Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben
Text
Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben
Antrag
der Abgeordneten Filiz Polat, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin
von Notz, Lukas Benner, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Julia
Schneider, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Jamila Schäfer, Leon Eckert, Ayse
Asar, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Uhlig, Dr. Armin Grau und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen
aufheben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffnet Zugang zu
Bildung, sozialen Kontakten, zum Alltag und zu Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 09.02.2026 gegenüber den Trägern
der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündet, dass bis Ende des Jahres 2026 keine
Zulassungen nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Der Zulassungsstopp
ist integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und
gesellschaftlich schädlich. Eine nachhaltige Integrationspolitik erfordert bedarfsorientierte
Steuerung, verlässliche Finanzierung und den konsequenten Ausbau von
Sprachförderung als Grundlage für gelingende Teilhabe und Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
In der Regierungspressekonferenz vom 06.02.2026 erklärte eine Sprecherin des
Bundesministeriums des Innern (BMI), dass der Teilnehmendenkreis für Sprach- und
Integrationskurse insgesamt eingeschränkt werden solle.
Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Deutschen Bundestages. Denn die
Mittel für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationsverordnung
wurden in den Haushaltverhandlungen für den Bundeshaushalt 2026 durch den
Bundestag um 110 Mio. Euro aufgestockt, sodass ein Gesamtansatz von 1,064 Mrd. Euro
zur Verfügung steht.
Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen wird 129.500 Personen und damit 40 %
der potenziellen Teilnehmenden der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs
verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme sind insbesondere ukrainische Geflüchtete mit
vorübergehendem Schutzstatus betroffen.
Mit diesem Vorgehen betreibt der Bundesinnenminister einen integrationspolitischen
Kahlschlag. Die Trägerstruktur der Integrationskurse wird schwer geschädigt. Wer
Integration einfordert, darf sie nicht gleichzeitig strukturell sabotieren.
Eine gut ausgestattete Integrationsinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für eine gute
Integration und Teilhabe. Dazu zählen ausreichende Sprachkurse, mehrsprachige und
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4280
21. Wahlperiode 24.02.2026
niedrigeschwellige Beratungsangebote genauso wie Qualifikations- und
Integrationskurse. Jeder investierte Euro ist eine gute Investition in unsere Gesellschaft, Chancen
auf dem Arbeitsmarkt und unterstützt die Kommunen bei der Aufnahme.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG sofort
zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden;
2. Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse als Teil einer verlässlichen
Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern;
3. die Kursmodalitäten stetig zu verbessern, insbesondere Verbesserung des
Betreuungsschlüssels, Ausweitung pädagogischer Begleitungsangebote,
Weiterentwicklung passgenauer Kursmodelle und Wiederholungsmöglichkeiten;
4. geschlechtsspezifische Hürden abzubauen und Kinderbetreuung während der
Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen zu gewährleisten;
5. die Verwaltung der Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse zu
entbürokratisieren;
6. sicherzustellen, dass Integrations- und Sprachkurse als integraler Bestandteil
einer vorausschauenden Fachkräftestrategie verstanden und finanziell so
ausgestattet werden, dass sie dem anhaltend hohen Bedarf an Fachkräfteeinwanderung
gerecht werden und die Attraktivität Deutschlands als Wirtschafts- und
Arbeitsstandort stärken.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Laut dem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 09.02.2026 werden Geflüchtete im
Asylverfahren, Geduldete gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG, Geflüchtete aus der Ukraine sowie
Unionsbürger*innen nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Sprach- und Integrationskurs
zugelassen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) gibt an, dass im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 314.300
potenzielle Teilnehmende zu erwarten sind – rund 129.500 davon mit einem Zulassungsantrag beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlings (BAMF) und etwa 184.800, die über andere Stellen zum Integrationskurs berechtigt,
zugelassen oder verpflichtet werden (Siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der
Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/3928). Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen wird
demnach 129.500 Personen und damit 40 % der potenziellen Teilnehmenden der Zugang zum Sprach- und
Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme sind insbesondere ukrainische Geflüchtete mit
vorübergehendem Schutzstatus betroffen: aus der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) geht hervor, dass Ukrainer*innen im ersten Halbjahr 2025 rund 30 % aller Teilnehmenden
an Sprach- und Integrationskursen ausmachten (siehe Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr
2025 – bundesweit – www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundesweit/20-
25-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik_bund.html?nn=284810 ).
Die Träger der Sprach- und Integrationskurse warnten in einer Pressemitteilung vom 09.02.2026 vor irreparabler
Zerstörung der Integrationsinfrastruktur und warnt vor dem Verlust der Integrationskompetenz und betonen:
„Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt. Sie ist staatliche Grundinfrastruktur – für
Bildung, Arbeit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Bereits jetzt müssten Kurse kurzfristig
geschlossen werden, Standorte drohten dauerhaft zu verschwinden. Qualifizierte Lehrkräfte verließen den Bereich
oder sogar das Land, Honorarkräfte wechselten in andere Branchen; Träger bauten Personal und Räume ab, die
später nicht kurzfristig reaktivierbar sind (siehe https://bvib.de/wp-content/uploads/2026/02/Pressemitteilung-
06.02.2025_10022026.pdf).
Auch der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände hat sich für eine Wiederaufnahme der Zulassungen
zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG ausgesprochen und betont in einem Schreiben an das BAMF
vom 11.02.2026: „Mit den Folgen einer unzureichenden Sprachförderung werden in erster Linie die Städte,
Landkreise und Gemeinden konfrontiert sein – etwa in Jobcentern, Sozialverwaltungen, Schulen, Kitas, im
Gesundheitswesen und im gesellschaftlichen Zusammenleben insgesamt“.
Aus einer Studie von More in Common ergibt sich, dass für 76 % der Befragten, das Erlernen der Sprache für
den wichtigsten Faktor beim Ankommen in Deutschland halten (siehe More in Common, Konstruktiv darüber
reden: Fünf Fragen für eine zukunftsfähige Einwanderungsgesellschaft, www.moreincommon.de/wp-content/
uploads/2025/08/More-in-Common-Impulspapier-Migration-Zusammenhalt.pdf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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