Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal"
Text
Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal"
[Bundesrat Drucksache 570/25
09.10.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und
Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“
Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 8. Oktober 2025
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie
medizinisches und pflegerisches Personal“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lies
Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie
medizinisches und pflegerisches Personal“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinische
Einrichtungen tragende Säulen der Gesundheitsversorgung sind und einen
unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten.
2. Der Bundesrat unterstreicht die Feststellung, dass der Schutz der Einrichtungen
der Gesundheitsversorgung und ihrer Mitarbeitenden im besonderen Interesse
des Gemeinwohls steht. Hierzu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte,
Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sowie das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und
Praxen.
3. Der Bundesrat nimmt mit Sorge Berichte über eine steigende Anzahl von
Angriffen wie Verbalattacken, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen auf
Mitarbeitende der Gesundheitsversorgung zur Kenntnis. Der Bundesrat hält es für
dringend geboten, den Schutz der Mitarbeitenden in der
Gesundheitsversorgung vor derartigen Übergriffen zu verbessern.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzesentwurf
zur Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden in der
Gesundheitsversorgung vorzulegen.
5. Der Bundesrat bittet im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs zu prüfen, ob und
ggf. wie auf Basis des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drucksache
20/12950) die seinerzeitigen Beratungen fortgeführt und dabei auch die
besonderen Schutzbedarfe der Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung (siehe
Nr. 2) eingebunden werden können.
6. Angriffe auf in der Gesundheitsversorgung tätige Personen können je nach
Einrichtung und Setting unterschiedliche Ursachen haben. Der Bundesrat bittet
daher die Bundesregierung, bei der Erstellung des Gesetzentwurfs der
notwendigen Differenzierung zwischen dem Aspekt der Strafverfolgung und Maßnahmen
zur Prävention Rechnung zu tragen. Daraus folgend bittet der Bundesrat die
Bundesregierung zu prüfen,
wie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und -technologien durch
geeignete Refinanzierungsmodelle – z. B. durch Förderprogramme oder
gesetzlich verankerte Zuschläge – dauerhaft und vollständig gewährleistet werden
können;
wie verbesserte Personalschlüssel, Schulungen in Konfliktmanagement,
präventive individuelle Deeskalationskonzepte sowie bauliche Maßnahmen,
die das Personal effektiv vor Übergriffen in Ausnahmesituationen schützen,
finanziert und implementiert werden können.
- 2 -
Begründung:
Zu 1 - 3:
Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sind tragende Säulen der
Gesundheitsversorgung und damit Teil des Gemeinwohls. Trotz ihres unverzichtbaren
Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die in der
Gesundheitsversorgung und damit für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder Ziel von verbalen als
auch physischen Angriffen. Zu dem betreffenden Personenkreis gehören
insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten sowie das medizinische und pflegerische Personal in
Krankenhäusern und Praxen.
In diesem Kontext hat beispielsweise der Marburger Bund in einer
Mitgliederbefragung1 festgestellt, dass fast 90 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte verbale
Gewalt am Arbeitsplatz kennen und mehr als jede oder jeder Zweite körperliche Gewalt
am Arbeitsplatz erlebt. Bei 40 Prozent der Befragten haben die Gewalterfahrungen in
den vergangenen fünf Jahren zugenommen und über 50 Prozent der Befragten fühlen
sich nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Aus dem Kreis der medizinischen
Fachangestellten werden ähnliche Erfahrungen berichtet.
Infolge von physischen oder verbalen Angriffen kann das Verhältnis von Ärztin bzw.
Arzt zu Patientinnen und Patienten nachhaltig negativ verändert werden. Es besteht
die Gefahr, dass sich Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit Patientinnen und Patienten
nach entsprechenden Erfahrungen generell zurückhaltender und weniger empathisch
verhalten. Auch führen diese teilweise täglichen zusätzlichen Belastungen mittlerweile
sogar dazu, dass manche Ärztinnen und Ärzte oder medizinische Fachangestellte
ihren Beruf verlassen und sich nach einer neuen Arbeit umsehen.
Angriffe auf im Gesundheitswesen tätige Personen haben daher nicht nur individuelle
Folgen für das jeweilige Opfer, sondern können auch den gesellschaftlichen
Zusammenhalt stören und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens, hier insbesondere die
medizinische Versorgung, empfindlich beeinträchtigen.
Es ist also wichtig, dass der Staat denjenigen, die sich für die Gesundheitsversorgung
einsetzen, entsprechenden Rückhalt gibt und die ausdrückliche Anerkennung für ihre
Tätigkeit zum Ausdruck bringt. Zugleich sollte der Gesetzgeber mit Blick auf die
steigende Anzahl von verbalen und körperlichen Übergriffen auf in der
Gesundheitsversorgung tätige Personen ein klares präventives Signal an potenzielle Täterinnen und
Täter senden, dass derartige Übergriffe nicht toleriert und konsequent geahndet
werden. Eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes kann hierzu beitragen.
1 Quelle: MB-Monitor 2024, https://www.marburger-bund.de/niedersachsen/pressemitteilung/aerztin-
nen-umfrage-niedersachsen-alarmierende-belastungen
- 3 -
Zu 4 - 5:
Es wird begrüßt, dass die Justizministerinnen und Justizminister es für geboten halten,
den Schutz von in der Gesundheitsversorgung tätigen Personen vor Verbalattacken,
Bedrohungen und körperlichen Übergriffen zu verbessern und auf ihrer
Frühjahrskonferenz am 5./6. Juni 2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Ebenso
wird begrüßt, dass hierfür das Mittel einer verbesserten Ausgestaltung des Strafrechts
gewählt werden soll.
