Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Zukunft zusammen global gestalten"
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Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Zukunft zusammen global gestalten"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5044
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Boris Mijatović und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Zukunft zusammen global gestalten“
Die Bundesregierung hat im Januar 2026 den Reform- und Strategieplan des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) unter dem Titel „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgelegt. Darin
kündigt das BMZ an, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bis zum
Sommer 2027 strukturell, finanziell und inhaltlich neu auszurichten. Vier Ziele
sollen die künftige Ausrichtung prägen: 1) Armut, Hunger und Ungleichheiten
überwinden sowie Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliche Räume
schützen, 2) Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern, 3)
Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltiges und gerechtes Wachstum ermöglichen
sowie 4) Strategische Allianzen für globale Lösungen und das multilaterale
System stärken.
Mit diesem Reformplan leitet die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller
eine Zäsur in der deutschen Entwicklungspolitik ein. Während das BMZ die
Notwendigkeit betont, auf veränderte geopolitische Realitäten zu reagieren und
die EZ daher strategischer und interessenbasierter aufzustellen, mehren sich die
Stimmen aus der Zivilgesellschaft und von internationalen Partnern, die eine
Aushöhlung bewährter Prinzipien der partnerschaftlichen und
bedarfsorientierten Zusammenarbeit und damit nachhaltigen Schaden für die Rolle
Deutschlands als verlässlichen Partner befürchten. Dies gilt insbesondere vor dem
Hintergrund der Verpflichtungen Deutschlands aus der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung und des Grundsatzes, die Erreichung der Sustainable
Development Goals (SDGs) als leitenden Rahmen der EZ zu verfolgen.
Der im Reformplan betonte stärkere Fokus auf deutsche und europäische
Eigeninteressen, die angekündigte weitere Absenkung der Haushaltsmittel sowie
die Verschiebung von bilateralen hin zu stärker multilateralen bzw.
zweckgebundenen Ansätzen in Kernbereichen wie Gesundheit und Bildung oder die
regionale Priorisierung der Zusammenarbeit im Bereich Ernährungssouveränität
werfen grundlegende Fragen zur Wirksamkeit, Verlässlichkeit und
menschenrechtlichen Fundierung der deutschen EZ auf. Auch auf europäischer Ebene
zeigen sich ähnliche Tendenzen, wenngleich das BMZ sich laut seinem
Reformplan weiterhin für eine entwicklungsorientierte Ausgestaltung der Global-
Gateway-Initiativen der Europäischen Union einsetzen möchte.
Gleichzeitig betont der Reformplan eine intensivere Einbindung
wirtschaftlicher Akteure und eine stärkere Verknüpfung mit sicherheits- und
geopolitischen Zielsetzungen. Deutliche Schwerpunktverschiebungen zeigen sich in der
regionalen Zusammenarbeit, etwa die Konzentration auf das geografisch nähere
Umfeld Europas und auf die Gruppe der Least Developed Countries (LDCs)
sowie die Verengung der Kooperation mit aufstrebenden Volkswirtschaften auf
weitgehend kreditfinanzierte Instrumente. In Lateinamerika und Südostasien
soll sich die internationale Zusammenarbeit künftig dem Klima und der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit widmen. Die genannten thematischen
Verengungen könnten nach Ansicht der Fragesteller die Förderung zivilgesellschaftlicher
Freiräume und demokratischer Strukturen, die Bereitstellung öffentlicher Güter
und die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele gefährden. Besonders kritisch
wird zudem gesehen, dass zentrale Themen wie sexuelle und reproduktive
Gesundheit und Rechte sowie die entwicklungspolitische Inlandsarbeit, gerade
angesichts der massiven Hetze von rechts gegen die Entwicklungspolitik, im
Reformplan kaum oder keine Erwähnung finden.
Die Fragesteller sehen zwar einige nachvollziehbare Ansätze zur Fokussierung,
es stellen sich jedoch erhebliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung, zu
möglichen Zielkonflikten sowie zur Nachvollziehbarkeit dieser Priorisierungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Reform und ihre vier Ziele
mit den Verpflichtungen aus der Agenda 2030 (SDGs) kohärent sind (bitte
darlegen, wie SDGs-Mapping, Zielkonfliktanalysen und Monitoring
erfolgen), und wie verzahnt die Bundesregierung die Gestaltung der
Post-2030-Agenda mit den Klimazielen?
