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Schlüsselressource Forschungsdaten - Forschungsdatengesetz jetzt vorlegen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2044)

dip / drucksache 17.12.2025 · WP 21 · 21/3324 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Schlüsselressource Forschungsdaten - Forschungsdatengesetz jetzt vorlegen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2044) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3324 21. Wahlperiode 17.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Ayse Asar, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2044 – Schlüsselressource Forschungsdaten – Forschungsdatengesetz jetzt vorlegen A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass Forschungsdaten in Deutschland zwar bereits in hinreichend aktueller, granularer und hochwertiger Form bestünden, jedoch weitestgehend unverbunden seien. Ein Zugang der Wissenschaft zu Forschungsdaten werde in Ermangelung kohärenter und datenschutzkonformer Rechtsgrundlagen erschwert. Forschungsdaten seien eine Schlüsselressource, die nicht nur wissenschaftliche Innovation vorantreiben, sondern bildeten auch außerhalb von Krisenzeiten eine Grundlage für evidenzbasierte politische Entscheidungen. Der mangelnde Zugang beeinträchtige folglich nicht nur die Basis effektiver politischer Entscheidungen, sondern führe dazu, dass die internationale Anschlussfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland leide, was sich zunehmend innovationshemmend auf ihn als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort auswirke. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sei hierdurch erheblich eingeschränkt. B. Lösung Um die Verknüpfung und Nutzung von Forschungsdaten für die Forschung zu verbessern und Deutschland an die Standards der europäischen Nachbarn heranzuführen, bedürfe es einer Gesamtstrategie. Unter anderem solle die Bundesregierung einen Entwurf für gesetzliche Regelungen für die Bereitstellung und Verknüpfung von Forschungsdaten durch ein etwaiges Forschungsdatengesetz vorlegen. Hierdurch solle sichergestellt werden, dass der Datenzugang für die unabhängige Forschung praxisnah und ohne unzumutbare finanzielle oder organisatorische Hürden ermöglicht wird. Gleichzeitig solle die Zusammenführung der Daten aus verschiedenen Beständen in einer kontrollierten und besonders gesicherten Umgebung unter Einhaltung von Datenschutz- und Rechtsvorgaben erfolgen. Bestehende gesetzliche Regelungen, die eine Verbindung der jeweiligen Datenbestände aus amtlich erhobenen Daten verhindern, wie etwa das Bundesstatistikgesetz (BstatG), sollen datenschutzkonform geändert werden. Zudem solle die technische Verknüpfung von Forschungsdaten über verschiedene Datenräume und Rechtsräume hinweg einem Datentreuhänder obliegen. Weiterhin sollen Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Zukunft rechtssicher ermöglicht werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Keine. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2044 abzulehnen. Berlin, den 15. Oktober 2025 Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Nicole Gohlke Vorsitzende Stephan Albani Berichterstatter Dr. Michael Kaufmann Berichterstatter Maja Wallstein Berichterstatterin Dr. Andrea Lübcke Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Stephan Albani, Dr. Michael Kaufmann, Maja Wallstein, Dr. Andrea Lübcke und Sonja Lemke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, Forschungsdaten seien in Deutschland bereits vorhanden, diese Sammlungen an Daten seien zudem zwar hinreichend aktuell und differenziert, jedoch nicht miteinander verknüpft. Aufgrund fehlender kohärenter und datenschutzkonformer Rechtsgrundlagen stünden Wissenschaft und Forschung Hemmnisse beim Zugang zu Forschungsdaten entgegen. Dies beeinträchtige zudem die Grundlagen effektiver politischer Entscheidungen und führe dazu, dass die internationale Anschlussfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland leide. Um die Verknüpfung und Nutzung von Forschungsdaten für die Forschung zu verbessern und Deutschland an die Standards der europäischen Nachbarn heranzuführen, bedürfe es einer Gesamtstrategie. Insbesondere wird gefordert: - dass die Bundesregierung einen Entwurf für gesetzliche Regelungen für die Bereitstellung und Verknüpfung von Forschungsdaten durch ein etwaiges