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Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen

dip / drucksache 24.06.2026 · WP 21 · 21/6625 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6625 21. Wahlperiode 24.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen Kommunale Träger und Hilfsorganisationen sind ein elementarer Bestandteil der Notfallversorgung und fahren einen Großteil der Rettungsdiensteinsätze in Deutschland. Laut Gesetz sind die Krankenkassen zur Übernahme von Kosten von Fahrten verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkassen aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, d. h. Rettungsfahrten. In der Praxis führt der Rettungsdienst allerdings nicht ausschließlich Transporte, sondern auch medizinische Behandlungen vor Ort und weitere Versorgungsleistungen durch, die über die Rettungsfahrt weit hinausgehen. Dadurch besteht bereits in der Finanzierungssystematik eine Lücke zuungunsten der Rettungsdienste. Hinzu kommt, dass die genaue Finanzierung des Rettungsdiensts auf Länderebene sehr uneinheitlich gehandhabt wird. In einigen Ländern geschieht dies auf der Grundlage von Gebührenordnungen, in anderen finden Vertragsverhandlungen zwischen Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen statt. Dadurch kommt es regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Frage der Kostenübernahme. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2026, dass die Krankenkassen keine Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Landkreis Teltow-Fläming übernehmen müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dadurch ein Präzedenzfall in Brandenburg geschaffen wurde. Auch in weiteren Landkreisen könnte es zu Konflikten kommen (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/01/brandenburg-o berverwaltungsgericht-rettungsdienst.html) In der Praxis bleiben die Kommunen und Hilfsorganisationen auf den seit Jahren steigenden Kosten für Rettungsdiensteinsätze häufig sitzen. Erste Städte beginnen daher bereits, einen Teil der Kosten auf die Patientinnen und Patienten zu übertragen (www1.wd r.de/nrw/essen/essen-patienten-kosten-rettungstransport-100.html). Diese Entwicklung droht, die Entscheidung für einen Notruf davon abhängig zu machen, ob sich Patientinnen und Patienten den Einsatz finanziell leisten können. Durch die unsichere Finanzierung leiden die Qualität und Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes. Die nachfolgenden Fragen dienen der Ermittlung, wie groß die Kosten der Rettungsdiensteinsätze sind, die nicht durch die Krankenkassen getragen werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hat sich der jährliche Betrag der von den Krankenkassen übernommenen Kosten für Rettungsdiensteinsätze in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Trägern und Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Wie hat sich die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 3. Welche Kenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung zu den tatsächlichen Kosten von Rettungsdiensteinsätzen vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 4. Inwiefern ist das jetzige Finanzierungsmodell des Rettungsdienstes aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um eine auskömmliche Vergütung von Rettungsdiensteinsätzen sicherzustellen? 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um eine kostendeckende Finanzierung der rettungsdienstlichen Versorgung bundesweit sicherzustellen? 6. Welche Zahlen und Erhebungen zur rettungsdienstlichen Versorgung sind der Bundesregierung bekannt? Berlin, den 22. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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