2. Nach welchen konkreten Kriterien definiert die Bundesregierung die im
Reformplan genannten „deutschen Interessen“ (wirtschaftlich,
sicherheitspolitisch, geostrategisch)?
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Interessen der
Partnerländer und der dortigen Zivilgesellschaft bei der Festlegung von
Schwerpunkten, Instrumenten und Konditionalitäten der entwicklungspolitischen
und internationalen Zusammenarbeit gleichberechtigt berücksichtigt
werden und wertegeleiteten gemeinsamen Interessen ausreichend Rechnung
getragen wird?
4. In welcher Form werden Ansätze zur Dekolonialisierung der EZ sowie
strukturelle Fragen wie globale Entschuldung und faire Handelsregeln in
die Reform integriert, da diese im Papier „Zukunft zusammen global
gestalten“ weitgehend unberücksichtigt bleiben?
5. Wann und mit welchem Auftrag und welchen Zielen wird die
angekündigte entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission einberufen?
a) Wie setzt sich diese bezüglich der Vertretung des Globalen Südens
und der Zivilgesellschaft zusammen?
b) Mit welchen Bundesressorts befindet sich das BMZ diesbezüglich
aktuell im Austausch (bitte auflisten)?
c) Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dekolonialer
Ansätze, die Kommission als „Süd-Nord-Kommission“ zu bezeichnen,
und wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Veränderungen ergeben sich durch die Reform im
Hinblick auf künftige entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen mit
den Partnerländern, und welche Akteure werden z. B. künftig verstärkt,
neu oder anders als bisher einbezogen?
7. Wie will das BMZ die im Reformplan festgelegte stärkere europäische
Ausrichtung der deutschen EZ konkret umsetzen?
a) Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf den Aufbau, die
Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ (bitte konkret benennen)?
b) Wie beabsichtigt das BMZ konkret, die Kohärenz von bilateraler,
europäischer und multilateraler EZ zu verbessern?
c) Wie beabsichtigt das BMZ, die Geberkoordinierung im Rahmen des
Team-Europe-Ansatzes zu intensivieren, und wie werden gerade vor
dem Hintergrund der stärkeren Fokussierung auf Eigeninteressen
Partnerländer einbezogen?
d) Wie beabsichtigt das BMZ, die Abstimmungsprozesse mit anderen
Bundesressorts zu gestalten, um auf europäischer Ebene geeint
aufzutreten und sogenannte German Votes zu verhindern?
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Global-Gateway-Initiativen
konkret entwicklungsorientiert auszugestalten, und welchen konkreten
Beitrag soll das „Team Deutschland“ hierzu leisten?
8. Wie soll die entwicklungspolitische Wirksamkeit und Evidenz aller
Official Development Assistance(ODA)-Maßnahmen künftig gesteigert
werden?
a) Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
ODA-Kohärenz sowie die Politikkohärenz für nachhaltige
Entwicklung zwischen den Ressorts zu steigern?
b) Welche Maßnahmen zur Förderung der internationalen Arbeitsteilung
und Geberharmonisierung plant die Bundesregierung, angesichts
neuer geografischer Prioritäten auf EU- und internationaler Ebene zu
ergreifen, um einerseits schwache staatliche Strukturen in LDCs nicht zu
überfordern und andererseits keine neuen Lücken zu lassen?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll künftig mehr Evidenz
geschaffen werden?
d) Wie definiert die Bundesregierung den im Reformplan genannten
„Mehrwert für Deutschland und das Entwicklungssystem“, und wie
wird dieser Mehrwert gemessen?
e) Welche Institutionen definiert die Bundesregierung als „Reform
Champions“, und anhand welcher Indikatoren wird deren Mehrwert
für Deutschland gemessen?
9. Wie und durch welche Mechanismen (bitte Kriterien, Prüfprozesse und
Abwägungsregeln darstellen) wird sichergestellt, dass die stärkere
Einbindung der deutschen und europäischen Privatwirtschaft
a) zu mehr nachhaltiger lokaler Wertschöpfung führt,
b) menschenrechtlichen und sozial-ökologischen Mindeststandards (z. B.