Forschungsdatengesetz vorlegt, - dass der Datenzugang der unabhängigen Forschung praxisnah und ohne unzumutbare finanzielle und organisatorische Hürden ausgestaltet wird, - dass im Zuge dessen die Daten unterschiedlicher Datenbestände in einer kontrollierten und besonders gesicherten Umgebung datenschutzkonform und rechtssicher zusammengeführt werden, - dass bestehende gesetzliche Regelungen, die eine Verbindung der jeweiligen Datenbestände aus amtlich erhobenen Daten verhindern, wie beispielsweise das Bundestatistikgesetz vom 20. Oktober 2016 (BStatG), datenschutzkonform angepasst werden, - dass die technische Verknüpfung von Forschungsdaten über verschiedene Daten- und Rechtsräume hinweg einem Datentreuhänder obliegt, - dass neben der Verknüpfung und Bereitstellung von Daten aus der öffentlichen Hand auch weitere Datenquellen hinzugezogen und Voraussetzungen geschaffen werden, die Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Zukunft grundsätzlich rechtssicher ermöglichen, - dass ein Beschlagnahmeverbot von Forschungsdaten und ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende zum Schutz vertraulicher Daten sowie zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Arbeit eingeführt werden, - dass durch ein Bundestransparenzgesetz die Bereitstellung offener und nicht personenbeziehbarer Daten befördert wird, - dass ein Dateninstitut gegründet wird, das als zentraler Knotenpunkt Hindernisse für eine gesellschaftliche Nutzung von Daten abbaut und Datentreuhändermodelle etabliert. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 12. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2044 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN deren Ablehnung. Die Bundesregierung erklärt zunächst, die Nachnutzung und das Teilen von Forschungsdaten solle im Wissenschaftssystem zum Alltag werden. Sie arbeite hieran im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und der European Open Science Cloud (EOSC), was sich auch in das Konzept der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) einbette. Kernziel der NFDI und der EOSC sei es, Forschungsdaten auffindbar, anschlussfähig und nutzbar zu machen. Dadurch werde ein größerer Erkenntnisgewinn über Disziplinen sowie institutionelle und geografische Grenzen hinweg ermöglicht – auch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. In den vergangenen Jahren habe es die NFDI geschafft, erfolgreich 27 Konsortien aufzubauen, womit die deutsche Wissenschaftslandschaft umfassend abgebildet sei. Es handele sich dabei um eine einzigartige Leistung, was durch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur weiteren Förderung und Entwicklung der NFDI unterstrichen werde. In diesem Zusammenhang werde im kommenden Jahr gemeinsam mit den Ländern eine neue Vereinbarung entwickelt. Neben dem großen Erfolg der NFDI zeige sich nun deren internationales Potenzial. Mit der EOSC, entwickle sich ein wichtiger Pfeiler für den Zugang zu Forschungsdaten in Europa, wodurch Europa ein attraktiver und verlässlicher Raum für die Auffindbarkeit, Vernetzung und Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten werde. Im Zuge des Aufbaus dieser Forschungsdateninfrastrukturen beziehe die Bundesregierung auch regulatorische Aspekte ein, da regulatorische Hemmnisse bei der Datennutzung, insbesondere im Hinblick auf Daten der öffentlichen Hand, die Weiterverwendung erschwerten. Häufig befänden sich diese in Deutschland in sogenannten Datensilos und dürften aus rechtlichen Gründen nicht übergreifend von der Forschung genutzt werden. Dies habe zur Folge, dass beispielsweise während der Corona-Pandemie politische Entscheidungen teilweise auf der Grundlage von Daten aus dem Ausland getroffen werden mussten. Ein anderes, nicht deckungsgleiches Thema sei das Forschungsdatengesetz. Die Bundesregierung merkt an, dass hierzu auch ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliege. Mit dem Forschungsdatengesetz würden Daten der öffentlichen Hand in größtmöglichem Umfang und rechtssicher für die Forschung nutzbar gemacht. Es handele sich dabei um Daten, die ohnehin bereits vorhanden seien. Konkret sehe das Forschungsdatengesetz für die Forschung erstmals einheitliche Rechtsgrundlagen für die Nutzung und Verknüpfung von Daten der öffentlichen Hand vor. Damit werde ein zentraler Bedarf der Wissenschaft adressiert und eine bessere