Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"
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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 367/26
11.06.26
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf
in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden"
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 10. Juni 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates „Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge
der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden“
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 aufzunehmen
und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates „Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der
Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden eine weitere zentrale Verkehrsachse durch die bundeseigene
Autobahn GmbH gesperrt werden musste.
2. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Abwägung aller Interessen die
Sicherheit stets Vorrang haben muss. Er unterstreicht jedoch auch die großen
Belastungen solcher Sperrungen für die Menschen und die Wirtschaft in der
Region. Der Bundesrat fordert alle beteiligten Akteure auf, dafür Sorge zu
tragen, die Folgen der Sperrung so weit wie möglich abzumildern.
3. Der Bundesrat begrüßt die im Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
vorgeschlagene Regelung, den Erhalt und jedweden Ersatz vorhandener
Brückenbauwerke in das überragende öffentliche Interesse zu stellen sowie
klarzustellen, dass diese der öffentlichen Sicherheit dienen.
4. Der Bundesrat ist besorgt, dass Ablastungen und Sperrungen von
Brückenbauwerken in zunehmend kurzen Zeitabständen erfolgen. Er führt dies
insbesondere auf zu geringe Investitionsaktivitäten in der Vergangenheit, fehlende
Priorisierungen und eine weiterhin unzureichende Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung zurück.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unmittelbar die erforderlichen
Konsequenzen aus den zunehmenden Vorfällen zu ziehen, um weiteren
Schaden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Dazu gehört insbesondere,
a. das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verstärkt für
zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt und zu jedwedem Ersatz von
Infrastruktur einzusetzen sowie die entsprechenden Investitionstitel des
Bundes insgesamt auf das tatsächlich notwendige Niveau anzuheben,
b. die notwendigen Voraussetzungen und Kapazitäten zu schaffen, damit
die Autobahn GmbH im Rahmen ihres
Brückenmodernisierungsprogramms jährlich mindestens 400 Brücken-Teilbauwerke anstatt der
aktuell rund 200 Teilbauwerke modernisiert,
c. die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des
Bundesverwaltungsgerichts für weitere zentrale Brückenersatzneubauprojekte in Anlage 1 (zu
§ 17e Absatz 1) des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)
festzuschreiben,
d. die in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) vorgesehenen Sanktionen
für zu schwere Lkw zu erhöhen (vgl. BR-Drs. 108/26 (Beschluss)).
Drucksache 367/26
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