Gewalt gegen in der Gesundheitsversorgung tätige Personen darf nicht toleriert
werden. Gewalttaten und Übergriffe müssen ohne Ausnahme strafrechtlich verfolgt
werden, um eine klare und abschreckende Signalwirkung zu erzielen. Neben der
Durchführung von präventiven Maßnahmen sollten daher auch Strafschärfungen im Bereich
des Besonderen Teils des StGB in Betracht gezogen werden. Vor diesem Hintergrund
ist der Prüfauftrag, den die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister
beschlossen hat, ein konsequenter erster Schritt. Dieser Ansatz soll mit der vorgelegten
Entschließung unterstützt und zugleich thematisch verbreitert werden.
In der vergangenen Legislaturperiode ist zu diesem Thema bereits ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/12950) beraten worden, der vorsah, die
Regelung zur Strafzumessung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB dahingehend zu ergänzen,
dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu
ziehen sind, die geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur
unerheblich zu beeinträchtigen. Des Weiteren ist ein Gesetzentwurf der CDU/CSU
Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 20/13217) beraten worden, der vorsah, über eine
Ergänzung des § 115 StGB auch Angriffe auf Angehörige der Gesundheitsberufe bei der
Ausübung ihres Berufes nach § 114 StGB zu bestrafen. Es bietet sich an, die
Beratungen auf dieser Basis wieder aufzunehmen und fortzuführen, zumal die Beratungen
seinerzeit im Wesentlichen wegen der Diskontinuität aufgrund des Endes der
Wahlperiode und nicht – soweit hier erkennbar – wegen inhaltlicher Differenzen zur Thematik
und entsprechend zu entwickelnden Lösungsansätzen beendet worden sind.
Zu 6:
Berichte über Gewalt gegenüber in der Gesundheitsversorgung tätigen Personen
werden zunehmend öffentlich wahrgenommen und diskutiert. Auch wenn eine Zunahme
von Angriffen auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal
mangels spezifischer Auswerteparameter derzeit statistisch nicht belegt werden kann,
weisen Befragungen und Erfahrungsberichte auf gesellschaftliche Herausforderungen
und Veränderungen hin, die sich in solchen Vorfällen widerspiegeln können. Es bedarf
- 4 -
daher einer öffentlichen Debatte sowie gezielter politischer Maßnahmen, um der
sinkenden Hemmschwelle zu Gewalt insgesamt entgegenzuwirken und soziale
Ungleichgewichte zu adressieren.
Die Verantwortung für den Schutz vor Gewalt kann in der Folge nicht allein bei den
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung liegen. Der Schutz der Mitarbeitenden ist
nicht nur rein betriebliche Aufgabe, sondern auch eine staatliche und gesellschaftliche
Verpflichtung. In diesem Sinne sollte geprüft werden, wie erforderliche
Sicherheitsmaßnahmen und -technologien durch geeignete Refinanzierungsmodelle
implementiert sowie dauerhaft und vollständig fortgeführt werden können.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass Strukturprobleme im Gesundheitssystem und
unsichere Rahmenbedingungen, wie z. B. Personalmangel oder fehlende
Qualifikationen, in Ausnahmesituationen Gewalttaten fördern können.
Demgegenüber können Prävention und Deeskalationskonzepte die Mitarbeitenden
effektiv vor Übergriffen in Ausnahmesituationen schützen. Engmaschige Schulungen in
Konfliktmanagement, präventive individuelle Deeskalationskonzepte je nach
Einsatzort sowie bauliche Maßnahmen zeigen oft größere Wirkungen gegen aggressive
Übergriffe als höhere Strafen. In der Folge ist zu bedenken, dass ein umfassender Ansatz,
welcher Prävention, Ausbildung und Personalstärkung beinhaltet, sehr effektiv zur
Gewaltminimierung beitragen kann. Es wäre daher zu kurz gegriffen, wenn das weitere
Handeln allein auf die Verschärfung strafrechtlicher Vorschriften fokussiert.
In den vergangenen Jahren sind für die Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung
bereits zahlreiche Angebote, die wie oben dargestellt Hilfestellung beim Umgang mit
Gewalterfahrungen im beruflichen Umfeld geben sollen, entwickelt worden. Solche
Ansätze müssen unterstützt, ausgebaut und dauerhaft finanziell abgesichert werden.
Ein wichtiger Baustein ist überdies, der oftmals unzureichenden Personalausstattung
in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit konkreten Maßnahmen
entgegenzuwirken. Es kann dabei aber nicht allein um eine Stabilisierung der aktuellen Situation
gehen, die häufig von den Erfahrungen und Auswirkungen des Fachkräftemangels
geprägt ist. Ziel muss vielmehr die Verbesserung der Personalschlüssel in der
Gesundheitsversorgung bei gleichzeitiger Refinanzierungsmöglichkeit für die Arbeitgeber sein.
Mit einem besseren Personalschlüssel wird die Arbeit gerade im klinischen Sektor
wieder attraktiver und der Personalmangel könnte damit zumindest insoweit effektiv
bekämpft werden.
Drucksache 570/25]
Relationen
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