Schlüsselressource Forschungsdaten - Forschungsdatengesetz jetzt vorlegen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2044)
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Schlüsselressource Forschungsdaten - Forschungsdatengesetz jetzt vorlegen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2044)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3324
21. Wahlperiode 17.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Ayse Asar, Claudia Müller,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2044 –
Schlüsselressource Forschungsdaten – Forschungsdatengesetz jetzt
vorlegen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass Forschungsdaten in
Deutschland zwar bereits in hinreichend aktueller, granularer und hochwertiger
Form bestünden, jedoch weitestgehend unverbunden seien. Ein Zugang der
Wissenschaft zu Forschungsdaten werde in Ermangelung kohärenter und
datenschutzkonformer Rechtsgrundlagen erschwert. Forschungsdaten seien eine
Schlüsselressource, die nicht nur wissenschaftliche Innovation vorantreiben,
sondern bildeten auch außerhalb von Krisenzeiten eine Grundlage für evidenzbasierte
politische Entscheidungen. Der mangelnde Zugang beeinträchtige folglich nicht
nur die Basis effektiver politischer Entscheidungen, sondern führe dazu, dass die
internationale Anschlussfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland leide,
was sich zunehmend innovationshemmend auf ihn als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort auswirke. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sei hierdurch
erheblich eingeschränkt.
B. Lösung
Um die Verknüpfung und Nutzung von Forschungsdaten für die Forschung zu
verbessern und Deutschland an die Standards der europäischen Nachbarn
heranzuführen, bedürfe es einer Gesamtstrategie. Unter anderem solle die
Bundesregierung einen Entwurf für gesetzliche Regelungen für die Bereitstellung und
Verknüpfung von Forschungsdaten durch ein etwaiges Forschungsdatengesetz
vorlegen. Hierdurch solle sichergestellt werden, dass der Datenzugang für die
unabhängige Forschung praxisnah und ohne unzumutbare finanzielle oder
organisatorische Hürden ermöglicht wird. Gleichzeitig solle die Zusammenführung der
Daten aus verschiedenen Beständen in einer kontrollierten und besonders
gesicherten Umgebung unter Einhaltung von Datenschutz- und Rechtsvorgaben erfolgen.
Bestehende gesetzliche Regelungen, die eine Verbindung der jeweiligen
Datenbestände aus amtlich erhobenen Daten verhindern, wie etwa das
Bundesstatistikgesetz (BstatG), sollen datenschutzkonform geändert werden. Zudem solle die
technische Verknüpfung von Forschungsdaten über verschiedene Datenräume
und Rechtsräume hinweg einem Datentreuhänder obliegen. Weiterhin sollen
Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Zukunft rechtssicher
ermöglicht werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2044 abzulehnen.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung
Nicole Gohlke
Vorsitzende
Stephan Albani
Berichterstatter
Dr. Michael Kaufmann
Berichterstatter
Maja Wallstein
Berichterstatterin
Dr. Andrea Lübcke
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Stephan Albani, Dr. Michael Kaufmann, Maja Wallstein,
Dr. Andrea Lübcke und Sonja Lemke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025
beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur
federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, Forschungsdaten seien in Deutschland bereits vorhanden,
diese Sammlungen an Daten seien zudem zwar hinreichend aktuell und differenziert, jedoch nicht miteinander
verknüpft. Aufgrund fehlender kohärenter und datenschutzkonformer Rechtsgrundlagen stünden Wissenschaft
und Forschung Hemmnisse beim Zugang zu Forschungsdaten entgegen. Dies beeinträchtige zudem die
Grundlagen effektiver politischer Entscheidungen und führe dazu, dass die internationale Anschlussfähigkeit des
Forschungsstandorts Deutschland leide.
Um die Verknüpfung und Nutzung von Forschungsdaten für die Forschung zu verbessern und Deutschland an die
Standards der europäischen Nachbarn heranzuführen, bedürfe es einer Gesamtstrategie.
