Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6539
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000
bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der
Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/
SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beau
ftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage,
welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber
den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen
ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang,
Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen
des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-,
Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die
Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert
erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten
entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung
des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar
zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren
besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen
Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe
Dienstleister beauftragt, wenn ja, welche Dienstleister wurden mit
welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie
viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen,
Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele
Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
ggf. nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn
ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde,
und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und
wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf.
einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Unabhängige Beauftragte für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), und welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in
welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
9. Nutzt der Unabhängige Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja,
welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder
sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs angestoßen oder umgesetzt, hat der Unabhängige Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben
handelt es sich?
11. Wurden seitens des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt,
wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und
wenn nein, warum nicht?
12. Verfolgt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten
diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
13. Hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche
oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form,
und zu welchen Themen?
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
15. Besuchte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale
Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs?
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorgesehen, und wenn ja, wann,
und durch wen?
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs?
Berlin, den 15. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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