Politikberatung sowie -gestaltung ermöglicht. Bei der NFDI und dem EOSC sowie dem Forschungsdatengesetz handele es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, die immer gemeinsam gedacht werden müssten. Ein weiterer Aspekt sei die Dimension der Gefährdung und Bedrohung wissenschaftlicher Datenbestände. Daher sei die Sicherung solcher Datenbestände in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, man habe in der vergangenen Ausschusssitzung die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) hören können, welche die Bedeutsamkeit eines Forschungsdatengesetzes betont habe, um tatsächlich Innovationen freizusetzen und einen guten Rahmen und Grundlagen für Forschung und Entwicklung in Deutschland aufzubauen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die die Bundesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Die Fraktion betont, dass das Gesetz dringend benötigt werde, damit Forschende in Deutschland Bedingungen vorfänden, die in anderen europäischen Ländern bereits lange vorherrschten. Auch die Bundesregierung habe zur Sprache gebracht, dass dies nötig sei, um für politische Entscheidungen nicht mehr auf Erkenntnisse aus dem Ausland angewiesen zu sein, sondern selbständige Entscheidungen auf Grundlage von Daten aus Deutschland treffen zu können. Aus diesem Grund sei es aus der Sicht der Fraktion BÜND- NIS 90/ DIE GRÜNEN und aus Sicht der Forschungslandschaft außerordentlich wichtig, dass dieses Forschungsdatengesetz zeitnah verabschiedet werde. Insbesondere da zum Ende der letzten Wahlperiode ein fertiger Entwurf vorgelegen habe, dessen Abstimmung lediglich am Bruch der Ampel gescheitert sei. Man warte nun auf die Vorlage dieses Entwurfes. Die Fraktion betont, es stelle einen erheblichen Malus für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland dar, dass der Prozess so viel Zeit in Anspruch nehme und bislang kein Entwurf vorliege. Sie appelliert, dass keine weitere Zeit verloren werden dürfe. Die Bundesregierung habe ebenfalls angesprochen, dass Daten ein Rohstoff moderner Forschung seien. Es bestehe hier ein erheblicher Nachholbedarf, nicht weil in Deutschland die Daten fehlten, sondern weil es bislang nicht möglich sei, diese unterschiedlichen Daten miteinander zu verknüpfen. Hierzu nennt die Fraktion das Beispiel der Frage, was eine Krebserkrankung koste oder die Frage des Einflusses einer Krebserkrankung auf Angehörige, auf die Bildungsbiografien der Kinder, auf die Erwerbsbiografie der betroffenen Person selbst oder ihrer Partnerinnen und Partner. Derartige Fragen könnten momentan in Deutschland nicht beantwortet werden. Eine Beantwortung wäre jedoch durch die Verknüpfung von verschiedenen Datensilos möglich. Aus diesem Grund fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, dass ein Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werde. Dieses solle eine datenschutzkonforme Verknüpfung von Daten erlauben, den effektiven, breiten Zugang zu Forschungsdaten ermöglichen und Grundrechte schützen. Außerdem solle es praxisnah und ortsgebunden, diskriminierungsfrei sowie sicher vor unerlaubtem Zugriff Dritter umgesetzt werden. Die Fraktion schlägt vor, bestehende Regelungen datenschutzkonform zu ändern, damit die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken ermöglicht werde, sofern andere nationale oder europäische Gesetze den Zugang und die Verarbeitung von Forschungsdaten nicht spezifisch regelten. Die Fraktion der CDU/CSU bringt vor, das Gesetz sei nun auf der Zielgeraden. Die Ampelregierung habe in drei Jahren kein Gesetz auf den Weg bringen können, was nun die Bundesregierung nachholen werde. Sie kritisiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag in der Endphase auf das Gesetz dränge. Man müsse sich den bisherigen Entwurf sehr genau ansehen. Die Fraktion unterstreicht, sie wolle nicht in Abrede stellen, dass die Grundlagen für ein Forschungsdatengesetz in der vergangenen Legislatur gelegt worden seien. Es habe jedoch Kritikpunkte im Hinblick auf die Vertragsrahmen sowie der Nutzbarkeit der Daten gegeben. Die Fraktion merkt an, bei dem Gesetzesvorhaben ginge es nicht nur um Politikberatung, sondern auch um Nutzung der Daten im öffentlichen Interesse, sodass diese der Gesellschaft als Möglichkeit für wissenschaftliche Zwecke in den Dienst gestellt werden könnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe