Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"
Text
Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"
[Bundesrat Drucksache 99/1/25
09.05.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - AV - Fz - In - U - Wi
zu Punkt … der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen
Infrastruktur dynamisch vorantreiben“
- Antrag des Landes Hessen -
A
Der federführende Verkehrsausschuss (Vk),
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 3 Satz 1
In Nummer 3 Satz 1 ist nach der Angabe „Straßen“ die Angabe „ ,
Wasserstraßen“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Versorgung von Wasserstraßen mit leistungsfähigem,
unterbrechungsfreiem Mobilfunk ist wichtig, um Speditionen die Überwachung ihrer Lieferungen
in Echtzeit, schnelle Reaktionen auf Unfälle und autonome Steuerung von
Binnenschiffen zu ermöglichen.
Vk
Wi
...
2. Zu Nummer 3 Satz 5
In Nummer 3 Satz 5 ist die Angabe „ , etwa durch die Erhöhung der
genehmigungsfreien Höhen bei Mobilfunkmasten und die Einführung einer
Genehmigungsfiktion,“ zu streichen.
3. Zu Nummer 4
Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:
„4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gesetzgeberische Schritte
einzuleiten, um einen Nachfolgegesetzentwurf für das TK-
Netzausbaubeschleunigungsgesetz in der anstehenden Legislaturperiode umzusetzen.
Dabei sollen wirkungsvollere Vorgaben für die Bundesnetzagentur zur
qualitativ hochwertigen Versorgung von Fläche, Haushalten und
Verkehrswegen in das Gesetz Eingang finden, damit die Bundesnetzagentur diese
gesetzlichen Vorgaben bei den zukünftigen Frequenzvergaben umsetzen
muss. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im
Falle von notwendigen Errichtungen oder Verlagerungen von
Mobilfunkmasten in Schutzgebieten alle Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden,
diese Masten gemeinschaftlich zu nutzen, um Umweltbelastungen zu
minimieren und die Effizienz der Nutzung zu erhöhen.“
4. Zu Nummer 4 Satz 3*
Nummer 4 Satz 3 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Es ist unklar, welche Erleichterungen für Windkraftanlagen gemeint sind.
Soweit damit artenschutzrechtliche Erleichterungen gemeint sind, ist darauf
hinzuweisen, dass das Artenschutzrecht großteils europarechtlich determiniert ist.
Eine europarechtliche Grundlage für Erleichterungen, wie sie für
Windkraftanlagen beispielsweise durch die EU-Notfall-Verordnung oder die Erneuerbare-
Energien-Richtlinie vorliegt, ist für den Mobilfunk nicht ersichtlich. Soweit es
um Erleichterungen im Bereich von Landschaftsschutzgebieten geht, ist eine
* im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
beschlossen
U
U
(bei
Annahme
entfällt
Ziffer 4)
U
(entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 3)
...
Ausweitung der dort enthaltenen Erleichterungen für Windkraftanlagen für den
Mobilfunkausbau aus Sicht des Naturschutzes nicht zielführend und nicht
erforderlich. Für Mobilfunkanlagen kann im Einzelfall eine Erlaubnis, Ausnahme
oder Befreiung innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets geprüft werden.
5. Zu Nummer 5a – neu –
Nach Nummer 5 ist die folgende Nummer 5a einzufügen:
‚5a. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Weiterarbeit der
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) über das
Jahresende 2025 hinaus zu gewährleisten. Das Aufgabenspektrum sollte
mindestens folgende Tätigkeiten umfassen:
– Begleitung der bis Ende 2024 initiierten Förderprojekte inklusive
Dokumentation und Abrechnung,
– Erstellung von Standortsteckbriefen und Zurverfügungstellung an
die Länder,
– Unterstützung des Mobilfunkausbaus („Kümmerer vor Ort“) und
– Durchführung von Mobilfunkmesswochen.‘
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die neu hinzugefügte Nummer 5a greift die umfassenden Aufgaben der MIG
auf, die eine Weiterarbeit über das Jahr 2025 hinaus begründen. Denn
festzuhalten ist, dass auch in den Jahren 2026 ff. vielfältige Aufgaben im Bereich
Mobilfunkausbau und Mobilfunkversorgung zu erledigen sind.
6. Zu Nummer 6 Satz 3
Nummer 6 Satz 3 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Streichung des Satzes 3 in Nummer 6 wird empfohlen, da eine
verpflichtende Nutzung eines bisher nicht vollständig etablierten OZG-Verfahrens
„Breitband“ zu Verzögerungen beim Ausbau digitaler Infrastrukturen führen
könnte. Die Nutzung des OZG-Verfahrens sollte weiterhin auf freiwilliger
Basis erfolgen.
Vk
Wi
Vk
Wi
7. Zu Nummer 7 – neu –
Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 7 einzufügen:
‚7. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Gutachtens „Stand und
Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025
bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur
Weiterentwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland zu
entwickeln und umzusetzen. Dabei sollten insbesondere folgende Themen
berücksichtigt werden:
– Verbesserung der Energieeffizienz und nachhaltigen
Betriebsführung,
– Förderung innovativer Technologien und digitaler Anwendungen,
– Optimierung der Standortbedingungen und des Ausbaus der IT-
Infrastruktur.‘
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens „Stand und Entwicklung des
Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025 werden als ein
bedeutender erster Schritt zu einer zukunftsorientierten digitalen Infrastruktur
bewertet. Die neu hinzugefügte Nummer 7 zielt auf den wichtigen Beitrag ab, den
eine Rechenzentrumsstrategie zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, zur
Stärkung der digitalen Souveränität und zur nachhaltigen Entwicklung der digitalen
Infrastruktur in Deutschland leistet. Ein intensiver Dialog und die Kooperation
aller Stakeholder bei der Erarbeitung der Rechenzentrumsstrategie sind hierbei
von großer Bedeutung.
B
8. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz,
der Finanzausschuss und
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Vk
Wi]
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