Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen
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Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 151/26
18.03.26
Antrag
der Länder Bremen, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurücknehmen
Freie Hansestadt Bremen Bremen, 17. März 2026
Der Chef der Senatskanzlei
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat den
anliegenden Entschließungsantrag
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an
Integrationskursen nach § 44 Absatz4 AufenthG zurücknehmen
mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten. Mitantragsteller ist das Land
Niedersachsen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ehmke
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurücknehmen
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass verlässliche Strukturen und eine
auskömmliche Finanzierung von konkreten integrationspolitischen Maßnahmen für die
kluge Ausgestaltung erfolgreicher, zukunfts- und wirtschaftsorientierter
Integrationspolitik unerlässlich sind. Insbesondere Sprachkenntnisse sind für ein
erfolgreiches Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration
aller in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – auch bei
temporärem Aufenthalt – unerlässlich. Der Bundesrat begrüßt vor diesem
Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sowohl eine
Absicherung des Gesamtprogramms Sprache, als auch einen Ausbau im Bereich der
Berufssprachkurse vorsieht.
2. Der Bundesrat betont, dass Integrationskurse eine zentrale Investition in die
Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Der
zügige Spracherwerb öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch
zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung. Die
gelungene Integration von zugewanderten Menschen ist maßgeblich für Stabilität,
Resilienz und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Eine
schnelle Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen
der deutschen Sprache möglich.
3. Die Bedeutung von Integrationskursen gilt nicht nur für Menschen, die
aufgrund eines absehbar dauerhaften Aufenthaltes einen Anspruch auf den
Besuch eines Integrationskurses besitzen. Es gilt auch und gerade für
Menschen, die genau diesen dauerhaften Aufenthalt anstreben und dazu auf den
Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse angewiesen sind. Daher ist der
pauschale Ausschluss der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG und
die damit verbundene Einschränkung zur Teilnahme an Integrationskursen,
die mit einem Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 für 2026 verhängt
wurde, kontraproduktiv für die zügige Aufnahme qualifikationsadäquater
Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitwirkung.
Folge können sinkende Motivation, verzögerte Arbeitsbemühungen,
erschwerte Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung – verbunden mit
anhaltender Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und einer weiter
steigenden Kostenbelastung für die Kommunen.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurückzunehmen.
Begründung:
Mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 hat das BAMF allen Trägereinrichtungen
von Integrationskursen in Deutschland mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine
Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
mehr erteilt werden. In der Praxis hat das BMI die Erteilung der Zulassungen bereits
Ende 2025 angehalten, wodurch eine Vielzahl zuvor eingereichter Anträge aufgrund
dieser Regelung abgelehnt werden.
Dies betrifft rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen,
insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, geduldete Menschen, schutzsuchende
Menschen aus der Ukraine und EU-Bürgerinnen und - Bürger.
Integrationskursträger sind ebenfalls stark vom Zulassungstopp betroffen,
insbesondere aufgrund der rapide sinkenden Nachfrage und damit verbundenen
Einnahmeverlusten sowie einem steigendem Beratungsaufwand für die oben genannten
Personengruppen. Die tatsächlichen Auswirkungen für die Integrationskursträger
werden als gravierend eingeschätzt. Gerade Angebote im ländlichen Raum und in
unmittelbarer Wohnortnähe geraten durch die neue Regelung unter erheblichen
Druck.
In der Folge treffen die Einschnitte zugleich anspruchsberechtigte
Kursteilnehmende, die sich infolge der Kürzungen auf längere Wartezeiten bis zu einem
Kursbeginn einstellen müssen. Die Folgen sind sinkende Motivation, verzögerte
Arbeitsbemühungen sowie erschwerte Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung –
verbunden mit einer anhaltenden Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und
einer weiter steigenden Kostenbelastung für Kommunen. Angesichts des zentralen
Beitrags der Kommunen für die Integration von Zugewanderten sind Bund und
Länder in der Pflicht, verlässliche Rahmenbedingungen für die Integration und Teilhabe
zugewanderter Menschen zu schaffen.
Die zentrale Bedeutung der Sprachförderung für gesellschaftliche und
wirtschaftliche Integration und Teilhabe, für die Sicherung von benötigten Fachkräften in vielen
Bereichen des sozialen Lebens, für die Bildung, Gesundheit und Wirtschaft, für
Betriebe, Unternehmen und auch Verwaltungen der Länder und Kommunen, ist
vielfach belegt. Studien, wie der OECD-Bericht „Stand der Integration von
Eingewanderten“ von 2024, belegen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten mit
den Integrationskursen über ein bewährtes und erfolgreiches Instrument für
Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration verfügt. Dies muss dauerhaft verstetigt und
auskömmlich, sowie verlässlich finanziert werden, anstatt den frühzeitigen
Spracherwerb zugewanderter Menschen durch Kürzungen und Zulassungsstopps zu
gefährden. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen
Erlernen der deutschen Sprache möglich. Diese Arbeitsmarktintegration muss gerade
auch Personen offenstehen, die darüber überhaupt erst eine Bleibeperspektive
erhalten können. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung angekündigt hat,
asylsuchenden Menschen künftig früher den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die vom Bundesrat geforderte Rücknahme des verhängten Zulassungsstopps für
die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen verfolgt das Ziel einer schnelleren
Arbeitsmarktintegration, gesellschaftlichen Integration und Teilhabe von betroffenen
Menschen sowie Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Trägereinrichtungen.
Drucksache 151/26 - 2 -
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