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Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie"

dip / drucksache 11.07.2025 · WP 21 · 245/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie" [Bundesrat Drucksache 245/25 (Beschluss) 11.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie" Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 245/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie" Der Bundesrat erkennt die Ankündigungen der Bundesregierung an, die strukturellen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und so die Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige wie wachsende Volkswirtschaft zu schaffen. Zugleich würdigt der Bundesrat, dass die Bundesregierung sich zu der zentralen strategischen Bedeutung der deutschen Stahlindustrie bekannt hat. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung eines abgestimmten Vorgehens zur Weiterentwicklung des Stahlstandorts Deutschland und bittet um eine konsequente Verzahnung der nationalen Handlungsschwerpunkte mit den Ankündigungen im europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle (EASM), um Europa als wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Industriestandort zu stärken. 1. Wettbewerbsfähige Stromkosten: Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle (EASM) sowie im Action Plan for Affordable Energy durch die Kommission angekündigten energiepolitischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und den Prozess zur Klimaneutralität wirksam voranzubringen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bestehende beihilferechtliche Entlastungsmöglichkeiten für die energieintensive Industrie ausgeschöpft werden sollten. Von zentraler Bedeutung ist die Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, die beihilferechtskonforme Umsetzung eines Industriestrompreises für energieintensive Unternehmen voranzutreiben und sich gegenüber der Kommission für eine Verlängerung der Strompreiskompensation über 2030 hinaus und für deren Ausweitung auf weitere Branchen einzusetzen. 2. Back-Up-Kraftwerke und Kapazitätsmarkt: Die Integration der erneuerbaren Energien in ein versorgungssicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem muss neben der konsequenten Umsetzung einer Flexibilitätsagenda von einem zügigen Ausbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen, aber auch durch Investitionen in ausreichend verfügbare, gesicherte Leistung begleitet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene beihilferechtliche Fragen zu Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerksleistung und zur Ausgestaltung eines strikt marktwirtschaftlich organisierten Kapazitätsmechanismus zeitnah zu klären und diese Instrumente schnell umzusetzen. Zudem wird der Bund gebeten, Klarheit in Bezug auf die Rolle von Wasserstoff beim Ausbau zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten und insbesondere deren Dekarbonisierung zu schaffen. Damit sollen Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleistet und Hemmnisse beim Wasserstoffhochlauf abgebaut werden. 3. Konsequenter Handelsschutz: Der Bundesrat begrüßt insbesondere die im EASM angekündigten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Handelsschutzinstrumente, insbesondere die in Aussicht gestellte langfristige Anschlussregelung für die im Juni 2026 auslaufenden Safeguard-Maßnahmen, deren Vorschlag für das dritte Quartal 2025 vorgesehen ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Verlängerung der EU-Safeguards über Juli 2026 hinaus sowie die zeitige Einführung eines nahtlos anschließenden Anschlussinstruments, das unfaire Importe, Preisdumping und unerlaubte Subventionen wirkungsvoll unterbindet, sinnvoll ist. Der Bundesrat begrüßt, dass der sogenannte „melt and pour“-Herkunftsnachweis im EASM vorgesehen ist, und bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit der Kommission diese Pläne zu konkretisieren. 4. Wirksamer Carbon-Leakage-Schutz: Die Ankündigung der Kommission, weitere Vorschläge zur Nachbesserung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) vorzulegen, wird begrüßt. Neben dem Schließen von Umgehungsmöglichkeiten sollte sich die Bundesregierung gleichermaßen für eine weitere Entbürokratisierung des CBAM einsetzen. Dies betrifft das sogenannte „resource shuffling“, die Aufnahme weiterer nachgelagerter stahl- und aluminiumintensiver Produkte, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Exporte sowie Vereinfachungen, beispielsweise durch Automatisierung anhand der Zolldaten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Erarbeitung ihrer Positionierung die Stahl- und Aluminiumallianzen einzubinden. Darüber hinaus ist aus Sicht des Bundesrates sicherzustellen, dass der CBAM auch tatsächlich zur Vermeidung von CO₂-Verlagerung beiträgt – und nicht unbeabsichtigt Anreize zur Produktionsverlagerung aus der EU heraus schafft. Der aktuelle Vorschlag enthält bislang keine Entlastung für exportierende oder weiterverarbeitende Unternehmen, obwohl gerade diese mit dem Wegfall der kostenlosen EU-ETS-Zertifikate zunehmend unter Wettbewerbsdruck geraten. Ohne gezielte flankierende Maßnahmen droht der Verlust industrieller Wertschöpfung und damit auch klimapolitischer Steuerungswirkung. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass neben der Importregulierung auch der Schutz europäischer Exportinteressen und generell der weiterverarbeitenden Industrie angemessen berücksichtigt wird – etwa durch eine Exportkomponente, gezielte sektorale Entlastungen oder eine differenzierte Ausgestaltung innerhalb des EU- Emissionshandels. 