Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen
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Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6625
21. Wahlperiode 24.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen
Kommunale Träger und Hilfsorganisationen sind ein elementarer Bestandteil
der Notfallversorgung und fahren einen Großteil der Rettungsdiensteinsätze in
Deutschland. Laut Gesetz sind die Krankenkassen zur Übernahme von Kosten
von Fahrten verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer Leistung der
Krankenkassen aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, d. h.
Rettungsfahrten. In der Praxis führt der Rettungsdienst allerdings nicht
ausschließlich Transporte, sondern auch medizinische Behandlungen vor Ort und weitere
Versorgungsleistungen durch, die über die Rettungsfahrt weit hinausgehen.
Dadurch besteht bereits in der Finanzierungssystematik eine Lücke zuungunsten
der Rettungsdienste. Hinzu kommt, dass die genaue Finanzierung des
Rettungsdiensts auf Länderebene sehr uneinheitlich gehandhabt wird. In einigen
Ländern geschieht dies auf der Grundlage von Gebührenordnungen, in anderen
finden Vertragsverhandlungen zwischen Rettungsdienstträgern und den
Krankenkassen statt. Dadurch kommt es regelmäßig zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen um die Frage der Kostenübernahme. So urteilte das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2026, dass die Krankenkassen keine
Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Landkreis Teltow-Fläming übernehmen
müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dadurch ein Präzedenzfall in
Brandenburg geschaffen wurde. Auch in weiteren Landkreisen könnte es zu
Konflikten kommen (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/01/brandenburg-o
berverwaltungsgericht-rettungsdienst.html) In der Praxis bleiben die
Kommunen und Hilfsorganisationen auf den seit Jahren steigenden Kosten für
Rettungsdiensteinsätze häufig sitzen. Erste Städte beginnen daher bereits, einen
Teil der Kosten auf die Patientinnen und Patienten zu übertragen (www1.wd
r.de/nrw/essen/essen-patienten-kosten-rettungstransport-100.html). Diese
Entwicklung droht, die Entscheidung für einen Notruf davon abhängig zu
machen, ob sich Patientinnen und Patienten den Einsatz finanziell leisten können.
Durch die unsichere Finanzierung leiden die Qualität und Leistungsfähigkeit
des Rettungsdienstes.
Die nachfolgenden Fragen dienen der Ermittlung, wie groß die Kosten der
Rettungsdiensteinsätze sind, die nicht durch die Krankenkassen getragen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich der jährliche Betrag der von den Krankenkassen
übernommenen Kosten für Rettungsdiensteinsätze in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Jahren, Trägern und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Welche Kenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung zu den
tatsächlichen Kosten von Rettungsdiensteinsätzen vor (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
4. Inwiefern ist das jetzige Finanzierungsmodell des Rettungsdienstes aus
Sicht der Bundesregierung geeignet, um eine auskömmliche Vergütung von
Rettungsdiensteinsätzen sicherzustellen?
5. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um eine
kostendeckende Finanzierung der rettungsdienstlichen Versorgung bundesweit
sicherzustellen?
6. Welche Zahlen und Erhebungen zur rettungsdienstlichen Versorgung sind
der Bundesregierung bekannt?
Berlin, den 22. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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