Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Text
Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 128/26
06.03.26
Wi - U
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff
und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für
den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher
Vorschriften
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 zu
dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung der
Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher
Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer
energierechtlicher Vorschriften – Drucksachen 21/2506, 21/3203, 21/4326 –
die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/4326
angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die besondere Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur gesetzlich
zu hinterlegen und den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für
Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu
unterstützen,
2. eine gezielte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie insbesondere kleiner
Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs sicherzustellen, da Wasserstoff
eine zentrale Rolle für die Dekarbonisierung der Industrie spielt, insbesondere dort, wo
eine direkte Elektrifizierung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, und
3. sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation insgesamt und damit auch für
grünen Wasserstoff über das Jahr 2030 hinaus sowie für die Erhaltung der geltenden
Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einzusetzen.
II. Mit seinem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof den Begriff der
Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde näher ausbuchstabiert und festgestellt,
dass die Festlegung der Methoden der Netzentgeltbildung von der unionsrechtlich geschützten
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde umfasst ist. Der Deutsche Bundestag bittet die
Bundesnetzagentur daher, im Rahmen des von ihr angestoßenen Reformprozesses der
Netzentgeltsystematik, zu prüfen, in welchem Umfang eine Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Besonderheiten (u. a. die bestehende Netzentgeltbefreiung) von
Elektrolyseuren auch zukünftig möglich sein könnte.
zu Drucksache 128/26 - 2 -
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochl (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)