Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
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Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 161/26
14.04.26
R
Berichtigung
Dritte Verordnung zur Änderung der
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 8. April 2026 Folgendes mitgeteilt:
Mit Schreiben des Staatsministers beim Bundeskanzler an den Präsidenten des
Bundesrates vom 24. März 2026 wurde die zugeleitete Dritte Verordnung zur
Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung mit der Bitte übersandt,
die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 161/26).
Im Nachgang zur Übersendung der Verordnung ist aufgefallen, dass falsche
Formulare, die im Anhang der Verordnung enthalten sind, übermittelt wurden.
Es wird gebeten, dies im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren.
Die entsprechenden Austauschseiten liegen bei.
Seite der BR-Drs.
161/26
4 Oben rechts: Entfernung des Textfeldes „Bitte beachten Sie die
Ausfüllhinweise zu diesem Formular auf
www.bmjv.de/Zwangsvollstreckungsformulare.“
4 Ergänzung Ankreuzkästchen im zweiten Rahmen vor
„Bevollmächtigter:“
4 Ergänzung Ankreuzkästchen im zweiten Rahmen vor
„abweichenden Kontoinhabers:“
7 Abschnitt C, letzter Kasten: Ersetzung „Bei elektronischen
Vollstreckungsaufträgen:“ in „Bei elektronisch übermittelten
Aufträgen:“
12 Oben rechts: Größe des Rahmens vom Feld „Vom Gericht
auszufüllen: Eingangsstempel“ wurde angepasst
12 Oben rechts: Entfernung des Textfeldes „Bitte beachten Sie die
Ausfüllhinweise zu diesem Formular auf
www.bmjv.de/Zwangsvollstreckungsformulare.“
12 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Angaben zum Schuldner
vor „Unternehmen“
12 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Kontaktdaten des
Antragstellers vor „gesetzlicher Vertreter“
12 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Kontaktdaten des
Antragstellers vor „Bevollmächtigter“
15 Oben rechts: Größe des Rahmens vom Feld „Vom Gericht
auszufüllen: Raum für Kostenvermerke und Eingangsstempel“
wurde angepasst
15 Oben rechts: Entfernung des Textfeldes „Bitte beachten Sie die
Ausfüllhinweise zu diesem Formular auf
www.bmjv.de/Zwangsvollstreckungsformulare.“
15 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Kontaktdaten des
Antragstellers vor „Bevollmächtigter“
16 Mitte: Ersetzung „Bei elektronischen Vollstreckungsanträgen:“
in „Bei elektronisch übermittelten Anträgen:“
16 Ergänzung Ankreuzkästchen im ersten Rahmen vor
„Gleichzeitig wird beantragt, […]“
16 Alle drei Ankreuzkästchen im zweiten Rahmen
16 Ergänzung Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor
„Vollmacht“
16 Ergänzung Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor
„Aufstellung über die geleisteten Zahlungen“
16 Ergänzung Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor
„Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG“
16 Ergänzung von vier Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor
den freien Linien
An
Angaben zum Schuldner:
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
Kontaktdaten des Auftraggebers:
Bevollmächtigter
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Telefon
Geschäftszeichen
Der Gläubiger beabsichtigt, für die Begleichung der Kosten
zu erteilen.
Befreiung von Gerichtsvollzieherkosten gemäß:
Für die Weiterleitung der vom Gerichtsvollzieher vereinnahmten Gelder wird folgende Bankverbindung mitgeteilt:
Bankverbindung des
Bevollmächtigten: abweichenden Kontoinhabers:
Name des Kontoinhabers
Verwendungszweck
Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
Drucksache 161/26
(Austauschseite)
sowie die weiteren Vollstreckungstitel aufgeführt in weiterer Anlage
(sowie) die Forderungsaufstellung (bei Mehrfachverwendung Forderungsaufstellungen) übermittelt.
Bei elektronisch übermittelten Aufträgen:
Elektronische Dokumente der in
§ 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 bis 3 ZPO genannten
Schriftstücke sind beigefügt.
Die in § 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke
werden erst nach Mitteilung des
Aktenzeichens versandt. Es wird um
Mitteilung des Aktenzeichens gebeten.
