Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
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Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2228
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar
gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Falle eines medizinischen Notfalls stehen den Menschen verschiedene
Anlaufstellen zur Verfügung.
So zum einen die Praxen niedergelassener Ärzte und mit diesen systematisch
verbunden der jeweilige Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), auf
den bei tageszeit- und wochentagsbedingt geschlossenen Praxen regelmäßig verwiesen
wird. Dieser Bereitschaftsdienst wird teils an festen Standorten (Notdienstpraxen)1
überwiegend aber als fahrender Bereitschaftsdienst organisiert. Dieser
Bereitschaftsdienst ist Teil der ambulanten medizinischen Versorgung. Die bundesweit einheitliche
Rufnummer hierfür ist 116117.2,3
Parallel stehen zweitens die Rettungsstellen der Krankenhäuser – somit das System
der stationären Versorgung – als Anlaufstelle zur Verfügung.
Dritter Ansprechpartner ist der nach den jeweiligen Landesgesetzen organisierte
Rettungsdienst, der keinem der beiden Systeme zuzuordnen ist und als Teil des
Katastrophenschutzes verstanden wird. Er ist bundesweit unter 112 erreichbar.
Die Finanzierung und Vergütung sind in den drei Systemen unterschiedlich. Während
im ambulanten Bereich die üblichen Abrechnungsmodalitäten zwischen Ärzten,
Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) bzw.
Patienten im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Anwendung
kommen, gibt es für ambulante Leistungen in den Krankenhäusern in der stationären
Versorgung zwar analoge Gebührenordnungen. Manche Leistungen, die dort vor dem
Hintergrund und Inanspruchnahme von Krankenhauseinrichtungen durchgeführt werden
1 www.kvberlin.de/fuer-patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst-116117
2 www.116117.de/de/index.php
3 www.kbv.de/html/aerztlicher_bereitschaftsdienst.php
– wie zum Beispiel Beobachtung eines Patienten über einige Stunden – können
ambulant nicht abgerechnet werden.4
Im dritten System, dem der Notfallrettung werden die Gebühren auf Basis der für die
Vorhaltung entstehenden Kosten meist auf kommunaler Ebene festgelegt, wobei sie
anschließend von den gesetzlichen Krankenversicherungen zu erstatten sind, die auf
deren Höhe nur einen geringen und teils gar keinen Einfluss haben.5
Dieses aktuelle System funktioniert nicht – weder bezüglich der schnellen
Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung.
Die aktuelle Situation ist gekennzeichnet durch lange Zeiten in den Warteschleifen der
Telefonzentralen der Ärztlichen Bereitschaftsdienste6,7, anschließende Wartezeiten bis
zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in den Warteräumen
der Krankenhausrettungsstellen8,9 und regional durch Überlastung des
Rettungsdienstes mit Nichteinhalten der Hilfsfristen.10,11,12
Die Einsätze im Rettungsdienst nehmen weiter zu statt ab.13,14 Ein großer Teil davon
sind keine Rettungseinsätze in Notfallsituationen, sondern decken einen Hilfebedarf
ab, der auch von niedergelassenen Ärzten und ihren Bereitschaftsdiensten oder sogar
von Pflegeeinrichtungen oder anderen wegen Defiziten in sozialen Bedarfen bewältigt
werden könnte.15
Als Grund für die Zunahme der Einsätze des Rettungsdienstes gilt neben einer
wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung16 auch die Unkenntnis der Bevölkerung
über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung.17
Allerdings zeigen vorhandene Daten von Zeitreihen von Anrufen beim Rettungsdienst
und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dass der Anstieg
der Zahl der Rettungseinsätze bezüglich des Anstiegs der Anrufe in der
Rettungsleitstelle überproportional ist.18 Von 2018 bis 2021 stieg z. B. die Zahl der Anrufe beim
Rettungsdienst im Landkreis Karlsruhe um 6 %, die der Rettungsdiensteinsätze aber
um 17 %.
