Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie"
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Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie"
[Bundesrat Drucksache 245/25 (Beschluss)
11.07.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen
Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und
Metallindustrie"
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 245/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen
Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und
Metallindustrie"
Der Bundesrat erkennt die Ankündigungen der Bundesregierung an, die
strukturellen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und so die
Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige wie wachsende Volkswirtschaft zu
schaffen. Zugleich würdigt der Bundesrat, dass die Bundesregierung sich zu der
zentralen strategischen Bedeutung der deutschen Stahlindustrie bekannt hat. Der
Bundesrat unterstreicht die Bedeutung eines abgestimmten Vorgehens zur
Weiterentwicklung des Stahlstandorts Deutschland und bittet um eine konsequente
Verzahnung der nationalen Handlungsschwerpunkte mit den Ankündigungen im
europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle (EASM), um Europa als
wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Industriestandort zu stärken.
1. Wettbewerbsfähige Stromkosten: Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im
europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle (EASM) sowie im Action
Plan for Affordable Energy durch die Kommission angekündigten
energiepolitischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit
der Industrie zu stärken und den Prozess zur Klimaneutralität wirksam
voranzubringen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bestehende
beihilferechtliche Entlastungsmöglichkeiten für die energieintensive Industrie
ausgeschöpft werden sollten. Von zentraler Bedeutung ist die Reduzierung der
Übertragungsnetzentgelte. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,
die beihilferechtskonforme Umsetzung eines Industriestrompreises für
energieintensive Unternehmen voranzutreiben und sich gegenüber der
Kommission für eine Verlängerung der Strompreiskompensation über 2030
hinaus und für deren Ausweitung auf weitere Branchen einzusetzen.
2. Back-Up-Kraftwerke und Kapazitätsmarkt: Die Integration der erneuerbaren
Energien in ein versorgungssicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem
muss neben der konsequenten Umsetzung einer Flexibilitätsagenda von einem
zügigen Ausbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen, aber auch durch
Investitionen in ausreichend verfügbare, gesicherte Leistung begleitet werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene beihilferechtliche
Fragen zu Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerksleistung und zur
Ausgestaltung eines strikt marktwirtschaftlich organisierten
Kapazitätsmechanismus zeitnah zu klären und diese Instrumente schnell umzusetzen.
Zudem wird der Bund gebeten, Klarheit in Bezug auf die Rolle von
Wasserstoff beim Ausbau zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten und
insbesondere deren Dekarbonisierung zu schaffen. Damit sollen Planungs- und
Versorgungssicherheit gewährleistet und Hemmnisse beim
Wasserstoffhochlauf abgebaut werden.
3. Konsequenter Handelsschutz: Der Bundesrat begrüßt insbesondere die im
EASM angekündigten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Handelsschutzinstrumente, insbesondere die in Aussicht gestellte langfristige
Anschlussregelung für die im Juni 2026 auslaufenden Safeguard-Maßnahmen,
deren Vorschlag für das dritte Quartal 2025 vorgesehen ist. Der Bundesrat ist
der Ansicht, dass eine Verlängerung der EU-Safeguards über Juli 2026 hinaus
sowie die zeitige Einführung eines nahtlos anschließenden
Anschlussinstruments, das unfaire Importe, Preisdumping und unerlaubte
Subventionen wirkungsvoll unterbindet, sinnvoll ist. Der Bundesrat begrüßt,
dass der sogenannte „melt and pour“-Herkunftsnachweis im EASM
vorgesehen ist, und bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit der
Kommission diese Pläne zu konkretisieren.
4. Wirksamer Carbon-Leakage-Schutz: Die Ankündigung der Kommission,
weitere Vorschläge zur Nachbesserung des CO2-Grenzausgleichssystems
(CBAM) vorzulegen, wird begrüßt. Neben dem Schließen von
Umgehungsmöglichkeiten sollte sich die Bundesregierung gleichermaßen für
eine weitere Entbürokratisierung des CBAM einsetzen. Dies betrifft das
sogenannte „resource shuffling“, die Aufnahme weiterer nachgelagerter stahl-
und aluminiumintensiver Produkte, die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Exporte sowie Vereinfachungen,
beispielsweise durch Automatisierung anhand der Zolldaten. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung, bei der Erarbeitung ihrer Positionierung die Stahl-
und Aluminiumallianzen einzubinden.
Darüber hinaus ist aus Sicht des Bundesrates sicherzustellen, dass der CBAM
auch tatsächlich zur Vermeidung von CO₂-Verlagerung beiträgt – und nicht
unbeabsichtigt Anreize zur Produktionsverlagerung aus der EU heraus schafft.
Der aktuelle Vorschlag enthält bislang keine Entlastung für exportierende oder
weiterverarbeitende Unternehmen, obwohl gerade diese mit dem Wegfall der
kostenlosen EU-ETS-Zertifikate zunehmend unter Wettbewerbsdruck geraten.
Ohne gezielte flankierende Maßnahmen droht der Verlust industrieller
Wertschöpfung und damit auch klimapolitischer Steuerungswirkung. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren Verfahren dafür
einzusetzen, dass neben der Importregulierung auch der Schutz europäischer
Exportinteressen und generell der weiterverarbeitenden Industrie angemessen
berücksichtigt wird – etwa durch eine Exportkomponente, gezielte sektorale
Entlastungen oder eine differenzierte Ausgestaltung innerhalb des EU-
Emissionshandels.
