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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

dip / drucksache 13.02.2026 · WP 21 · zu81/26 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen [Bundesrat zu Drucksache 81/26 13.02.26 In - Vk - Wi Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Der Deutsche Bundestag hat in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen – Drucksachen 21/2510, 21/3855 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/3906 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der verheerende Anschlag auf die Strominfrastruktur in Berlin Anfang Januar 2026 und seine gravierenden Folgen für die Bevölkerung haben noch einmal die Bedeutung und Notwendigkeit eines umfassenden und gezielten Schutzes unserer kritischen Infrastrukturen deutlich gemacht. Diese Infrastrukturen sind für das tägliche Leben und das Funktionieren unserer Gesellschaft sowie unserer Wirtschaft essenziell. Angesichts der massiv gestiegenen und dynamischen Bedrohungslage braucht unsere Infrastruktur eine wesentlich stärkere Resilienz – in digitaler und physischer Hinsicht. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wollen wir ein konsequentes und zugleich individuelles Schutzsystem schaffen. Zu diesem Schutz gehört auch ein zeitgemäßer Umgang mit bestehenden Transparenz- und Informationspflichten. Während es früher ein wichtiges Anliegen war, eine möglichst große Transparenz für die Bevölkerung, Betriebe und Institutionen herzustellen, muss heute angesichts der ernsten Bedrohungslage der potenzielle Missbrauch transparenter Informationen zur Vorbereitung von Angriffen auf unsere kritischen Infrastrukturen mitgedacht werden. Vor diesem Hintergrund sind die Transparenz- und Informationspflichten für kritische Infrastrukturen notwendigerweise zu überprüfen, anzupassen und zu beschränken. Diese Pflichten sind in einer Vielzahl verschiedener Rechtsakte, etwa im Planungs- oder Umweltrecht, formuliert und vorgegeben. Diese verfolgen für sich genommen zunächst nachvollziehbare und berechtigte Ziele. So soll etwa bei Bauvorhaben durch diese Informationen verhindert werden, dass Leitungen beschädigt werden. Betroffen sind neben der nationalen Ebene auch europäische Rechtsetzungsakte und deren Umsetzung. So schafft zum Beispiel die INSPIRE-Richtlinie der EU (INSPIRE: Infrastructure for Spatial Information in the European Community) eine gemeinsame Geodateninfrastruktur für Europa. Die Umweltinformationsrichtlinie von 2003 wiederum legt den freien Zugang aller Personen zu Umweltinformationen bei Behörden fest. Auch diese Rechtsakte verfolgen grundsätzlich berechtigte Ziele in Form von Transparenz und Beteiligung. Jedoch stehen diese nationalen und europäischen Transparenzregelungen zugleich in einem Zielkonflikt mit dem Schutz unserer kritischen Infrastrukturen. Mit der Veröffentlichung von sensiblen Informationen können Ausspähungsversuche, Sabotageakte oder Anschläge erleichtert und ermöglicht werden. Der Schutz sicherheitsrelevanter Daten kritischer Infrastrukturen ist somit ein wesentlicher Baustein des KRITIS-Schutzes. In vielen Bereichen existieren bereits unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit Ausnahmen von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber. Diese müssen jedoch auch von den jeweiligen KRITIS-Betreibern und Behörden gekannt und genutzt werden. Insoweit müssen die Betreiber auch entsprechend sensibilisiert werden. Zudem muss dringend ressortübergreifend durch die Bundesregierung sowie die Länder geprüft werden, an welchen Stellen gesetzliche Anpassungsbedarfe bestehen. Bereits veröffentlichte und weiterhin öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen müssen überprüft und ggf. bestmöglich gelöscht werden. Informationen, die Aufklärung über die Lage und Auslegung kritischer Infrastrukturen geben, dürfen potenziellen Angreifern nicht zugänglich sein. Der Sicherheit der kritischen Infrastrukturen ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber anderen Informationsinteressen der Vorrang einzuräumen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung der 21. Wahlperiode auf, 1. bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber zu überprüfen und anzupassen; 2. auf die konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber hinzuwirken und KRITIS- Betreiber und Behörden für diese intensiv zu sensibilisieren; 3. bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen; 4. auf eine länderseitige Überprüfung und Anpassung der Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber hinzuwirken; 5. auf europäischer Ebene auf eine Überprüfung und Reduktion von europäischen Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber hinzuwirken. zu Drucksache 81/26- 3 -]

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