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Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 717/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 717/25 (Beschluss) 30.01.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 717/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch Magdeburg im Dezember 2024, Aschaffenburg im Januar 2025, Hamburg im Mai 2025 und jüngst Friedland im August 2025 – immer wieder erschüttern schreckliche Ereignisse, bei denen aus unterschiedlichsten Hintergründen Gewalttaten auf Bürgerinnen und Bürger des Landes verübt werden, das gesamte Land. Die Frage, wie der Staat mit diesen neuen Herausforderungen umgeht, ist für alle staatlichen Akteure von größter Bedeutung und stellt gleichzeitig eine große Herausforderung dar. Klar ist, Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen Hilfe und nicht alle psychischen Erkrankungen führen zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial. Deshalb bedarf es auf der einen Seite mehr Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und eine Verbesserung des Zugangs zu Therapie und Versorgung, gerade für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig bedarf es aber auch einer vertieften ressortübergreifenden Kooperation und einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den involvierten staatlichen Stellen, um im Fall eines erkennbaren erhöhten Fremdgefährdungspotenzials schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung, als auch des betroffenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung gezielt handeln zu können. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen und hier zügig zu Anpassungen im Sinne eines modernen Daten- und Informationsmanagements sowie einer besseren bundesweiten Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden zu kommen, um Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen (siehe auch Entschließung des Bundesrates vom 21. März 2025 – BR-Drucksache 58/25). Ferner fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern. Im Auftrag des BMG hat der „Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“ diesbezüglich konkrete Maßnahmen vorgelegt.]

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