Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur
Text
Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur
Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Marcus
Bühl, Wolfgang Wiehle, Georg Schroeter, Jürgen Koegel, Sergej Minich, Mirco
Hanker, Thomas Ladzinski, Julian Schmidt, Alexander Arpaschi, Carolin
Bachmann, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Peter Boehringer, Erhard Brucker,
Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn,
Lars Haise, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann,
Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim
Köhler, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue,
Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Sven
Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die
deutsche Energieinfrastruktur
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Industriehafen Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) steht die voll
funktionsfähige Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage der Industriekraftwerk Greifswald GmbH
(IKG) mit einer installierten Gesamtleistung von rund 84 Megawatt (etwa 38 MW
elektrisch und 46 MW thermisch). Die Anlage dient seit Einstellung des Betriebs als
KWK-Anlage für das Fernleitungsgasnetz als voll einsatzbereites „Backup“-System
(www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/absurd-
funktionsfaehigeskraftwerk-aus-nord-stream-zeit-soll-an-die-ukraine-verschenkt-werden-4533879).
Einer der beiden Gesellschafter der IKG ist nach öffentlich zugänglichen Angaben die
SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE). Die SEFE steht über die Securing
Energy for Europe Holding GmbH (SEEHG) seit dem 14. November 2022 zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Damit ist das anteilig der SEFE zuzurechnende
Vermögen der IKG mittelbar Bundesvermögen (www.welt.de/wirtschaft/article69f-
84bc2123c5d78227c0338/lubmin-bei-greifswald-gaskraftwerk-soll-an-ukraine-ver-
schenkt-werden-afd-nennt-vorgang-absurd.html, www.bundesnetzagentur.de/DE/-
Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Treuhand/Gazprom/start.html).
Die SEFE beabsichtigt, die Anlage im Rahmen der „humanitären Hilfe“ einem
ukrainischen Kraftwerksbetreiber unentgeltlich zu überlassen, die Kosten für die
Demontage und den Abtransport zum neuen Standort trägt die Ukraine (www.welt.de/
wirtschaft/article69f84bc2123c5d78227c0338/lubmin-bei-greifswald-gaskraftwerk-
sollan-ukraine-verschenkt-werden-afd-nennt-vorgang-absurd.html). Die Demontage soll
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6030
21. Wahlperiode 20.05.2026
bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein (www.ndr.de/nachrichten/
mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html).
Die Anlage übernahm am Anlandepunkt Lubmin der Pipeline Nord Stream 1 die für
die Druckreduzierung und Einspeisung des angelandeten Erdgases in das deutsche
Fernleitungsnetz technisch unverzichtbare Vorwärmung. Ohne eine Vorwärm-
Infrastruktur in dieser Größenordnung ist eine Anlandung russischen Erdgases über
Pipelines in nennenswertem Umfang nicht möglich.
Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage erschwert ohne Grund eine
mögliche Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord
Stream 2 für mehrere Jahre und erfordert eine gleichwertige Ersatzinvestitionen in
Millionenhöhe.
Zumindest die Inbetriebnahme des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord Stream 2
ist für die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit bezahlbarem Erdgas, für
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie – insbesondere der
energieintensiven Grundstoff-, Chemie-, Stahl- und Glasindustrie – und für die Stabilisierung der
Strom- und Gaspreise von erheblicher Bedeutung. Die seit 2022 stark gestiegenen
Energiepreise belasten Wirtschaft und Verbraucher und beeinträchtigen die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland nachhaltig
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-wie-strompreise-die-
deutscheindustrie-belasten/100176761.html). Durch die Inbetriebnahme entsteht auch keine
erneute übermäßige Gasimportabhängigkeit von einem einzigen Lieferland, wie sie von
interessierter Seite immer wieder vorgebracht wird. Im Gegenteil, die Versorgung mit
Erdgas wird diversifiziert und die Resilienz gegen Unterbrechungen der derzeitigen
direkten und indirekten Lieferungen aus Norwegen, den USA (über Belgien und die
Niederlande) und anderen Drittstaaten wird hierdurch erhöht. Der verbliebene Strang
der Pipeline Nord Stream 2 weist eine jährliche Durchleitungskapazität von maximal
27,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas auf, nachdem die maximale Kapazität der beiden
Stränge bei 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas läge (https://de.statista.com/the-
men/6932/nord-stream-2/#topicOverview). Der jährliche Erdgasverbrauch in
Deutschland lag zuletzt zwischen 80 bis 90 Milliarden Kubikmeter Erdgas
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/41033/umfrage/deutschland-erdgasver-
brauch-in-milliarden-kubikmeter/). Zur weiteren Absicherung gegen
Lieferunterbrechungen sollten ohnehin LNG-Importkapazitäten in Deutschland vorgehalten und ggf.