Insbesondere wird gefordert:
- dass die Bundesregierung einen Entwurf für gesetzliche Regelungen für die Bereitstellung und Verknüpfung
von Forschungsdaten durch ein etwaiges Forschungsdatengesetz vorlegt,
- dass der Datenzugang der unabhängigen Forschung praxisnah und ohne unzumutbare finanzielle und
organisatorische Hürden ausgestaltet wird,
- dass im Zuge dessen die Daten unterschiedlicher Datenbestände in einer kontrollierten und besonders
gesicherten Umgebung datenschutzkonform und rechtssicher zusammengeführt werden,
- dass bestehende gesetzliche Regelungen, die eine Verbindung der jeweiligen Datenbestände aus amtlich
erhobenen Daten verhindern, wie beispielsweise das Bundestatistikgesetz vom 20. Oktober 2016 (BStatG),
datenschutzkonform angepasst werden,
- dass die technische Verknüpfung von Forschungsdaten über verschiedene Daten- und Rechtsräume hinweg
einem Datentreuhänder obliegt,
- dass neben der Verknüpfung und Bereitstellung von Daten aus der öffentlichen Hand auch weitere
Datenquellen hinzugezogen und Voraussetzungen geschaffen werden, die Datenkooperationen zwischen Wirtschaft
und Wissenschaft in Zukunft grundsätzlich rechtssicher ermöglichen,
- dass ein Beschlagnahmeverbot von Forschungsdaten und ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende zum
Schutz vertraulicher Daten sowie zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Arbeit eingeführt werden,
- dass durch ein Bundestransparenzgesetz die Bereitstellung offener und nicht personenbeziehbarer Daten
befördert wird,
- dass ein Dateninstitut gegründet wird, das als zentraler Knotenpunkt Hindernisse für eine gesellschaftliche
Nutzung von Daten abbaut und Datentreuhändermodelle etabliert.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 12. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 8. Sitzung
am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 11. Sitzung am
15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner
11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf
Drucksache 21/2044 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN deren
Ablehnung.
Die Bundesregierung erklärt zunächst, die Nachnutzung und das Teilen von Forschungsdaten solle im
Wissenschaftssystem zum Alltag werden. Sie arbeite hieran im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur
(NFDI) und der European Open Science Cloud (EOSC), was sich auch in das Konzept der Hightech Agenda
Deutschland (HTAD) einbette. Kernziel der NFDI und der EOSC sei es, Forschungsdaten auffindbar,
anschlussfähig und nutzbar zu machen. Dadurch werde ein größerer Erkenntnisgewinn über Disziplinen sowie
institutionelle und geografische Grenzen hinweg ermöglicht – auch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. In den
vergangenen Jahren habe es die NFDI geschafft, erfolgreich 27 Konsortien aufzubauen, womit die deutsche
Wissenschaftslandschaft umfassend abgebildet sei. Es handele sich dabei um eine einzigartige Leistung, was durch die
Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur weiteren Förderung und Entwicklung der NFDI unterstrichen werde.
In diesem Zusammenhang werde im kommenden Jahr gemeinsam mit den Ländern eine neue Vereinbarung
entwickelt. Neben dem großen Erfolg der NFDI zeige sich nun deren internationales Potenzial. Mit der EOSC,
entwickle sich ein wichtiger Pfeiler für den Zugang zu Forschungsdaten in Europa, wodurch Europa ein attraktiver
und verlässlicher Raum für die Auffindbarkeit, Vernetzung und Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten werde.
Im Zuge des Aufbaus dieser Forschungsdateninfrastrukturen beziehe die Bundesregierung auch regulatorische
Aspekte ein, da regulatorische Hemmnisse bei der Datennutzung, insbesondere im Hinblick auf Daten der
öffentlichen Hand, die Weiterverwendung erschwerten. Häufig befänden sich diese in Deutschland in sogenannten
Datensilos und dürften aus rechtlichen Gründen nicht übergreifend von der Forschung genutzt werden. Dies
habe zur Folge, dass beispielsweise während der Corona-Pandemie politische Entscheidungen teilweise auf der
Grundlage von Daten aus dem Ausland getroffen werden mussten.
