben. Einzeln betrachtet können
die Länder (inkl. Kommunen) durch Nutzung der digitalen Parkraumkontrolle und die
damit einhergehende Effizienzsteigerung nach anfänglichen Investitionen jährlich
rund 13 Mio. Euro einsparen. Die Berechtigung, Daten aus dem Zentralen
Fahrzeugregister abzurufen, führt beim Umweltbundesamt im Rahmen von
Antragsnachprüfungen zu jährlichen Entlastungen von rd. 40.000 Euro.
• Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz
zuständigen Bundesoberbehörden
Die Errichtung einer Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) trägt der fortschreitenden Entwicklung innovativer
Arzneimittel und Kombinationstherapien sowie Forderungen aus der Industrie Rechnung,
die administrative und fachliche Zusammenarbeit zwischen den
Bundesoberbehörden PEI und BfArM zu verbessern, ohne deren Eigenständigkeit zu berühren.
Insgesamt soll eine Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung und eine engere
Verzahnung der Zulassungsbehörden sowie perspektivisch ein Abbau von Doppelstrukturen
erreicht werden. Mit der Etablierung der Koordinierungsstelle ist zudem beabsichtigt,
mittelfristig die Effizienz beider Bundesoberbehörden zu steigern und Bürokratie
abzubauen.
• Verordnung zur Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen
Durch die Verbesserung im Verwaltungsverfahren sowie Entlastungen im Pass- und
Ausweiswesen reduziert sich der jährliche Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger
um 250 000 Stunden. Für die Verwaltung der Länder reduziert sich der jährliche
Erfüllungsaufwand um rund 5,6 Millionen Euro.
• Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der Verordnungsentwurf beinhaltet steuerliche Anpassungen, durch die die
Wirtschaft um 8,9 Millionen Euro und die Verwaltung um 1,7 Millionen Euro entlastet
werden.
III. Nächste Schritte
Die Bundesregierung wird den begonnenen Weg entschlossen fortsetzen und weitere
Maßnahmen auf den Weg bringen, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die
Verwaltung zu entlasten. Es befinden sich insbesondere folgende Initiativen in der Vorbereitung, die
zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026
verabschiedet werden und mit denen eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt
wird:
• Gebäudetyp-E-Gesetz:
Wir werden das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen. Dafür wird das
Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden technischen
Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter abgewichen
werden kann.
• Nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen
EU Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Die vorgeschlagene Änderung der CSRD würde zu einer erheblichen Einschränkung
des CSRD-Anwendungsbereichs um ca. 80 % führen. Außerdem soll durch die
Beibehaltung des (niedrigeren) Standards der begrenzten Sicherheit für die Prüfung des
Nachhaltigkeitsberichts weitere Entlastung für Unternehmen erreicht werden.
• Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung:
Wir werden das Wohngeld mit den Ländern vereinfachen, damit es effizienter
bearbeitet werden kann und schneller bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
ankommt.
• Zweite BauGB-Novelle:
In Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag soll das Baugesetzbuch
zur Beschleunigung des Bauens grundlegend reformiert werden.
• Beschleunigung von Unternehmensgründungen:
Durch die konsistente Verknüpfung gründungsrelevanter Verwaltungsleistungen über
Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen, ermöglichen wir die
Unternehmensgründung in 24 Stunden.
• Novelle des Energieeffizienzgesetzes:
Wir führen Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der
EU-Energieeffizienzrichtlinie zurück. Darüber hinaus wird die Novelle einem
Praxischeck unterzogen mit besonderem Fokus auf Rechenzentren.
• Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch das
Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG):
Es werden umfassende Maßnahmen geregelt, die Verkehrsinfrastrukturprojekte
beschleunigen, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und vereinfachen
und Verwaltungsverfahren zeitgemäß digitalisieren. Dadurch wird der Arbeitsumfang
verschlankt, Durchlaufzeiten verkürzt und der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und
Verwaltung reduziert.
• Anpassung des LuftVG und des PassG „Digitale Reisekette“:
Wir werden den Prozess der Fluggastabfertigung digitalisieren und damit die Abläufe
an Flughäfen für Passagiere auf freiwilliger Basis erheblich vereinfachen und
beschleunigen.
