Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"
Text
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"
Bundesrat Drucksache 108/26
24.02.26
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates „Schutz der Straßenbrücken -
Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen
im Schwerlastverkehr“
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 24. Februar 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates „Schutz der Straßenbrücken – Höhere Strafen
bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr“
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 aufzunehmen
und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates „Schutz der Straßenbrücken – Höhere Strafen
bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat betont, dass eine moderne und leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftskraft Deutschlands
und Europas sowie gleichzeitig Garant für die Mobilität der Bürgerinnen und
Bürger ist. Ihre Modernisierung ist deshalb eine Aufgabe von höchster Priorität
für alle staatlichen Ebenen. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang
das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
2. Der Bundesrat weist insbesondere auf die zentrale Bedeutung des Erhalts von
Brückenbauwerken hin. Um die Befahrbarkeit sanierungsbedürftiger Brücken
im Interesse aller Verkehrsteilnehmer bis zur Sanierung oder Erneuerung zu
erhalten, bedarf es teilweise gesonderter Verkehrsregeln wie der Begrenzung
des zulässigen Höchstgewichts für Fahrzeuge. Der Bundesrat unterstreicht,
dass es dem Substanzerhalt und der Befahrbarkeit von Brücken jedoch
schadet, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an diese Verkehrsregeln halten.
3. Der Bundesrat verweist auf Auswertungen von Achslastmessstellen, die zeigen,
dass bei der Nutzung zahlreicher Brücken durch Lkw und andere
Schwerlastfahrzeuge die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte regelmäßig
überschritten werden. Diese zunehmende Missachtung der Verkehrsregeln ist
sowohl bei genehmigungsfreien Verkehren, für die die allgemeinen
Verkehrsregeln und verkehrsbehördlichen Anordnungen gelten, als auch bei
genehmigungspflichtigen Verkehren, also bei Großraum- und Schwertransporten, zu
beobachten.
4. Der Bundesrat stellt fest, dass das aktuelle Sanktionsniveau in der
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dem Gefährdungs- und Schädigungspotenzial durch
zu schwere Fahrzeuge nur unzureichend Rechnung trägt. Weil die
vorgesehenen Strafen teils weniger als 100 Euro betragen, kann es sich für die
Unternehmen wirtschaftlich lohnen, Brücken trotz der Gewichtsbeschränkung und trotz
der vorgesehenen Strafen zu befahren, um beispielsweise kürzere und
schnellere Routen zu nutzen oder Zusatzfahrten einzusparen. Damit schaden solche
Akteure der Infrastruktur und verschaffen sich unzulässige Wettbewerbsvorteile
gegenüber denjenigen, die sich an die geltenden Vorschriften halten.
5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es sich nicht länger wirtschaftlich lohnen darf,
Gewichtsbeschränkungen zu ignorieren. Er bittet deshalb die Bundesregierung,
eine Verordnung vorzulegen, um die in der Bußgeldkatalog-Verordnung
vorgesehenen Sanktionen zu erhöhen. Dies trägt aus Sicht des Bundesrates zu
einem fairen Wettbewerb innerhalb des Transportgewerbes bei und vermeidet
beträchtliche volkswirtschaftliche Folgekosten.
6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass zum Schutz von Brückenbauwerken
darüber hinaus sichergestellt werden muss, dass Verstöße besser entdeckt und
geahndet werden. Er bittet, eine hinreichende Kontrolldichte sowie den Einsatz
moderner Kontrolltechnik sicherzustellen. Ferner bittet er die Bundesregierung,
eine erleichterte Zulassung geeigneter moderner Kontrolltechnik,
gegebenenfalls durch eine praxisorientierte Flexibilisierung der Standards, zu erwirken.
Begründung:
Das aktuelle Sanktionsniveau in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) trägt
dem Gefährdungspotential durch zu schwere Fahrzeuge nur unzureichend
Rechnung. Während sich der Großteil des Transportgewerbes an die geltende
Rechtslage hält, verschaffen sich einzelne Unternehmen durch regelwidriges
Verhalten beträchtliche wirtschaftliche Vorteile, in dem sie sich etwaige
Umwegfahrten aufgrund abgelasteter Brückenbauwerke ersparen oder zwei Fahrten
mit geringerer Beladung durch eine zu schwere Fahrt ersetzen. Auch illegale
Fahrten mit genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten
tragen zur Gewinnmaximierung bei.
Nach bisherigen Erkenntnissen werden Verkehrsregeln nur dann hinreichend
befolgt, wenn eine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass Verstöße
tatsächlich entdeckt werden und im Anschluss mit Sanktionen geahndet werden,
die dem Schädigungspotenzial des jeweiligen Verstoßes angemessen
Rechnung tragen. Hierzu bedarf es eines Vorgehens, das beide Ansätze verfolgt.
Anzahl und Intensität der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen für den
Schwerverkehr müssen deutlich ausgeweitet werden. Jedes zu schwere Fahrzeug
schädigt nicht nur die Verkehrsinfrastruktur, sondern stellt zugleich auch eine
erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Hierzu bedarf es eines
koordinierten Zusammenwirkens von technisch-baulichen Maßnahmen und den
Kontrollkräften des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, die genau zu
diesem Zweck sonderpolizeilich ermächtigt sind. Die Polizei NRW bringt sich im
Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend ein. Parallel dazu müssen durch den
Bund die Aktivitäten zur Entwicklung automatisierter Kontrollsysteme, die
ähnlich wie bei Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wirken,
verstärkt werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Ansatz, der die
Entdeckungswahrscheinlichkeit dieses Tatbestands erhöht und zudem höhere Sanktionen
vorsieht, besonders geeignet ist, um zur Einhaltung der Verkehrsregeln
beizutragen. Neben dem Schutz der Infrastruktur sind auch Verbesserungen bei der
Verkehrssicherheit zu erwarten.
Drucksache 108/26 - 2 -
Relationen
- authored ← Nordrhein-Westfalen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr (Länderantrag)