Ein anderes, nicht deckungsgleiches Thema sei das Forschungsdatengesetz. Die Bundesregierung merkt an, dass
hierzu auch ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliege. Mit dem Forschungsdatengesetz
würden Daten der öffentlichen Hand in größtmöglichem Umfang und rechtssicher für die Forschung nutzbar
gemacht. Es handele sich dabei um Daten, die ohnehin bereits vorhanden seien. Konkret sehe das
Forschungsdatengesetz für die Forschung erstmals einheitliche Rechtsgrundlagen für die Nutzung und Verknüpfung von
Daten der öffentlichen Hand vor. Damit werde ein zentraler Bedarf der Wissenschaft adressiert und eine bessere
Politikberatung sowie -gestaltung ermöglicht. Bei der NFDI und dem EOSC sowie dem Forschungsdatengesetz
handele es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, die immer gemeinsam gedacht werden müssten. Ein
weiterer Aspekt sei die Dimension der Gefährdung und Bedrohung wissenschaftlicher Datenbestände. Daher sei
die Sicherung solcher Datenbestände in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, man habe in der vergangenen Ausschusssitzung die
Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) hören können, welche die Bedeutsamkeit eines
Forschungsdatengesetzes betont habe, um tatsächlich Innovationen freizusetzen und einen guten Rahmen und
Grundlagen für Forschung und Entwicklung in Deutschland aufzubauen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die
die Bundesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ein Gesetz noch in diesem Jahr
auf den Weg zu bringen. Die Fraktion betont, dass das Gesetz dringend benötigt werde, damit Forschende in
Deutschland Bedingungen vorfänden, die in anderen europäischen Ländern bereits lange vorherrschten. Auch
die Bundesregierung habe zur Sprache gebracht, dass dies nötig sei, um für politische Entscheidungen nicht
mehr auf Erkenntnisse aus dem Ausland angewiesen zu sein, sondern selbständige Entscheidungen auf
Grundlage von Daten aus Deutschland treffen zu können. Aus diesem Grund sei es aus der Sicht der Fraktion BÜND-
NIS 90/ DIE GRÜNEN und aus Sicht der Forschungslandschaft außerordentlich wichtig, dass dieses
Forschungsdatengesetz zeitnah verabschiedet werde. Insbesondere da zum Ende der letzten Wahlperiode ein fertiger
Entwurf vorgelegen habe, dessen Abstimmung lediglich am Bruch der Ampel gescheitert sei. Man warte nun
auf die Vorlage dieses Entwurfes. Die Fraktion betont, es stelle einen erheblichen Malus für den Forschungs-
und Innovationsstandort Deutschland dar, dass der Prozess so viel Zeit in Anspruch nehme und bislang kein
Entwurf vorliege. Sie appelliert, dass keine weitere Zeit verloren werden dürfe.
Die Bundesregierung habe ebenfalls angesprochen, dass Daten ein Rohstoff moderner Forschung seien. Es
bestehe hier ein erheblicher Nachholbedarf, nicht weil in Deutschland die Daten fehlten, sondern weil es bislang
nicht möglich sei, diese unterschiedlichen Daten miteinander zu verknüpfen. Hierzu nennt die Fraktion das
Beispiel der Frage, was eine Krebserkrankung koste oder die Frage des Einflusses einer Krebserkrankung auf
Angehörige, auf die Bildungsbiografien der Kinder, auf die Erwerbsbiografie der betroffenen Person selbst oder
ihrer Partnerinnen und Partner. Derartige Fragen könnten momentan in Deutschland nicht beantwortet werden.
