Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen - Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2349)
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Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen - Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2349)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6404
21. Wahlperiode 10.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz,
Jeanne Dillschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/2349 –
Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen – Umsetzung der
europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation
fördern und digitale Souveränität stärken
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, mit der Verordnung über
harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz habe die Europäische Union
einen weltweit wegweisenden Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI)
geschaffen. Ziel sei es, Grundrechte, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in
Einklang zu bringen. Sie sei seit dem 1. August 2024 in Kraft, erste Bestimmungen
seien für Unternehmen bereits anwendbar. In anderen Bereichen müsse die
Verordnung noch in nationale Regelungen umgesetzt werden. Dies betreffe
insbesondere auch die Etablierung einer effektiven Aufsichtsstruktur. Die KI-Verordnung
sei eine große Chance für den Standort Deutschland. Unternehmen benötigten
klare und verlässliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit, um
Innovationen voranzutreiben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Forschung und
Wissenschaft brauchten Bedingungen, die die Entwicklung und Anwendung von
KI rechtssicher unterstützen. Die antragstellende Fraktion betont ihren Willen,
wettbewerbsfähige „AI made in Europe“ entstehen zu lassen. Für eine wirksame
Umsetzung der Verordnung in Deutschland brauche es die zielgerichtete und
bürokratiearme Ausgestaltung einer schlagkräftigen, transparenten und
unabhängigen KI-Aufsicht mit ausreichend personellen Ressourcen. Die Bundesregierung
sei in der Verantwortung, die europäische KI-Verordnung auf nationaler Ebene
umzusetzen und eine KI-Aufsichtsstruktur zu etablieren. Diese Verantwortung
habe sie bislang nicht ausreichend wahrgenommen, die Umsetzungsfrist sei in
Teilen bereits überschritten. Die Nutzung von KI-basierter biometrischer
Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen (intelligente Videoüberwachung) –
sei sie in Echtzeit oder retrograd – stoße auf erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken und müsse ausgeschlossen werden. Besonders im Bereich sogenannter
„KI-Agenten“ entstünden zudem neue Risiken für Verbraucherinnen und
Verbraucher, Datenschutz, IT-Sicherheit und Wettbewerbsneutralität. Hier bestehe
Prüfbedarf, ob die unterschiedlichen Rechtsakte angemessen ineinandergriffen
und durchsetzungsfähig seien. Staat und Verwaltung hätten die besondere
Verantwortung, den gezielten Einsatz von KI fördern und gleichzeitig geeignete
Maßstäbe zu setzen, um Grundrechte sowie Transparenz- und Umweltauflagen
praxisnah einzubinden.
Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
insbesondere dazu auffordern, ausreichend Planstellen und Sachmittel für die als
Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle zu benennende Bundesnetzagentur
einzurichten und die Stellen zeitnah mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zu
besetzen, damit die Behörde diese Rolle effektiv wahrnehmen kann.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2349 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
Hansjörg Durz
Vorsitzender
Marvin Schulz
Berichterstatter
Robin Jünger
Berichterstatter
Dr. Carolin Wagner
Berichterstatterin
Rebecca Lenhard
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Marvin Schulz, Robin Jünger, Dr. Carolin Wagner,
Rebecca Lenhard und Sonja Lemke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in seiner 41. Sitzung am 14. November 2025
beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, an den Haushaltsausschuss, an den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie, an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in seiner 39. Sitzung
am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung
des Antrags.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in seiner 37. Sitzung am
10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung
des Antrags.
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf
Drucksache 21/2349 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in
seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke die Ablehnung des Antrags.
III. Petitionen
Dem Ausschuss lag eine Petition zur Drucksache 21/2349 vor, zu der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme
gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angefordert hat.
Mit der Petition wird die Einrichtung einer dauerhaften Kontrollbehörde zur Genehmigung und Kontrolle von KI-
Technologien gefordert, die unmittelbaren Einfluss auf Urheberrechte, Arbeitsmärkte, Sicherheit und das soziale
Leben in Deutschland haben.
Dem Anliegen des Petenten konnte mit der Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2349 nicht entsprochen
werden.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2349 in seiner
29. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke
die Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab und betonte, man sei der Bundesregierung für ihren Einsatz
für den KI-Omnibus auf europäischer Ebene dankbar.
Die Fraktion der AfD bezeichnete den Antrag als kleinen Etikettenschwindel, um noch mehr Beiräte aus der
Zivilgesellschaft zu erreichen. Daher lehne man diesen ab.
Die Fraktion der SPD legte dar, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/4549) würden zentrale
Intentionen des Antrags erfüllt. Zudem gebe es auf europäischer Ebene bereits neue Entwicklungen und
Dynamiken, die den Antrag obsolet machten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die Umsetzung der KI-Verordnung sei eines der zentralen
digitalpolitischen Zukunftsthemen und wichtig für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, für verlässliche
Rahmenbedingungen der Wirtschaft und für staatliches Handeln in Verwaltung, Bildung und
Sicherheitsbehörden. Umso unverständlicher sei es, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/4549) erst
im März 2026 vorgelegt habe. Bereits im Oktober 2025 habe man sie zum Handeln aufgefordert. Der
Gesetzentwurf sei zudem an vielen Stellen verbesserungsbedürftig geblieben, und der hierzu kurzfristig eingebrachte
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen greife die Hinweise der Sachverständigen aus der durchgeführten
öffentlichen Anhörung nur unzureichend auf. Die Aufsichtsstrukturen blieben zu schwach, es fehlten Ressourcen, klare
Zuständigkeiten und eine wirklich unabhängige Kontrolle; auch Grundrechtsschutz und Transparenz seien
unzureichend abgesichert. Der eigene Antrag enthalte viele gute Punkte, die zu berücksichtigen seien. Die
antragstellende Fraktion hob hervor, dass ein verpflichtendes Transparenzregister für den KI-Einsatz in der öffentlichen
Verwaltung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger müssten erfahren können, wo der Staat KI zu welchem
Zweck einsetze. Gerade der Staat müsse ein Vorbild sein, und zwar transparent, überprüfbar und grundrechtsfest.
Die Fraktion Die Linke hielt den Antrag vor dem Hintergrund des aktuelleren Entschließungsantrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache 21(23)90) für überflüssig, da die Forderungen im
Wesentlichen dort eingeflossen seien. Man werde sich daher enthalten.
Berlin, den 10. Juni 2026
Marvin Schulz
Berichterstatter
Robin Jünger
Berichterstatter
Dr. Carolin Wagner
Berichterstatterin
Rebecca Lenhard
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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