aufgebaut werden, um den Ausfall wenigstens eines Hauptlieferanten kurzfristig ohne
größere Steigerungen der Gaspreise (und indirekt der Strompreise) kompensieren zu
können.
Die Behauptung der Bundesregierung, es habe sich kein Käufer und keine alternative
Verwendung für die Anlage gefunden, trifft nicht zu. Der Präsident des
Unternehmerverbands Vorpommern, Gerold Jürgens, hat sich mit Schreiben an die
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, gewandt und
gefordert, die Anlage nicht unentgeltlich an die Ukraine zu verschenken. Er regt zugleich
an, durch Fachleute prüfen zu lassen, ob die Anlage – falls ein Verbleib am Standort
Lubmin nicht umgesetzt werden sollte – am Standort Mukran auf der Insel Rügen
eingesetzt werden kann. Ein solcher Inlandseinsatz erbringe einen „deutlich höheren
unmittelbaren Nutzen für die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung
und die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland“. Damit liegt
nachweislich inländisches kritisches öffentliches Interesse vor; eine unentgeltliche Abgabe
ins Ausland scheidet bereits deshalb aus (www.nordkurier.de/regional/
mecklenburgvorpommern/heisser-dampf-minister-kontert-forderung-der-afd-zum-abbau-
eineskraftwerks-4561120).
Eine unentgeltliche Abgabe einer betriebsbereiten Anlage von erheblichem Sach- und
Wiederbeschaffungswert, die mittelbar dem Bundesvermögen zuzurechnen ist, ist mit
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (§ 7
BHO), der Beteiligungsverwaltung des Bundes (§ 65 BHO) und dem Budgetrecht des
Deutschen Bundestages (Art. 110 GG) nicht vereinbar.
Eine unentgeltliche Abgabe eines betriebsbereiten Bestandteils der deutschen
kritischen Energieinfrastruktur an genau jenes Land, dass nach aktuellem Kenntnisstand
mittelbar für die Sabotage des vorgelagerten Teils der deutschen Energieinfrastruktur
und für die Außerbetriebnahme der KWK-Anlage in Lubmin verantwortlich ist, schafft
zudem einen Anreiz für Dritte, weitere deutsche Energieinfrastrukturen zu sabotieren,
um weitere nachgelagerte deutsche Energieinfrastrukturen geschenkt zu bekommen
und ist daher schon aus Gründen des Selbstschutzes abzulehnen.
Der ukrainische Energiesektor sieht sich seit Monaten immer wieder mit massiver
Korruption, Selbstbereicherung, Veruntreuung, Bestechung, Erpressung, Diebstahl
öffentlicher Gelder und Zweckentfremdung in nahezu allen Verwaltungsebenen
konfrontiert. Neben dem großen staatlichen Kernkraftbetreiber Energoatom stehen außerdem
die Führungsetagen von Ukrhidroenergo und beim staatlichen Energieriesen Naftogaz
unter besagtem Verdacht (www.tagesschau.de/ausland/europa/selenskyj-umbau-ener-
giesektor-100.html). Das Korruptionsnetz sei so unübersichtlich, dass selbst die
ukrainische Staatsverwaltung um Präsident Selensky kaum Möglichkeiten der Aufklärung
und Unterbindung haben. Unter diesen Umständen funktionstüchtige deutsche
Energieanlagen an die Ukraine zu verschenken, bringt neben Unwirtschaftlichkeit auch
politischen Zündstoff mit sich. Es „belohnt“ korruptes Handeln und konterkariert
Bemühungen der Staatsmodernisierung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die unentgeltliche Übertragung des Gaskraftwerks der Industriekraftwerk
Greifswald GmbH am Standort Lubmin an einen ukrainischen oder dritten Empfänger
sofort und vollständig zu stoppen und jede Demontage, jeden Verkauf, jeden
Abriss sowie jede sonstige rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Verfügung über die
Anlage zu untersagen; eine unentgeltliche Abgabe scheidet bereits deshalb aus,
weil mit dem Vorstoß des Präsidenten des Unternehmerverbands Vorpommern,
Gerold Jürgens, nachweislich inländisches Verwendungsinteresse für die Anlage
besteht;
2. von ihren gesellschafterrechtlichen Steuerungs-, Weisungs- und