Eine Beantwortung wäre jedoch durch die Verknüpfung von verschiedenen Datensilos möglich. Aus diesem
Grund fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, dass ein Forschungsdatengesetz
schnellstmöglich vorgelegt werde. Dieses solle eine datenschutzkonforme Verknüpfung von Daten erlauben,
den effektiven, breiten Zugang zu Forschungsdaten ermöglichen und Grundrechte schützen. Außerdem solle es
praxisnah und ortsgebunden, diskriminierungsfrei sowie sicher vor unerlaubtem Zugriff Dritter umgesetzt
werden. Die Fraktion schlägt vor, bestehende Regelungen datenschutzkonform zu ändern, damit die Nutzung zu
wissenschaftlichen Zwecken ermöglicht werde, sofern andere nationale oder europäische Gesetze den Zugang
und die Verarbeitung von Forschungsdaten nicht spezifisch regelten.
Die Fraktion der CDU/CSU bringt vor, das Gesetz sei nun auf der Zielgeraden. Die Ampelregierung habe in
drei Jahren kein Gesetz auf den Weg bringen können, was nun die Bundesregierung nachholen werde. Sie
kritisiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag in der Endphase auf das Gesetz dränge.
Man müsse sich den bisherigen Entwurf sehr genau ansehen. Die Fraktion unterstreicht, sie wolle nicht in Abrede
stellen, dass die Grundlagen für ein Forschungsdatengesetz in der vergangenen Legislatur gelegt worden seien.
Es habe jedoch Kritikpunkte im Hinblick auf die Vertragsrahmen sowie der Nutzbarkeit der Daten gegeben. Die
Fraktion merkt an, bei dem Gesetzesvorhaben ginge es nicht nur um Politikberatung, sondern auch um Nutzung
der Daten im öffentlichen Interesse, sodass diese der Gesellschaft als Möglichkeit für wissenschaftliche Zwecke
in den Dienst gestellt werden könnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe in den eben getätigten
Ausführungen bereits eine solche Möglichkeit skizziert, welche man beliebig fortsetzen könne. Dazu gehöre
auch die Frage gesundheitlicher Belastungen durch entsprechende Stressoren in der Gesellschaft, wie etwa
Verkehrslärm oder Ähnlichem, die dann entsprechend bearbeitet werden könnten.
Die Fraktion der CDU/CSU betont die Notwendigkeit eines Systems, das die Verknüpfung der in der NFDI
vorhandenen bereits generierten Forschungsdaten mit öffentlichen Daten ermögliche. Sie verdeutlicht, dass bei
dem Vorhaben keine zusätzliche Bürokratie entstehen, sondern eine entsprechende Struktur geschaffen werden
solle, die die Bereitstellung der Daten fördere. Es sei nicht erforderlich, eine weitere Behörde zu schaffen, die
den Zugriff auf die Daten langwierig prüfe und gegebenenfalls genehmige. Man wolle vermeiden, dass eine
solche Behörde als Schlüsselwächterin oder Torwächterin fungiert. Abschließend bedauert die Fraktion, dass in
der vergangenen Legislaturperiode das Medizindatengesetz erfolgreich durch das Bundesministerium für
Gesundheit durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht worden sei, was im Forschungsausschuss mit dem
Forschungsdatengesetz nicht geglückt sei. Das wolle man nunmehr korrigieren.
Die AfD-Fraktion bekräftigt ebenfalls die Bedeutung der Nutzung von Forschungsdaten und schließt sich der
Kritik an, dass an dem entsprechenden Gesetz bereits sehr lange gearbeitet werde. Das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt verweise selbst auf den Aktionsplan der 19. Legislaturperiode, welche
nun lange Zeit zurückliege. Die AfD-Fraktion bemängelt, die Ampelregierung habe an einem
Forschungsdatengesetz gearbeitet, sei aber nie über ein Eckpunktepapier hinausgekommen. Nun nehme sich die Bundesregierung
der Aufgabe an. Aus Sicht der Fraktion bedürfe es zwar der Daten, es dürfe jedoch keine neue Bürokratie
geschaffen werden, da sonst ein neues „bürokratisches Monster“ entstünde, zu dessen Verwaltung Forscher
beitragen müssten, was sich kontraproduktiv auswirken könne.
In Bezug auf den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkt die AfD-Fraktion an,
die Zeit reiche nicht, um den gesamten Antrag zu kommentieren, daher werde man zwei Kritikpunkte anmerken.