4 www.bundestag.de/resource/blob/845486/051a7903d33af5b14ba80d13da8fd14c/19_14_0343-6-1-_GKV-
Spitzenverband_Notversorgung-data.pdf - S. 5
5 www.vdek.com/LVen/HAM/fokus/Rettungsdienst/RettungsdienstKosten.html#:~:text=Der%20
Rettungsdienst%20ist%20im%20neuen,von%20534%20auf%20616%20Euro
6 www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-notruf-der-feuerwehr-das-ewige-warten-bis-der-
krankenwagen-kommt-li.230753
7 www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/notruf-nummer-101.html
8 www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vivantes-rettungsstellen-pflegekraefte-beklagen-
gefaehrlichezustaende-li.255920
9 www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/landsberg-ehemann-einer-patientin-prangert-klinikum-lands-
berg-an-id62065376.html
10 www.berliner-zeitung.de/news/rettungsdienst-ueberlastung-berliner-feuerwehr-rueckt-nicht-mehr-zu-
jedem-notfall-aus-li.250288
11 www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-stuttgart-starke-zunahme-der-rettungseinsaetze-in-baden-
wuerttemberg-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220520-99-369533
12 www.dgre.org/partner/bundnis-pro-rettungsdienst/
13 www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/23618477_112-Rekord-Anrufzahlen-in-Bielefelder-Notrufzentrale.html
14 www.soester-anzeiger.de/lokales/kreis-soest/rettungsdienst-einsatzzahl-explodiert-gutachten-ist-schon-in-
die-tonne-zu-treten-92111946.html
15 www.bibliomed-pflege.de/news/kooperation-zwischen-altenhilfe-und-rettungsdienst
16 www.faz.net/aktuell/rhein-main/immer-mehr-bagatellfaelle-beim-rettungsdienst-18436169.html
17 s. FN 12
18 www.landkreis-karlsruhe.de/PDF/06102022_TOP_003.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=4700&ObjLa=1&E-
xt=PDF&WTR=1&_ts=1665133064
Währenddessen stieg die Zahl der Anrufe beim Bereitschaftsdienst der KV sogar um
72 %, dessen Einsatzzahl aber nur um 27 %. Über alle Anrufe (Rettungsdienst plus
KV plus Krankentransport) zeigte sich eine Steigerung der Anrufzahl um 10 %, die
zur besagten Zunahme der Rettungsdiensteinsätze um 17 % führte.
Für Berlin wurde darauf hingewiesen, dass bei seit den 90er-Jahren fast unveränderten
Zahlen von Notrufen beim Rettungsdienst mittlerweile über doppelt so viele Einsätze
des Rettungsdienstes gefahren werden.19
Nicht nur Laien, also die Bevölkerung mit fehlender Detailkenntnis zu den
verschiedenen Aufgabenbereichen oder deren gestiegene Anspruchshaltung tragen somit zum
Anstieg der Rettungseinsatzzahlen bei, sondern auch professionelle Akteure im
Gesundheitssystem selbst.
Das sehen die dort Handelnden durchaus selbstkritisch, machen aber auch den
rechtlichen Rahmen ihre Tätigkeit dafür verantwortlich: So heißt es im entsprechenden
Positionspapier der Johanniter, einer der größten in den Rettungsdienst eingebundenen
Hilfsorganisationen, die Leitstellenmitarbeiter würden selbst bei „offensichtlichen
Nicht-Notfällen“ einen Rettungswagen entsenden „aus Angst vor rechtlichen
Auseinandersetzungen“.20 Den zum Einsatzort geschickten Notfallsanitätern mangele es
dann zum Teil „an entsprechenden Freigaben“, um den Patienten vor Ort abschließend
zu versorgen bzw. an andere Versorgungsstrukturen zu verweisen, Folge sei dann der
Transport in die Notaufnahme, was sowohl den Rettungsdienst als auch die
Notaufnahme systemfremd unnötig bindet.21
Die Notfallrettung in Deutschland muss also grundlegend reformiert werden. Dafür
müssen bundesweit gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische
Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit
einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden, die das Nebeneinander von KV- und
Rettungsleitstellen beenden. Dort muss auch unter Nutzung im nichtmedizinischen
Alltag schon etablierter Techniken wie Videoanruf etc. eine ärztliche Erstschätzung
und eine Zuordnung des Falles erfolgen.