in den eben getätigten Ausführungen bereits eine solche Möglichkeit skizziert, welche man beliebig fortsetzen könne. Dazu gehöre auch die Frage gesundheitlicher Belastungen durch entsprechende Stressoren in der Gesellschaft, wie etwa Verkehrslärm oder Ähnlichem, die dann entsprechend bearbeitet werden könnten. Die Fraktion der CDU/CSU betont die Notwendigkeit eines Systems, das die Verknüpfung der in der NFDI vorhandenen bereits generierten Forschungsdaten mit öffentlichen Daten ermögliche. Sie verdeutlicht, dass bei dem Vorhaben keine zusätzliche Bürokratie entstehen, sondern eine entsprechende Struktur geschaffen werden solle, die die Bereitstellung der Daten fördere. Es sei nicht erforderlich, eine weitere Behörde zu schaffen, die den Zugriff auf die Daten langwierig prüfe und gegebenenfalls genehmige. Man wolle vermeiden, dass eine solche Behörde als Schlüsselwächterin oder Torwächterin fungiert. Abschließend bedauert die Fraktion, dass in der vergangenen Legislaturperiode das Medizindatengesetz erfolgreich durch das Bundesministerium für Gesundheit durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht worden sei, was im Forschungsausschuss mit dem Forschungsdatengesetz nicht geglückt sei. Das wolle man nunmehr korrigieren. Die AfD-Fraktion bekräftigt ebenfalls die Bedeutung der Nutzung von Forschungsdaten und schließt sich der Kritik an, dass an dem entsprechenden Gesetz bereits sehr lange gearbeitet werde. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt verweise selbst auf den Aktionsplan der 19. Legislaturperiode, welche nun lange Zeit zurückliege. Die AfD-Fraktion bemängelt, die Ampelregierung habe an einem Forschungsdatengesetz gearbeitet, sei aber nie über ein Eckpunktepapier hinausgekommen. Nun nehme sich die Bundesregierung der Aufgabe an. Aus Sicht der Fraktion bedürfe es zwar der Daten, es dürfe jedoch keine neue Bürokratie geschaffen werden, da sonst ein neues „bürokratisches Monster“ entstünde, zu dessen Verwaltung Forscher beitragen müssten, was sich kontraproduktiv auswirken könne. In Bezug auf den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkt die AfD-Fraktion an, die Zeit reiche nicht, um den gesamten Antrag zu kommentieren, daher werde man zwei Kritikpunkte anmerken. In einem Forschungsdatengesetz müsse die Anonymisierung konsequent sichergestellt werden und beim Datentreuhänder müsse strikte Neutralität gewährleistet sein. Der Antrag spreche diese Punkte zwar an, doch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drücke sich hier um eine klare Positionierung herum. Damit würden theoretisch Einfallstore für Missbrauch geöffnet. Der Antrag enthalte vernünftige Punkte, aber wegen der genannten Mängel und Auslassungen könne man diesen nur ablehnen. Die AfD-Fraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung, ob ein Gesetz noch in diesem Jahr vorgelegt werde, da es angesichts des Zieles an der Zeit sei, schnellstmöglich etwas vorzulegen. Zudem erkundigt sie sich danach, inwieweit sich die Bundesregierung bei ihrem Entwurf am Eckpunktepapier der Vorgängerregierung orientiere oder ob die Bundesregierung ein eigenes Eckpunktepapier formuliert habe. Frau Stark-Watzinger habe in der letzten Legislaturperiode die Konsultation mit Stakeholdern bereits durchgeführt. Die AfD-Fraktion sei daran interessiert zu erfahren, ob die Bundesregierung auf diese Ergebnisse zurückgreife oder eigene Abstimmungen mit Interessengruppen durchführe. Die SPD-Fraktion betont, es seien sich alle einig, dass das Thema Forschungsdatengesetz kein trivialer Vorgang sei und erklärt, man entnehme aus den Ausführungen der CDU/CSU-Fraktion die Wertschätzung für die vorangegangene Regierungskoalition sowie den aktuellen Koalitionspartner, der in der vergangenen Regierungskoalition mit der Arbeit weit vorangeschritten sei. Die SPD-Fraktion stellt weiterhin fest, es seien sich ebenfalls alle über die Notwendigkeit eines Forschungsdatengesetzes einig und stellt klar, man habe sich im Koalitionsvertrag entsprechend geeinigt. Sie teile die Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass das Vorhaben möglichst schnell auf den Weg gebracht werden müsse. Die SPD habe in der vergangenen Legislaturperiode bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der Referentenentwurf sei gemeinsam mit den Grünen und der FDP erarbeitet worden. Dabei seien für