Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der angekündigten Notfallreform
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Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der angekündigten Notfallreform
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1330
21. Wahlperiode 22.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-
Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja
Lemke, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion
Die Linke
Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der angekündigten Notfallreform
Nach Ansicht der Fragestellenden ist das System der Notfallversorgung in
Deutschland verbesserungsfähig. Dies betrifft die Notaufnahmen der
Krankenhäuser ebenso wie den Rettungsdienst und den Kassenärztlichen
Bereitschaftsdienst sowie die Verzahnung dieser Systeme. Soweit bekannt ist, plant auch die
Bundesregierung Gesetzentwürfe in diesem Bereich. Mit dieser Kleinen
Anfrage sollen Fakten über die Planungen der Bundesregierung erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele ambulante Behandlungen in den Notaufnahmen werden jährlich
von den Krankenhäusern gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen
(KV) abgerechnet?
2. Ist es Ziel der Bundesregierung, mit den anstehenden Reformen
diejenigen Patientinnen und Patienten, die in den Notaufnahmen der
Krankenhäuser Hilfe suchen, aber weder eine stationäre Aufnahme, umgehende
Behandlung noch umfangreiche Diagnostik benötigen, dort
„wegzusteuern“, oder ist es das Ziel, für diese Patientinnen und Patienten vor Ort in
einer geeigneten und möglicherweise neuen Organisationsform ein
niedrigschwelliges Versorgungsangebot vorzuhalten?
3. Wie hoch ist der Anteil der über die KV abgerechneten ambulanten Fälle
(einheitlicher Bewertungsmaßstab – EBM) und der privat abgerechneten
Fälle (Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) in den Notaufnahmen an der
Gesamtzahl der dortigen Fälle?
4. Wie hoch sind die Aufnahmequote und die Notfallquote an der
Gesamtzahl der Fälle?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung typischerweise oder
beispielhaft der Grad der Kostendeckung von Notaufnahmen in
Krankenhäusern, also das Verhältnis der Kosten der Notaufnahmen zu den dort
erzielten Erlösen (z. B. durch die Vergütungen der KV)?
6. Hat die Bundesregierung hierzu neuere oder andere Erkenntnisse als in
dem „Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus“
(www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.2_Finanzierun
g_und_Leistungskataloge/2.2.3._Ambulante_Verguetung/2.2.3.4._Ambul
ante_Notfallvehandlung_durch_Krankenhaeuser/2015-02-17_Gutachten_
zur_ambulanten_Notfallversorgung_im_Krankenhaus_2015.pdf)
dargestellt, wonach pro ambulantem Notfall Kosten von 126 Euro für das
Krankenhaus ermittelt wurden, denen aber nur Erlöse in Höhe von 32 Euro pro
ambulantem Notfall gegenüberstehen?
7. Sieht die Bundesregierung das Problem, dass Notaufnahmen von den
Krankenhäusern derzeit nur insofern wirtschaftlich betrieben werden
können, wenn darüber stationäre Aufnahmen generiert werden
(Staubsaugereffekt)?
8. Handelt ein Krankenhausmanagement nach Ansicht der Bundesregierung
ökonomisch rational, wenn es aufgrund dieser Kosten- und Erlösstruktur
versucht, möglichst wenige Patientinnen und Patienten in den
Notaufnahmen zu behandeln, die nicht zu einer stationären Aufnahme führen?
9. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass ein solches ökonomisch
rationales Handeln dadurch erreicht werden kann, dass zur
Kostenreduktion und Nachfragesteuerung durch lange Wartezeiten die personellen
Kapazitäten geringgehalten werden?
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass auch Patientinnen
und Patienten, die nicht mit hoher Dringlichkeit versorgt werden müssen
und derzeit in Notaufnahmen oft langen Wartezeiten ausgesetzt sind,
dennoch vor Ort ein wirtschaftliches, ausreichendes und zweckmäßiges
ambulantes Versorgungsangebot für notwendige Behandlungen mit kürzeren
Wartezeiten erhalten?
11. Verursacht nach Ansicht der Bundesregierung ein solches Angebot auch
bei kluger Organisation stets höhere Kosten als eine Behandlung in einer
regulären ambulanten Praxis, und wenn ja, stimmt die Bundesregierung
der Aussage zu, dass Patientinnen und Patienten oftmals selbst die
Dringlichkeit ihrer Versorgung nicht korrekt einschätzen können?
12. Welche Auswirkungen hätte ein Verbot der Selbsteinweisung in
Notaufnahmen (also nur noch Einweisung durch ärztliche Überweisung,
telemedizinische Ersteinschätzung, z. B. durch 116117, Rettungsdienst oder bei
unabweisbaren Notfällen) auf Patientinnen und Patienten, Notaufnahmen,
ambulante ärztliche Versorgung und den Rettungsdienst?
13. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, eine telefonische
oder Online-Ersteinschätzung zur Voraussetzung für eine Behandlung in
einer Notaufnahme zu machen, und wie kann die Ersteinschätzung auch
ohne eine solche Maßnahme gestärkt werden?
14. Wäre eine ausfinanzierte Rettungsstelle, die wirtschaftlich unabhängig
sowohl vom Krankenhaus als auch von den KV betrieben wird, nach
Ansicht der Bundesregierung ein gangbarer Weg, um Anreizstrukturen zu
verhindern (Wartezeiten, Staubsaugereffekt, personelle Überlastung und
Unterfinanzierung)?
15. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen in der ärztlichen
Selbstverwaltung, eine Facharztausbildung Notfallmedizin einzuführen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Welche einzelnen Maßnahmen soll die von der Bundesregierung geplante
Reform des Rettungsdienstes beinhalten?
17. Wird der Rettungsdienst und Krankentransport nach Ansicht der
Bundesregierung aufgrund der mit der Umsetzung des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beabsichtigten Konzentration von
Krankenhausleistungen und Krankenhausstandorten zukünftig höhere
Kapazitäten benötigen, und wenn nein, warum nicht?
18. Wie lautet der Zeitplan der Bundesregierung für die hier angesprochenen
Reformgesetze?
Berlin, den 21. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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