In einem Forschungsdatengesetz müsse die Anonymisierung konsequent sichergestellt werden und beim
Datentreuhänder müsse strikte Neutralität gewährleistet sein. Der Antrag spreche diese Punkte zwar an, doch die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drücke sich hier um eine klare Positionierung herum. Damit würden
theoretisch Einfallstore für Missbrauch geöffnet. Der Antrag enthalte vernünftige Punkte, aber wegen der genannten
Mängel und Auslassungen könne man diesen nur ablehnen. Die AfD-Fraktion erkundigt sich bei der
Bundesregierung, ob ein Gesetz noch in diesem Jahr vorgelegt werde, da es angesichts des Zieles an der Zeit sei,
schnellstmöglich etwas vorzulegen. Zudem erkundigt sie sich danach, inwieweit sich die Bundesregierung bei ihrem
Entwurf am Eckpunktepapier der Vorgängerregierung orientiere oder ob die Bundesregierung ein eigenes
Eckpunktepapier formuliert habe. Frau Stark-Watzinger habe in der letzten Legislaturperiode die Konsultation mit
Stakeholdern bereits durchgeführt. Die AfD-Fraktion sei daran interessiert zu erfahren, ob die Bundesregierung
auf diese Ergebnisse zurückgreife oder eigene Abstimmungen mit Interessengruppen durchführe.
Die SPD-Fraktion betont, es seien sich alle einig, dass das Thema Forschungsdatengesetz kein trivialer Vorgang
sei und erklärt, man entnehme aus den Ausführungen der CDU/CSU-Fraktion die Wertschätzung für die
vorangegangene Regierungskoalition sowie den aktuellen Koalitionspartner, der in der vergangenen
Regierungskoalition mit der Arbeit weit vorangeschritten sei. Die SPD-Fraktion stellt weiterhin fest, es seien sich ebenfalls alle
über die Notwendigkeit eines Forschungsdatengesetzes einig und stellt klar, man habe sich im Koalitionsvertrag
entsprechend geeinigt. Sie teile die Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass das Vorhaben
möglichst schnell auf den Weg gebracht werden müsse. Die SPD habe in der vergangenen Legislaturperiode
bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der Referentenentwurf sei gemeinsam mit den Grünen und der FDP
erarbeitet worden. Dabei seien für die SPD-Fraktion zwei Punkte entscheidend gewesen: die Rechtssicherheit
und die Datentreuhänderschaft. Forschende, Behörden und Unternehmen müssten aus Sicht der SPD-Fraktion
wissen, auf welcher Grundlage sie Daten erheben, verknüpfen und nutzen dürfen. Derzeit gebe es an dieser Stelle
starke Unsicherheit, was den wissenschaftlichen Fortschritt hemme.
Die SPD-Fraktion befürworte daher klare, anwendbare Regelungen, die sowohl bei den Forschenden, die
verantwortungsvoll mit Daten umgehen würden, als auch bei Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen schaffen sollten.
Man habe dies soeben von der Regierungsseite gehört. Es sei erforderlich, die Daten zu schützen,
Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Transparenz zu schaffen, wobei bestehende Grauzonen beseitigt werden
müssten. Genauso wichtig sei der SPD-Fraktion die Datentreuhänderschaft. Man brauche unabhängige
Strukturen, die als Vermittler zwischen Datengebern und Forschenden agieren. Datentreuhänder sollen prüfen, wer zu
welchem Zweck Daten nutzen dürfe. Sie sollen sichere technische Verfahren gewährleisten und den Zugang zu
hochwertigen Daten ermöglichen. Aus Sicht der Fraktion ließe sich nur auf diesem Wege die föderale
Zersplitterung überwinden und Übersichtlichkeit sowie Verlässlichkeit schaffen. Sie bringt an, ein Datentreuhänder
bilde die Brücke zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit, welche ermögliche, dass Daten sicher geteilt
und geschützt würden. Dass die FDP diesen Teil später aus dem Referentenentwurf herausgestrichen habe, sei
aus Sicht der SPD-Fraktion ein Rückschritt gewesen. Das Gesetz verliere dadurch in gewisser Weise auch das
Rückgrat und es gebe keine klaren Zuständigkeiten, einheitlichen Standards und keine verlässliche Aufsicht
mehr. Forschung bliebe folglich abhängig von Zufällen und Einzelentscheidungen. Es sei umso ehrlicher
festzustellen, dass man sich freue, nun einen anderen Koalitionspartner zu haben, der hoffentlich gemeinsam mit
der SPD vorangehe. Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkt sie an, er greife viele
dieser Punkte auf, die bereits vielfach vorgelegen hätten. Man müsse das bereits Erarbeitete zügig prüfen,
anpassen und auf den Weg bringen, denn das sei Konsens im Ausschuss.