die SPD-Fraktion zwei Punkte entscheidend gewesen: die Rechtssicherheit und die Datentreuhänderschaft. Forschende, Behörden und Unternehmen müssten aus Sicht der SPD-Fraktion wissen, auf welcher Grundlage sie Daten erheben, verknüpfen und nutzen dürfen. Derzeit gebe es an dieser Stelle starke Unsicherheit, was den wissenschaftlichen Fortschritt hemme. Die SPD-Fraktion befürworte daher klare, anwendbare Regelungen, die sowohl bei den Forschenden, die verantwortungsvoll mit Daten umgehen würden, als auch bei Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen schaffen sollten. Man habe dies soeben von der Regierungsseite gehört. Es sei erforderlich, die Daten zu schützen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Transparenz zu schaffen, wobei bestehende Grauzonen beseitigt werden müssten. Genauso wichtig sei der SPD-Fraktion die Datentreuhänderschaft. Man brauche unabhängige Strukturen, die als Vermittler zwischen Datengebern und Forschenden agieren. Datentreuhänder sollen prüfen, wer zu welchem Zweck Daten nutzen dürfe. Sie sollen sichere technische Verfahren gewährleisten und den Zugang zu hochwertigen Daten ermöglichen. Aus Sicht der Fraktion ließe sich nur auf diesem Wege die föderale Zersplitterung überwinden und Übersichtlichkeit sowie Verlässlichkeit schaffen. Sie bringt an, ein Datentreuhänder bilde die Brücke zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit, welche ermögliche, dass Daten sicher geteilt und geschützt würden. Dass die FDP diesen Teil später aus dem Referentenentwurf herausgestrichen habe, sei aus Sicht der SPD-Fraktion ein Rückschritt gewesen. Das Gesetz verliere dadurch in gewisser Weise auch das Rückgrat und es gebe keine klaren Zuständigkeiten, einheitlichen Standards und keine verlässliche Aufsicht mehr. Forschung bliebe folglich abhängig von Zufällen und Einzelentscheidungen. Es sei umso ehrlicher festzustellen, dass man sich freue, nun einen anderen Koalitionspartner zu haben, der hoffentlich gemeinsam mit der SPD vorangehe. Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkt sie an, er greife viele dieser Punkte auf, die bereits vielfach vorgelegen hätten. Man müsse das bereits Erarbeitete zügig prüfen, anpassen und auf den Weg bringen, denn das sei Konsens im Ausschuss. Die Fraktion Die Linke unterstreicht zwei Punkte, welche aus ihrer Perspektive wichtig seien. Einer hiervon sei der Zugang von insbesondere privatgeschäftlich organisierten Forschenden zu Daten. Zum anderen müsse man beachten, dass Forschungsdaten häufig sensible Daten seien. Dies sei nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch in vielen sozialwissenschaftlichen Bereichen der Fall. Diese Daten müssten aus Sicht der Fraktion ebenfalls in gewisser Weise geschützt werden. In diesen Bereichen sei nicht bei allen Daten ein Zugang an die freie Wirtschaft wünschenswert. Die Fraktion moniert, bei dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sei genau dieser Bereich zu wenig beleuchtet. Dort sei ein zu sehr privatwirtschaftlich freundlicher Teil enthalten. Die Privatwirtschaft habe aus Sicht der Fraktion Die Linke jedoch ein erhebliches Geschäft und folglich großes Interesse an persönlichen Daten. Sie müsse gerade in diesem Bereich in sinnvolle Schranken gewiesen werden, die die Datennutzung mit persönlichen Daten einschränken. Die Fraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung nach dem Gesetzentwurf, der noch nicht in den Verlauf gekommen sei und erfragt, ob daran Änderungen vorgenommen würden. Des Weiteren wirft die Fraktion die Frage auf, an welchen Punkten die Bundesregierung Änderungen vornehmen wolle, bevor sie den Entwurf in den Gesetzgebungsverlauf einbringen wolle. Zudem erbittet die Fraktion Die Linke Auskunft darüber, wie die Finanzierung der NFDI über das Jahr 2028 hinaus aussehe. Zuletzt merkt sie an, dass aufgrund aktueller Geschehnisse Forschungsdaten gefährdet seien, und erkundigt sich nach den gegenwärtigen Schritten, die die Bundesregierung unternehme, um gefährdete Forschungsdaten zu retten. Sie möchte wissen, wie dies gemonitort werde und wie die Bundesregierung feststelle, bei welchen Datenbeständen noch Sicherungen erfolgt seien. Die Bundesregierung erklärt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, in diesem Jahr ein Forschungsdatengesetz vorzulegen, werde sie einhalten. Es sei ebenfalls zutreffend, dass