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Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 151/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 151/26 18.03.26 Antrag der Länder Bremen, Niedersachsen Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen Freie Hansestadt Bremen Bremen, 17. März 2026 Der Chef der Senatskanzlei An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Entschließungsantrag Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz4 AufenthG zurücknehmen mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten. Mitantragsteller ist das Land Niedersachsen. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ehmke Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass verlässliche Strukturen und eine auskömmliche Finanzierung von konkreten integrationspolitischen Maßnahmen für die kluge Ausgestaltung erfolgreicher, zukunfts- und wirtschaftsorientierter Integrationspolitik unerlässlich sind. Insbesondere Sprachkenntnisse sind für ein erfolgreiches Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration aller in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – auch bei temporärem Aufenthalt – unerlässlich. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sowohl eine Absicherung des Gesamtprogramms Sprache, als auch einen Ausbau im Bereich der Berufssprachkurse vorsieht. 2. Der Bundesrat betont, dass Integrationskurse eine zentrale Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Der zügige Spracherwerb öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung. Die gelungene Integration von zugewanderten Menschen ist maßgeblich für Stabilität, Resilienz und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen der deutschen Sprache möglich. 3. Die Bedeutung von Integrationskursen gilt nicht nur für Menschen, die aufgrund eines absehbar dauerhaften Aufenthaltes einen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besitzen. Es gilt auch und gerade für Menschen, die genau diesen dauerhaften Aufenthalt anstreben und dazu auf den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse angewiesen sind. Daher ist der pauschale Ausschluss der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG und die damit verbundene Einschränkung zur Teilnahme an Integrationskursen, die mit einem Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 für 2026 verhängt wurde, kontraproduktiv für die zügige Aufnahme qualifikationsadäquater Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitwirkung. Folge können sinkende Motivation, verzögerte Arbeitsbemühungen, erschwerte Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung – verbunden mit anhaltender Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für die Kommunen. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurückzunehmen. Begründung: Mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 hat das BAMF allen Trägereinrichtungen von Integrationskursen in Deutschland mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG mehr erteilt werden. In der Praxis hat das BMI die Erteilung der Zulassungen bereits Ende 2025 angehalten, wodurch eine Vielzahl zuvor eingereichter Anträge aufgrund dieser Regelung abgelehnt werden. Dies betrifft rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen, insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, geduldete Menschen, schutzsuchende Menschen aus der Ukraine und EU-Bürgerinnen und - Bürger. Integrationskursträger sind ebenfalls stark vom Zulassungstopp betroffen, insbesondere aufgrund der rapide sinkenden Nachfrage und damit verbundenen Einnahmeverlusten sowie einem steigendem Beratungsaufwand für die oben genannten Personengruppen. Die tatsächlichen Auswirkungen für die Integrationskursträger werden als gravierend eingeschätzt. Gerade Angebote im ländlichen Raum und in unmittelbarer Wohnortnähe geraten durch die neue Regelung unter erheblichen Druck. In der Folge treffen die Einschnitte zugleich anspruchsberechtigte Kursteilnehmende, die sich infolge der Kürzungen auf längere Wartezeiten bis zu einem Kursbeginn einstellen müssen. Die Folgen sind sinkende Motivation, verzögerte Arbeitsbemühungen sowie erschwerte Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung – verbunden mit einer anhaltenden Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für Kommunen. Angesichts des zentralen Beitrags der Kommunen für die Integration von Zugewanderten sind Bund und Länder in der Pflicht, verlässliche Rahmenbedingungen für die Integration und Teilhabe zugewanderter Menschen zu schaffen. Die zentrale Bedeutung der Sprachförderung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration und Teilhabe, für die Sicherung von benötigten Fachkräften in vielen Bereichen des sozialen Lebens, für die Bildung, Gesundheit und Wirtschaft, für Betriebe, Unternehmen und auch Verwaltungen der Länder und Kommunen, ist vielfach belegt. Studien, wie der OECD-Bericht „Stand der Integration von Eingewanderten“ von 2024, belegen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten mit den Integrationskursen über ein bewährtes und erfolgreiches Instrument für Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration verfügt. Dies muss dauerhaft verstetigt und auskömmlich, sowie verlässlich finanziert werden, anstatt den frühzeitigen Spracherwerb zugewanderter Menschen durch Kürzungen und Zulassungsstopps zu gefährden. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen der deutschen Sprache möglich. Diese Arbeitsmarktintegration muss gerade auch Personen offenstehen, die darüber überhaupt erst eine Bleibeperspektive erhalten können. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung angekündigt hat, asylsuchenden Menschen künftig früher den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die vom Bundesrat geforderte Rücknahme des verhängten Zulassungsstopps für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen verfolgt das Ziel einer schnelleren Arbeitsmarktintegration, gesellschaftlichen Integration und Teilhabe von betroffenen Menschen sowie Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Trägereinrichtungen. Drucksache 151/26 - 2 -

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