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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"

dip / drucksache 11.06.2026 · WP 21 · 367/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 367/26 11.06.26 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" Der Ministerpräsident Düsseldorf, 10. Juni 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden“ zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Entschließung des Bundesrates „Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden eine weitere zentrale Verkehrsachse durch die bundeseigene Autobahn GmbH gesperrt werden musste. 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Abwägung aller Interessen die Sicherheit stets Vorrang haben muss. Er unterstreicht jedoch auch die großen Belastungen solcher Sperrungen für die Menschen und die Wirtschaft in der Region. Der Bundesrat fordert alle beteiligten Akteure auf, dafür Sorge zu tragen, die Folgen der Sperrung so weit wie möglich abzumildern. 3. Der Bundesrat begrüßt die im Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgeschlagene Regelung, den Erhalt und jedweden Ersatz vorhandener Brückenbauwerke in das überragende öffentliche Interesse zu stellen sowie klarzustellen, dass diese der öffentlichen Sicherheit dienen. 4. Der Bundesrat ist besorgt, dass Ablastungen und Sperrungen von Brückenbauwerken in zunehmend kurzen Zeitabständen erfolgen. Er führt dies insbesondere auf zu geringe Investitionsaktivitäten in der Vergangenheit, fehlende Priorisierungen und eine weiterhin unzureichende Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zurück. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unmittelbar die erforderlichen Konsequenzen aus den zunehmenden Vorfällen zu ziehen, um weiteren Schaden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Dazu gehört insbesondere, a. das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verstärkt für zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt und zu jedwedem Ersatz von Infrastruktur einzusetzen sowie die entsprechenden Investitionstitel des Bundes insgesamt auf das tatsächlich notwendige Niveau anzuheben, b. die notwendigen Voraussetzungen und Kapazitäten zu schaffen, damit die Autobahn GmbH im Rahmen ihres Brückenmodernisierungsprogramms jährlich mindestens 400 Brücken-Teilbauwerke anstatt der aktuell rund 200 Teilbauwerke modernisiert, c. die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für weitere zentrale Brückenersatzneubauprojekte in Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) festzuschreiben, d. die in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) vorgesehenen Sanktionen für zu schwere Lkw zu erhöhen (vgl. BR-Drs. 108/26 (Beschluss)). Drucksache 367/26

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