5. Leitmärkte für emissionsarme Grundstoffe: Der Bundesrat begrüßt die
Initiative der Kommission, Leitmärkte in der öffentlichen Beschaffung zu
etablieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bereits im Clean
Industrial Deal angekündigten Maßnahmen auf europäischer Ebene, wie die
Einführung von nachhaltigkeitsbezogenen und nichtpreislichen Kriterien in
der Beschaffung, zu unterstützen. Die rasche Umsetzung im Rahmen des
Industrial Decarbonisation Accelerator Act gilt es, konstruktiv zu begleiten.
Dazu zählt auch die Anerkennung von Labels, wie beispielsweise dem „Low
Emission Steel Standard (LESS)“, in allen Mitgliedstaaten. Ebenso begrüßt
der Bundesrat die Einbeziehung des Werkstoffs Stahl in die
Ökodesignverordnung. So gelingt eine Stärkung der Nachfrage für Grünen
Stahl in der Breite. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im
Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Leitmärkte für klimafreundliche
bzw. klimaneutrale Produkte auf Bundesebene zügig umzusetzen. Ziel muss
sein, nach der Einführungsphase die Wettbewerbsfähigkeit von Grünem Stahl
möglichst bald über geeignete Marktrahmenbedingungen sicherzustellen.
Hierzu gehören neben dem CBAM eine wirksame CO2-Bepreisung sowie ein
geeigneter Marktrahmen sowohl für die Produktion Grünen Wasserstoffs
gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) als auch für mit
Wasserstoff hergestellte Produkte insgesamt.
6. Rohstoffverfügbarkeit sichern: Der Bundesrat hält es für geboten, dass die
Bundesregierung in Brüssel eine EU-weite Strategie zur Sicherung
hochwertiger Schrott-Importe vorantreibt, um Versorgungssicherheit und
Preisstabilität in der Sekundärrohstoffversorgung zu gewährleisten.
7. Sicherung des europäischen Stahlmarkts: Im Zuge der sich verschärfenden
Zollpolitik der US-Regierung für Stahl- und Metallprodukte kämpft die
europäische Stahlindustrie mit zunehmenden globalen Überkapazitäten. Um
den europäischen Stahlmarkt vor diesem Hintergrund zu entlasten, bittet der
Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung etwaiger Anpassungen der
europäischen Übergangsfristen für den Import von russischen Halbzeugen
(Brammen) und Werkzeugstahl.
8. Pragmatismus und Flexibilität beim Wasserstoffhochlauf: Der Bundesrat
begrüßt den EASM-Ansatz und die Ankündigungen der Bundesregierung zur
Förderung des schnellen Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission für eine Prüfung der
Verlängerung der Übergangszeiträume der Grünstromkriterien (RED II
Delegated Act) sowie den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden
Wasserstoffinfrastruktur in Europa einzusetzen, damit Stahl- und andere
Industriebetriebe kurzfristig und kosteneffizient (Grünen) Wasserstoff
beziehen können. Der Bundesrat unterstützt eine Überprüfung, wie auf
europäischer Ebene weiterhin pragmatische Kriterien für grünen und
kohlenstoffarmen Wasserstoff etabliert werden können. Ein unbürokratisches
Zertifizierungssystem ist entscheidend, um den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft erfolgreich voranzutreiben. Zudem braucht es
insbesondere für die Stahlindustrie zielgerichtete staatliche
Absicherungsinstrumente, um notwendige Langfristverträge für den
Wasserstoffbezug zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass erforderliche
Einfuhren aus Drittstaaten und aus Grenzregionen nicht regulatorisch
gehemmt werden. Die lokale Wasserstoffproduktion darf gleichzeitig ihre
Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren. Darüber hinaus weist der Bundesrat
darauf hin, dass die Direktreduktion von Eisenerz durch Erdgas als
Übergangstechnologie zu Wasserstoff klima- und industriepolitisch der aktuell
vorherrschenden Stahlerzeugung mit Koks als Reduktionsmittel vorzuziehen
ist.
9. Effektive Förderinstrumente für Industrie und Mittelstand: Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass
im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens und bei der Ausgestaltung von
Finanzierungsinstrumenten sowie insbesondere im Rahmen des
Beihilferahmens zur Unterstützung des Clean Industrial Deals
niedrigschwellige, bürokratiearme und mittelstandsfreundliche
Zugangsbedingungen sowie Übergangslösungen auch für Primär- und
Sekundärstahlrouten sichergestellt werden.
10. Sicherung hochwertiger Industriearbeitsplätze: Der Bundesrat begrüßt die
angekündigten Maßnahmen des EASM, die Auswirkungen der geplanten
Ankündigungen auf die Beschäftigten zu überwachen und Arbeitnehmerrechte
zu schützen. Insbesondere unterstützt der Bundesrat die Ankündigungen,
mögliche Übergänge von einem Arbeitsplatz zum anderen durch gezielte,
möglichst frühzeitige Umschulungs- und Vermittlungsdienste zu erleichtern,
ebenso wie die Förderung des Unternehmertums. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass im
Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens entsprechende Förderungen
integriert werden.
11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit der Stahlallianz die
erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des europäischen Aktionsplans für
Stahl und Metalle so schnell wie möglich in die Wege zu leiten, um die
Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland
nachhaltig zu sichern.
12. Hierzu fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, unmittelbar einen
Stahlgipfel mit allen Unternehmen und Standort-Ländern in Deutschland, die
vor der Transformation stehen, unter Einbeziehung der Sozialpartner
anzusetzen, um gemeinsam diese aktuellen Herausforderungen zur Sicherung
des Stahlstandortes Deutschland in konkrete politische Handlungsschritte zu
überführen und adäquate Antworten auf momentane Umsetzungshemmnisse
zu geben.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Deka (Beschlussdrucksache)