Desweitern müssen die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt
werden und um Schnittstellenprobleme und unnötige stationäre Aufnahmen zu vermeiden
sowie um medizinisch unnötige Transporte ins Krankenhaus zu minimieren, ein
gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für
niedergelassene Ärzte, den KV-Bereitschaftsdienst, die Krankenhäuser, Portalpraxen und den
Rettungsdienst eingeführt werden, mit dem gewährleistet wird, dass eine ambulante
Versorgung durch den Rettungsdienst unabhängig vom Transport vergütet werden
kann.
Die Leistungen des Rettungsdienstes müssen dafür als Leistungsbereich ins SGB V
aufgenommen werden und damit als das vergütet werden, was sie im Wesentlichen
sind, nämlich ein Teil der medizinischen Versorgung.
Weil z. B. ambulante Maßnahmen des Rettungsdienstes ohne Transport nicht vergütet
werden können, resultieren unnötige Patientenvorstellungen in den Rettungsstellen der
Krankenhäuser. Auch weil nicht alle erforderlichen Maßnahmen im Krankenhaus
ambulant abgerechnet werden können22, resultieren unnötige stationäre Aufnahmen ins
Krankenhaus.
19 www.rettungsdienst.de/news/rettungsdienst-druck-auf-die-politik-waechst-69820
20 https://assets.johanniter.de/JUH/Bundesgeschaeftsstelle/Dokumente/Politik/Stellungnahmen/Johanni-
ter_Positionspapier-Patient_im_Mittelpunkt.pdf
21 ebd.
22 s. FN 4
Das gesamte System der medizinischen Notfallversorgung muss organisatorisch und
in Hinsicht auf die Finanzierung von Grund auf reformiert werden. Nur so kann die
schnelle Erreichbarkeit des Arztes im Notfall endlich sichergestellt und die
Finanzierbarkeit langfristig gewährleistet werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass
1. bundesweit gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische
Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit
einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden, die das Nebeneinander von
KV- und Rettungsleitstellen beenden. Dort soll zukünftig auch unter Nutzung im
nichtmedizinischen Alltag schon etablierter Techniken wie Videoanruf etc. eine
ärztliche Erstschätzung und eine Zuordnung des Falles in eine der drei Kategorien
Bereitschaftsdienst der KV (mit Zuordnung entweder zu einem Standort der KV,
z. B. Notdienstpraxis oder zum fahrenden Bereitschaftsdienst der KV) bzw. zum
Krankenhaus oder zum Rettungsdienst erfolgen. Der Hilfesuchende bekommt
sofort das Zuordnungsergebnis sowie die Mitteilung darüber, was nun geschieht
oder zu geschehen hat („Es kommt der Bereitschaftsarzt/Rettungswagen/Notarzt
des Rettungsdienstes!“, „Gehen Sie jetzt in die Notfallpraxis in der
Sowiesostraße, Sie werden dort erwartet!“, „Begeben Sie sich in das XY-
Krankenhaus, Sie werden dort erwartet!!“ o. ä.); der Hilfesuchende muss keinen weiteren
Anruf, keine weitere Anmeldung o. ä. tätigen;
2. an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine
Portalpraxis, in der Vertragsärzte tätig werden, ergänzt wird, die sowohl für
Patienten, die sich auf Aufforderung der neuen gemeinsamen Leitstelle als auch für
Patienten, die sich ohne vorherigen telefonischen Notruf direkt zum Krankenhaus
begeben, dort der einzige Ansprechpartner ist;
3. Schnittstellenprobleme hierbei und unnötige stationäre Aufnahmen, die aus
reinen Abrechnungsgründen erfolgen, zu vermeiden sowie um medizinisch unnötige
Transporte ins Krankenhaus zu minimieren, ein gemeinsames
Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den KV-
