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Wasserrückhalt und Resilienz stärken - Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6658 · Antrag · Original ↗

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Wasserrückhalt und Resilienz stärken - Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen Antrag der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Leon Eckert, Julia Schneider, Harald Ebner, Linda Heitmann, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wasserrückhalt und Resilienz stärken – Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wasserrückhalt in der Landschaft ist eine zentrale Voraussetzung für die Land- und Forstwirtschaft und sichert ganzjährig die Versorgung unserer Landschaft mit ausreichend Wasser, gewährleistet langfristig die Trinkwasserversorgung und stärkt zugleich die Wassersicherheit der verarbeitenden Wirtschaft. Moorflächen, die wieder nass bewirtschaftet werden, verbessern den Wasserhaushalt in der ganzen Region, sichern dort die Ernteerträge und leisten somit einen Beitrag zur Ernährungssicherheit in Deutschland. Wir wollen Land- und Forstwirtinnen dabei unterstützen, sich auf die kommenden Dürren und Trockenperioden vorzubereiten und die nasse Moornutzung wirtschaftlich attraktiv zu gestalten, um den Betrieben frühzeitig verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit zu geben. Land- und Forstwirtinnen sind die zentralen Akteure. Deshalb ist es uns besonders wichtig, sie von Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Unser Ziel ist, bis 2045 50.000 Hektar Moorflächen pro Jahr wiederzuvernässen und nass zu bewirtschaften. Die kommenden fünf Jahre sind entscheidend für Wasserrückhalt und Klimaresilienz in der Landschaft. Gleichzeitig ist der Übergang zu einer nassen Landnutzung mit tiefgreifenden Veränderungen verbunden. Sie betrifft nicht nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Landbesitzende, Wasser- und Bodenverbände, Kommunen und Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten. Die meisten Moorböden befinden sich im privaten Eigentum und werden wirtschaftlich genutzt. Grundsätzlich muss für eine Wiedervernässung zunächst genügend Wasser verfügbar sein, um die Flächen ausreichend nass zu halten. Da auf wiedervernässten Flächen keine Kartoffeln, Getreide und Mais oder kein Grünland mit Süßgräsern mehr angebaut werden können, kommen Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben, Torfmoos und Seggen zur Anwendung. Aus der Biomasse lassen sich unter anderem Verpackungsmaterialien, torffreie Gartenbausubstrate bis hin zu Möbeln und Spanplatten sowie Bau- und Dämmstoffe herstellen. Auch eine Weidehaltung wäre bei einem optimalen Wasserstand mit standortangepassten Nutztierrassen wie Wasserbüffeln möglich und ökologisch vorteilhaft. Intakte Moorböden wirken zudem als bedeutende Kohlenstoffspeicher und -senken. Im entwässerten Zustand kehren sich ihre Funktionen jedoch ins Gegenteil. Durch die Oxidation des Torfkörpers werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6658 21. Wahlperiode 23.06.2026 Heute befinden sich über 90 Prozent der Moorflächen in Deutschland in einem entwässerten Zustand und verursachen jährlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂- Äquivalente, was etwa 7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht. Moore machen nur 3 Prozent der globalen Landoberfläche aus, speichern aber 30 Prozent des weltweiten Bodenkohlenstoffs. Mit dauerhaft wiederhergestellten Mooren können in Deutschland bis 2045 die Emissionen um mindestens 28 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr reduziert werden. Damit ist die Wiedervernässung eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen im Landnutzungssektor und eine gesamtstaatliche Aufgabe, die wir gemeinsam schaffen wollen. Derzeit fehlen funktionierende Wertschöpfungsketten für Biomasseprodukte aus Paludikulturen. Landwirtinnen können daher die wirtschaftlichen Risiken einer Umstellung derzeit nicht allein tragen. Gleichzeitig haben verarbeitende Unternehmen keine Verlässlichkeit beim Bezug heimischer Paludi-Rohstoffe. