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Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 108/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 108/26 (Beschluss) 27.03.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr" Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 108/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr" 1. Der Bundesrat betont, dass eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftskraft Deutschlands und Europas sowie gleichzeitig Garant für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger ist. Ihre Modernisierung ist deshalb eine Aufgabe von höchster Priorität für alle staatlichen Ebenen. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. 2. Der Bundesrat weist insbesondere auf die zentrale Bedeutung des Erhalts von Brückenbauwerken hin. Um die Befahrbarkeit sanierungsbedürftiger Brücken im Interesse aller Verkehrsteilnehmer bis zur Sanierung oder Erneuerung zu erhalten, bedarf es teilweise gesonderter Verkehrsregeln wie der Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts für Fahrzeuge. Der Bundesrat unterstreicht, dass es dem Substanzerhalt und der Befahrbarkeit von Brücken jedoch schadet, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an diese Verkehrsregeln halten. 3. Der Bundesrat verweist auf Auswertungen von Achslastmessstellen, die zeigen, dass bei der Nutzung zahlreicher Brücken durch Lkw und andere Schwerlastfahrzeuge die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte regelmäßig überschritten werden. Diese zunehmende Missachtung der Verkehrsregeln ist sowohl bei genehmigungsfreien Verkehren, für die die allgemeinen Verkehrsregeln und verkehrsbehördlichen Anordnungen gelten, als auch bei genehmigungspflichtigen Verkehren, also bei Großraum- und Schwertransporten, zu beobachten. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass das aktuelle Sanktionsniveau in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dem Gefährdungs- und Schädigungspotenzial durch zu schwere Fahrzeuge nur unzureichend Rechnung trägt. Weil die vorgesehenen Strafen teils weniger als 100 Euro betragen, kann es sich für die Unternehmen wirtschaftlich lohnen, Brücken trotz der Gewichtsbeschränkung und der vorgesehenen Strafen zu befahren, um beispielsweise kürzere und schnellere Routen zu nutzen oder Zusatzfahrten einzusparen. Damit schaden solche Akteure der Infrastruktur und verschaffen sich unzulässige Wettbewerbsvorteile gegenüber denjenigen, die sich an die geltenden Vorschriften halten. 5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es sich nicht länger wirtschaftlich lohnen darf, Gewichtsbeschränkungen zu ignorieren. Er bittet deshalb die Bundesregierung, eine Verordnung vorzulegen, um die in der BKatV vorgesehenen Sanktionen zu erhöhen. Dies trägt aus Sicht des Bundesrates zu einem fairen Wettbewerb innerhalb des Transportgewerbes bei und vermeidet beträchtliche volkswirtschaftliche Folgekosten. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass zum Schutz von Brückenbauwerken darüber hinaus sichergestellt werden sollte, dass Verstöße besser entdeckt und geahndet werden. Er bittet, anlassbezogen und entsprechend personeller Kapazitäten die Kontrolldichte durch die zuständige Bundeskontrollbehörde zu erhöhen sowie den Einsatz moderner Kontrolltechnik zu ermöglichen. Ferner bittet er die Bundesregierung, eine erleichterte Zulassung geeigneter moderner Kontrolltechnik, gegebenenfalls durch eine praxisorientierte Flexibilisierung der Standards, zu erwirken. 7. Der Bundesrat regt an, zu prüfen, ob zum Zwecke der schnelleren Erreichung der hier verfolgten Ziele, der Förderung der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verschlankung staatlicher Regulierung, bestehende Zulassungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation für automatisierte, beweissichernde Messtechnik zur Verfolgung von Überladungsverstößen dann anerkannt werden können, wenn der jeweilige Mitglied- oder Assoziationsstaat ein als gleichwertig anzusehendes nationales Zulassungsverfahren vorschreibt. Dieses hat ein mindestens gleichwertiges Verlässlichkeitsniveau wie eine Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zu gewährleisten. Begründung: Das aktuelle Sanktionsniveau in der BKatV trägt dem Gefährdungspotenzial durch zu schwere Fahrzeuge nur unzureichend Rechnung. Während sich der Großteil des Transportgewerbes an die geltende Rechtslage hält, verschaffen sich einzelne Unternehmen durch regelwidriges Verhalten beträchtliche wirtschaftliche Vorteile, in dem sie sich etwaige Umwegfahrten aufgrund abgelasteter Brückenbauwerke ersparen oder zwei Fahrten mit geringerer Beladung durch eine zu schwere Fahrt ersetzen. Auch illegale Fahrten mit genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten tragen zur Gewinnmaximierung bei. Nach bisherigen Erkenntnissen werden Verkehrsregeln nur dann hinreichend befolgt, wenn eine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass Verstöße tatsächlich entdeckt und im Anschluss mit Sanktionen geahndet werden, die dem Schädigungspotenzial des jeweiligen Verstoßes angemessen Rechnung tragen. Hierzu bedarf es eines Vorgehens, das beide Ansätze verfolgt. Anzahl und Intensität der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen für den Schwerverkehr müssen deutlich ausgeweitet werden. Jedes zu schwere Fahrzeug schädigt nicht nur die Verkehrsinfrastruktur, sondern stellt zugleich auch eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Hierzu bedarf es eines koordinierten Zusammenwirkens von technisch-baulichen Maßnahmen und den Kontrollkräften des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, die genau zu diesem Zweck sonderpolizeilich ermächtigt sind. Die Polizei Nordrhein- Westfalens beispielsweise bringt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend ein. Parallel dazu müssen durch den Bund die Aktivitäten zur Entwicklung automatisierter Kontrollsysteme, die ähnlich wie bei Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wirken, verstärkt werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Ansatz, der die Entdeckungswahrscheinlichkeit dieses Tatbestands erhöht und zudem höhere Sanktionen vorsieht, besonders geeignet ist, um zur Einhaltung der Verkehrsregeln beizutragen. Neben dem Schutz der Infrastruktur sind auch Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit zu erwarten.

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