Bereitschaftsdienst, die Krankenhäuser und Portalpraxen und den Rettungsdienst
eingeführt und mit diesem gewährleistet wird, dass auch die ambulante
Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen im Hintergrund – zum Beispiel bei
längerer Beobachtung des Patienten – ohne formale stationäre Aufnahme möglich
wird und dass ambulante medizinische Leistungen durch den Rettungsdienst
unabhängig vom Transport vergütet werden können;
4. die Leistungen des Rettungsdienstes insgesamt – das heißt inklusive Transport –
als Leistungsbereich ins SGB V aufgenommen werden;
5. den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen ermöglicht wird, neben
Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des Qualifizierten Krankentransports auf Basis der
Schilderung der jeweiligen Notlage durch den Anrufer auch andere Dienste wie
Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln oder
einfach ein Taxi zum Anrufer zu schicken und sie diesbezüglich von
Regressforderungen freizustellen;
6. die Mitarbeiter der Rettungsleitstellen und der Leitstellen der KV-
Bereitschaftsdienste verpflichtend über entsprechende Möglichkeiten geschult werden und
kurzfristig praxistaugliches Informationsmaterial für die tägliche Arbeit
bereitgestellt wird;
7. über das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) eine
Informationskampagne für die Bevölkerung zu allen im Notfall zur Verfügung stehenden
Hilfsdiensten gestartet wird;
8. sechs Monate nach Implementierung der Neuerungen eine Evaluierung bezüglich
erreichter Fortschritte, etwaiger negativer gesundheitlicher Folgen und bezüglich
der finanziellen Auswirkungen durchgeführt wird.
Berlin, den 14. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Zu 1. bis 4.:
Der ursprüngliche Ansatz, Patienten auch im Notfall möglichst ambulant in Praxen zu betreuen, Krankenhäuser
nur in den Situationen einzubinden, in denen in der Regel auch eine stationäre Behandlung erforderlich wird und
für diese Fälle Rettungswagen einzusetzen, die bei der Versorgung vor Ort und für die Sicherstellung der
Transportfähigkeit durch Notärzte des Rettungsdienstes unterstützt werden, ist in der täglichen Routine immer weniger
zu sehen. Das liegt daran, dass die Patienten sozusagen mit den Füßen abstimmen.23 Die Fallzahlen in den
Rettungsstellen24 und in der Notfallrettung25 nehmen immer weiter zu. Das führt dazu, dass nun auch diese überlastet
werden und die Einhaltung von Hilfsfristen nicht garantiert werden kann.26
Das System der medizinischen Notfallversorgung muss deshalb reformiert werden, damit wieder gilt: ambulant
vor stationär. Dabei sind die starren Sektorengrenzen aber dahingehend zu überwinden, dass die Krankenhäuser
dort wo möglich und erforderlich zum Wohle einer schnellen und qualitativ hochwertigen Versorgung im Notfall
genauso wie die niedergelassenen Ärzte und die KV-Bereitschaftsdienste in die ambulante Versorgung
eingebunden werden. Gleiches gilt für die Versorgung der Patienten vor Ort durch den Rettungsdienst und die
Notärzte. Auch sie sollen, wenn sie dann im Ausnahmefall die Behandlung übernehmen, ein Teil der ambulanten
Versorgung sein, ohne aus Abrechnungsgründen einen anschließenden Transport zum oder eine Aufnahme ins
Krankenhaus erforderlich zu machen.
Es soll deshalb ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für diese ambulanten Leistungen
einheitlich geschaffen werden.