Die Fraktion Die Linke unterstreicht zwei Punkte, welche aus ihrer Perspektive wichtig seien. Einer hiervon
sei der Zugang von insbesondere privatgeschäftlich organisierten Forschenden zu Daten. Zum anderen müsse
man beachten, dass Forschungsdaten häufig sensible Daten seien. Dies sei nicht nur im medizinischen Bereich,
sondern auch in vielen sozialwissenschaftlichen Bereichen der Fall. Diese Daten müssten aus Sicht der Fraktion
ebenfalls in gewisser Weise geschützt werden. In diesen Bereichen sei nicht bei allen Daten ein Zugang an die
freie Wirtschaft wünschenswert. Die Fraktion moniert, bei dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN sei genau dieser Bereich zu wenig beleuchtet. Dort sei ein zu sehr privatwirtschaftlich freundlicher Teil
enthalten. Die Privatwirtschaft habe aus Sicht der Fraktion Die Linke jedoch ein erhebliches Geschäft und
folglich großes Interesse an persönlichen Daten. Sie müsse gerade in diesem Bereich in sinnvolle Schranken
gewiesen werden, die die Datennutzung mit persönlichen Daten einschränken.
Die Fraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung nach dem Gesetzentwurf, der noch nicht in den Verlauf
gekommen sei und erfragt, ob daran Änderungen vorgenommen würden. Des Weiteren wirft die Fraktion die
Frage auf, an welchen Punkten die Bundesregierung Änderungen vornehmen wolle, bevor sie den Entwurf in
den Gesetzgebungsverlauf einbringen wolle. Zudem erbittet die Fraktion Die Linke Auskunft darüber, wie die
Finanzierung der NFDI über das Jahr 2028 hinaus aussehe. Zuletzt merkt sie an, dass aufgrund aktueller
Geschehnisse Forschungsdaten gefährdet seien, und erkundigt sich nach den gegenwärtigen Schritten, die die
Bundesregierung unternehme, um gefährdete Forschungsdaten zu retten. Sie möchte wissen, wie dies gemonitort
werde und wie die Bundesregierung feststelle, bei welchen Datenbeständen noch Sicherungen erfolgt seien.
