Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal"
Text
Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal"
[Bundesrat Drucksache 570/25 (Beschluss)
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und
Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 570/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und
Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“
1. Der Bundesrat stellt fest, dass Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinische
Einrichtungen tragende Säulen der Gesundheitsversorgung sind und einen
unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten.
2. Der Bundesrat unterstreicht die Feststellung, dass der Schutz der Einrichtungen
der Gesundheitsversorgung und ihrer Mitarbeitenden im besonderen Interesse
des Gemeinwohls steht. Hierzu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte,
Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sowie das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und
Praxen.
3. Der Bundesrat nimmt mit Sorge Berichte über eine steigende Anzahl von
Angriffen wie Verbalattacken, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen auf
Mitarbeitende der Gesundheitsversorgung zur Kenntnis. Der Bundesrat hält es
für dringend geboten, den Schutz der Mitarbeitenden in der
Gesundheitsversorgung vor derartigen Übergriffen zu verbessern.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzesentwurf
zur Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden in der
Gesundheitsversorgung vorzulegen.
5. Der Bundesrat bittet im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs zu prüfen, ob und ggf.
wie auf Basis des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drucksache
20/12950) die seinerzeitigen Beratungen fortgeführt und dabei auch die
besonderen Schutzbedarfe der Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung (siehe
Nummer 2) eingebunden werden können.
6. Angriffe auf in der Gesundheitsversorgung tätige Personen können je nach
Einrichtung und Setting unterschiedliche Ursachen haben. Der Bundesrat bittet
daher die Bundesregierung, bei der Erstellung des Gesetzentwurfs der
notwendigen Differenzierung zwischen dem Aspekt der Strafverfolgung und
Maßnahmen zur Prävention Rechnung zu tragen. Daraus folgend bittet der Bundesrat
die Bundesregierung zu prüfen,
wie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und -technologien durch geeignete
Refinanzierungsmodelle – z. B. durch Förderprogramme oder gesetzlich
verankerte Zuschläge – dauerhaft und vollständig gewährleistet werden
können;
wie verbesserte Personalschlüssel, Schulungen in Konfliktmanagement,
präventive individuelle Deeskalationskonzepte sowie bauliche Maßnahmen, die
das Personal effektiv vor Übergriffen in Ausnahmesituationen schützen,
finanziert und implementiert werden können.
Begründung:
Zu 1 - 3:
Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sind tragende
Säulen der Gesundheitsversorgung und damit Teil des Gemeinwohls. Trotz
ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen,
die in der Gesundheitsversorgung und damit für das Gemeinwohl tätig sind,
immer wieder Ziel von verbalen als auch physischen Angriffen. Zu dem
betreffenden Personenkreis gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte,
Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie das
medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und Praxen.
In diesem Kontext hat beispielsweise der Marburger Bund in einer
Mitgliederbefragung festgestellt, dass fast 90 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte
verbale Gewalt am Arbeitsplatz kennen und mehr als jede oder jeder Zweite
körperliche Gewalt am Arbeitsplatz erlebt. Bei 40 Prozent der Befragten haben
die Gewalterfahrungen in den vergangenen fünf Jahren zugenommen und über
50 Prozent der Befragten fühlen sich nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.
Aus dem Kreis der medizinischen Fachangestellten werden ähnliche
Erfahrungen berichtet.
Infolge von physischen oder verbalen Angriffen kann das Verhältnis von
Ärztin bzw. Arzt zu Patientinnen und Patienten nachhaltig negativ verändert
werden. Es besteht die Gefahr, dass sich Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit
Patientinnen und Patienten nach entsprechenden Erfahrungen generell
zurückhaltender und weniger empathisch verhalten. Auch führen diese teilweise
täglichen zusätzlichen Belastungen mittlerweile sogar dazu, dass manche Ärztinnen
und Ärzte oder medizinische Fachangestellte ihren Beruf verlassen und sich
nach einer neuen Arbeit umsehen.
Angriffe auf im Gesundheitswesen tätige Personen haben daher nicht nur
individuelle Folgen für das jeweilige Opfer, sondern können auch den
gesellschaftlichen Zusammenhalt stören und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens,
hier insbesondere die medizinische Versorgung, empfindlich beeinträchtigen.
Es ist also wichtig, dass der Staat denjenigen, die sich für die
Gesundheitsversorgung einsetzen, entsprechenden Rückhalt gibt und die ausdrückliche
Anerkennung für ihre Tätigkeit zum Ausdruck bringt. Zugleich sollte der
Gesetzgeber mit Blick auf die steigende Anzahl von verbalen und körperlichen
Übergriffen auf in der Gesundheitsversorgung tätige Personen ein klares präventives
Signal an potenzielle Täterinnen und Täter senden, dass derartige Übergriffe
nicht toleriert und konsequent geahndet werden. Eine Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes kann hierzu beitragen.
Zu 4 - 5:
Es wird begrüßt, dass die Justizministerinnen und Justizminister es für geboten
halten, den Schutz von in der Gesundheitsversorgung tätigen Personen vor
Verbalattacken, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen zu verbessern und
auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5./6. Juni 2025 einen entsprechenden
Beschluss gefasst haben. Ebenso wird begrüßt, dass hierfür das Mittel einer
verbesserten Ausgestaltung des Strafrechts gewählt werden soll.
