Sicherheit stärken, Energieabhängigkeiten durch erneuerbare Energien verringern - Rückkehr zu Nord-Stream-Pipelines ausschließen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/224)
Text
Sicherheit stärken, Energieabhängigkeiten durch erneuerbare Energien verringern - Rückkehr zu Nord-Stream-Pipelines ausschließen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/224)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/468
21. Wahlperiode 11.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Agniezka Brugger, Dr. Julia Verlinden,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/224 –
Sicherheit stärken, Energieabhängigkeiten durch erneuerbare Energien
verringern – Rückkehr zu Nord-Stream-Pipelines ausschließen
A. Problem
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, die
energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands durch den Ausbau erneuerbarer
Energien zu erhöhen und eine Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines
auszuschließen. Deutschland brauche in Abstimmung mit den europäischen Partnern eine
resiliente, nachhaltige und unabhängige Energieversorgung, die zur
Energiesouveränität beitrage und zudem die nationale Sicherheit Deutschlands und dessen
Wirtschaft stärke.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/224 abzulehnen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Freiherr von Stetten
Vorsitzender
Tilman Kuban
Berichterstatter
Steffen Kotré
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Tilman Kuban und Steffen Kotré
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/224 wurde in der 7. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Mai 2025 an den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN hebt hervor, die Abhängigkeit Deutschlands von
russischen Energieimporten, insbesondere durch die Nord-Stream-Pipelines, sei eine bewusste politische
Entscheidung früherer Bundes- und Landesregierungen gewesen. Die Abhängigkeit vom russischen Erdgas, Uran und Öl
habe es Russland ermöglicht, Energie als politische Waffe beziehungsweise als geopolitisches Druckmittel
einzusetzen, was sich nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Februar 2022 besonders gezeigt habe.
Die Antragsteller kritisieren, dass trotz massiver Bedenken und Warnungen der internationalen Partner und der
Zivilgesellschaft die Pipeline-Projekte Nord Stream 1 und 2 politisch unterstützt worden seien. Erforderlich sei,
bestehende Energieabhängigkeiten durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu verringern. In alte
Abhängigkeiten dürfe nicht verfallen werden. Die Energieinfrastruktur – auch die Europas – müsse krisenfest sein.
Deutschland brauche in Abstimmung mit den europäischen Partnern eine handlungsfähige, wertegeleitete Außenpolitik
und eine resiliente Energiepolitik, die zur nationalen Sicherheit beitrage, das Klima schütze und Deutschlands
Wirtschaft stärke.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Inbetriebnahme der
Nord-Stream-Pipelines auszuschließen. Zudem solle die Bundesregierung sicherstellen, dass die kritische
Infrastruktur in europäischer Hand bleibe, indem das europäische und deutsche Investitionsprüfungsrecht entsprechend
fortentwickelt werde. Weiterhin fordert die Fraktion, die deutsche Außenpolitik so auszurichten, dass in
Abstimmung mit den europäischen Partnern die Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit weiter reduziert werde.
Außerdem solle die Bundesregierung eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorlegen, in der die Auswirkungen auf
Klima, Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie berücksichtigt würden und in der mit den
gasimportierenden Unternehmen klare Regeln zur Diversifizierung vereinbart würden. Eine weitere Forderung bezieht sich
darauf, die Elektrifizierung durch den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen, die Energieeffizienz zu
stärken und da, wo eine Elektrifizierung nicht möglich sei, entschlossen auf grünen Wasserstoff zu setzen. Es
gelte, die Energiewende zu beschleunigen und günstige Energiepreise für Menschen und Unternehmen zu
ermöglichen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/224 in seiner 2. Sitzung am
4. Juni 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, der Bund sei über die unter Aufsicht des
Bundesministeriums der Finanzen geführte staatliche Beteiligung an dem Energieversorger Uniper SE in die Finanzierung des
Pipeline-Projekts Nord Stream 2 eingebunden. Die Fraktion spreche sich unabhängig davon, dass die Insolvenz
des Eigentümers und Betreibers von Nord Stream 2 abgewendet worden sei, für eine klare Positionierung gegen
die Inbetriebnahme der fossilen Gaspipeline aus. Sie begrüße dahingehend die Aussage des Bundeskanzlers
Friedrich Merz, der eine Inbetriebnahme der Gaspipeline ebenso ablehne. Zu den bekannt gewordenen
Einstiegsabsichten eines US-Investors in das Pipeline-Projekt werde die Auffassung vertreten, dass eine solche kritische
Infrastruktur weder in russische noch in US-amerikanische Hände gehöre. Die Energiekrise habe gezeigt, dass
einseitige Abhängigkeiten einen hohen Preis hätten. Die Fraktion stelle sich die Frage, ob die Bundesregierung auf
europäischer Ebene die Sanktionierung von Nord Stream 2 unterstütze.
Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, die Debatte zu Nord Stream 2 sei im Plenum bereits geführt worden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe hierzu teils wechselnde Positionen vertreten. Die Fraktion der
CDU/CSU wolle wissen, ob die Bundesregierung die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Antrag
unterstütze, innerhalb der Europäischen Union eine Abstimmung zur LNG-Infrastruktur herbeizuführen, damit
der Bau unnötiger Terminals vermieden werde. Bereits die durch den damaligen Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck initiierte Kraftwerksstrategie habe den Bau neuer Gaskraftwerke vorgesehen. Er habe sich im
Übrigen mit Katar auf Flüssiggaslieferungen geeinigt. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung es
aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Klimafreundlichkeit für notwendig erachte, eine
Gaskraftwerksstrategie auf den Weg zu bringen und wie sie zur Ausstattung von Gaskraftwerken mit CCS/CCU-Technik
(Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2) stehe, um diese in Zukunft klimafreundlich zu
nutzen.
Die Fraktion der AfD fragte, wie die Bundesregierung einen Verkauf von Nord Stream 2 an einen US-Investor
im Hinblick auf einen möglichen Verlust Deutschlands an Energiesouveränität bewerte. Die Fraktion hob hervor,
russisches Rohrleitungsgas koste etwa ein Viertel des Marktpreises. Sie möchte wissen, ob die Bundesregierung
den Bezug von preiswertem Gas sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen sowie anderen Ländern weiterhin
verwehren wolle. Die Fraktion spreche sich für eine realistische Politik aus, die den Bürgern Wohlstand sichere,
indem die Deindustrialisierung aufgrund der hohen Gaspreise gestoppt werde.
Die Fraktion der SPD hob die Einigkeit hervor, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu stoppen.
Die letzte Bundesregierung habe richtigerweise unmittelbar nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die
Zertifizierung von Nord Stream 2 gestoppt und habe auch die Abhängigkeiten von Russlands Energie durch große
Kraftanstrengungen deutlich reduziert. Die Fraktion sei daran interessiert zu erfahren, wie die Bundesregierung
die Europäische Union dabei unterstütze, die Energieabhängigkeit von Russland weiter zu verringern und wie sie
mit der US-amerikanischen Ankündigung umgehen wolle, Länder, die Energie aus Russland importierten, mit
Strafzöllen von bis zu 500 Prozent zu belegen.
Die Fraktion Die Linke erinnerte an eine Anhörung zu Nord Stream 2, in der die Sachverständigen vorgerechnet
hätten, dass diese Pipeline nur dann einen betriebswirtschaftlichen Erfolg haben könne, wenn die in Deutschland
geplante Energiewende nicht stattfinde. Nach einer Auffassung innerhalb der Fraktion sei die Positionierung der
damaligen Bundesregierung zu Nord Stream 2 nicht richtig gewesen. Der Staat hätte noch viel stärker auf den
Ausbau der erneuerbaren Energien setzen sollen, um die Klimaziele zu erreichen und eine weitgehende
Unabhängigkeit von Energielieferungen anderer Staaten zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sei die Debatte der
Inbetriebnahme von Nord Stream 2 nicht zielführend. Die Fraktion stelle sich die Frage, ob und wenn ja, welche
Informationen die Bundesregierung aus den Gesprächen zwischen der russischen und US-amerikanischen Seite über
die Zukunft von Nord Stream 2 habe und wie diese bewertet würden.
Die Bundesregierung betonte, die Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie
habe Priorität. Es werde alles darangesetzt, verlässliche Energielieferquellen zu diversifizieren. Die
Bundesregierung arbeite konsequent an einer Weiterentwicklung der Sanktionen gegen Russland. Der Bundeskanzler
Friedrich Merz habe hinreichend deutlich gemacht, dass er sich gegen Nord Stream 2 stelle. Durch den REPowerEU-
Plan und die Gasbinnenmarkt-Verordnung verfolgten die Europäische Union und Deutschland das Ziel, die
Energielieferbeziehung zu Russland weiter zurückzufahren, um sie ganz einzustellen. Da Deutschland auf
Gaslieferungen weiter angewiesen sei, beabsichtige die Bundesregierung zügig eine neue Kraftwerksstrategie auf den
Weg zu bringen. Die mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgestimmte Energiepolitik werde das Ziel
verfolgen, unabhängig von russischen Energielieferungen zu werden. Dabei werde der Ausbau der erneuerbaren
Energien einen Beitrag zu einer größeren Unabhängigkeit von Energielieferungen aus dem Ausland leisten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke
die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/224.
Berlin, den 4. Juni 2025
Steffen Kotré
Berichterstatter
Tilman Kuban
Berichterstatter
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