• Abschaffung der nationalen PtL-Quote (im Rahmen der Umsetzung RED III):
Die über das europarechtlich Notwendige hinausgehende Power To Liquid (PtL)-
Quote des § 37a Abs. 4a BImSchG schaffen wir schnellstmöglich ab. Einseitige
Wettbewerbsnachteile im EU-Binnenmarkt müssen vermieden werden
• Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur vereinfachten Nutzung von
Daten der öffentlichen Hand für die Forschung:
Es werden Datensilos aufgebrochen und eine zentrale Datentreuhandstelle für
insbesondere die Verknüpfung von Daten eingerichtet.
• Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung:
Wir werden die Digitalisierung der Migrationsverwaltung mit Nachdruck fortführen,
das Ausländerzentralregister ausbauen und den Datenaustausch verbessern. Ziel ist
es, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und die Ausländerbehörden zu entlasten.
• Einführung einer KI-Unterstützung in Visumverfahren und
Migrationsverwaltung:
Wir werden Künstliche Intelligenz in der Migrationsverwaltung einsetzen, um die
Abläufe effizienter, schneller und besser zu machen. Beginnen werden wir mit dem
Visumverfahren. Bei der Erteilung von Visa werden wir KI einsetzen, um Dokumente
auf ihre Echtheit zu überprüfen und Verfahren in Teilen zu automatisieren. Wir
verbessern so die Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und ermöglichen
schnellere Visumsentscheidungen bei gleichbleibend hoher Qualität der
Einzelentscheidungen. Die KI-Verfahrensunterstützung kann auf weitere Bereiche der
Migrationsverwaltung ausgeweitet werden.
• Digitalisierung des Einbürgerungstests und des „Leben in Deutschland“-Tests:
Der Einbürgerungstest und der „Leben in Deutschland“-Test im Integrationskurs
werden derzeit noch analog mit Bleistift und Papier geschrieben und manuell
ausgewertet. Mit einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung sollen der jährliche Bürokratieaufwand um
mehr als die Hälfte reduziert, eine erhebliche Kosteneinsparung und
Verfahrensvereinfachung herbeigeführt sowie wichtige Verwaltungsleistungen beschleunigt werden.
• TKG-Novelle:
Wir werden schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungsgesetz für den
Mobilfunk- und Glasfaserausbau in der Fläche, insbesondere hinsichtlich Glasfaser in
Gebäuden einführen. Ausbauhindernisse und Bürokratie bauen wir konsequent ab, zum
Beispiel durch Fiktionsregelungen.
• Gesetz zur umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts:
Im Nachrichtendienstrecht werden wir Verwaltungsabläufe und Prüfungsintervalle
überprüfen und, soweit möglich, anpassen, um Kapazitäten für die Kernaufgaben der
nachrichtendienstlichen Tätigkeit zu gewinnen.
• Zulassung der elektronischen Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus
anderen EU-Mitgliedstaaten:
Durch eine Änderung des § 1068 ZPO soll es ermöglicht werden, gerichtliche
Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen künftig
elektronisch an den Empfänger in Deutschland zuzustellen. Die klassischen
Zustellungswege in Papierform per Post (Einschreiben/Rückschein) oder über die
deutschen Empfangsstellen sollen auf diese Weise um eine zeitgemäße und effiziente
Zustellungsmöglichkeit ergänzt werden.
• Portalkonsolidierung des Bundes:
Zur Schaffung eines vollständigen One-Stop-Shops, der alle Anträge und
Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt, erarbeiten wir eine Strategie und einen
Umsetzungsplan zur Deutschland-Stack konformen Konsolidierung von bestehenden
und neuen Verwaltungsportalen.
• Fusionskontrolle:
Wir heben die Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle nach § 35 GWB an.
• Fernwärme:
Wir werden die AVBFernwärmeV novellieren und dabei Wärmenetzbetreiber und
Immobilienwirtschaft entlasten sowie die Transparenz in der Fernwärme erhöhen. Die
Pflicht zur Nutzung von Herkunftsnachweisen bei jeder Wärmelieferung mit
Erneuerbaren-Anteil wird aus der FFVAV gestrichen.
• Novelle des Wärmeplanungsgesetzes:
Wir novellieren das Wärmeplanungsgesetz und werden dabei die Wärmeplanung für
kleine Kommunen stark vereinfachen.
• Wasserstoffzertifizierung:
Wir vereinfachen die Wasserstoffzertifizierung durch Umsetzung einer
anwendungsfreundlichen und bürokratiearmen, sektorübergreifenden Zertifizierung von
erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff mit Register beim Umweltbundesamt.