5. Leitmärkte für emissionsarme Grundstoffe: Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, Leitmärkte in der öffentlichen Beschaffung zu etablieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bereits im Clean Industrial Deal angekündigten Maßnahmen auf europäischer Ebene, wie die Einführung von nachhaltigkeitsbezogenen und nichtpreislichen Kriterien in der Beschaffung, zu unterstützen. Die rasche Umsetzung im Rahmen des Industrial Decarbonisation Accelerator Act gilt es, konstruktiv zu begleiten. Dazu zählt auch die Anerkennung von Labels, wie beispielsweise dem „Low Emission Steel Standard (LESS)“, in allen Mitgliedstaaten. Ebenso begrüßt der Bundesrat die Einbeziehung des Werkstoffs Stahl in die Ökodesignverordnung. So gelingt eine Stärkung der Nachfrage für Grünen Stahl in der Breite. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Leitmärkte für klimafreundliche bzw. klimaneutrale Produkte auf Bundesebene zügig umzusetzen. Ziel muss sein, nach der Einführungsphase die Wettbewerbsfähigkeit von Grünem Stahl möglichst bald über geeignete Marktrahmenbedingungen sicherzustellen. Hierzu gehören neben dem CBAM eine wirksame CO2-Bepreisung sowie ein geeigneter Marktrahmen sowohl für die Produktion Grünen Wasserstoffs gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) als auch für mit Wasserstoff hergestellte Produkte insgesamt. 6. Rohstoffverfügbarkeit sichern: Der Bundesrat hält es für geboten, dass die Bundesregierung in Brüssel eine EU-weite Strategie zur Sicherung hochwertiger Schrott-Importe vorantreibt, um Versorgungssicherheit und Preisstabilität in der Sekundärrohstoffversorgung zu gewährleisten. 7. Sicherung des europäischen Stahlmarkts: Im Zuge der sich verschärfenden Zollpolitik der US-Regierung für Stahl- und Metallprodukte kämpft die europäische Stahlindustrie mit zunehmenden globalen Überkapazitäten. Um den europäischen Stahlmarkt vor diesem Hintergrund zu entlasten, bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung etwaiger Anpassungen der europäischen Übergangsfristen für den Import von russischen Halbzeugen (Brammen) und Werkzeugstahl. 8. Pragmatismus und Flexibilität beim Wasserstoffhochlauf: Der Bundesrat begrüßt den EASM-Ansatz und die Ankündigungen der Bundesregierung zur Förderung des schnellen Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission für eine Prüfung der Verlängerung der Übergangszeiträume der Grünstromkriterien (RED II Delegated Act) sowie den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffinfrastruktur in Europa einzusetzen, damit Stahl- und andere Industriebetriebe kurzfristig und kosteneffizient (Grünen) Wasserstoff beziehen können. Der Bundesrat unterstützt eine Überprüfung, wie auf europäischer Ebene weiterhin pragmatische Kriterien für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff etabliert werden können. Ein unbürokratisches Zertifizierungssystem ist entscheidend, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfolgreich voranzutreiben. Zudem braucht es insbesondere für die Stahlindustrie zielgerichtete staatliche Absicherungsinstrumente, um notwendige Langfristverträge für den Wasserstoffbezug zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass erforderliche Einfuhren aus Drittstaaten und aus Grenzregionen nicht regulatorisch gehemmt werden. Die lokale Wasserstoffproduktion darf gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Direktreduktion von Eisenerz durch Erdgas als Übergangstechnologie zu Wasserstoff klima- und industriepolitisch der aktuell vorherrschenden Stahlerzeugung mit Koks als Reduktionsmittel vorzuziehen ist. 9. Effektive Förderinstrumente für Industrie und Mittelstand: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens und bei der Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten sowie insbesondere im Rahmen des Beihilferahmens zur Unterstützung des Clean Industrial Deals niedrigschwellige, bürokratiearme und mittelstandsfreundliche Zugangsbedingungen sowie Übergangslösungen auch für Primär- und Sekundärstahlrouten sichergestellt werden. 10. Sicherung hochwertiger Industriearbeitsplätze: Der Bundesrat begrüßt die angekündigten Maßnahmen des EASM, die Auswirkungen der geplanten Ankündigungen auf die Beschäftigten zu überwachen und Arbeitnehmerrechte zu schützen. Insbesondere unterstützt der Bundesrat die Ankündigungen, mögliche Übergänge von einem Arbeitsplatz zum anderen durch gezielte, möglichst frühzeitige Umschulungs- und Vermittlungsdienste zu erleichtern, ebenso wie die Förderung des Unternehmertums. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens entsprechende Förderungen integriert werden. 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit der Stahlallianz die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle so schnell wie möglich in die Wege zu leiten, um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland nachhaltig zu sichern. 12. Hierzu fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, unmittelbar einen Stahlgipfel mit allen Unternehmen und Standort-Ländern in Deutschland, die vor der Transformation stehen, unter Einbeziehung der Sozialpartner anzusetzen, um gemeinsam diese aktuellen Herausforderungen zur Sicherung des Stahlstandortes Deutschland in konkrete politische Handlungsschritte zu überführen und adäquate Antworten auf momentane Umsetzungshemmnisse zu geben.]

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