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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 133/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 133/26 (Beschluss) 08.05.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 133/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" 1. Der Bundesrat begrüßt die bisher erfolgten Weichenstellungen auf europäischer und nationaler Ebene zur Etablierung einer Wasserstoffwirtschaft. Die bewilligten Förderungen für maßgebliche Transformationsprojekte zur Dekarbonisierung von Industrie und Mobilität sowie die beabsichtigte Nutzungserweiterung auf Kraftwerke tragen wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei. Auch die Entscheidung zum Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes war eine erste wichtige Voraussetzung, um Anwender und Erzeuger miteinander zu verbinden und Wasserstoff aus anderen Regionen und Ländern zugänglich zu machen. Dabei ist die Anbindung von großskaligen Erzeugungskapazitäten, zukünftigen H2-ready-Gaskraftwerken, industriellen Clustern und Binnenstandorten ebenso sicherzustellen wie die europäische Interoperabilität. Die Verständigungen der Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern zur Beschaffung (z. B. Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda und H2Global) bilden eine wichtige Grundlage zur Absicherung von Importmengen, die für eine auf Wasserstoff ausgerichtete Wirtschaft unabdingbar sind. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Wasserstoffhochlauf trotz der allgemeinen Bemühungen dennoch gerade im Bereich der Erzeugung aufgrund der hohen Erzeugungskosten und vor allem regulatorischen Hemmnissen deutlichen Verzögerungen unterliegt. Er sieht die Gefahr, dass wichtige Umsetzungsvorhaben ausbleiben, wesentliche Zwischenziele verfehlt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sinkt und zuverlässige Versorgungsszenarien nicht erreicht werden. 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, mit Hilfe der europäischen und nationalen Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Herstellung von Wasserstoff zu verbessern und die Kosten für die Erzeugung deutlich und nachhaltig zu reduzieren, damit ein Einsatz in Industrie, Energieerzeugung und Mobilität wirtschaftlich darstellbar wird. So erschweren die restriktiven Kriterien der RED-II/RED-III-Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Rechtsakte der Kommission mit ihren Vorgaben zur Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und räumlichen Nähe eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung. Sie erhöhen den Risikoaufschlag zur Errichtung, senken die Anlagenauslastung im Betrieb und verzerren die Bedingungen im grenzüberschreitenden Wettbewerb. 4. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung, die heimische Erzeugung auch vor dem Hintergrund einer resilienten Versorgung zu stärken und wirtschaftlich anzureizen. In diesem Kontext befürwortet der Bundesrat eine Fortschreibung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure bis zur Einführung von Förderinstrumenten zur Senkung der Betriebskostenbelastung, einen Mechanismus zur wirtschaftlichen Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien sowie die Aufnahme von Elektrolyseuren in den Anwendungsbereich des geplanten Industriestrompreises. Die Stromnetzentgeltbefreiung sollte an die Netz- und Systemdienlichkeit der Anlagen geknüpft werden. 5. Der Bundesrat bittet zu prüfen, inwieweit ein Förderinstrument etabliert werden kann, das Elemente von Contracts for Difference (CfD) mit geeigneten Garantieinstrumenten verbindet, um bestehende Kosten- bzw. Zahlungslücken im Wasserstoffhochlauf zu überbrücken und Investitionsentscheidungen entlang der Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Aus der Marktlogik heraus sollte ein solches Instrument durch privatwirtschaftlich organisierte, staatlich mandatierte Midstreamerstrukturen umgesetzt werden. Diese können als verbindendes Element zwischen Produktion, Infrastruktur und Nachfrage fungieren, langfristige Liefer- und Abnahmebeziehungen strukturieren, Risiken über mehrere Projekte hinweg bündeln sowie durch die Kombination von CfD-Mechanismen auf der Nachfrageseite und Garantieinstrumenten zur Absicherung der Produzentenseite investitionsfähige Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette schaffen. Dadurch kann ein zentraler Beitrag zur koordinierten Entwicklung eines funktionsfähigen Wasserstoffmarktes geleistet werden. 6. Der Bundesrat bittet für eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs die Bundesregierung, sich für eine flexible und pragmatische Instrumentierung in der Übergangsphase einzusetzen. Dabei sollten auch die Bedingungen für den Einsatz von kohlenstoffarmem Wasserstoff und Netzstrom unterstützt werden. Ein höherer Anteil von Erdgas zu Dekarbonisierungszwecken sollte für einen begrenzten Zeitraum förderseitig ebenfalls in Betracht gezogen werden. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, kurzfristig eine bundesweite Wasserstoff-Speicherstrategie vorzulegen, die Investitionen in untertägige Kavernen und Porenspeicher absichert und einen Refinanzierungspfad für Betreiber vorsieht sowie die Forschung an Porenspeichern.

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