Sorgfaltspflichten, FPIC (Free, Prior and Informed Consent), Schutz
indigener Rechte, Beschwerdemechanismen) entspricht,
c) partnerschaftlichen Prioritäten und demokratischen Prinzipien
entspricht,
d) dazu führt, dass die eingesetzten Mittel der EZ einen Mehrwert haben,
zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum vor Ort beitragen und nicht
lediglich als Instrument der Exportförderung fungieren?
10. Wie plant die Bundesregierung, das Ziel der ODA-Quote von 0,7 Prozent
sowie die Zusage von 0,2 Prozent für LDCs einzuhalten, wenn der BMZ-
Etat nach den Haushaltskürzungen 2025 und 2026 auch in der
Finanzplanung kontinuierlich weiter sinken soll?
11. Inwiefern hält die Bundesregierung, angesichts sinkender Haushaltsmittel,
eine Ausweitung des Gewährleistungsrahmens für notwendig, um auch
künftig als verlässlicher internationaler Partner die gemachten
internationalen Zusagen für ODA, Klima und Biodiversität einhalten zu können?
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den im
Reformkontext genannten perspektivischen Rückgang des BMZ-Etats auf
die Erreichung der im Reformplan formulierten vier Ziele, und wie soll
der BMZ-Etat infolgedessen konkret ausgestaltet werden (bitte nach
Zielen darstellen)?
13. Wie plant die Bundesregierung, multilaterale Organisationen zu stärken?
a) Plant die Bundesregierung eine anteilige Erhöhung von Kernbeiträgen,
wie im Reformplan angekündigt, wenn ja, für welche Organisationen,
und ab wann (bitte konkret auflisten)?
b) Warum setzt das BMZ verstärkt auf zweckgebundene Beiträge an
multilaterale Institutionen, obwohl Evaluierungen (z. B. des
Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit [DE-
Val]) Kernbeiträge als effektiver für das multilaterale System
einstufen?
c) Welche Überlegungen gibt es, die BMZ-Referate, die die Aufsicht
über multilaterale Banken (World Bank Group [WBG], Asiatische
Entwicklungsbank [ADB], Afrikanische Entwicklungsbank [AfDB],
Interamerikanische Entwicklungsbank [IDB]) umsetzen, zukünftig neu
aufzustellen, zu bündeln und bzw. oder als strategisch wichtiges
Betätigungsfeld zur Stärkung des Multilateralismus aufzuwerten und
inwiefern wirken sich diese Überlegungen auf die künftig verfügbaren
Kapazitäten aus?
14. Werden durch den Reformprozess Förderbereiche auch im
Bundeshaushalt neu gefasst und zusammengeführt, und wenn ja, welche
Förderbereiche sollen aus welchen Gründen in welchen Titeln zusammengefasst
werden?
15. Wie will das BMZ die in der Reform festgelegte stärkere europäische
Ausrichtung der EZ in die Verhandlungen des neuen EU-Haushalts
(Mehrjähriger Finanzrahmen [MFR]) einbringen?
16. Welche innovativen Finanzierungsinstrumente plant die Bundesregierung,
mit welchen Akteuren voranzutreiben, um mehr Mittel für die EZ, das
Klima und den Biodiversitätsschutz international zu erreichen?
17. Wie und mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen wird sich die
Bundesregierung im Rahmen ihres Einsatzes für eine Reform der
internationalen Finanzarchitektur, wie er im BMZ-Reformplan formuliert ist,
a) in den Verhandlungen zur UN-Steuerrahmenkonvention (UN = United
Nations) für die im BMZ-Reformplan vorgesehenen Ziele für gerechte
nationale Steuersysteme einsetzen – insbesondere durch Regeln zur
fairen Besteuerung multinationaler Konzerne und sehr vermögender
Einzelpersonen,
b) für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen (Illicit Financial
Flows) einsetzen und
c) für eine Reform der Schuldenarchitektur und des Common Frame
Work der G20 zur Schuldenrestrukturierung einsetzen?