Die in § 754a Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 bis 3 ZPO genannten
Schriftstücke werden gleichzeitig auf
dem Postweg übersandt.
Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt:
Vollmacht
Geldempfangsvollmacht
Vorpfändungsbenachrichtigung
Aufstellung über die geleisteten Zahlungen
Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten mit Belegen
Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG
Versicherungen
Schuldner (zu Ziffer ) vertreten durch den Bevollmächtigten
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Straße Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland) Geschäftszeichen
wird/werden
der Vollstreckungstitel (zu Ziffer )
Art Aussteller
Datum Geschäftszeichen
zuzüglich Zustellungsnachweis
sowie der Vollstreckungstitel (zu Ziffer )
Art Aussteller
Es wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 752a Absatz 1 ZPO versichert.
754 3 1 und 2 die übermittelten n
jeweils bildlich und inhaltlich mit den in § 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücken
übereinstimmen und die Forderungen in Höhe des Vollstreckungsauftrags noch bestehen.
die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach 753a Absatz 1 ZPO versichert.
Datum Geschäftszeichen
zuzüglich Zustellungsnachweis
B
C
D
E
(Austauschseite)
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit
und an Sonn- und Feiertagen
Angaben zum Schuldner:
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
Kontaktdaten des Antragstellers:
Gläubiger gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Telefon
Geschäftszeichen
Es wird beantragt, den beigefügten Entwurf wie ausgefüllt als Beschluss zu erlassen.
Begründung des Antrags:
Begründung für Antrag auf Anordnung der Durchsuchung nach § 758a Absatz 1 ZPO:
Absatz 4 ZPO:
Vom Gericht auszufüllen:
An das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
(Austauschseite)
Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses
und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
An das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
Vom Gericht auszufüllen:
Raum für Kostenvermerke und Eingangsstempel
Elektronische Kostenmarke: Ein SEPA-Lastschriftmandat
wurde erteilt.
, Euro vom
Gerichtskostenbefreiung
gemäß
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Es besteht bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO (Vorpfändung).
Angaben zum Schuldner:
Kontaktdaten des Antragstellers:
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Telefon
Geschäftszeichen
Es wird beantragt, den beigefügten Entwurf wie ausgefüllt als Beschluss zu erlassen.
Gläubiger gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter
Zusätzlich wird beantragt,
die Zustellung durch die Geschäftsstelle zu vermitteln (anstatt die Zustellung selbst in Auftrag zu geben).
Prozesskostenhilfe für den Gläubiger (zu Ziffer
anstelle einer beglaubigten Abschrift eine Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.
Drucksache 161/26
(Austauschseite)
Gleichzeitig wird beantragt, einen Rechtsanwalt beizuordnen.
Begründung:
Es wird folgender zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt gewählt:
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Es werden
• die in dem Beschlussentwurf bezeichneten Vollstreckungstitel mit den jeweiligen Zustellungsnachweisen
• und die Forderungsaufstellung (bei Mehrfachverwendung: Forderungsaufstellungen)
übermittelt.
Bei elektronisch übermittelten Anträgen:
Elektronische Dokumente der in § 829a
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO
genannten Schriftstücke sind beigefügt.
in § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke
werden erst nach Mitteilung des
Aktenzeichens versandt. Es wird um
Mitteilung des Aktenzeichens gebeten.
Die in § 829a Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 bis 3 ZPO genannten
Schriftstücke werden gleichzeitig auf
dem Postweg übersandt.
Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt:
Abdruck Gerichtskostenstempler
Elektronische Kostenmarke
Beschluss über bewilligte Prozesskostenhilfe
Im Fall eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse des Gläubigers mit Belegen
Vollmacht
Aufstellung über die geleisteten Zahlungen
Aufstellung der Inkassokosten
Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten mit Belegen
Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG
Versicherungen
Es wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 752a Absatz 1 ZPO versichert.
3 1 und 2 die übermittelten n
jeweils bildlich und inhaltlich mit den in § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücken
übereinstimmen und die Forderungen in Höhe des Vollstreckungsantrags noch bestehen.
Namen der Antragsteller
Unterschriften der Antragsteller
Drucksache 161/26
(Austauschseite)
Relationen
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