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Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6677 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden Deutscher Bundestag Drucksache 21/6677 21. Wahlperiode 25.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Schahina Gambir, Ulle Schauws, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen Textilproduktion ein, indem sie beispielsweise über die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit Multi-Stakeholder-Ansätze und Multi-Stakeholder-Dialoge fördert, Siegel wie den Grünen Knopf eingeführt hat und zur Verbesserung einer nachhaltigen Produktion von Baumwolle in Ländern des Globalen Südens beiträgt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat sich unter Bundesministerin Reem Alabali-Radovan entschieden, das von Bundesminister Gerd Müller im Jahr 2014 ins Leben gerufene Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT), das sog. Textilbündnis in einem geänderten Format unter der neuen Bezeichnung „Dialogue for Impact and sustainable Textiles“ (DST) (www.textiledialogue.com/) als sog. Textildialog weiterzuführen. Im Textildialog DST, einem sogenannten Multi-Stakeholder-Netzwerk, sollen weiterhin maßgebliche Akteure der textilen Wertschöpfungskette, künftig mit noch stärkerer internationaler Beteiligung, zusammengeführt werden, um Projekte und den Austausch über die Schaffung von mehr ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der gesamten textilen Wertschöpfungskette auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig soll das DST enger mit dem Label „Grüner Knopf“ (https://gruener-knopf.de/), (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/gru ener-knopf-281244), einem staatlich überwachten Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, welches im Jahr 2019 vom BMZ eingeführt wurde, verzahnt werden. Diese Aktivitäten stehen für ein langjähriges Engagement des BMZ im Baumwollsektor und in der textilen Wertschöpfungskette, das mit der öffentlichen Stellungnahme von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul auf der WTO (Welthandelsorganisation)-Konferenz 2003 in Cancún zur Unterstützung der Klage der afrikanischen kleinbäuerlichen Baumwollproduzenten gegen die US-Subventionen für ihre Baumwollgroßfarmer begonnen hatte. Fragen einer fairen und nachhaltigen Produktion sowie existenzsichernde Einkommen stehen im Fokus der textilen Wertschöpfungskette. Der konventionelle Baumwollanbau geht nach wie vor mit einer erheblichen Verwendung von gesundheitsschädlichen synthetischen Pflanzchemikalien einher. Die UN- Biodiversitätskonferenz hat beschlossen, den Einsatz dieser synthetischen Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Eine strategische Zielsetzung des BMZ ist es, zur Verminderung von Armut und zur Ernährungssicherung in ländlichen Gebieten Afrikas beizutragen. Baumwolle wird vorzugsweise in den ärmsten Regionen der afrikanischen Baumwollländer angebaut. Als „Anker-Frucht“ trägt sie erheblich zum Einkommen der kleinbäuerlichen Haushalte und damit zur Ernährungssicherung bei. Gleichzeitig wird Baumwolle in Subsahara Afrika in der Fruchtfolge mit Nahrungsmitteln angebaut. Eine Zunahme der Baumwollproduktion geht daher mit einer Zunahme der Nahrungsmittelproduktion in den entsprechenden Regionen einher: Dieser Zusammenhang gilt negativ auch umgekehrt. Daher stellt sich die Frage, inwieweit das BMZ diese Zusammenhänge im Blick hat. Neben der Forderung nach der Einführung von existenzsichernden Löhnen (Living Wages) für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilindustrie, die beim DST und im Grünen Knopf bereits Beachtung finden, steht auch das Thema eines existenzsichernden Einkommens (Living Incomes) für Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern auf der Tagesordnung. Studien z. B. aus Kamerun (https://saubere-kleidung.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-17_FS_Baumw olle.pdf) belegen, dass das tatsächliche Einkommen der Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent des erforderlichen existenzsichernden Einkommens beträgt. Die Fragestellenden begrüßen die grundsätzliche Fortführung des Engagements im Bereich einer nachhaltigen Textilproduktion, dabei stellen sich aber weitere Fragen nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards und des Nachhaltens von Verbesserungen in diesen Bereichen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Ziele sollen mit dem neu gegründeten Textildialog Dialogue for Impact and sustainable Textiles (DST) erreicht werden, und inwieweit lassen sich diese zumindest teilweise quantifizieren und auf einer Zeitachse präzisieren?  2. Wie verbindlich sind die zu vereinbarenden Ziele des DST, und wie wird ihre Umsetzung überprüft?  3. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fließen zukünftig in den Bereich nachhaltige Textilien?  4. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des BMZ flossen in den Jahren 2018 bis 2026 in den Bereich nachhaltige Textilien (Bündnis für nachhaltige Textilien und Grüner Knopf)?  5. Wie viele Haushaltsmittel des BMZ fließen in Projektmittel bei der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Bereiche nachhaltige Textilien (bitte nach Projektnamen, Fördersumme und Zeitraum auflisten)?  6. Wie viel Umsatz im textilen Einzelhandel in Deutschland bilden die Mitglieder des Textildialogs in etwa ab?  7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den restlichen textilen Einzelhandel für den Textildialog zu gewinnen?  8. Welche Reichweite hat das Siegel „Grüner Knopf“ im deutschen und europäischen Markt, und wie viele Textilien werden mit dem Grünen Knopf direkt und indirekt verkauft (bitte im Vergleich zu Fair-Trade- Textilien-Label und GOTS (Global Organic Textile Standard) auflisten)?  9. Wie hat sich der Marktanteil des Grünen Knopfs in Deutschland seit Einführung entwickelt und wie hoch ist er aktuell? 10. Welche Zielsetzungen über welchen Zeitraum hat der Grüne Knopf mit Blick auf künftige Verkaufszahlen von Textilien und von Marktanteilen? 11. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der ArbeiterInnen in den Textilfabriken verzahnt? 