Gewalt gegen in der Gesundheitsversorgung tätige Personen darf nicht toleriert
werden. Gewalttaten und Übergriffe müssen ohne Ausnahme strafrechtlich
verfolgt werden, um eine klare und abschreckende Signalwirkung zu erzielen.
Neben der Durchführung von präventiven Maßnahmen sollten daher auch
Strafschärfungen im Bereich des Besonderen Teils des StGB in Betracht gezogen
werden. Vor diesem Hintergrund ist der Prüfauftrag, den die Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister beschlossen hat, ein konsequenter erster
Schritt. Dieser Ansatz soll mit der vorgelegten Entschließung unterstützt und
zugleich thematisch verbreitert werden.
In der vergangenen Legislaturperiode ist zu diesem Thema bereits ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/12950) beraten worden, der
vorsah, die Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
dahingehend zu ergänzen, dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat
auch solche in Betracht zu ziehen sind, die geeignet sind, eine dem
Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Des
Weiteren ist ein Gesetzentwurf der CDU/CSU Bundestagsfraktion (BT-Drucksache
20/13217) beraten worden, der vorsah, über eine Ergänzung des § 115 StGB
auch Angriffe auf Angehörige der Gesundheitsberufe bei der Ausübung ihres
Berufes nach § 114 StGB zu bestrafen. Es bietet sich an, die Beratungen auf
dieser Basis wieder aufzunehmen und fortzuführen, zumal die Beratungen
seinerzeit im Wesentlichen wegen der Diskontinuität aufgrund des Endes der
Wahlperiode und nicht – soweit hier erkennbar – wegen inhaltlicher
Differenzen zur Thematik und entsprechend zu entwickelnden Lösungsansätzen
beendet worden sind.
Zu 6:
Berichte über Gewalt gegenüber in der Gesundheitsversorgung tätigen
Personen werden zunehmend öffentlich wahrgenommen und diskutiert. Auch wenn
eine Zunahme von Angriffen auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und
pflegerisches Personal mangels spezifischer Auswerteparameter derzeit
statistisch nicht belegt werden kann, weisen Befragungen und Erfahrungsberichte
auf gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen hin, die sich in
solchen Vorfällen widerspiegeln können. Es bedarf daher einer öffentlichen
Debatte sowie gezielter politischer Maßnahmen, um der sinkenden
Hemmschwelle zu Gewalt insgesamt entgegenzuwirken und soziale
Ungleichgewichte zu adressieren.
Die Verantwortung für den Schutz vor Gewalt kann in der Folge nicht allein
bei den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung liegen. Der Schutz der
Mitarbeitenden ist nicht nur rein betriebliche Aufgabe, sondern auch eine
staatliche und gesellschaftliche Verpflichtung. In diesem Sinne sollte geprüft werden,
wie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und -technologien durch geeignete
Refinanzierungsmodelle implementiert sowie dauerhaft und vollständig
fortgeführt werden können.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass Strukturprobleme im Gesundheitssystem
und unsichere Rahmenbedingungen, wie z. B. Personalmangel oder fehlende
Qualifikationen, in Ausnahmesituationen Gewalttaten fördern können.
Demgegenüber können Prävention und Deeskalationskonzepte die
Mitarbeitenden effektiv vor Übergriffen in Ausnahmesituationen schützen.
Engmaschige Schulungen in Konfliktmanagement, präventive individuelle
Deeskalationskonzepte je nach Einsatzort sowie bauliche Maßnahmen zeigen oft größere
Wirkungen gegen aggressive Übergriffe als höhere Strafen. In der Folge ist zu
bedenken, dass ein umfassender Ansatz, welcher Prävention, Ausbildung und
Personalstärkung beinhaltet, sehr effektiv zur Gewaltminimierung beitragen
kann. Es wäre daher zu kurz gegriffen, wenn das weitere Handeln allein auf die
Verschärfung strafrechtlicher Vorschriften fokussiert.
In den vergangenen Jahren sind für die Mitarbeitenden in der
Gesundheitsversorgung bereits zahlreiche Angebote, die wie oben dargestellt Hilfestellung
beim Umgang mit Gewalterfahrungen im beruflichen Umfeld geben sollen,
entwickelt worden. Solche Ansätze müssen unterstützt, ausgebaut und
dauerhaft finanziell abgesichert werden.
Ein wichtiger Baustein ist überdies, der oftmals unzureichenden
Personalausstattung in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit konkreten
Maßnahmen entgegenzuwirken. Es kann dabei aber nicht allein um eine Stabilisierung
der aktuellen Situation gehen, die häufig von den Erfahrungen und
Auswirkungen des Fachkräftemangels geprägt ist. Ziel muss vielmehr die Verbesserung
der Personalschlüssel in der Gesundheitsversorgung bei gleichzeitiger
Refinanzierungsmöglichkeit für die Arbeitgeber sein. Mit einem besseren
Personalschlüssel wird die Arbeit gerade im klinischen Sektor wieder attraktiver und
der Personalmangel könnte damit zumindest insoweit effektiv bekämpft
werden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal" (Beschlussdrucksache)