polradar

Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 367/26(B) · Beschluss · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 367/26 (Beschluss) 10.07.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 367/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden eine weitere zentrale Verkehrsachse durch die Autobahn GmbH des Bundes gesperrt werden musste. 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Abwägung aller Interessen die Sicherheit stets Vorrang haben muss. Er unterstreicht jedoch auch die großen Belastungen solcher Sperrungen für die Menschen und die Wirtschaft in der Region. Der Bundesrat fordert alle beteiligten Akteure auf, dafür Sorge zu tragen, die Folgen der Sperrung so weit wie möglich abzumildern. 3. Der Bundesrat begrüßt die Regelung im Infrastruktur-Zukunftsgesetz, den Erhalt und jedweden Ersatz vorhandener Brückenbauwerke in das überragende öffentliche Interesse zu stellen sowie klarzustellen, dass diese der öffentlichen Sicherheit dienen. 4. Der Bundesrat ist besorgt, dass Ablastungen und Sperrungen von Brückenbauwerken in zunehmend kurzen Zeitabständen erfolgen. Er führt dies insbesondere auf zu geringe Investitionsaktivitäten in der Vergangenheit, fehlende Priorisierungen und eine weiterhin unzureichende Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zurück. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unmittelbar die erforderlichen Konsequenzen aus den zunehmenden Vorfällen zu ziehen, um weiteren Schaden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Dazu gehört insbesondere, a) das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verstärkt für zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt und zu jedwedem Ersatz von Infrastruktur einzusetzen sowie die entsprechenden Investitionstitel des Bundes insgesamt auf das tatsächlich notwendige Niveau anzuheben, b) einen eigenständigen Infrastrukturfonds einzurichten, aus dem Projekte zum Erhalt und Ersatz bestehender Verkehrsinfrastruktur unabhängig vom jährlichen Haushalt finanziert werden können, um ihre Umsetzung zu beschleunigen, c) den im Koalitionsvertrag des Bundes festgeschriebenen Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ konsequent umzusetzen und dementsprechend substanziell und frühzeitig in den Erhalt von Brücken zu investieren, um ihre Lebensdauer zu verlängern, d) die notwendigen Voraussetzungen und Kapazitäten zu schaffen, damit die Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen ihres Brückenmodernisierungsprogramms jährlich mindestens 400 Brücken-Teilbauwerke anstatt der aktuell rund 200 Teilbauwerke modernisiert, e) das Brückenmodernisierungsprogramm laufend zu evaluieren und bedarfsgerecht fortzuentwickeln, um sicherzustellen, dass alle relevanten Brückenbauwerke – sei es für die Schiene oder die Straße – davon umfasst sind, f) die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für weitere zentrale Brückenersatzneubauprojekte in Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) des Bundesfernstraßengesetzes festzuschreiben, g) die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Sanktionen für zu schwere Lkw zu erhöhen (vgl. BR-Drucksache 108/26 (Beschluss)).

Relationen