Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden
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Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6677
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Roth, Schahina Gambir, Ulle Schauws,
Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Boris Mijatović und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen
Baumwollanbaus im Globalen Süden
Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen
Textilproduktion ein, indem sie beispielsweise über die Instrumente der
Entwicklungszusammenarbeit Multi-Stakeholder-Ansätze und Multi-Stakeholder-Dialoge
fördert, Siegel wie den Grünen Knopf eingeführt hat und zur Verbesserung
einer nachhaltigen Produktion von Baumwolle in Ländern des Globalen Südens
beiträgt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) hat sich unter Bundesministerin Reem Alabali-Radovan
entschieden, das von Bundesminister Gerd Müller im Jahr 2014 ins Leben
gerufene Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT), das sog. Textilbündnis in einem
geänderten Format unter der neuen Bezeichnung „Dialogue for Impact and
sustainable Textiles“ (DST) (www.textiledialogue.com/) als sog. Textildialog
weiterzuführen.
Im Textildialog DST, einem sogenannten Multi-Stakeholder-Netzwerk, sollen
weiterhin maßgebliche Akteure der textilen Wertschöpfungskette, künftig mit
noch stärkerer internationaler Beteiligung, zusammengeführt werden, um
Projekte und den Austausch über die Schaffung von mehr ökologischer und
sozialer Nachhaltigkeit in der gesamten textilen Wertschöpfungskette auf den Weg
zu bringen. Gleichzeitig soll das DST enger mit dem Label „Grüner Knopf“
(https://gruener-knopf.de/), (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/gru
ener-knopf-281244), einem staatlich überwachten Siegel für sozial und
ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, welches im Jahr 2019 vom BMZ
eingeführt wurde, verzahnt werden.
Diese Aktivitäten stehen für ein langjähriges Engagement des BMZ im
Baumwollsektor und in der textilen Wertschöpfungskette, das mit der öffentlichen
Stellungnahme von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul auf der
WTO (Welthandelsorganisation)-Konferenz 2003 in Cancún zur Unterstützung
der Klage der afrikanischen kleinbäuerlichen Baumwollproduzenten gegen die
US-Subventionen für ihre Baumwollgroßfarmer begonnen hatte.
Fragen einer fairen und nachhaltigen Produktion sowie existenzsichernde
Einkommen stehen im Fokus der textilen Wertschöpfungskette. Der konventionelle
Baumwollanbau geht nach wie vor mit einer erheblichen Verwendung von
gesundheitsschädlichen synthetischen Pflanzchemikalien einher. Die UN-
Biodiversitätskonferenz hat beschlossen, den Einsatz dieser synthetischen
Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.
Eine strategische Zielsetzung des BMZ ist es, zur Verminderung von Armut
und zur Ernährungssicherung in ländlichen Gebieten Afrikas beizutragen.
Baumwolle wird vorzugsweise in den ärmsten Regionen der afrikanischen
Baumwollländer angebaut. Als „Anker-Frucht“ trägt sie erheblich zum
Einkommen der kleinbäuerlichen Haushalte und damit zur Ernährungssicherung
bei. Gleichzeitig wird Baumwolle in Subsahara Afrika in der Fruchtfolge mit
Nahrungsmitteln angebaut. Eine Zunahme der Baumwollproduktion geht daher
mit einer Zunahme der Nahrungsmittelproduktion in den entsprechenden
Regionen einher: Dieser Zusammenhang gilt negativ auch umgekehrt. Daher stellt
sich die Frage, inwieweit das BMZ diese Zusammenhänge im Blick hat.
Neben der Forderung nach der Einführung von existenzsichernden Löhnen
(Living Wages) für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilindustrie, die beim
DST und im Grünen Knopf bereits Beachtung finden, steht auch das Thema
eines existenzsichernden Einkommens (Living Incomes) für
Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern auf der Tagesordnung. Studien z. B. aus Kamerun
(https://saubere-kleidung.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-17_FS_Baumw
olle.pdf) belegen, dass das tatsächliche Einkommen der Baumwollbäuerinnen
und Baumwollbauern im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent des erforderlichen
existenzsichernden Einkommens beträgt.
