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Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"

dip / drucksache 09.05.2025 · WP 21 · 99/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben" [Bundesrat Drucksache 99/1/25 09.05.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - AV - Fz - In - U - Wi zu Punkt … der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025 Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ - Antrag des Landes Hessen - A Der federführende Verkehrsausschuss (Vk), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 3 Satz 1 In Nummer 3 Satz 1 ist nach der Angabe „Straßen“ die Angabe „ , Wasserstraßen“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Versorgung von Wasserstraßen mit leistungsfähigem, unterbrechungsfreiem Mobilfunk ist wichtig, um Speditionen die Überwachung ihrer Lieferungen in Echtzeit, schnelle Reaktionen auf Unfälle und autonome Steuerung von Binnenschiffen zu ermöglichen. Vk Wi ... 2. Zu Nummer 3 Satz 5 In Nummer 3 Satz 5 ist die Angabe „ , etwa durch die Erhöhung der genehmigungsfreien Höhen bei Mobilfunkmasten und die Einführung einer Genehmigungsfiktion,“ zu streichen. 3. Zu Nummer 4 Nummer 4 ist wie folgt zu fassen: „4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gesetzgeberische Schritte einzuleiten, um einen Nachfolgegesetzentwurf für das TK- Netzausbaubeschleunigungsgesetz in der anstehenden Legislaturperiode umzusetzen. Dabei sollen wirkungsvollere Vorgaben für die Bundesnetzagentur zur qualitativ hochwertigen Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen in das Gesetz Eingang finden, damit die Bundesnetzagentur diese gesetzlichen Vorgaben bei den zukünftigen Frequenzvergaben umsetzen muss. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Falle von notwendigen Errichtungen oder Verlagerungen von Mobilfunkmasten in Schutzgebieten alle Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, diese Masten gemeinschaftlich zu nutzen, um Umweltbelastungen zu minimieren und die Effizienz der Nutzung zu erhöhen.“ 4. Zu Nummer 4 Satz 3* Nummer 4 Satz 3 ist zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Es ist unklar, welche Erleichterungen für Windkraftanlagen gemeint sind. Soweit damit artenschutzrechtliche Erleichterungen gemeint sind, ist darauf hinzuweisen, dass das Artenschutzrecht großteils europarechtlich determiniert ist. Eine europarechtliche Grundlage für Erleichterungen, wie sie für Windkraftanlagen beispielsweise durch die EU-Notfall-Verordnung oder die Erneuerbare- Energien-Richtlinie vorliegt, ist für den Mobilfunk nicht ersichtlich. Soweit es um Erleichterungen im Bereich von Landschaftsschutzgebieten geht, ist eine * im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 beschlossen U U (bei Annahme entfällt Ziffer 4) U (entfällt bei Annahme von Ziffer 3) ... Ausweitung der dort enthaltenen Erleichterungen für Windkraftanlagen für den Mobilfunkausbau aus Sicht des Naturschutzes nicht zielführend und nicht erforderlich. Für Mobilfunkanlagen kann im Einzelfall eine Erlaubnis, Ausnahme oder Befreiung innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets geprüft werden. 5. Zu Nummer 5a – neu – Nach Nummer 5 ist die folgende Nummer 5a einzufügen: ‚5a. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Weiterarbeit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) über das Jahresende 2025 hinaus zu gewährleisten. Das Aufgabenspektrum sollte mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: – Begleitung der bis Ende 2024 initiierten Förderprojekte inklusive Dokumentation und Abrechnung, – Erstellung von Standortsteckbriefen und Zurverfügungstellung an die Länder, – Unterstützung des Mobilfunkausbaus („Kümmerer vor Ort“) und – Durchführung von Mobilfunkmesswochen.‘ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die neu hinzugefügte Nummer 5a greift die umfassenden Aufgaben der MIG auf, die eine Weiterarbeit über das Jahr 2025 hinaus begründen. Denn festzuhalten ist, dass auch in den Jahren 2026 ff. vielfältige Aufgaben im Bereich Mobilfunkausbau und Mobilfunkversorgung zu erledigen sind. 6. Zu Nummer 6 Satz 3 Nummer 6 Satz 3 ist zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Streichung des Satzes 3 in Nummer 6 wird empfohlen, da eine verpflichtende Nutzung eines bisher nicht vollständig etablierten OZG-Verfahrens „Breitband“ zu Verzögerungen beim Ausbau digitaler Infrastrukturen führen könnte. Die Nutzung des OZG-Verfahrens sollte weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen. Vk Wi Vk Wi 7. Zu Nummer 7 – neu – Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 7 einzufügen: ‚7. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Gutachtens „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025 bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur Weiterentwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollten insbesondere folgende Themen berücksichtigt werden: – Verbesserung der Energieeffizienz und nachhaltigen Betriebsführung, – Förderung innovativer Technologien und digitaler Anwendungen, – Optimierung der Standortbedingungen und des Ausbaus der IT- Infrastruktur.‘ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025 werden als ein bedeutender erster Schritt zu einer zukunftsorientierten digitalen Infrastruktur bewertet. Die neu hinzugefügte Nummer 7 zielt auf den wichtigen Beitrag ab, den eine Rechenzentrumsstrategie zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, zur Stärkung der digitalen Souveränität und zur nachhaltigen Entwicklung der digitalen Infrastruktur in Deutschland leistet. Ein intensiver Dialog und die Kooperation aller Stakeholder bei der Erarbeitung der Rechenzentrumsstrategie sind hierbei von großer Bedeutung. B 8. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Vk Wi]

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