Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"
Text
Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 133/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in
Deutschland entfesseln"
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 133/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in
Deutschland entfesseln"
1. Der Bundesrat begrüßt die bisher erfolgten Weichenstellungen auf europäischer
und nationaler Ebene zur Etablierung einer Wasserstoffwirtschaft. Die
bewilligten Förderungen für maßgebliche Transformationsprojekte zur
Dekarbonisierung von Industrie und Mobilität sowie die beabsichtigte Nutzungserweiterung
auf Kraftwerke tragen wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei. Auch die
Entscheidung zum Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes war eine erste
wichtige Voraussetzung, um Anwender und Erzeuger miteinander zu verbinden
und Wasserstoff aus anderen Regionen und Ländern zugänglich zu machen.
Dabei ist die Anbindung von großskaligen Erzeugungskapazitäten, zukünftigen
H2-ready-Gaskraftwerken, industriellen Clustern und Binnenstandorten ebenso
sicherzustellen wie die europäische Interoperabilität. Die Verständigungen der
Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern zur
Beschaffung (z. B. Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda und H2Global)
bilden eine wichtige Grundlage zur Absicherung von Importmengen, die für
eine auf Wasserstoff ausgerichtete Wirtschaft unabdingbar sind.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Wasserstoffhochlauf trotz der allgemeinen
Bemühungen dennoch gerade im Bereich der Erzeugung aufgrund der hohen
Erzeugungskosten und vor allem regulatorischen Hemmnissen deutlichen
Verzögerungen unterliegt. Er sieht die Gefahr, dass wichtige Umsetzungsvorhaben
ausbleiben, wesentliche Zwischenziele verfehlt werden, die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sinkt und zuverlässige Versorgungsszenarien nicht erreicht
werden.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, mit Hilfe der
europäischen und nationalen Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Herstellung
von Wasserstoff zu verbessern und die Kosten für die Erzeugung deutlich und
nachhaltig zu reduzieren, damit ein Einsatz in Industrie, Energieerzeugung und
Mobilität wirtschaftlich darstellbar wird. So erschweren die restriktiven
Kriterien der RED-II/RED-III-Richtlinien des Europäischen Parlaments und des
Rates sowie der Delegierten Rechtsakte der Kommission mit ihren Vorgaben
zur Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und räumlichen Nähe eine
wettbewerbsfähige Preisgestaltung. Sie erhöhen den Risikoaufschlag zur Errichtung, senken
die Anlagenauslastung im Betrieb und verzerren die Bedingungen im
grenzüberschreitenden Wettbewerb.
4. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung, die heimische
Erzeugung auch vor dem Hintergrund einer resilienten Versorgung zu stärken und
wirtschaftlich anzureizen. In diesem Kontext befürwortet der Bundesrat eine
Fortschreibung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure bis zur
Einführung von Förderinstrumenten zur Senkung der Betriebskostenbelastung,
einen Mechanismus zur wirtschaftlichen Nutzung von Überschussstrom aus
erneuerbaren Energien sowie die Aufnahme von Elektrolyseuren in den
Anwendungsbereich des geplanten Industriestrompreises. Die
Stromnetzentgeltbefreiung sollte an die Netz- und Systemdienlichkeit der Anlagen geknüpft
werden.
5. Der Bundesrat bittet zu prüfen, inwieweit ein Förderinstrument etabliert werden
kann, das Elemente von Contracts for Difference (CfD) mit geeigneten
Garantieinstrumenten verbindet, um bestehende Kosten- bzw. Zahlungslücken im
Wasserstoffhochlauf zu überbrücken und Investitionsentscheidungen entlang
der Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Aus der Marktlogik heraus sollte ein
solches Instrument durch privatwirtschaftlich organisierte, staatlich mandatierte
Midstreamerstrukturen umgesetzt werden. Diese können als verbindendes
Element zwischen Produktion, Infrastruktur und Nachfrage fungieren, langfristige
Liefer- und Abnahmebeziehungen strukturieren, Risiken über mehrere Projekte
hinweg bündeln sowie durch die Kombination von CfD-Mechanismen auf der
Nachfrageseite und Garantieinstrumenten zur Absicherung der Produzentenseite
investitionsfähige Rahmenbedingungen entlang der gesamten
Wasserstoffwertschöpfungskette schaffen. Dadurch kann ein zentraler Beitrag zur koordinierten
Entwicklung eines funktionsfähigen Wasserstoffmarktes geleistet werden.
6. Der Bundesrat bittet für eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs
die Bundesregierung, sich für eine flexible und pragmatische Instrumentierung
in der Übergangsphase einzusetzen. Dabei sollten auch die Bedingungen für
den Einsatz von kohlenstoffarmem Wasserstoff und Netzstrom unterstützt
werden. Ein höherer Anteil von Erdgas zu Dekarbonisierungszwecken sollte für
einen begrenzten Zeitraum förderseitig ebenfalls in Betracht gezogen werden.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, kurzfristig eine bundesweite
Wasserstoff-Speicherstrategie vorzulegen, die Investitionen in untertägige Kavernen
und Porenspeicher absichert und einen Refinanzierungspfad für Betreiber
vorsieht sowie die Forschung an Porenspeichern.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" (Beschlussdrucksache)