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Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden - Qualität und Transparenz in der Forschung sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2230)

dip / drucksache 24.06.2026 · WP 21 · 21/6695 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden - Qualität und Transparenz in der Forschung sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2230) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6695 21. Wahlperiode 24.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2230 – Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern A. Problem Die Fraktion der AfD hebt hervor, dass die Qualität und Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Arbeit essenziell für faktenbasierte politische Entscheidungen, den gesellschaftlichen Fortschritt und technologische Innovationen seien. Sie vertritt die Ansicht, dass diese in den vergangenen Jahren nachgelassen habe. Sogenannte „Paper Mills“ würden gegen Bezahlung und ohne Einhaltung von wissenschaftlichen Standards oder Peer-Review-Prozessen falsche Forschungsergebnisse veröffentlichen. Laut dem Magazin Forschung und Lehre handele es sich um bis zu 70.000 solcher Veröffentlichungen pro Jahr. Im Interesse der Wissenschaft und zur Qualitätssicherung von politischen Entscheidungsprozessen solle diesem Missstand entgegengewirkt werden, indem eine unabhängige Prüfstelle, die die Kriterien für qualitätssichere Publikationen festlege, eingerichtet und bei staatlichen Förderentscheidungen in den Entscheidungsprozess eingebunden werde. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2230 abzulehnen. Berlin, den 18. März 2026 Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Dr. Karl Lauterbach Vorsitzender Adrian Grasse Berichterstatter Nicole Höchst Berichterstatterin Maja Wallstein Berichterstatterin Ayse Asar Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Adrian Grasse, Nicole Höchst, Maja Wallstein, Ayse Asar und Sonja Lemke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2230 in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/2230 in seiner 29. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung. Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Drucksache 21/2230 in seiner 35. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2230 in seiner 17. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung. Die Fraktion der AfD sieht eine Entwicklung in der Wissenschaft hin zu „Pseudo-Journals“, „Paper Mills“ sowie systematisch manipulierten Veröffentlichungen. Es handele sich jährlich um zehntausende Veröffentlichungen, die gegen Honorar, aber ohne jegliche Qualitätsprüfung oder belastbare Peer-Review erfolge. Es gelte die Integrität der Wissenschaft zu schützen. Deshalb solle im Rahmen einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz eine unabhängige Prüfstelle eingerichtet werden, die Kriterien für qualitätssichere Publikationen festlege und wissenschaftliche Arbeiten stichprobenartig oder auf Antrag prüfe. Ihre Bewertung solle in staatliche Förderentscheidungen einfließen. Die Fraktion der CDU/CSU vertritt die Ansicht, dass der Antrag zu Unrecht die Glaubwürdigkeit des gesamten deutschen Wissenschaftssystems anzweifele. Deutschland verfüge über ein angesehenes, leistungsfähiges und international vernetztes Wissenschaftssystem, das nach klaren wissenschaftlichen Regeln arbeite. Die Wissenschaft lebe von Transparenz, Überprüfbarkeit und der Bereitschaft, Wissensergebnisse offenzulegen. Die Verantwortung hierfür liege bei den Wissenschaftseinrichtungen selbst. Diese müssten die Standards setzen, Fehlverhalten aufklären sowie für Transparenz und Integrität sorgen. Daher lehne die Fraktion den Antrag ab. Die Fraktion der SPD hält das Phänomen der „Paper Mills“ und „Pseudo-Journals“ zwar für eine ernsthafte Herausforderung für die globale Wissenschaftsgemeinschaft. Der Antrag werde jedoch der Komplexität moderner Forschung nicht gerecht. Eine Behörde könne nicht die notwendige fachliche Tiefe für alle Disziplinen abbilden und definieren, was qualitative Publikationen seien. Ein staatliches Gütesiegel für Erkenntnisse, widerspreche dem Grundsatz der Staatsferne der Wissenschaft. Qualitätssicherung müsse der Wissenschaft ein immanenter Prozess bleiben. Dafür sollten bestehende Mechanismen, wie etwa das Peer-Review und das Ombudswesen der Forschungseinrichtungen, gestärkt, die Entwicklung KI-gestützter Erkennungstools für manipulierte Daten unterstützt sowie die Open-Data-Standards gefördert werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es funktionierende Mechanismen der Selbstregulierung in der Wissenschaft gebe wie Ombudspersonen und Untersuchungskommissionen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zudem lege der Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verbindliche Standards fest, deren Einhaltung Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel sei. Darüber hinaus gebe es bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten eine klare Verfahrensordnung. Daher lehne sie den Antrag ab. Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass der Antrag das Vertrauen in Wissenschaft schwäche sowie bestimmte Fachrichtungen, wie etwa Gender Studies und Klimaforschung, benachteiligen und wissenschaftlich nicht fundierte Ansätze fördern wolle. Um „Pseudo-Journals“ entgegenzuwirken, müssten ihrer Ansicht nach die Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessert werden, da diese häufig nur befristete Arbeitsverträge besäßen und ihre Forschung deshalb unter hohen Zeit- und Publikationsdruck stünde. Berlin, den 18. März 2026 Adrian Grasse Berichterstatter Nicole Höchst Berichterstatterin Maja Wallstein Berichterstatterin Ayse Asar Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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