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Ampelregierung sowie die kürzlich veröffentlichte Paludikultur-Richtlinie sind wichtige Schritte in die richtige Richtung und sollten dauerhaft verstetigt werden. Dennoch reichen diese Maßnahmen allein nicht aus. Es bedarf einer gezielten Wirtschaftsförderung mit Marktanreizprogrammen für den Aufbau und die Skalierung von Wertschöpfungsketten, einer Wiedervernässungsprämie sowie der Harmonisierung von Wasserentgelten. Diese finanzielle Unterstützung soll die durch die Wiedervernässung entstehenden Einkommensverluste landwirtschaftlicher Betriebe wirksam honorieren und die bestehende Bereitschaft vieler landwirtschaftlicher Betriebe zur Wiedervernässung in der Fläche sowie den Aufbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten realisieren. Zahlreiche Landwirtinnen erkennen bereits die Notwendigkeit des Wasserrückhalts an und sind bereit, neue Wege zu gehen – vorausgesetzt, sie erhalten verlässliche Rahmenbedingungen und faire wirtschaftliche Perspektiven einschließlich verlässlicher Absatzmärkte für die produzierte Biomasse. Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen müssen auf deutscher und europäischer Ebene geschaffen werden. Die Änderungen zielen vor allem darauf ab, bestehende bürokratische Hürden abzubauen, Verfahren rechtssicher und effizienter zu gestalten und die Flächenarrondierung zu erleichtern. Genehmigungsprozesse müssen deutlich beschleunigt werden. Auch die bevorstehende Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnung muss dazu beitragen, den Wasserrückhalt dauerhaft zu stärken und unsere Landschaft widerstandsfähiger gegenüber der Klimakrise zu machen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Ziel von 50.000 Hektar Wiedervernässung von entwässerten Moorflächen pro Jahr für ein resilientes Wassermanagement zu etablieren und a. das Wasserhaushaltgesetz um den Schutz und die Wiedervernässung organischer Böden (insbesondere Moore) als eigenständiges wasserwirtschaftliches Ziel zu ergänzen und klarzustellen, dass Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung oder zur Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse - wie die Vernässung von Böden - nicht als nachteiliger Eingriff gelten; b. eine stärkere Berücksichtigung des Bewirtschaftungsermessens und des besonderen Beitrags zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes sowie die Durchführung von Probemaßnahmen vor Genehmigung zu ermöglichen, wenn überwiegende Gründe des Klimaschutzes oder des Naturschutzes vorliegen; c. Bewirtschaftungsziele oberirdischer Gewässer zur Naturwiederherstellung und Klimafolgenanpassung ausdrücklich als Zielmaßnahme zu verankern, um einen ökologischen Beitrag zur Bewirtschaftung zu ermöglichen und dafür im WHG eine explizite Erlaubnis zur Wiedervernässung in ehemals entwässerten Moorgebieten zu ergänzen und anzuerkennen, dass die Anhebung von Wasserständen in potenziellen Moorgebieten eine maßgebliche Zielsetzung der Grundwasserbewirtschaftung darstellt und als solche rechtlich zu berücksichtigen ist; d. im Wasserhaushaltsgesetz zu ergänzen, dass Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren in den Katalog der Vorhaben aufgenommen werden, die keiner Planfeststellung bedürfen, sofern sie keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben und der ökologischen Verbesserung dienen und spezielle wasserrechtliche Zulassungsverfahrens für Wiedervernässungsprojekte zu schaffen, wonach Verfahren für derartige Maßnahmen vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind; e. für Ackerflächen, Einsaatgrünland sowie sonstige Flächen außerhalb bestehender Schutzgebiete und geschützter Lebensraumtypen eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), standardisierte Verfahren, feste Fristen inklusive Genehmigungsfiktion für Genehmigungsbehörden einzuführen, die Digitalisierung von Verfahren zu verbessern sowie eine Verpflichtung zur moorverträglichen Wasserbewirtschaftung zu verankern, um die besonderen hydrologischen Anforderungen von Moorökosystemen dauerhaft zu berücksichtigen; f. mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sicherzustellen, dass Wiedervernässungsmaßnahmen verbindlich in die Maßnahmenprogramme integriert werden; 2. die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) so auszurichten, dass Förderungen für die Entwässerung von Mooren sowie auf entwässerten Moorböden stufenweise abgebaut werden und nationale Förderinstrumente konsequent an der Wiedervernässung auszurichten und durch gezielte ökonomische Anreize und alternative Einkommensmöglichkeiten zu ergänzen: a. Paludikulturflächen gezielt in die GAP-Förderung einzubeziehen, ihre Erzeugnisse durch die Änderung der EU-Zollanhangliste für landwirtschaftliche Produkte als landwirtschaftliche Produkte anzuerkennen und sich gezielt für eine einkommenswirksame Unterstützung einzusetzen; b. sicherzustellen, dass Paludikulturen auch auf Dauergrünland dauerhaft rechtssicher förderfähig bleiben und Ausnahmemöglichkeiten für Anbau- Paludikulturen beim Umbruchverbot für Grünland angestrebt werden unter Maßgabe der Vermeidung von Konflikten mit den Zielen der