es hierzu in der vergangenen Legislaturperiode einen fertigen Entwurf gab. Gleichzeitig erklärt die Bundesregierung, sie wolle diesen Entwurf genau prüfen und versuche, diesen zu verbessern. Die Bundesregierung argumentiert, sie habe noch kein halbes Jahr an dem Entwurf gearbeitet, der in der vergangenen Legislaturperiode nicht verabschiedet worden ist. Schaffte sie es gemäß ihrem Zeitplan noch in diesem Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, sei dies keineswegs als langsam zu betrachten. Man stimme der antragstellenden Fraktion insofern zu, dass Daten Rohstoffe seien. Dennoch sei die Sache nicht trivial, denn im Zusammenhang mit dem Forschungsdatengesetz sei geplant acht weitere Gesetze zu ändern. Gleichzeitig handele es sich bei dem Thema um einen Beitrag zur Modernisierungsagenda. Man wolle einen spürbaren Bürokratierückbau ermöglichen und vereinfachte Voraussetzungen für den Zugang sowie die Zusammenführung von Daten schaffen, soweit diese Möglichkeiten noch nicht bestünden. Man wolle keine aufwändigen Genehmigungsverfahren etablieren, sondern Datensilos aufbrechen. Die Bundesregierung bekräftigt ihren Willen eine bessere Rechtsetzung zu ermöglichen. Hierfür sei eine evidenzbasierte Politikberatung und -gestaltung wesentlich. Ebenfalls wolle man den bürger- und unternehmensbezogenen Service verbessern, indem digitale Antragsstellung mit einem fernen Zugriff per Remote-Access etabliert werde, wodurch es dem Staat ermöglicht werde, der Forschung mehr und bessere Datennutzung zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung schließt sich der CDU/CSU-Fraktion an und erklärt, an den offenen Punkten des Gesetzentwurfes der vergangenen Legislaturperiode arbeiten zu wollen. Gegenüber der AfD-Fraktion äußert die Bundesregierung, man teile die Auffassung, dass das Gesetz kein „bürokratisches Monster“ werden dürfe. Man erreiche dies damit, dass keine Doppelstrukturen geschaffen würden. Obwohl es mehr Möglichkeiten gebe, verknüpfte Daten zu erhalten, solle es keine Doppelstrukturen geben. Zu der Frage der AfD-Fraktion, inwieweit sich die Bundesregierung am Eckpunktepapier der vorhergehenden Regierungskoalition orientiere und ob es neue Konsultationen mit Stakeholdern gebe, gibt die Bundesregierung an, auf Informationen zurückzugreifen, die bereits vorlägen und welche die Vorgängerregierung sowie das ganze Verfahren ermöglicht hätten. Man berücksichtige sowohl, was die Ressortabstimmung an Argumenten zutage gefördert habe, als auch, was die Stakeholder der Bundesregierung in dem vorangegangenen Verfahren ins Stammbuch geschrieben hätten. Da man auf das bereits Erarbeitete zurückgreifen könne, gebe es auch keine neuen Konsultationen mit Stakeholdern, auch wenn man in einzelnen Fällen eine andere Bewertung vornehme. Weiterhin bekräftigt die Bundesregierung die SPD-Fraktion in ihrer Forderung der Datentreuhänderschaft. Man wolle hierdurch Rechtssicherheit ermöglichen und Vertrauen schaffen. Gegenüber der Fraktion Die Linke erkennt die Bundesregierung an, dass das Vorhaben im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehe, und teilt die Auffassung, dass deren Zurverfügungstellung in einer Form erfolgen solle, die die Rechtssicherheit und den Datenschutz gewährleiste, ohne Rückschlüsse auf die konkrete Person zu ermöglichen. Die verknüpfte Zurverfügungstellung von Daten unter einem hohen Schutzniveau sei gerade durch das Forschungsdatengesetz beabsichtigt. Bezugnehmend auf die Frage der Fraktion Die Linke zur Finanzierung der NFDI erklärt die Bundesregierung, dass die Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2028 ende. Man halte nun eine gemeinsame Wissenschaftskonferenz ab, in der man an einer gemeinsamen Lösung arbeite. Die neue Bund-Länder-Vereinbarung werde mit den Ländern ausgehandelt. Ziel sei dabei die Verabschiedung Mitte 2026. Diese Bund-Länder- Vereinbarung enthalte dann auch die Gestaltung der NFDI ab 2029 inklusive der Finanzierung. Es habe eine Evaluation der NFDI seitens des Wissenschaftsrates gegeben, in der eine der Empfehlungen die Verstetigung der Finanzierung gewesen sei. Berlin, den 15. Oktober 2025 Stephan Albani Berichterstatter Dr. Michael Kaufmann Berichterstatter Maja Wallstein Berichterstatterin Dr. Andrea Lübcke Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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