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Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4280 · Antrag · Original ↗

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Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben Antrag der Abgeordneten Filiz Polat, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Julia Schneider, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Jamila Schäfer, Leon Eckert, Ayse Asar, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Uhlig, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffnet Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten, zum Alltag und zu Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 09.02.2026 gegenüber den Trägern der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündet, dass bis Ende des Jahres 2026 keine Zulassungen nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Der Zulassungsstopp ist integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich. Eine nachhaltige Integrationspolitik erfordert bedarfsorientierte Steuerung, verlässliche Finanzierung und den konsequenten Ausbau von Sprachförderung als Grundlage für gelingende Teilhabe und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der Regierungspressekonferenz vom 06.02.2026 erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern (BMI), dass der Teilnehmendenkreis für Sprach- und Integrationskurse insgesamt eingeschränkt werden solle. Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Deutschen Bundestages. Denn die Mittel für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationsverordnung wurden in den Haushaltverhandlungen für den Bundeshaushalt 2026 durch den Bundestag um 110 Mio. Euro aufgestockt, sodass ein Gesamtansatz von 1,064 Mrd. Euro zur Verfügung steht. Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen wird 129.500 Personen und damit 40 % der potenziellen Teilnehmenden der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme sind insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen. Mit diesem Vorgehen betreibt der Bundesinnenminister einen integrationspolitischen Kahlschlag. Die Trägerstruktur der Integrationskurse wird schwer geschädigt. Wer Integration einfordert, darf sie nicht gleichzeitig strukturell sabotieren. Eine gut ausgestattete Integrationsinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für eine gute Integration und Teilhabe. Dazu zählen ausreichende Sprachkurse, mehrsprachige und Deutscher Bundestag Drucksache 21/4280 21. Wahlperiode 24.02.2026 niedrigeschwellige Beratungsangebote genauso wie Qualifikations- und Integrationskurse. Jeder investierte Euro ist eine gute Investition in unsere Gesellschaft, Chancen auf dem Arbeitsmarkt und unterstützt die Kommunen bei der Aufnahme. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG sofort zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden; 2. Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern; 3. die Kursmodalitäten stetig zu verbessern, insbesondere Verbesserung des Betreuungsschlüssels, Ausweitung pädagogischer Begleitungsangebote, Weiterentwicklung passgenauer Kursmodelle und Wiederholungsmöglichkeiten; 4. geschlechtsspezifische Hürden abzubauen und Kinderbetreuung während der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen zu gewährleisten; 5. die Verwaltung der Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse zu entbürokratisieren; 6. sicherzustellen, dass Integrations- und Sprachkurse als integraler Bestandteil einer vorausschauenden Fachkräftestrategie verstanden und finanziell so ausgestattet werden, dass sie dem anhaltend hohen Bedarf an Fachkräfteeinwanderung gerecht werden und die Attraktivität Deutschlands als Wirtschafts- und Arbeitsstandort stärken. Berlin, den 24. Februar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Laut dem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 09.02.2026 werden Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Sprach- und Integrationskurs zugelassen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) gibt an, dass im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 314.300 potenzielle Teilnehmende zu erwarten sind – rund 129.500 davon mit einem Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlings (BAMF) und etwa 184.800, die über andere Stellen zum Integrationskurs berechtigt, zugelassen oder verpflichtet werden (Siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/3928). Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen wird demnach 129.500 Personen und damit 40 % der potenziellen Teilnehmenden der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme sind insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen: aus der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht hervor, dass Ukrainer*innen im ersten Halbjahr 2025 rund 30 % aller Teilnehmenden an Sprach- und Integrationskursen ausmachten (siehe Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2025 – bundesweit – www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundesweit/20- 25-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik_bund.html?nn=284810 ). Die Träger der Sprach- und Integrationskurse warnten in einer Pressemitteilung vom 09.02.2026 vor irreparabler Zerstörung der Integrationsinfrastruktur und warnt vor dem Verlust der Integrationskompetenz und betonen: „Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt. Sie ist staatliche Grundinfrastruktur – für Bildung, Arbeit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Bereits jetzt müssten Kurse kurzfristig geschlossen werden, Standorte drohten dauerhaft zu verschwinden. Qualifizierte Lehrkräfte verließen den Bereich oder sogar das Land, Honorarkräfte wechselten in andere Branchen; Träger bauten Personal und Räume ab, die später nicht kurzfristig reaktivierbar sind (siehe https://bvib.de/wp-content/uploads/2026/02/Pressemitteilung- 06.02.2025_10022026.pdf). Auch der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände hat sich für eine Wiederaufnahme der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG ausgesprochen und betont in einem Schreiben an das BAMF vom 11.02.2026: „Mit den Folgen einer unzureichenden Sprachförderung werden in erster Linie die Städte, Landkreise und Gemeinden konfrontiert sein – etwa in Jobcentern, Sozialverwaltungen, Schulen, Kitas, im Gesundheitswesen und im gesellschaftlichen Zusammenleben insgesamt“. Aus einer Studie von More in Common ergibt sich, dass für 76 % der Befragten, das Erlernen der Sprache für den wichtigsten Faktor beim Ankommen in Deutschland halten (siehe More in Common, Konstruktiv darüber reden: Fünf Fragen für eine zukunftsfähige Einwanderungsgesellschaft, www.moreincommon.de/wp-content/ uploads/2025/08/More-in-Common-Impulspapier-Migration-Zusammenhalt.pdf). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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