Zustimmungsmöglichkeiten gegenüber der Securing Energy for Europe Holding GmbH
(SEEHG) und mittelbar gegenüber der SEFE Securing Energy for Europe GmbH
unverzüglich umfassend Gebrauch zu machen und sämtliche zur Umsetzung
dieses Stopps erforderlichen Weisungen zu erteilen;
3. die Anlage am bestehenden Standort Lubmin zu erhalten, technisch instand zu
halten und in einen einsatzbereiten Zustand zu überführen, insbesondere
a) als die für eine Inbetriebnahme des verbliebenden Strangs der Pipeline Nord
Stream 2 technisch unverzichtbare Vorwärm-Infrastruktur am
Anlandepunkt Lubmin, um die Option einer Wiederaufnahme der Erdgaslieferungen
über die Ostsee-Pipeline im Interesse der Versorgungssicherheit durch
resiliente Lieferketten, der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und
bezahlbarer Energiepreise offenzuhalten, sowie
b) als Reserve-, Spitzenlast- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Leistung für die
deutsche Strom- und Wärmeversorgung sowie als industrielle Wärmequelle
für die Region Vorpommern-Greifswald;
4. die Anlage in die Bestands- und Förderkulisse des Bundes für gesicherte Gas-
und KWK-Leistung aufzunehmen und einer entsprechenden Förderung
(Systemdienstleistungen) zugänglich zu machen;
5. die für Erhalt, Instandhaltung und Reaktivierung der Anlage erforderlichen
Maßnahmen aus den im Rahmen der Beteiligungsverwaltung der SEFE
bereitstehenden Mitteln und, soweit erforderlich, aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und
die hierfür notwendigen Veranschlagungen unverzüglich vorzulegen;
6. dem Deutschen Bundestag binnen vier Wochen einen schriftlichen Bericht
vorzulegen über die Umsetzung dieses Beschlusses, die zur Sicherung,
Instandhaltung und Reaktivierung am Standort Lubmin getroffenen Maßnahmen, den
Buchwert und einen durch unabhängiges Gutachten ermittelten Marktwert der Anlage,
die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse der SEFE und der IKG;
7. sicherzustellen, dass mittelbares Bundesvermögen, das von der SEFE oder ihren
Beteiligungsgesellschaften, die als mittelbares Bundesvermögen den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegen, nicht ohne explizite
Zustimmung des Deutschen Bundestages unentgeltlich oder unterhalb des
gutachterlich festgestellten Verkehrswertes an Dritte übertragen werden; hierbei sind
die Beteiligungsgrundsätze des Bundes sowie § 65 BHO strikt einzuhalten. Eine
unentgeltliche Abgabe ist erst dann zulässig, wenn durch ein transparentes,
diskriminierungsfreies Markterkundungs- oder Bieterverfahren zweifelsfrei
nachgewiesen wurde, dass kein inländisches Erwerbsinteresse besteht, welches den
Veräußerungserlös steigern oder zumindest die vollständige Übernahme der
Rückbau- und Demontagekosten durch den Erwerber sicherstellen würde.
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Das im Lubminer Industriehafen errichtete Gaskraftwerk (Kraft-Wärme-Kopplung, rund 84 MW
Gesamtleistung; etwa 38 MW elektrisch und 46 MW thermisch) wurde bis 2022 für die Erwärmung des über die Pipeline
Nord Stream 1 angelandeten russischen Erdgases genutzt. Mit dem Wegfall dieses Lastprofils wurde der Betrieb
eingestellt. Die Anlage ist nach Mitteilung des Betreibers technisch voll funktionsfähig und kann binnen 23
Minuten wieder in Betrieb genommen werden.
Die Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) wird nach öffentlich zugänglichen Angaben gemeinsam von
zwei Gesellschaftern gehalten; einer davon ist die SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Die SEFE wiederum
steht seit dem 14. November 2022 zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes; Träger der Anteile ist die eigens
gegründete und vollständig dem Bund gehörende Securing Energy for Europe Holding GmbH (SEEHG, vgl.