Die Fragestellenden begrüßen die grundsätzliche Fortführung des Engagements
im Bereich einer nachhaltigen Textilproduktion, dabei stellen sich aber weitere
Fragen nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards und
des Nachhaltens von Verbesserungen in diesen Bereichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ziele sollen mit dem neu gegründeten Textildialog Dialogue for
Impact and sustainable Textiles (DST) erreicht werden, und inwieweit
lassen sich diese zumindest teilweise quantifizieren und auf einer Zeitachse
präzisieren?
2. Wie verbindlich sind die zu vereinbarenden Ziele des DST, und wie wird
ihre Umsetzung überprüft?
3. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fließen
zukünftig in den Bereich nachhaltige Textilien?
4. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des BMZ flossen in den
Jahren 2018 bis 2026 in den Bereich nachhaltige Textilien (Bündnis für
nachhaltige Textilien und Grüner Knopf)?
5. Wie viele Haushaltsmittel des BMZ fließen in Projektmittel bei der
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Bereiche
nachhaltige Textilien (bitte nach Projektnamen, Fördersumme und Zeitraum
auflisten)?
6. Wie viel Umsatz im textilen Einzelhandel in Deutschland bilden die
Mitglieder des Textildialogs in etwa ab?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den restlichen
textilen Einzelhandel für den Textildialog zu gewinnen?
8. Welche Reichweite hat das Siegel „Grüner Knopf“ im deutschen und
europäischen Markt, und wie viele Textilien werden mit dem Grünen
Knopf direkt und indirekt verkauft (bitte im Vergleich zu Fair-Trade-
Textilien-Label und GOTS (Global Organic Textile Standard) auflisten)?
9. Wie hat sich der Marktanteil des Grünen Knopfs in Deutschland seit
Einführung entwickelt und wie hoch ist er aktuell?
10. Welche Zielsetzungen über welchen Zeitraum hat der Grüne Knopf mit
Blick auf künftige Verkaufszahlen von Textilien und von Marktanteilen?
11. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der
Arbeits- und Lebensbedingungen der ArbeiterInnen in den Textilfabriken
verzahnt?
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung beispielsweise zur
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen asiatischer
Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter vor, die direkt oder indirekt auf eine Beteiligung
durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zurückzuführen sind?
13. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der
ökologischen Bedingungen der Textilproduktion verzahnt?
14. Welche Ergebnisse konnten im Bereich Verbesserung der ökologischen
Bedingungen der Textilproduktion insbesondere durch die Einführung des
Grünen Knopfs und das BNT durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden?
15. Welche ökologischen Herausforderungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach wie vor und sind im DST zu adressieren?
16. Welche Rolle spielen künftig die ökologischen und sozialen Bedingungen
der Baumwollproduktion beim Textildialog DST und insbesondere auch
beim Grünen Knopf?
17. Welche Bilanz des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ zieht die
Bundesregierung, und welche Erkenntnisse liegen ihr über Verstöße ihrer
Mitglieder vor, in den Bereichen
a) Arbeitsrechtsverstöße und
b) Verstöße gegen Umweltrecht?
18. Welche Konsequenzen haben Verstöße für die Mitglieder?
19. Welche Konsequenzen für die Ausgestaltung des DST hat die
Bundesregierung aus der in Frage 17 angesprochenen Bilanzierung gezogen?
20. Inwieweit sieht die Bundesregierung Transparenz entlang der gesamten
Lieferkette im Textilsektor als gegeben an, und falls dies nicht der Fall ist,
wo gibt es aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf, und welche
Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich?
21. Welche Maßnahmen einer textilen Kreislaufwirtschaft fördert die
Bundesregierung durch die Entwicklungszusammenarbeit, und welche
Wirkungen der Maßnahmen konnten bisher erzielt werden?