• Ökologische Gegenleistungen:
Wir vereinfachen die ökologischen Gegenleistungen zum Erhalt von Beihilfen im
Rahmen der Strompreiskompensation und harmonisieren die Gegenleistungsregimes in
energierechtlichen Vorschriften (Strompreiskompensation, BEHG-Carbon-Leakage-
Verordnung, ggf. Energieeffizienzgesetz, Industriestrompreis)
• Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung:
Wir erweitern die Möglichkeiten zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im
Bereich der Handwerksordnung, um Prozesse effizienter und bürokratieärmer
auszugestalten. Z.B. sollen vollautomatisierte Verwaltungsverfahren bei gebundenen
Entscheidungen ermöglicht und eine digitale Handwerkskarte zum Nachweis der
Eintragung in die Handwerksrolle eingeführt werden.
• Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im
Schornsteinfegerhandwerk:
Wir streichen die Pflicht zur Nachprüfung beruflicher Qualifikationen vor Beginn
grenzüberschreitender Dienstleistungserbringungen im Schornsteinfegerhandwerk.
• Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Wir wollen insbesondere das Anzeige- und Gutachtenerfordernis bei Umstellung
einer Erdgasleitung auf eine Wasserstoffleitung für einen zulässigen Betriebsdruck bis
16 bar (Anpassung § 113c Abs. 3 EnWG) streichen. Wir wollen das bisher
vorgegebene Erfordernis, dass die Bundesnetzagentur für den Netzentwicklungsplan
Gas/Wasserstoff 2028 ein Sachverständigengutachten einholen muss (§ 15d Abs. 1
S. 9), streichen. Auch wollen wir etwa Berichtspflichten im Rahmen des § 112b
EnWG streichen.
• Überprüfung und Reduzierung von Wirtschaftsstatistikpflichten:
Die fünf aufwändigsten Wirtschaftsstatistiken werden auf Übererfüllung und
Reduktionsmöglichkeiten von EU-Vorgaben inklusive Relevanz für die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen überprüft. In Verbindung damit soll als zukunftsweisendes
Projekt die Neugestaltung des Systems der Unternehmensstatistiken angestoßen
werden.
• Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger
als 50 Beschäftigten wird abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU
mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt, jeweils in Abhängigkeit von der
betrieblichen Gefährdungslage – damit werden rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte
abgeschafft. Ferner wird der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der
Druckluftverordnung abgeschafft (bei Überführung weniger, notwendiger
Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen). Im Rahmen der Selbstverwaltung
und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die
Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem werden
entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung
der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert.
• Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII:
In 2026 werden die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen
Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht.
• Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung:
Die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung werden künftig
bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter gestaltet. Durch konsequente Digitalisierung,
Automatisierung und Entbürokratisierung wird die Arbeitsverwaltung modernisiert.
• Tierhaltungskennzeichnungsgesetz:
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird unter Einbeziehung der Beteiligten der
gesamten Wertschöpfungskette grundsätzlich reformiert, um es praxistauglicher zu
gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.
• Vereinfachung bei Melde- und Dokumentationspflichten sowie Meldewegen in
der Tierhaltung:
Die Melde- und Dokumentationspflichten werden reduziert und harmonisiert. Durch
die Nutzung digitaler Optionen und die Weiterentwicklung bestehender Datenbanken
werden weitere Vereinfachungen umgesetzt.
• Vereinfachung der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP):
Durch die Umsetzung des auf EU-Ebene noch in der Diskussion befindende GAP-
Vereinfachungspaket sind unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards
weitere Erleichterungen und Bürokratieabbau in der laufenden GAP-Förderperiode zu
erwarten. Ergänzend hierzu wurden bereits eine Reihe technischer Einzelregelungen
der GAP geändert, die die Effizienz der Vollzugspraxis in den Behörden verbessern
und zu Erleichterungen für die Landwirtschaftsbetriebe führen.
• Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen:
Es sollen insb. Buchführungs- und Meldepflichten im Weinbau vereinfacht werden
und es soll grundsätzlich wegfallen, was das Unionsrecht nicht mehr vorschreibt.
• Streichung von Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
(LFGB):
Verschiedene Meldepflichten im LFGB, die über das EU-Recht hinausgehen, sollen
aufgehoben werden. Der gesundheitliche Verbraucherschutz kann auch mit den
sonstigen lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Vorgaben gewährleistet werden.
• Ausnahme von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen von der Umweltplakettenpflicht:
Durch eine Änderung der 35. BImSchV werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von
der Pflicht zur Anbringung einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden
sowohl entsprechende Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bürokratischen
Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben
dabei unverändert.
