Wasserrückhalt und Resilienz stärken - Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen
Text
Wasserrückhalt und Resilienz stärken - Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen
Antrag
der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick,
Leon Eckert, Julia Schneider, Harald Ebner, Linda Heitmann, Dr. Andrea
Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wasserrückhalt und Resilienz stärken – Einkommensperspektiven für
Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wasserrückhalt in der Landschaft ist eine zentrale Voraussetzung für die Land- und
Forstwirtschaft und sichert ganzjährig die Versorgung unserer Landschaft mit
ausreichend Wasser, gewährleistet langfristig die Trinkwasserversorgung und stärkt
zugleich die Wassersicherheit der verarbeitenden Wirtschaft. Moorflächen, die wieder
nass bewirtschaftet werden, verbessern den Wasserhaushalt in der ganzen Region,
sichern dort die Ernteerträge und leisten somit einen Beitrag zur Ernährungssicherheit
in Deutschland.
Wir wollen Land- und Forstwirtinnen dabei unterstützen, sich auf die kommenden
Dürren und Trockenperioden vorzubereiten und die nasse Moornutzung wirtschaftlich
attraktiv zu gestalten, um den Betrieben frühzeitig verlässliche Perspektiven und
Planungssicherheit zu geben. Land- und Forstwirtinnen sind die zentralen Akteure.
Deshalb ist es uns besonders wichtig, sie von Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Unser
Ziel ist, bis 2045 50.000 Hektar Moorflächen pro Jahr wiederzuvernässen und nass zu
bewirtschaften. Die kommenden fünf Jahre sind entscheidend für Wasserrückhalt und
Klimaresilienz in der Landschaft. Gleichzeitig ist der Übergang zu einer nassen
Landnutzung mit tiefgreifenden Veränderungen verbunden. Sie betrifft nicht nur land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Landbesitzende, Wasser- und
Bodenverbände, Kommunen und Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten.
Die meisten Moorböden befinden sich im privaten Eigentum und werden
wirtschaftlich genutzt. Grundsätzlich muss für eine Wiedervernässung zunächst genügend
Wasser verfügbar sein, um die Flächen ausreichend nass zu halten. Da auf
wiedervernässten Flächen keine Kartoffeln, Getreide und Mais oder kein Grünland mit Süßgräsern
mehr angebaut werden können, kommen Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben,
Torfmoos und Seggen zur Anwendung. Aus der Biomasse lassen sich unter anderem
Verpackungsmaterialien, torffreie Gartenbausubstrate bis hin zu Möbeln und Spanplatten
sowie Bau- und Dämmstoffe herstellen. Auch eine Weidehaltung wäre bei einem
optimalen Wasserstand mit standortangepassten Nutztierrassen wie Wasserbüffeln
möglich und ökologisch vorteilhaft.
Intakte Moorböden wirken zudem als bedeutende Kohlenstoffspeicher und -senken.
Im entwässerten Zustand kehren sich ihre Funktionen jedoch ins Gegenteil. Durch die
Oxidation des Torfkörpers werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6658
21. Wahlperiode 23.06.2026
Heute befinden sich über 90 Prozent der Moorflächen in Deutschland in einem
entwässerten Zustand und verursachen jährlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-
Äquivalente, was etwa 7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht.
Moore machen nur 3 Prozent der globalen Landoberfläche aus, speichern aber 30
Prozent des weltweiten Bodenkohlenstoffs. Mit dauerhaft wiederhergestellten Mooren
können in Deutschland bis 2045 die Emissionen um mindestens 28 Millionen Tonnen
CO₂-Äquivalente pro Jahr reduziert werden. Damit ist die Wiedervernässung eine der
wirksamsten Einzelmaßnahmen im Landnutzungssektor und eine gesamtstaatliche
Aufgabe, die wir gemeinsam schaffen wollen.
Derzeit fehlen funktionierende Wertschöpfungsketten für Biomasseprodukte aus
Paludikulturen. Landwirtinnen können daher die wirtschaftlichen Risiken einer
Umstellung derzeit nicht allein tragen. Gleichzeitig haben verarbeitende Unternehmen keine
Verlässlichkeit beim Bezug heimischer Paludi-Rohstoffe. Das Aktionsprogramm
Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Ampelregierung sowie die kürzlich veröffentlichte
Paludikultur-Richtlinie sind wichtige Schritte in die richtige Richtung und sollten
dauerhaft verstetigt werden. Dennoch reichen diese Maßnahmen allein nicht aus. Es
bedarf einer gezielten Wirtschaftsförderung mit Marktanreizprogrammen für den Aufbau
und die Skalierung von Wertschöpfungsketten, einer Wiedervernässungsprämie sowie
der Harmonisierung von Wasserentgelten. Diese finanzielle Unterstützung soll die
durch die Wiedervernässung entstehenden Einkommensverluste landwirtschaftlicher
Betriebe wirksam honorieren und die bestehende Bereitschaft vieler
landwirtschaftlicher Betriebe zur Wiedervernässung in der Fläche sowie den Aufbau von
Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten realisieren. Zahlreiche Landwirtinnen erkennen
bereits die Notwendigkeit des Wasserrückhalts an und sind bereit, neue Wege zu gehen
– vorausgesetzt, sie erhalten verlässliche Rahmenbedingungen und faire
wirtschaftliche Perspektiven einschließlich verlässlicher Absatzmärkte für die produzierte
Biomasse.
Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen müssen auf deutscher und
europäischer Ebene geschaffen werden. Die Änderungen zielen vor allem darauf ab,
bestehende bürokratische Hürden abzubauen, Verfahren rechtssicher und effizienter zu
gestalten und die Flächenarrondierung zu erleichtern. Genehmigungsprozesse müssen
deutlich beschleunigt werden. Auch die bevorstehende Umsetzung der EU-
Wiederherstellungsverordnung muss dazu beitragen, den Wasserrückhalt dauerhaft zu stärken
und unsere Landschaft widerstandsfähiger gegenüber der Klimakrise zu machen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Ziel von 50.000 Hektar Wiedervernässung
von entwässerten Moorflächen pro Jahr für ein resilientes Wassermanagement zu
etablieren und
a. das Wasserhaushaltgesetz um den Schutz und die Wiedervernässung
organischer Böden (insbesondere Moore) als eigenständiges wasserwirtschaftliches
Ziel zu ergänzen und klarzustellen, dass Maßnahmen zur ökologischen
Verbesserung oder zur Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse - wie
die Vernässung von Böden - nicht als nachteiliger Eingriff gelten;
b. eine stärkere Berücksichtigung des Bewirtschaftungsermessens und des
besonderen Beitrags zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes sowie die
Durchführung von Probemaßnahmen vor Genehmigung zu ermöglichen, wenn
überwiegende Gründe des Klimaschutzes oder des Naturschutzes vorliegen;
c. Bewirtschaftungsziele oberirdischer Gewässer zur Naturwiederherstellung
und Klimafolgenanpassung ausdrücklich als Zielmaßnahme zu verankern,
um einen ökologischen Beitrag zur Bewirtschaftung zu ermöglichen und
dafür im WHG eine explizite Erlaubnis zur Wiedervernässung in ehemals
entwässerten Moorgebieten zu ergänzen und anzuerkennen, dass die Anhebung
von Wasserständen in potenziellen Moorgebieten eine maßgebliche
Zielsetzung der Grundwasserbewirtschaftung darstellt und als solche rechtlich zu
berücksichtigen ist;
d. im Wasserhaushaltsgesetz zu ergänzen, dass Maßnahmen zur
Wiedervernässung von Mooren in den Katalog der Vorhaben aufgenommen werden, die
keiner Planfeststellung bedürfen, sofern sie keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen haben und der ökologischen Verbesserung dienen und
spezielle wasserrechtliche Zulassungsverfahrens für
Wiedervernässungsprojekte zu schaffen, wonach Verfahren für derartige Maßnahmen vorrangig und
beschleunigt durchzuführen sind;
e. für Ackerflächen, Einsaatgrünland sowie sonstige Flächen außerhalb
bestehender Schutzgebiete und geschützter Lebensraumtypen eine vereinfachte
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), standardisierte Verfahren, feste
Fristen inklusive Genehmigungsfiktion für Genehmigungsbehörden einzuführen,
die Digitalisierung von Verfahren zu verbessern sowie eine Verpflichtung
zur moorverträglichen Wasserbewirtschaftung zu verankern, um die
besonderen hydrologischen Anforderungen von Moorökosystemen dauerhaft zu
berücksichtigen;
f. mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
sicherzustellen, dass Wiedervernässungsmaßnahmen verbindlich in die
Maßnahmenprogramme integriert werden;
2. die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) so auszurichten, dass
Förderungen für die Entwässerung von Mooren sowie auf entwässerten Moorböden
stufenweise abgebaut werden und nationale Förderinstrumente konsequent an der
Wiedervernässung auszurichten und durch gezielte ökonomische Anreize und
alternative Einkommensmöglichkeiten zu ergänzen:
a. Paludikulturflächen gezielt in die GAP-Förderung einzubeziehen, ihre
Erzeugnisse durch die Änderung der EU-Zollanhangliste für
landwirtschaftliche Produkte als landwirtschaftliche Produkte anzuerkennen und sich gezielt
für eine einkommenswirksame Unterstützung einzusetzen;
b. sicherzustellen, dass Paludikulturen auch auf Dauergrünland dauerhaft
rechtssicher förderfähig bleiben und Ausnahmemöglichkeiten für Anbau-
Paludikulturen beim Umbruchverbot für Grünland angestrebt werden unter
Maßgabe der Vermeidung von Konflikten mit den Zielen der EU-
Wiederherstellungsverordnung;
3. ein umfassendes Verschlechterungsverbot für organische, landwirtschaftlich
genutzte Böden zu verankern und einen verbindlichen Mindestschutz festzulegen,
sowie einen Schutzrahmen durch klare Anforderungen zur schrittweisen