22. Plant die Bundesregierung, Fördermaßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit für eine textile Kreislaufwirtschaft auszuweiten?
a) Wenn ja, wo, und in welchem Rahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Inwieweit drohen aus Sicht der Bundesregierung durch die
Abschwächung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten beim
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD),
beispielsweise durch das Wegfallen von Berichtspflichten, negative Auswirkungen
auf eine nachhaltige Textilproduktion und Arbeiterinnen und Arbeiter
sowie Produzentinnen und Produzenten im Globalen Süden?
24. Gibt es Auswirkungen durch die geänderten Anforderungen zu
Sorgfaltspflichten im Rahmen der europäischen und deutschen
Lieferkettengesetzgebung auf die Vorgaben zu Sorgfaltspflichten beim Grünen Knopf, und
wenn ja, welche?
25. Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die
Implementierung und Verbreitung der Nachhaltigkeitssiegel „Cotton
Made in Africa“, „Fairtrade Cotton“ und den Global Organic Textile
Standard (GOTS) gefördert?
26. Welche Rolle sollen diese Siegel in der künftigen Strategie des
Textildialogs DST und bei der laufenden Überarbeitung des Kriterienkatalogs des
Grünen Knopfs (3.0) spielen?
27. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in von
ihr geförderten Vorhaben im Baumwollbereich, in den Baumwolle
anbauenden Regionen und über das DST und den Grünen Knopf, um der
Umsetzung der auf der UN-Biodiversitätskonferenz beschlossen Zielsetzung
Reduktion des Einsatzes synthetischer Pflanzchemikalien bis 2030 um
50 Prozent nachzukommen?
28. Setzt sich die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben für eine
verstärkte Förderung von ökologischer Baumwollproduktion ein?
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine Zu- oder
Abnahme der Baumwollproduktion entsprechend auch mit Zu- und
Abnahme der Nahrungsmittelproduktion in den Baumwollregionen
einhergeht, und welche Erkenntnisse zieht sie hieraus für die
Entwicklungszusammenarbeit?
30. Inwieweit spielen diese Faktoren der Zu- und Abnahme von Baumwoll-
und Nahrungsmittelproduktion in den Strategien der Bundesregierung und
mit Blick auf die Nachhaltigkeit der textilen Wertschöpfungskette eine
Rolle?
31. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, über das DST und
den Grünen Knopf, um festgestellte Lücken bei existenzsichernden
Einkommen, sog. Living Income Gaps, bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern
im Baumwollanbau schrittweise zu schließen?
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erfolgreiche
Entwicklung und Anwendung von Biopestiziden im Baumwollanbau, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich?
33. Was unternimmt die Bundesregierung, um Forschungsansätze zu
Biopestiziden, Pilotprojekte und Tests zu unterstützen, ggf. auch durch
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie das develoPP-Programm?
34. Wie werden insgesamt die von der Bundesregierung geförderten
landwirtschaftlichen Maßnahmen und Programme in den Baumwolle anbauenden
Regionen mit den Aktivitäten des Textildialogs DST und des Grünen
Knopfs abgestimmt?
35. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Wasserverbrauch bei der
Baumwollproduktion zu begrenzen und auch auf örtliche Begebenheiten
(beispielsweise zunehmende Trockenheit) Kriterien zu variieren?
36. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zerstörung der
biologischen Vielfalt im Boden und die Bodendegradierung durch die
Baumwollproduktion zu begrenzen?
37. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Aktivitäten in den Baumwollanbauregionen auf dem afrikanischen
Kontinent mit Blick auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit mit anderen
europäischen Gebern, insbesondere mit der EU, mit der französischen
Entwicklungsagentur AfD (Agence Française de Développement) und der
niederländischen Initiative for Sustainable Trade (IDH), die den Bettter
Cotton Standard (BCI) unterstützt, der in Afrika zunehmend Verbreitung
findet, abzustimmen und zu harmonisieren?
38. Wie häufig und mit welchen Instrumenten werden insbesondere
zivilgesellschaftliche und lokale Stakeholder aus der Produktion der Länder
künftig im Sounding Board des Textildialogs DST strukturiert
eingebunden (siehe www.textiledialogue.com/gremien/)?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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