• Anhebung Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei
Modernisierungsmieterhöhung, § 559c BGB:
Vermietende sollen künftig bei Kosten für Modernisierungsmaßnahmen bis 20.000
Euro (derzeit 10.000 Euro) Mieterhöhungen nach einem vereinfachten Verfahren
berechnen können. Durch die Möglichkeit, Mieterhöhungen künftig auch bei solchen
Maßnahmen, deren Kosten zwischen 10 000 Euro und 20 000 Euro liegen,
unbürokratischer zu berechnen, wird die Wirtschaft jährlich im Umfang von ca. sechs Mio.
Euro entlastet.
• Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Bereich der rechtsberatenden
Berufe:
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche kleinere Änderungen, mit denen
Vereinfachungen für die Betroffenen geschaffen werden. Das (jeweils jährliche)
Entlastungsvolumen für Wirtschaft und Verwaltung resultiert aus der Beschränkung der
Bürgenhaftung der Berufskammern (etwa 500.000 Euro), der Streichung der Anzeigepflichten
nach § 76e StBerG (etwa 300.000 Euro), der Streichung des Erfordernisses der
Vorlage einer „amtlich beglaubigten" Abschrift für Syndikusrechtsanwälte in den §§ 46a,
46b BRAO (etwa 40.000 Euro) und der Einführung einer „Widerspruchslösung" für
Unternehmer betreffend ein Tätigkeitsverbot im Sinne des § 42 BRAO (etwa 30.000
Euro).
• Digitale Belegeinsicht der Betriebskostenabrechnung im
Gewerberaummietrecht:
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2025
in § 556 Absatz 4 Satz 2 BGB für Vermieter von Wohnraum die Möglichkeit
geschaffen, die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Belege dem Mieter
elektronisch bereitzustellen. Diese Möglichkeit soll künftig auch ausdrücklich für
Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume sowie für Mietverhältnisse nach § 578
Absatz 3 BGB gelten. Durch den Wegfall von Fahrten der Bürgerinnen und Bürger zur
Belegeinsicht vor Ort beim Vermieter verringert sich der Erfüllungsaufwand. Zudem
entfällt der Zeitaufwand eines gemeinsamen Termins, wodurch auch Vermietende
entlastet werden.
• Bürokratierückbau-Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der
IED-Novelle umgesetzt werden:
Im Zuge der IED-Umsetzung werden immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren beschleunigt, insbesondere durch den Wechsel von G- zu V-Verfahren in der
4. BImSchV. Unter Ausnutzung zulässiger Spielräume des EU-Rechts für die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-
Pflicht angehoben. Daneben erfolgt ein Bürokratierückbau durch die vorgesehen
Kapitellösung der TA-Luft. Diese strukturelle Anpassung vereinfacht und beschleunigt
den Vollzug sowie die nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen durch eine
übersichtliche Bündelung der in diesem Bereich bestehenden
Verwaltungsvorschriften. In dem Zusammenhang wird daran anknüpfend umgehend die
Weiterentwicklung der Regelungen zu Tierhaltungsanlagen in der TA Luft eingeleitet.
• UVPG-Anpassungsgesetz:
Der Gesetzentwurf verbessert die Online-Zugänglichkeit von Umweltdaten aus
Verfahren mit UVP und trägt damit zur Digitalisierung sowie Planungs-, Genehmigungs-
und Umsetzungsbeschleunigung bei. Zudem werden Bagatellschwellen für die
Änderung bestimmter, dem Klimaschutz dienlicher Vorhaben eingeführt, unterhalb derer
eine Freistellung von der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt.
• Bürokratieentlastung im Strahlenschutz:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes soll der Vollzug
des Strahlenschutzrechts durch verstärkte Digitalisierung und
Verfahrensvereinfachungen bei der behördlichen Vorabkontrolle deutlich entbürokratisiert werden. Das
Rechtsetzungsverfahren soll 2026 auf den Weg gebracht werden.
• Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe:
Wir planen, mit einer umfassenden Strukturreform Entbürokratisierung sowie
effizientere und effektivere Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen.
• Integration des Jahresberichts zur Situation unbegleiteter Minderjähriger in den
Kinder- und Jugendbericht:
Die mit der jährliche Berichterstellung verbundenen Datenerhebungen verursachen
erheblichen Aufwand insbesondere bei den kommunalen Jugendämtern, aber auch
bei freien Trägern. Zukünftig wird der Bericht über die Situation unbegleiteter
Minderjähriger zur umfangreichen Aufwandseinsparung sachgerecht in den Kinder- und
Jugendbericht integriert werden.
• Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung:
Mit dem Gesetz und einer begleitenden Verordnung wird der Apothekenbetrieb
bürokratieärmer ausgestaltet, insbesondere durch einen Ausschluss von Null-
Retaxationen aus formalen Gründen, Erleichterungen beim Austausch von Arzneimitteln sowie
flexiblere Rahmenbedingungen für Personaleinsatz und Arzneimittelherstellung.
• Innovationsfreiheitsgesetz:
Das Innovationsfreiheitsgesetz wird bürokratische Hürden in der
Forschungsförderung abbauen, innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen und
Deutschland für den internationalen Wettbewerb stärken. Forschungsförderung wird damit
einfacher, schneller und digitaler.
• Wissenschaftsfreiheitsgesetz:
Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für gemeinnützige
Forschungseinrichtungen sorgt dafür, dass künftig weniger Einzelanträge gestellt und geprüft werden
müssen, leistet also zugleich einen Beitrag zur Entbürokratisierung.
• Aufhebung des Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz):
In den 70iger Jahren wurde vom Bund ein verzinsliches Darlehen nach dem GFG
sowie der dazugehörigen Graduiertenförderungsverordnung ausgezahlt. Die Einziehung
der Darlehen wurde vom Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen. Seit dem
01.01.1984 wurden keine neuen Förderungen mehr bewilligt und nur noch
bestehende Darlehen vom BVA eingezogen. Die Darlehenseinziehung dauerte bis in die
jüngste Vergangenheit an. Da die Darlehenseinziehung nunmehr beendet ist, kann
eine Aufhebung des Gesetzes und der Verordnung erfolgen und einen Beitrag zur
Rechtsbereinigung leisten.
• Aufhebung Hochschulrahmengesetz:
Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Rahmengesetzgebungskompetenz des
Bundes für das allg. Hochschulwesen abgeschafft. Seitdem haben die Länder das
Recht, von den rahmenrechtlichen Vorgaben abweichende Bestimmungen
vorzusehen (Art. 125a bzw. 125b Grundgesetz, GG); davon haben die Länder in ihren
Landes-Hochschulgesetzen Gebrauch gemacht. Das HRG hat damit quasi keinen
unmittelbaren materiellrechtlichen Anwendungsbereich mehr. Die Weiterentwicklung des
Hochschulrechts findet seit der Föderalismusreform I ausschließlich auf Ebene der
Landeshochschulgesetze statt. Angesichts der fehlenden Relevanz der verbliebenen
Regelungen des HRG wäre die Aufhebung des Gesetzes ein sinnvoller Beitrag zur
Rechtsbereinigung.
• Reform der Notfallversorgung:
Durch Vernetzung von bisher weitgehend getrennt organisierten Bereichen und der
Einführung eines telefonischen und videounterstützten Versorgungsangebotes in der
Notfallversorgung werden für Bürgerinnen und Bürger verlässliche Angebote
geschaffen, die unnötige Wege reduzieren und die Notaufnahmen der Krankenhäuser
sowie den Rettungsdienst entlasten. Durch die Digitalisierung von Prozessen werden
die Leistungserbringer in der Notfallrettung durch Wegfall von Formularen im
Einzelfall entlastet.
• Medizinregistergesetz:
Das geplante Medizinregistergesetz soll Erleichterungen bei der Erhebung und
Nutzung von Daten aus Medizinregistern schaffen. So können bessere Erkenntnisse zu
bestimmten Krankheiten, ihren Verläufen und Behandlungen gewonnen und
gleichzeitig die Bürokratieaufwände bei allen Beteiligten gesenkt werden.
• Vereinfachungen im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und
in weiteren Regelungen
Durch untergesetzliche und gesetzliche Änderungen, u.a. zur Reduzierung der
gesetzlichen Pflichtablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (von zwei auf ein
Exemplar), werden wir auch zur Entlastung der Verlagswirtschaft beitragen.