18. Wie begründet die Bundesregierung den vollständigen Rückzug aus der
bilateralen EZ im Bereich Gesundheit?
a) Bis wann und mit welcher Begründung soll die vorgesehene
Abwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit
erfolgen (bitte nach Land und Zeitpunkt auflisten)?
b) Welche Ausnahmen sind ggf. für fragile Kontexte und LDCs (z. B.
Sahel-Region) vorgesehen?
c) Wie wird die nachhaltige Fortführung bislang bilateral geförderter
Maßnahmen im Bereich Gesundheit sichergestellt?
d) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dem
Ansatz, ihr Engagement im Gesundheitsbereich vor allem über
multilaterale Organisationen umzusetzen?
e) Inwiefern stellt das BMZ sicher, dass durch den alleinigen Fokus im
Gesundheitsbereich auf multilaterale Organisationen die individuellen
Belange der Partnerländer berücksichtigt werden?
19. Inwiefern wird das BMZ globale öffentliche Güter im Bereich der
Gesundheit schützen, wenn die Bundesregierung die Aufhebung von
geistigen Eigentumsrechten und Patenten ablehnt?
20. Warum finden sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte im
Reformplan keine explizite Erwähnung, und wie wird deren Förderung
dennoch verbindlich in der Programmplanung verankert?
21. Was versteht die Bundesregierung unter der im Reformplan
angekündigten Fortführung einer feministischen Entwicklungspolitik, und wie wird
dieser Ansatz konkret in der Programmplanung, Mittelverwendung und
Erfolgskontrolle verankert?
22. Warum erscheint soziale Sicherung im BMZ-Reformplan lediglich als
Kriseninstrument und findet im Schwerpunkt Armut keine systematische
Berücksichtigung, obwohl umfangreiche wissenschaftliche Evidenz zeigt,
dass soziale Sicherung eines der kostenwirksamsten Instrumente zur
Reduzierung von Armut und Hunger sowie zur Bekämpfung von
Ungleichheit ist?
a) Was bedeutet der BMZ-Reformplan konkret für das über viele Jahre
international herausragende Engagement des BMZ in der sozialen
Sicherheit?
b) Werden bilaterale Vorhaben, die am Aufbau sozialer
Sicherungssysteme mitwirken, beendet, obwohl es sich um langfristige,
systembildende Ansätze zur Überwindung von Armut handelt?
c) Wird das BMZ sein multilaterales Engagement mit der International
Labour Organization (ILO) im Rahmen des Global Accelerator on
Jobs and Social Protection, dessen aufwändige Aufbauphase
maßgeblich vom BMZ vorangetrieben wurde, aufgeben, noch bevor die
angestrebten Wirkungen in den Partnerländern erreicht werden?
23. Wie wird die EZ im Bereich Ernährung künftig gestaltet?
a) Wie wird die bilaterale Zusammenarbeit zur Ernährungssicherheit und
Ernährungssouveränität in LDCs außerhalb Afrikas künftig
ausgestaltet, und welche Länder sind konkret von einer Beendigung oder
Umstrukturierung betroffen (bitte konkret auflisten)?
b) Welche nicht bilateralen Maßnahmen und Programme der
Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität außerhalb Afrikas beabsichtigt
die Bundesregierung, im Zuge der BMZ-Reform weiterhin
fortzuführen?
c) Inwiefern beabsichtigt das BMZ, flexibel auf Ernährungskrisen
außerhalb des afrikanischen Kontinents zu reagieren, und wie wird diese
Reaktion finanziell abgesichert (bitte konkrete Finanzierungsquellen
auflisten)?
d) Wie wirkt sich die geplante Überführung der Sonderinitiative
Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER) in einen
dauerhaften Haushaltstitel und ihre stärkere Ausrichtung auf
multilaterale Kooperationen auf bestehende bilaterale Vorhaben sowie auf die
Förderung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in diesem
Themenbereich aus?
e) Welche konkreten finanziellen und programmatischen Schwerpunkte
setzt die Bundesregierung neben Schulernährungsprogrammen im
Bereich der ersten 1 000 Tage, der Fortifizierung, der Bezahlbarkeit von
Nahrungsmitteln, der Förderung ländlicher Entwicklung sowie der
Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH), und wie werden
diese Ansätze im Rahmen der BMZ-Reform strategisch miteinander
verzahnt?
