Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"
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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 367/26 (Beschluss)
10.07.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf
in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden"
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 367/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf
in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden"
1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden eine weitere zentrale Verkehrsachse durch die Autobahn GmbH des
Bundes gesperrt werden musste.
2. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Abwägung aller Interessen die
Sicherheit stets Vorrang haben muss. Er unterstreicht jedoch auch die großen
Belastungen solcher Sperrungen für die Menschen und die Wirtschaft in der
Region. Der Bundesrat fordert alle beteiligten Akteure auf, dafür Sorge zu
tragen, die Folgen der Sperrung so weit wie möglich abzumildern.
3. Der Bundesrat begrüßt die Regelung im Infrastruktur-Zukunftsgesetz, den
Erhalt und jedweden Ersatz vorhandener Brückenbauwerke in das überragende
öffentliche Interesse zu stellen sowie klarzustellen, dass diese der öffentlichen
Sicherheit dienen.
4. Der Bundesrat ist besorgt, dass Ablastungen und Sperrungen von
Brückenbauwerken in zunehmend kurzen Zeitabständen erfolgen. Er führt dies
insbesondere auf zu geringe Investitionsaktivitäten in der Vergangenheit, fehlende
Priorisierungen und eine weiterhin unzureichende Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung zurück.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unmittelbar die erforderlichen
Konsequenzen aus den zunehmenden Vorfällen zu ziehen, um weiteren
Schaden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Dazu gehört insbesondere,
a) das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verstärkt für
zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt und zu jedwedem Ersatz von Infrastruktur
einzusetzen sowie die entsprechenden Investitionstitel des Bundes
insgesamt auf das tatsächlich notwendige Niveau anzuheben,
b) einen eigenständigen Infrastrukturfonds einzurichten, aus dem Projekte zum
Erhalt und Ersatz bestehender Verkehrsinfrastruktur unabhängig vom
jährlichen Haushalt finanziert werden können, um ihre Umsetzung zu
beschleunigen,
c) den im Koalitionsvertrag des Bundes festgeschriebenen Grundsatz „Erhalt
vor Neubau“ konsequent umzusetzen und dementsprechend substanziell
und frühzeitig in den Erhalt von Brücken zu investieren, um ihre
Lebensdauer zu verlängern,
d) die notwendigen Voraussetzungen und Kapazitäten zu schaffen, damit die
Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen ihres
Brückenmodernisierungsprogramms jährlich mindestens 400 Brücken-Teilbauwerke anstatt der
aktuell rund 200 Teilbauwerke modernisiert,
e) das Brückenmodernisierungsprogramm laufend zu evaluieren und
bedarfsgerecht fortzuentwickeln, um sicherzustellen, dass alle relevanten
Brückenbauwerke – sei es für die Schiene oder die Straße – davon umfasst sind,
f) die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
für weitere zentrale Brückenersatzneubauprojekte in Anlage 1 (zu § 17e
Absatz 1) des Bundesfernstraßengesetzes festzuschreiben,
g) die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Sanktionen für zu
schwere Lkw zu erhöhen (vgl. BR-Drucksache 108/26 (Beschluss)).
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" (Beschlussdrucksache)