IV. Bürokratierückbau auf EU-Ebene
Die Bundesregierung wird in allen relevanten EU-Gremien (z. B. Ratsarbeitsgruppen,
Komitologieausschüsse, Expertengruppen) eine proaktive Rolle einnehmen, um unnötigen
bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele
und relevanter Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in allen
EU-Dossiers einzusetzen. Ziel ist ein Kulturwandel auf EU- Ebene im Bereich des Abbaus
unnötiger Bürokratie mit Forderungen nach geeigneten Initiativen (u.a. Omnibus
Legislativpaketen) über die gesamte Amtszeit der EU-Kommission hinweg, einer systematischen
Überprüfung des EU-Acquis auf substanzielle Vereinfachungen, der zügigen Vorlage der
weiteren Omnibus-Pakete sowie der Aufforderung an alle im EU-Gesetzgebungsprozess
beteiligten Akteure, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren Aufbau zu vermeiden.
Wir rufen die EU-Kommission auf, bis Jahresende eine systematische Überprüfung des EU
Acquis vorzunehmen und weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie unnötige Bürokratie
zurückgebaut werden kann. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Mitgliedstaaten
systematisch und umfassend in die Dialogverfahren mit den Stakeholdern einzubinden.
Für weitere konkrete Eckpunkte, die gegenüber der EU-Kommission zum Bürokratierückbau
auf EU-Ebene eingebracht werden sollen, verständigt sich die Bundesregierung bis Ende
des ersten Quartals 2026.
• Legislative Vereinfachungspakete, insb. Omnibus-Verfahren
Wir unterstützen die EU-Kommission beim ambitionierten Bürokratierückbau unter
Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards unter anderem im Rahmen der
Omnibus-Verfahren. Hauptziel der Omnibus-Vereinfachungspakete ist die kritische
Überprüfung aktueller EU-Rechtssetzung zum Rückbau von Verwaltungsvorschriften
und Berichtspflichten für Unternehmen in der EU. Hierbei sollen insbesondere Kosten
und Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um mindestens
35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 2030 gesenkt werden. Seit
Februar 2025 hat die KOM sechs Omnibus-Legislativpakete vorgelegt: Omnibus I
(Vereinfachung/Reduktion von Nachhaltigkeitsberichtspflichten incl. CSDDD, CSRD,
CBAM), Omnibus II (Vereinfachungen InvestEU), Omnibus III (Landwirtschaft/GAP),
Omnibus IV (Small-Mid-Caps Definition, Digitalisierung, gemeinsame
Spezifiaktionen), Omnibus V (Verteidigung) und Omnibus VI (Chemikalienrecht). Die
Bundesregierung setzt sich für ambitionierte Vorschläge im Rahmen der zukünftigen Omnibus-
Legislativpakete der EU-Kommission ein.
• EU-Beschleunigungsagenda
Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-,
Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Wir werden eine europäische
Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten, damit
Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umgesetzt und bürokratische Hürden abgebaut
werden.
• Einführung der „One-in-two-out“-Regel (OITO-Regel) auf EU-Ebene
Die Bundesregierung strebt auf europäischer Ebene die Einführung der „One in, two
out“-Regel ein: für jede neue Regelung mit Belastung („In“) sollen in doppeltem
Umfang Entlastungen („Out“) geschaffen werden.
• Reduzierung von EU-Durchführungsrecht
Wir schaffen Transparenz beim Regulierungsauftrag und wollen die Anzahl der
Rechtsakte im Durchführungsrecht reduzieren (derzeit rund 6.500). So entstehen
Freiräume für Unternehmen und Bürger, wir verringern Rechtsbefolgungspflichten
und die Gesetzgebung konzentriert sich auf das Wesentliche.
• Transparenz und Priorisierung von Delegierten Rechtsakten und
Umsetzungsrechtsakten
Wir setzen uns bei der EU-Kommission für mehr Transparenz und Priorisierung über
geplante und bevorstehende delegierte Rechtsakte und Umsetzungsrechtsakte
(Tertiärrechtsakte) ein und fordern, die Anzahl neuer Ermächtigungen für Tertiärrechtsakte
deutlich zu reduzieren. So können sich die Ko-Gesetzgeber und insb. die EU-
Kommission darauf konzentrieren, dass sich die Durchführung von EU-Recht auf das
unbedingt Notwendige beschränkt und das Betriebsumfeld für Unternehmen möglichst
harmonisiert wird.
• 1:1 Umsetzung von EU-Recht
EU-Recht wird ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt.
• Harmonisierung von EU-Bestandsrecht
Herstellung von Synergien und Interoperabilität mit bestehenden EU-Plattformen
(zum Beispiel „Your Europe Portal“, „Interoperable Europe Portal“) und Lösungen
(zum Beispiel EUDI-Wallet, EU-OOTS).
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Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau (Unterrichtung)