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Global-Gateway-
Initiativen systematisch zur Stärkung der Ernährungssouveränität der
lokalen Bevölkerung beitragen, und wie will sie dies auch konkret in
die Verhandlungen um den neuen EU-Haushalt (MFR) einbringen?
g) Wie will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung den im Reformpapier angekündigten Nexus Wasser-
Klima-Ernährung zielgerichtet und innovativ weiterentwickeln, und
mit welchen Regionalorganisationen will das Bundesministerium
hierfür zusammenarbeiten?
24. Welche finanziellen und programmatischen Schwerpunkte setzt die
Bundesregierung im Rahmen der BMZ-Reform im Bereich Klimaschutz und
Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf besonders verwundbare
und fragile Partnerländer, und in welchem Umfang beabsichtigt die
Bundesregierung, die Finanzierung entsprechender Maßnahmen von
Zuschussfinanzierung auf rückzahlbare Kredite umzustellen?
25. Welche Elemente der globalen Klima- und Umweltarchitektur benötigen
nach Ansicht des BMZ eine Reform, und für welche konkreten
Maßnahmen möchte sich das BMZ diesbezüglich einsetzen?
26. Welche konkreten strategischen Kriterien legt das BMZ bei der
Priorisierung seiner Beteiligung an multilateralen Fonds und Plattformen im
Klima- und Umweltbereich zugrunde, und inwieweit werden diese
Kriterien der Öffentlichkeit bekanntgemacht?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre finanzielle Beteiligung an
einzelnen Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich im
Rahmen dieser Priorisierung zu reduzieren, umzuschichten oder zu
beenden, und wenn ja, welche Titel, Fonds und Plattformen sind davon
weshalb betroffen?
b) Was bedeutet die stärkere strategische Priorisierung bei der
Beteiligung an Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich für die
Klimaanpassung im Globalen Süden, und inwiefern ist diese als
strategisch anzusehen?
27. Welche Rolle sollen Verluste und Schäden (Loss and Damage) sowie die
Unterstützung besonders verwundbarer Staaten im Rahmen der
Reformarchitektur und der Finanzierungsprioritäten spielen (bitte Instrumente,
Zuständigkeiten und Mittelansätze darstellen)?
28. Wie soll die im Reformplan angekündigte „klarere Arbeitsteilung“
zwischen dem BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Klima- und
Umweltbereich konkret ausgestaltet werden?
a) Welche Zuständigkeiten im Bereich internationale Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung werden künftig jeweils vom BMZ und
BMUKN wahrgenommen (bitte auflisten)?
b) Welche Auswirkungen hat die geplante Arbeitsteilung auf die
Steuerung und politische Ausrichtung deutscher Beiträge zu internationalen
Klima- und Umweltfonds sowie zu einschlägigen UN-Institutionen
und multilateralen Entwicklungsbanken?
29. Wie stellt das BMZ sicher, dass den konfliktträchtigen Folgen der
Klimakrise und den Sicherheitsrisiken im Sinne von Frieden und Stabilisierung
sowie Prävention entgegengewirkt wird, und welche spezifischen
Klimamaßnahmen sollen in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten
umgesetzt und mit friedensfördernden Maßnahmen verbunden werden?
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Versprechen von mindestens
6 Mrd. Euro jährlich für die internationale Klimafinanzierung und von
mindestens 1,5 Mrd. Euro jährlich für die internationale
Biodiversitätsfinanzierung in den kommenden Haushaltsjahren einzuhalten, und wenn
ja, wie wird dies haushälterisch abgesichert?
31. Inwieweit ist durch die BMZ-Reform der verhältnismäßige Aufwuchs des
deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung im Rahmen des
New Collective Quantified Goals, wonach die Klimafinanzierung bis
2035 verdreifacht werden soll, gefährdet, und was bedeutet dies für die
internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich der
Klimadiplomatie?
32. Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Schutz
tropischer Wälder für den Schutz der Biodiversität und des Klimas bei,
und plant sie im Zuge der Reform eine Ausweitung, Reduzierung oder
Umstrukturierung bestehender Waldschutzprogramme, und wenn ja,
welcher?
33. Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem
weltweiten Schutz von Mooren und Feuchtgebieten für den Schutz der
Biodiversität und des Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine
Ausweitung, Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender Programme,
und wenn ja, welcher?
34. Welche Wiederaufbau-Unterstützung wird künftig für Kontexte in Asien
und Lateinamerika zur Verfügung gestellt, wenn das BMZ sich laut
Reformplan zwar als „Wiederaufbau-Ministerium“ sieht, gleichzeitig jedoch
plant, seinen regionalen Fokus auf die EU-Nachbarschaft, auf Nordafrika
und den Nahen Osten (Middle East and North Africa [MENA]), die Sahel-
Zone und das Horn von Afrika zu beschränken und sein Engagement in
diesem Kontext in Asien und Lateinamerika zu beenden?
35. Inwiefern wird das BMZ den im Reformplan formulierten Fokus auf die
„Unterstützung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen und von
Aufnahmeländern“ in Ländern in Asien und Lateinamerika umsetzen,
während dort gleichzeitig das Engagement mit Bezug auf Ziel 2 „Frieden und
Stabilität“ beendet werden soll?
36. Wie soll die im Reformplan angekündigte stärkere Förderung
zivilgesellschaftlichen Engagements in der deutschen EZ im Inland und Ausland
erfolgen?
a) Mit welchen Instrumenten sollen zivilgesellschaftliches Engagement
gefördert und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gestärkt
werden, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese Maßnahmen
finanziert?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im
Reformplan benannte Bedeutung zivilgesellschaftlicher Räume und lokaler
zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Praxis zu stärken,
insbesondere in Kontexten von Shrinking Spaces (bitte Instrumente und
Schutzmechanismen darstellen)?
c) Welche Auswirkungen hat der Reformprozess auf die Förderung
entwicklungspolitischer Inlandsarbeit, Bildungs- und Informationsarbeit
sowie auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Trägern in
Deutschland (bitte geplante Änderungen nach Titeln bzw.
Programmen darstellen)?
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche
Organisationen in Partnerländern strukturiert an der Konzeption,
Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen beteiligt werden?
e) Wie und mit welchen Instrumenten garantiert die Bundesregierung das
Prinzip „Stay Engaged“ für die Zivilgesellschaft in Ländern wie
Brasilien, Peru oder Mexiko, wenn die Zusammenarbeit dort künftig primär
auf Kredite für Klima- und Wirtschaftsthemen reduziert wird?
f) Mit welchen konkreten Überlegungen sollen Titel zur Förderung der
Zivilgesellschaft, wie die Titel private Träger sowie
Sozialstrukturträger, ggf. zusammengelegt werden, wenn doch externe Evaluierungen
ergeben haben, dass es deutliche Unterschiede bezüglich der Akteure,
Instrumente, Zielgruppen und Ziele dieser gibt?
g) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
lokale Akteure und die Zivilgesellschaft strukturiert in die Konzeption
der Global-Gateway-Initiativen einzubinden?
37. Welche quantifizierbaren Reformvorgaben und Zeitpläne hat sich das
BMZ für die interne Verwaltungsreform (z. B. Verkürzung von
Abstimmungsprozessen) gesetzt, und wie wirken sich diese konkret auf den
Aufbau, die Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ aus?
38. Mit welchen Zielen und konkreten Maßgaben soll der angekündigte
verstärkte Wettbewerb um die Mittel der technischen Zusammenarbeit (TZ-
Mittel) ausgestaltet werden?
39. Wie soll das angekündigte neue vorausschauende Analysetool zur
Krisenprävention eingesetzt werden, und welche Unterschiede gibt es zum
bestehenden Instrument der gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung
(GAAP) mit dem Auswärtigen Amt (AA)?
40. Wie wird der Deutsche Bundestag während der Umsetzungsphase von
Januar 2026 bis Sommer 2027 in die Reformsteuerung einbezogen (bitte
geplante Berichtsformate, Frequenz und Inhalte darstellen)?
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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