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Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · zu161/26 · Berichtigung · Original ↗

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Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 161/26 14.04.26 R Berichtigung Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 8. April 2026 Folgendes mitgeteilt: Mit Schreiben des Staatsministers beim Bundeskanzler an den Präsidenten des Bundesrates vom 24. März 2026 wurde die zugeleitete Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 161/26). Im Nachgang zur Übersendung der Verordnung ist aufgefallen, dass falsche Formulare, die im Anhang der Verordnung enthalten sind, übermittelt wurden. Es wird gebeten, dies im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren. Die entsprechenden Austauschseiten liegen bei. Seite der BR-Drs. 161/26 4 Oben rechts: Entfernung des Textfeldes „Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu diesem Formular auf www.bmjv.de/Zwangsvollstreckungsformulare.“ 4 Ergänzung Ankreuzkästchen im zweiten Rahmen vor „Bevollmächtigter:“ 4 Ergänzung Ankreuzkästchen im zweiten Rahmen vor „abweichenden Kontoinhabers:“ 7 Abschnitt C, letzter Kasten: Ersetzung „Bei elektronischen Vollstreckungsaufträgen:“ in „Bei elektronisch übermittelten Aufträgen:“ 12 Oben rechts: Größe des Rahmens vom Feld „Vom Gericht auszufüllen: Eingangsstempel“ wurde angepasst 12 Oben rechts: Entfernung des Textfeldes „Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu diesem Formular auf www.bmjv.de/Zwangsvollstreckungsformulare.“ 12 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Angaben zum Schuldner vor „Unternehmen“ 12 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Kontaktdaten des Antragstellers vor „gesetzlicher Vertreter“ 12 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Kontaktdaten des Antragstellers vor „Bevollmächtigter“ 15 Oben rechts: Größe des Rahmens vom Feld „Vom Gericht auszufüllen: Raum für Kostenvermerke und Eingangsstempel“ wurde angepasst 15 Oben rechts: Entfernung des Textfeldes „Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu diesem Formular auf www.bmjv.de/Zwangsvollstreckungsformulare.“ 15 Ergänzung Ankreuzkästchen bei den Kontaktdaten des Antragstellers vor „Bevollmächtigter“ 16 Mitte: Ersetzung „Bei elektronischen Vollstreckungsanträgen:“ in „Bei elektronisch übermittelten Anträgen:“ 16 Ergänzung Ankreuzkästchen im ersten Rahmen vor „Gleichzeitig wird beantragt, […]“ 16 Alle drei Ankreuzkästchen im zweiten Rahmen 16 Ergänzung Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor „Vollmacht“ 16 Ergänzung Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor „Aufstellung über die geleisteten Zahlungen“ 16 Ergänzung Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor „Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG“ 16 Ergänzung von vier Ankreuzkästchen im dritten Rahmen vor den freien Linien An Angaben zum Schuldner: Name/Firma ggf. Vorname(n) Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Land (wenn nicht Deutschland) Kontaktdaten des Auftraggebers: Bevollmächtigter Name/Firma ggf. Vorname(n) Telefon Geschäftszeichen Der Gläubiger beabsichtigt, für die Begleichung der Kosten zu erteilen. Befreiung von Gerichtsvollzieherkosten gemäß: Für die Weiterleitung der vom Gerichtsvollzieher vereinnahmten Gelder wird folgende Bankverbindung mitgeteilt: Bankverbindung des Bevollmächtigten: abweichenden Kontoinhabers: Name des Kontoinhabers Verwendungszweck Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher Drucksache 161/26 (Austauschseite) sowie die weiteren Vollstreckungstitel aufgeführt in weiterer Anlage (sowie) die Forderungsaufstellung (bei Mehrfachverwendung Forderungsaufstellungen) übermittelt. Bei elektronisch übermittelten Aufträgen: Elektronische Dokumente der in § 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke sind beigefügt. Die in § 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke werden erst nach Mitteilung des Aktenzeichens versandt. Es wird um Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Die in § 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke werden gleichzeitig auf dem Postweg übersandt. Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt: Vollmacht Geldempfangsvollmacht Vorpfändungsbenachrichtigung Aufstellung über die geleisteten Zahlungen Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten mit Belegen Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG Versicherungen Schuldner (zu Ziffer ) vertreten durch den Bevollmächtigten Name/Firma ggf. Vorname(n) Straße Postleitzahl Land (wenn nicht Deutschland) Geschäftszeichen wird/werden der Vollstreckungstitel (zu Ziffer ) Art Aussteller Datum Geschäftszeichen zuzüglich Zustellungsnachweis sowie der Vollstreckungstitel (zu Ziffer ) Art Aussteller Es wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 752a Absatz 1 ZPO versichert. 754 3 1 und 2 die übermittelten n jeweils bildlich und inhaltlich mit den in § 754a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücken übereinstimmen und die Forderungen in Höhe des Vollstreckungsauftrags noch bestehen. die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach 753a Absatz 1 ZPO versichert. Datum Geschäftszeichen zuzüglich Zustellungsnachweis B C D E (Austauschseite) Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen Angaben zum Schuldner: Name/Firma ggf. Vorname(n) Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Land (wenn nicht Deutschland) Kontaktdaten des Antragstellers: Gläubiger gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter Name/Firma ggf. Vorname(n) Telefon Geschäftszeichen Es wird beantragt, den beigefügten Entwurf wie ausgefüllt als Beschluss zu erlassen. Begründung des Antrags: Begründung für Antrag auf Anordnung der Durchsuchung nach § 758a Absatz 1 ZPO: Absatz 4 ZPO: Vom Gericht auszufüllen: An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – (Austauschseite) Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Vom Gericht auszufüllen: Raum für Kostenvermerke und Eingangsstempel Elektronische Kostenmarke: Ein SEPA-Lastschriftmandat wurde erteilt. , Euro vom Gerichtskostenbefreiung gemäß Name/Firma ggf. Vorname(n) Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Es besteht bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO (Vorpfändung). Angaben zum Schuldner: Kontaktdaten des Antragstellers: Name/Firma ggf. Vorname(n) Telefon Geschäftszeichen Es wird beantragt, den beigefügten Entwurf wie ausgefüllt als Beschluss zu erlassen. Gläubiger gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter Zusätzlich wird beantragt, die Zustellung durch die Geschäftsstelle zu vermitteln (anstatt die Zustellung selbst in Auftrag zu geben). Prozesskostenhilfe für den Gläubiger (zu Ziffer anstelle einer beglaubigten Abschrift eine Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen. Drucksache 161/26 (Austauschseite) Gleichzeitig wird beantragt, einen Rechtsanwalt beizuordnen. Begründung: Es wird folgender zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt gewählt: Name/Firma ggf. Vorname(n) Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Es werden • die in dem Beschlussentwurf bezeichneten Vollstreckungstitel mit den jeweiligen Zustellungsnachweisen • und die Forderungsaufstellung (bei Mehrfachverwendung: Forderungsaufstellungen) übermittelt. Bei elektronisch übermittelten Anträgen: Elektronische Dokumente der in § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke sind beigefügt. in § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke werden erst nach Mitteilung des Aktenzeichens versandt. Es wird um Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Die in § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücke werden gleichzeitig auf dem Postweg übersandt. Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt: Abdruck Gerichtskostenstempler Elektronische Kostenmarke Beschluss über bewilligte Prozesskostenhilfe Im Fall eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Gläubigers mit Belegen Vollmacht Aufstellung über die geleisteten Zahlungen Aufstellung der Inkassokosten Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten mit Belegen Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG Versicherungen Es wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 752a Absatz 1 ZPO versichert. 3 1 und 2 die übermittelten n jeweils bildlich und inhaltlich mit den in § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO genannten Schriftstücken übereinstimmen und die Forderungen in Höhe des Vollstreckungsantrags noch bestehen. Namen der Antragsteller Unterschriften der Antragsteller Drucksache 161/26 (Austauschseite)

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