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung beispielsweise zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen asiatischer Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter vor, die direkt oder indirekt auf eine Beteiligung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zurückzuführen sind? 13. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion verzahnt? 14. Welche Ergebnisse konnten im Bereich Verbesserung der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion insbesondere durch die Einführung des Grünen Knopfs und das BNT durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden? 15. Welche ökologischen Herausforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor und sind im DST zu adressieren? 16. Welche Rolle spielen künftig die ökologischen und sozialen Bedingungen der Baumwollproduktion beim Textildialog DST und insbesondere auch beim Grünen Knopf? 17. Welche Bilanz des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ zieht die Bundesregierung, und welche Erkenntnisse liegen ihr über Verstöße ihrer Mitglieder vor, in den Bereichen a) Arbeitsrechtsverstöße und b) Verstöße gegen Umweltrecht? 18. Welche Konsequenzen haben Verstöße für die Mitglieder? 19. Welche Konsequenzen für die Ausgestaltung des DST hat die Bundesregierung aus der in Frage 17 angesprochenen Bilanzierung gezogen? 20. Inwieweit sieht die Bundesregierung Transparenz entlang der gesamten Lieferkette im Textilsektor als gegeben an, und falls dies nicht der Fall ist, wo gibt es aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf, und welche Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich? 21. Welche Maßnahmen einer textilen Kreislaufwirtschaft fördert die Bundesregierung durch die Entwicklungszusammenarbeit, und welche Wirkungen der Maßnahmen konnten bisher erzielt werden? 22. Plant die Bundesregierung, Fördermaßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit für eine textile Kreislaufwirtschaft auszuweiten? a) Wenn ja, wo, und in welchem Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 23. Inwieweit drohen aus Sicht der Bundesregierung durch die Abschwächung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), beispielsweise durch das Wegfallen von Berichtspflichten, negative Auswirkungen auf eine nachhaltige Textilproduktion und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Produzentinnen und Produzenten im Globalen Süden? 24. Gibt es Auswirkungen durch die geänderten Anforderungen zu Sorgfaltspflichten im Rahmen der europäischen und deutschen Lieferkettengesetzgebung auf die Vorgaben zu Sorgfaltspflichten beim Grünen Knopf, und wenn ja, welche? 25. Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Implementierung und Verbreitung der Nachhaltigkeitssiegel „Cotton Made in Africa“, „Fairtrade Cotton“ und den Global Organic Textile Standard (GOTS) gefördert? 26. Welche Rolle sollen diese Siegel in der künftigen Strategie des Textildialogs DST und bei der laufenden Überarbeitung des Kriterienkatalogs des Grünen Knopfs (3.0) spielen? 27. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben im Baumwollbereich, in den Baumwolle anbauenden Regionen und über das DST und den Grünen Knopf, um der Umsetzung der auf der UN-Biodiversitätskonferenz beschlossen Zielsetzung Reduktion des Einsatzes synthetischer Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent nachzukommen? 28. Setzt sich die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben für eine verstärkte Förderung von ökologischer Baumwollproduktion ein? 29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine Zu- oder Abnahme der Baumwollproduktion entsprechend auch mit Zu- und Abnahme der Nahrungsmittelproduktion in den Baumwollregionen einhergeht, und welche Erkenntnisse zieht sie hieraus für die Entwicklungszusammenarbeit? 30. Inwieweit spielen diese Faktoren der Zu- und Abnahme von Baumwoll- und Nahrungsmittelproduktion in den Strategien der Bundesregierung und mit Blick auf die Nachhaltigkeit der textilen Wertschöpfungskette eine Rolle? 31. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, über das DST und den Grünen Knopf, um festgestellte Lücken bei existenzsichernden Einkommen, sog. Living Income Gaps, bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Baumwollanbau schrittweise zu schließen? 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von Biopestiziden im Baumwollanbau, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich? 33. Was unternimmt die Bundesregierung, um Forschungsansätze zu Biopestiziden, Pilotprojekte und Tests zu unterstützen, ggf. auch durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie das develoPP-Programm? 34. Wie werden insgesamt die von der Bundesregierung geförderten landwirtschaftlichen Maßnahmen und Programme in den Baumwolle anbauenden Regionen mit den Aktivitäten des Textildialogs DST und des Grünen Knopfs abgestimmt? 35. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Wasserverbrauch bei der Baumwollproduktion zu begrenzen und auch auf örtliche Begebenheiten (beispielsweise zunehmende Trockenheit) Kriterien zu variieren? 36. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zerstörung der biologischen Vielfalt im Boden und die Bodendegradierung durch die Baumwollproduktion zu begrenzen? 37. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Aktivitäten in den Baumwollanbauregionen auf dem afrikanischen Kontinent mit Blick auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit mit anderen europäischen Gebern, insbesondere mit der EU, mit der französischen Entwicklungsagentur AfD (Agence Française de Développement) und der niederländischen Initiative for Sustainable Trade (IDH), die den Bettter Cotton Standard (BCI) unterstützt, der in Afrika zunehmend Verbreitung findet, abzustimmen und zu harmonisieren? 38. Wie häufig und mit welchen Instrumenten werden insbesondere zivilgesellschaftliche und lokale Stakeholder aus der Produktion der Länder künftig im Sounding Board des Textildialogs DST strukturiert eingebunden (siehe www.textiledialogue.com/gremien/)? Berlin, den 22. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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