Verbesserung des Zustands organischer Böden, insbesondere durch Maßnahmen zur
Wiedervernässung und nachhaltigen Bewirtschaftung, zu etablieren;
4. im Klimaschutzgesetz (KSG) und im Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG)
Wiedervernässungsmaßnahmen als gemeinwohlorientiertes Ziel festzuschreiben
und die Schwelle zur Planfeststellungsbedürftigkeit gesetzlich zu verankern;
5. das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) anlässlich der Umsetzung der
Europäischen „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -Resilienz“ umfassend zu
novellieren, um es zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG)
weiterzuentwickeln und dabei vor allem den vorsorgenden Bodenschutz zu stärken;
6. sich für Ackerflächen, Einsaatgrünland sowie sonstige Flächen außerhalb
bestehender Schutzgebiete und geschützter Lebensraumtypen für eine pauschale
Ausnahme von der verpflichtenden Biotoptypkartierung bei Umstieg auf Paludikultur
einzusetzen, um die Wiedervernässung zu beschleunigen und sicherzustellen,
dass notwendige Nutzungsänderungen zugunsten von Klimaschutz und
Moorschutz nicht durch unnötige Prüfverfahren verzögert oder verhindert werden;
7. eine degressiv ausgestaltete Wiedervernässungsprämie, um die durch die
Wiedervernässung entstehenden Einkommensverluste landwirtschaftlicher Betriebe
wirksam zu kompensieren;
8. gemeinwohlorientierte Wasserentgelte zu harmonisieren, um Investitionen
insbesondere in nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zur Sicherstellung öffentlicher
Wasserversorgung, Sanierung von Grundwasser und Oberflächengewässer,
Verbesserung der Grünlandbereiche und Flussauen zur Wasserrückhaltung und
Grundwasserneubildung zu ermöglichen;
9. gezielt darauf hinzuwirken, neue Märkte für Moorprodukte zu erschließen sowie
innovative Nutzungskonzepte und Wertschöpfungsketten zu entwickeln und zu
fördern; insbesondere integrierte Ansätze in den Bereichen Wassermanagement,
Stadtplanung, Regionalentwicklung und Naturschutz voranzutreiben sowie die
Potenziale für den Hochwasserschutz systematisch zu untersuchen und zu
berücksichtigen;
10. die Paludikultur-Richtlinie im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
(ANK) dauerhaft zu verstetigen und so weiterzuentwickeln, dass eine breite
Vielfalt an standortangepassten Bewirtschaftungsmöglichkeiten gefördert wird, um
Nutzungsänderungen zu ermöglichen und anzuerkennen, dass für jeden
landwirtschaftlichen Betrieb individuelle, tragfähige Nutzungskonzepte zu entwickeln
sind:
a. vielversprechende Ansätze wie den Anbau von Rohrkolben, Schilf und
Torfmoos ebenso zu unterstützen wie alternative Nutzungsformen auf
wiedervernässten Flächen, Renaturierungsmaßnahmen oder eine extensive
Wasserbüffelhaltung;
b. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
Paludi-Produkten, insbesondere im Baustoffbereich zu ergreifen und
bestehende Hürden sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen zu beseitigen, die
fossile Bau- und Dämmstoffe begünstigen;
11. sicherzustellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen
auch auf nassen landwirtschaftlich genutzten Moorflächen ermöglicht und gezielt
gefördert werden, und dafür die rechtlichen und förderpolitischen
Rahmenbedingungen so anzupassen, dass moorerhaltende Wiedervernässungsmaßnahmen
nicht im Widerspruch zur Nutzung für erneuerbare Energien stehen;
12. sicherzustellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf
entwässerten Moorflächen eine späterer Wiedervernässung nicht verhindert;
13. den Ausbau einer praxisnahen Moorforschung, insbesondere in enger
Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirten, deutlich voranzutreiben und das
Ziel zu verfolgen, anwendungsorientiertes Wissen zu stärken, den
Wissenstransfer in die Praxis und Kapazitätsaufbau zu verbessern und tragfähige,
praxistaugliche Lösungen für die Bewirtschaftung nasser Moorstandorte zu entwickeln;
14. die Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes aus noch ausstehenden
Tranchen für privatrechtliche Organisationen zu ermöglichen, um diese Flächen
für eine schnelle und effektive Umsetzung von Wasserrückhaltungs-,
Bewirtschaftungs- und Restaurationsmaßnahmen und natürlichem Klimaschutz, auch
auf Moorstandorten, bereitzustellen.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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