Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"
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Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 108/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken -
Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen
im Schwerlastverkehr"
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 108/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken -
Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen
im Schwerlastverkehr"
1. Der Bundesrat betont, dass eine moderne und leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftskraft Deutschlands
und Europas sowie gleichzeitig Garant für die Mobilität der Bürgerinnen und
Bürger ist. Ihre Modernisierung ist deshalb eine Aufgabe von höchster Priorität
für alle staatlichen Ebenen. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang
das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
2. Der Bundesrat weist insbesondere auf die zentrale Bedeutung des Erhalts von
Brückenbauwerken hin. Um die Befahrbarkeit sanierungsbedürftiger Brücken
im Interesse aller Verkehrsteilnehmer bis zur Sanierung oder Erneuerung zu
erhalten, bedarf es teilweise gesonderter Verkehrsregeln wie der Begrenzung des
zulässigen Höchstgewichts für Fahrzeuge. Der Bundesrat unterstreicht, dass es
dem Substanzerhalt und der Befahrbarkeit von Brücken jedoch schadet, wenn
sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an diese Verkehrsregeln halten.
3. Der Bundesrat verweist auf Auswertungen von Achslastmessstellen, die zeigen,
dass bei der Nutzung zahlreicher Brücken durch Lkw und andere
Schwerlastfahrzeuge die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte regelmäßig
überschritten werden. Diese zunehmende Missachtung der Verkehrsregeln ist
sowohl bei genehmigungsfreien Verkehren, für die die allgemeinen
Verkehrsregeln und verkehrsbehördlichen Anordnungen gelten, als auch bei
genehmigungspflichtigen Verkehren, also bei Großraum- und Schwertransporten, zu
beobachten.
4. Der Bundesrat stellt fest, dass das aktuelle Sanktionsniveau in der
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dem Gefährdungs- und Schädigungspotenzial durch
zu schwere Fahrzeuge nur unzureichend Rechnung trägt. Weil die vorgesehenen
Strafen teils weniger als 100 Euro betragen, kann es sich für die Unternehmen
wirtschaftlich lohnen, Brücken trotz der Gewichtsbeschränkung und der
vorgesehenen Strafen zu befahren, um beispielsweise kürzere und schnellere Routen
zu nutzen oder Zusatzfahrten einzusparen. Damit schaden solche Akteure der
Infrastruktur und verschaffen sich unzulässige Wettbewerbsvorteile gegenüber
denjenigen, die sich an die geltenden Vorschriften halten.
5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es sich nicht länger wirtschaftlich lohnen
darf, Gewichtsbeschränkungen zu ignorieren. Er bittet deshalb die
Bundesregierung, eine Verordnung vorzulegen, um die in der BKatV vorgesehenen
Sanktionen zu erhöhen. Dies trägt aus Sicht des Bundesrates zu einem fairen
Wettbewerb innerhalb des Transportgewerbes bei und vermeidet beträchtliche
volkswirtschaftliche Folgekosten.
6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass zum Schutz von Brückenbauwerken
darüber hinaus sichergestellt werden sollte, dass Verstöße besser entdeckt und
geahndet werden. Er bittet, anlassbezogen und entsprechend personeller
Kapazitäten die Kontrolldichte durch die zuständige Bundeskontrollbehörde zu erhöhen
sowie den Einsatz moderner Kontrolltechnik zu ermöglichen. Ferner bittet er
die Bundesregierung, eine erleichterte Zulassung geeigneter moderner
Kontrolltechnik, gegebenenfalls durch eine praxisorientierte Flexibilisierung der
Standards, zu erwirken.
7. Der Bundesrat regt an, zu prüfen, ob zum Zwecke der schnelleren Erreichung
der hier verfolgten Ziele, der Förderung der Resilienz und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verschlankung staatlicher
Regulierung, bestehende Zulassungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
der Europäischen Freihandelsassoziation für automatisierte, beweissichernde
Messtechnik zur Verfolgung von Überladungsverstößen dann anerkannt werden
können, wenn der jeweilige Mitglied- oder Assoziationsstaat ein als
gleichwertig anzusehendes nationales Zulassungsverfahren vorschreibt. Dieses hat ein
mindestens gleichwertiges Verlässlichkeitsniveau wie eine Zulassung durch die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt zu gewährleisten.
Begründung:
Das aktuelle Sanktionsniveau in der BKatV trägt dem Gefährdungspotenzial
durch zu schwere Fahrzeuge nur unzureichend Rechnung. Während sich der
Großteil des Transportgewerbes an die geltende Rechtslage hält, verschaffen
sich einzelne Unternehmen durch regelwidriges Verhalten beträchtliche
wirtschaftliche Vorteile, in dem sie sich etwaige Umwegfahrten aufgrund
abgelasteter Brückenbauwerke ersparen oder zwei Fahrten mit geringerer
Beladung durch eine zu schwere Fahrt ersetzen. Auch illegale Fahrten mit
genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten tragen zur
Gewinnmaximierung bei.
Nach bisherigen Erkenntnissen werden Verkehrsregeln nur dann hinreichend
befolgt, wenn eine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass Verstöße
tatsächlich entdeckt und im Anschluss mit Sanktionen geahndet werden, die dem
Schädigungspotenzial des jeweiligen Verstoßes angemessen Rechnung tragen.
Hierzu bedarf es eines Vorgehens, das beide Ansätze verfolgt.
Anzahl und Intensität der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen für den
Schwerverkehr müssen deutlich ausgeweitet werden. Jedes zu schwere Fahrzeug
schädigt nicht nur die Verkehrsinfrastruktur, sondern stellt zugleich auch eine
erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Hierzu bedarf es eines
koordinierten Zusammenwirkens von technisch-baulichen Maßnahmen und den
Kontrollkräften des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, die genau zu
diesem Zweck sonderpolizeilich ermächtigt sind. Die Polizei Nordrhein-
Westfalens beispielsweise bringt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit
entsprechend ein. Parallel dazu müssen durch den Bund die Aktivitäten zur
Entwicklung automatisierter Kontrollsysteme, die ähnlich wie bei Übertretungen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wirken, verstärkt werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Ansatz, der die
Entdeckungswahrscheinlichkeit dieses Tatbestands erhöht und zudem höhere Sanktionen
vorsieht, besonders geeignet ist, um zur Einhaltung der Verkehrsregeln
beizutragen. Neben dem Schutz der Infrastruktur sind auch Verbesserungen bei der
Verkehrssicherheit zu erwarten.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr (Beschlussdrucksache)