EU- Wiederherstellungsverordnung; 3. ein umfassendes Verschlechterungsverbot für organische, landwirtschaftlich genutzte Böden zu verankern und einen verbindlichen Mindestschutz festzulegen, sowie einen Schutzrahmen durch klare Anforderungen zur schrittweisen Verbesserung des Zustands organischer Böden, insbesondere durch Maßnahmen zur Wiedervernässung und nachhaltigen Bewirtschaftung, zu etablieren; 4. im Klimaschutzgesetz (KSG) und im Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) Wiedervernässungsmaßnahmen als gemeinwohlorientiertes Ziel festzuschreiben und die Schwelle zur Planfeststellungsbedürftigkeit gesetzlich zu verankern; 5. das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) anlässlich der Umsetzung der Europäischen „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -Resilienz“ umfassend zu novellieren, um es zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln und dabei vor allem den vorsorgenden Bodenschutz zu stärken; 6. sich für Ackerflächen, Einsaatgrünland sowie sonstige Flächen außerhalb bestehender Schutzgebiete und geschützter Lebensraumtypen für eine pauschale Ausnahme von der verpflichtenden Biotoptypkartierung bei Umstieg auf Paludikultur einzusetzen, um die Wiedervernässung zu beschleunigen und sicherzustellen, dass notwendige Nutzungsänderungen zugunsten von Klimaschutz und Moorschutz nicht durch unnötige Prüfverfahren verzögert oder verhindert werden; 7. eine degressiv ausgestaltete Wiedervernässungsprämie, um die durch die Wiedervernässung entstehenden Einkommensverluste landwirtschaftlicher Betriebe wirksam zu kompensieren; 8. gemeinwohlorientierte Wasserentgelte zu harmonisieren, um Investitionen insbesondere in nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zur Sicherstellung öffentlicher Wasserversorgung, Sanierung von Grundwasser und Oberflächengewässer, Verbesserung der Grünlandbereiche und Flussauen zur Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung zu ermöglichen; 9. gezielt darauf hinzuwirken, neue Märkte für Moorprodukte zu erschließen sowie innovative Nutzungskonzepte und Wertschöpfungsketten zu entwickeln und zu fördern; insbesondere integrierte Ansätze in den Bereichen Wassermanagement, Stadtplanung, Regionalentwicklung und Naturschutz voranzutreiben sowie die Potenziale für den Hochwasserschutz systematisch zu untersuchen und zu berücksichtigen; 10. die Paludikultur-Richtlinie im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) dauerhaft zu verstetigen und so weiterzuentwickeln, dass eine breite Vielfalt an standortangepassten Bewirtschaftungsmöglichkeiten gefördert wird, um Nutzungsänderungen zu ermöglichen und anzuerkennen, dass für jeden landwirtschaftlichen Betrieb individuelle, tragfähige Nutzungskonzepte zu entwickeln sind: a. vielversprechende Ansätze wie den Anbau von Rohrkolben, Schilf und Torfmoos ebenso zu unterstützen wie alternative Nutzungsformen auf wiedervernässten Flächen, Renaturierungsmaßnahmen oder eine extensive Wasserbüffelhaltung; b. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Paludi-Produkten, insbesondere im Baustoffbereich zu ergreifen und bestehende Hürden sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen zu beseitigen, die fossile Bau- und Dämmstoffe begünstigen; 11. sicherzustellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auch auf nassen landwirtschaftlich genutzten Moorflächen ermöglicht und gezielt gefördert werden, und dafür die rechtlichen und förderpolitischen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass moorerhaltende Wiedervernässungsmaßnahmen nicht im Widerspruch zur Nutzung für erneuerbare Energien stehen; 12. sicherzustellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf entwässerten Moorflächen eine späterer Wiedervernässung nicht verhindert; 13. den Ausbau einer praxisnahen Moorforschung, insbesondere in enger Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirten, deutlich voranzutreiben und das Ziel zu verfolgen, anwendungsorientiertes Wissen zu stärken, den Wissenstransfer in die Praxis und Kapazitätsaufbau zu verbessern und tragfähige, praxistaugliche Lösungen für die Bewirtschaftung nasser Moorstandorte zu entwickeln; 14. die Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes aus noch ausstehenden Tranchen für privatrechtliche Organisationen zu ermöglichen, um diese Flächen für eine schnelle und effektive Umsetzung von Wasserrückhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Restaurationsmaßnahmen und natürlichem Klimaschutz, auch auf Moorstandorten, bereitzustellen. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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