Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Rheinbach-Gleichstellungsverordnung - GlPrZRheinbachV2025)
Text
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Rheinbach-Gleichstellungsverordnung - GlPrZRheinbachV2025)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 165/1/26
24.04.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Wi - K
zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der
Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design
mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und
Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Rheinbach-
Gleichstellungsverordnung - GlPrZRheinbachV2025)
A
1. Der Ausschuss für Kulturfragen
empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des
Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
Zur Eingangsformel erster und zweiter Spiegelstrich
Die Eingangsformel ist wie folgt zu ändern:
a) Im ersten Spiegelstrich ist die Angabe „§ 25 Absatz 1 Satz 1“ durch die
Angabe „§ 40 Absatz 1“ zu ersetzen.
b) Im zweiten Spiegelstrich ist die Angabe „§ 4 Absatz 1“ durch die Angabe
„§ 50 Absatz 1“ zu ersetzen.
Begründung:
Bei den Angaben der Rechtsgrundlagen in der Eingangsformel der
Verordnung, die nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes erforderlich sind,
sind Redaktionsversehen aufgetreten. Die Verordnung wird nicht auf § 25
Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung und § 4 Absatz 1 des
Berufsbildungsgesetzes gestützt, sondern auf § 40 Absatz 1 der Handwerksordnung und § 50
Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes. Dies wird hiermit korrigiert.
In der Begründung Teil A Abschnitt V sind die Bezüge zu den
Rechtsgrundlagen richtig angegeben.
B
2. Der federführende Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des
Grundgesetzes zuzustimmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über (Empfehlungen der Ausschüsse)