Die Bundesregierung erklärt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, in diesem Jahr ein Forschungsdatengesetz
vorzulegen, werde sie einhalten. Es sei ebenfalls zutreffend, dass es hierzu in der vergangenen Legislaturperiode
einen fertigen Entwurf gab. Gleichzeitig erklärt die Bundesregierung, sie wolle diesen Entwurf genau prüfen
und versuche, diesen zu verbessern. Die Bundesregierung argumentiert, sie habe noch kein halbes Jahr an dem
Entwurf gearbeitet, der in der vergangenen Legislaturperiode nicht verabschiedet worden ist. Schaffte sie es
gemäß ihrem Zeitplan noch in diesem Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, sei dies keineswegs als langsam zu
betrachten. Man stimme der antragstellenden Fraktion insofern zu, dass Daten Rohstoffe seien. Dennoch sei die
Sache nicht trivial, denn im Zusammenhang mit dem Forschungsdatengesetz sei geplant acht weitere Gesetze
zu ändern. Gleichzeitig handele es sich bei dem Thema um einen Beitrag zur Modernisierungsagenda. Man wolle
einen spürbaren Bürokratierückbau ermöglichen und vereinfachte Voraussetzungen für den Zugang sowie die
Zusammenführung von Daten schaffen, soweit diese Möglichkeiten noch nicht bestünden. Man wolle keine
aufwändigen Genehmigungsverfahren etablieren, sondern Datensilos aufbrechen. Die Bundesregierung
bekräftigt ihren Willen eine bessere Rechtsetzung zu ermöglichen. Hierfür sei eine evidenzbasierte Politikberatung und
-gestaltung wesentlich. Ebenfalls wolle man den bürger- und unternehmensbezogenen Service verbessern,
indem digitale Antragsstellung mit einem fernen Zugriff per Remote-Access etabliert werde, wodurch es dem
Staat ermöglicht werde, der Forschung mehr und bessere Datennutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesregierung schließt sich der CDU/CSU-Fraktion an und erklärt, an den offenen Punkten des
Gesetzentwurfes der vergangenen Legislaturperiode arbeiten zu wollen. Gegenüber der AfD-Fraktion äußert die
Bundesregierung, man teile die Auffassung, dass das Gesetz kein „bürokratisches Monster“ werden dürfe. Man
erreiche dies damit, dass keine Doppelstrukturen geschaffen würden. Obwohl es mehr Möglichkeiten gebe,
verknüpfte Daten zu erhalten, solle es keine Doppelstrukturen geben. Zu der Frage der AfD-Fraktion, inwieweit
sich die Bundesregierung am Eckpunktepapier der vorhergehenden Regierungskoalition orientiere und ob es
neue Konsultationen mit Stakeholdern gebe, gibt die Bundesregierung an, auf Informationen zurückzugreifen,
die bereits vorlägen und welche die Vorgängerregierung sowie das ganze Verfahren ermöglicht hätten. Man
berücksichtige sowohl, was die Ressortabstimmung an Argumenten zutage gefördert habe, als auch, was die
Stakeholder der Bundesregierung in dem vorangegangenen Verfahren ins Stammbuch geschrieben hätten. Da
man auf das bereits Erarbeitete zurückgreifen könne, gebe es auch keine neuen Konsultationen mit Stakeholdern,
auch wenn man in einzelnen Fällen eine andere Bewertung vornehme.
Weiterhin bekräftigt die Bundesregierung die SPD-Fraktion in ihrer Forderung der Datentreuhänderschaft. Man
wolle hierdurch Rechtssicherheit ermöglichen und Vertrauen schaffen. Gegenüber der Fraktion Die Linke
erkennt die Bundesregierung an, dass das Vorhaben im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehe, und
teilt die Auffassung, dass deren Zurverfügungstellung in einer Form erfolgen solle, die die Rechtssicherheit und
den Datenschutz gewährleiste, ohne Rückschlüsse auf die konkrete Person zu ermöglichen. Die verknüpfte
Zurverfügungstellung von Daten unter einem hohen Schutzniveau sei gerade durch das Forschungsdatengesetz
beabsichtigt. Bezugnehmend auf die Frage der Fraktion Die Linke zur Finanzierung der NFDI erklärt die
Bundesregierung, dass die Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2028 ende. Man halte nun eine gemeinsame
Wissenschaftskonferenz ab, in der man an einer gemeinsamen Lösung arbeite. Die neue Bund-Länder-Vereinbarung
werde mit den Ländern ausgehandelt. Ziel sei dabei die Verabschiedung Mitte 2026. Diese Bund-Länder-
Vereinbarung enthalte dann auch die Gestaltung der NFDI ab 2029 inklusive der Finanzierung. Es habe eine
Evaluation der NFDI seitens des Wissenschaftsrates gegeben, in der eine der Empfehlungen die Verstetigung der
Finanzierung gewesen sei.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Stephan Albani
Berichterstatter
Dr. Michael Kaufmann
Berichterstatter
Maja Wallstein
Berichterstatterin
Dr. Andrea Lübcke
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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