Es bietet sich an, hierbei zeitgleich die Finanzierung des Rettungsdienstes und seine Abrechnung zu ändern. Das
bisherige System der Gebührenfestsetzung anhand für die Vorhaltung entstandener Kosten lässt den
Kostenträgern – anders als sonst im ambulanten und stationären Bereich – keine Möglichkeit, wesentlich auf die Gebühren
Einfluss zu nehmen27 und führt außerdem dazu, dass regional sehr unterschiedliche Kosten entstehen. So kostete
ein Rettungseinsatz in Berlin im Jahr 2022 299,11 Euro28 in Hamburg im Jahr 2021 616 Euro.29
Gerechtfertigt wird das jetzige System damit, dass der Rettungsdienst als „öffentliche Aufgabe im Rahmen der
Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr“ im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz und nicht des
Gesundheitswesens gesehen wird.30 In der Praxis arbeitet der Rettungsdienst aber fast ausschließlich im Rahmen
individueller Behandlungen und bekommt diese auch individuell von den Kostenträgern, das heißt GKV und
PKV erstattet. Wenn der Rettungsdienst im Wesentlichen ein Teil der medizinischen Versorgung ist, sollte er
auch als solcher organisiert und finanziert werden.
23 www.aerzteblatt.de/nachrichten/152702/KV-Berlin-draengt-auf-mehr-Patientensteuerung-bei-Notfallversorgung
24 www.aerzteblatt.de/archiv/193509/Patienten-in-Notfallambulanzen
25 www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/kollegen-im-rettungsdienst-gehen-auf-dem-zahnfleisch-116492
26 s. FN 10 und 11
27 www.rettungsdienst.de/news/rettungsdienst-zu-teuer-bundesrechnungshof-beklagt-abrechnungsverhalten-56378
28 www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Rettungsdienst/Berlin.html
29 s. FN 5
30 www.salzlandkreis.de/verwaltung/fachdienste-plattform/33-brand-katastrophenschutz-und-rettungsdienst/katastrophenschutz-und-
rettungsdienst/
Auch Krankenhäuser werden schließlich Teil der Katastrophenvorsorge sein, auch hier werden die
Behandlungskosten aber von den Krankenkassen getragen.
Anders als Landkreise, Städte und Länder, die die Kosten – wie vom Bundesrechnungshof schon kritisiert
wurde31 – intransparent schlicht auf die Leistungsträger umlegen, könnten bei entsprechend geänderter
Finanzierung Einsparpotenziale ohne Qualitätsverlust zum Beispiel durch Ausschreibung einzelner Leistungen realisiert
werden.
Zu 5. und 6.:
Bei Krankentransporten, Pflegediensteinsätzen u. ä. kann die ärztliche Verordnung nachgeholt werden. In den
vermutlich sehr wenigen Fällen, in denen dies aus organisatorischen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist,
wäre der Fehleinsatz des Krankentransports, des Pflegedienstes etc. im Regelfall immer noch kostengünstiger als
ein unnötiger Rettungseinsatz.
Die Freistellung von Regressansprüchen ist erstens kein Novum (s. COVID-19-Impfstoffe), zweitens werden die
Kosten eines unnötig durchgeführten Rettungseinsatzes oder die eines unnötig durchgeführten Krankentransports
die eines der meisten anderen alternativ zur Verfügung stehenden Hilfsdienstes im Regelfall ohnehin übersteigen.
Um unnötige Einsätze des Rettungsdienstes und auch unnötige Einsätze des Qualifizierten Krankentransport zu
vermeiden, müssen die Mitarbeiter in den Rettungsdienstleitstellen mehr Spielraum bekommen, die
entsprechenden Informationen zu bestehenden Hilfsmöglichkeiten jeweils aktuell erhalten und von drohenden Regressen bei
Entscheidungen im Einzelfall befreit werden. Auch in den Leitstellen muss sich das Verhalten ändern und diese
Verhaltensänderung kann nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter dort eingeleitet werden.
Zu 7.:
Der Notruf bei der Rettungsleitstelle unter der weitgehend bekannten Rufnummer 112 erfolgt oft auch, weil die
Aufgaben der verschiedenen Dienste und alternativ zur Verfügung stehende Hilfsdienste in der Bevölkerung
nicht bekannt oder deren Rufnummern nicht greifbar sind. Hier kann eine Informationskampagne, deren
Schwerpunkt natürlich nicht auf der Omnipotenz der Notrufnummer 112, sondern auf der direkten Erreichbarkeit und
Zuständigkeit anderer Hilfsdienste liegen soll, Besserung bringen.
31 s. FN 27
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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