Pressemitteilung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14. November 2022).
Der Bund verfügt damit über sämtliche gesellschafterrechtlichen Steuerungs-, Weisungs- und
Zustimmungsrechte. Soweit der Beteiligung der SEFE an der IKG ein Vermögenswert gegenübersteht, handelt es sich um
mittelbares Bundesvermögen.
Erhalt am Standort Lubmin
Die Anlage stellt am Anlandepunkt Lubmin die für die Druckreduzierung und sichere Einspeisung des
angelandeten Erdgases in das deutsche Fernleitungsnetz erforderliche Prozesswärme bereit. Bei der Druckreduzierung
des Hochdruckgases tritt durch den Joule-Thomson-Effekt eine erhebliche Abkühlung auf, die ohne Vorwärmung
zu Hydratbildung und zu Vereisungen in Leitungen und Armaturen führen würde. Die thermische Leistung der
Anlage von rund 46 MW ist auf den Massenstrom der Pipelines Nord Stream 1 und 2 dimensioniert. Ohne eine
Vorwärm-Infrastruktur in dieser Größenordnung kann am Anlandepunkt Lubmin keine nennenswerte Menge
Erdgases aus den Ostsee-Pipelines in das deutsche Netz eingespeist werden. Die Anlage ist damit für eine
Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord Stream 2 technisch unverzichtbar.
Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage würde die Inbetriebnahme für mehrere Jahre faktisch
unmöglich machen. Deutschland wäre für die Dauer von Planung, Genehmigung und Errichtung gleichwertiger
Vorwärm-Infrastruktur (realistisch drei bis fünf Jahre) von der Anlandeoption Lubmin abgeschnitten. Die
Investitionskosten für einen gleichwertigen Ersatz lägen im dreistelligen Millionenbereich und würden die
Wirtschaftlichkeit des Standorts im Status quo untergraben. Damit würde der Bund eine wesentliche, kurzfristig nicht
wiederherstellbare Komponente seiner gasinfrastrukturellen Optionen unwiederbringlich aufgeben.
Die Anlage stellt einen erheblichen Sach- und Wiederbeschaffungswert sowie gesicherte Gas- und KWK-
Leistung dar, die für die deutsche Strom- und Wärmeversorgung – insbesondere als Reserve-, Spitzenlast- und
industrielle KWK-Leistung am Standort Lubmin und in der Region Vorpommern-Greifswald – unmittelbar genutzt
werden kann. Der Erhalt am Standort Lubmin ist daher die haushalts- wie energiepolitisch sinnvolle Lösung.
Bedeutung für Versorgungssicherheit, Wirtschaft und Energiepreise
Die Pipeline Nord Stream 1 stellte eine direkte und großvolumige Anbindung Deutschlands an westsibirische
Erdgasvorkommen dar. Mit dem Ausfall dieser Lieferungen seit September 2022 sind die Erdgas- und
Strompreise in Deutschland stark gestiegen und liegen seither auf einem Niveau, das die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie – insbesondere der energieintensiven Grundstoff-, Chemie-, Stahl- und
Glasindustrie – nachhaltig beeinträchtigt und Arbeitsplätze gefährdet. Eine Wiederaufnahme der Lieferungen wäre ein
wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung bezahlbarer Energiepreise, zur Stärkung der Versorgungssicherheit,
zur Erhaltung volkswirtschaftlichen Vermögens und zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland. Der
Erhalt der Vorwärm-Infrastruktur in Lubmin ist Voraussetzung dafür, dass diese Option überhaupt offengehalten
wird.
Inländisches Verwendungsinteresse – Vorstoß des Unternehmerverbands Vorpommern
Entgegen der Darstellung der Sefe Securing Energy for Europe GmbH, es habe sich „kein Käufer“ gefunden und
die Verschrottung sei die teurere Alternative, liegt aus Mecklenburg-Vorpommern ein konkreter und fachlich
fundierter Vorstoß vor, der eine inländische Weiterverwendung der Anlage einfordert: Der Präsident des
Unternehmerverbands Vorpommern, Gerold Jürgens, hat sich an die Ministerpräsidentin des Landes, Manuela
Schwesig, gewandt und gefordert, die Anlage nicht unentgeltlich an die Ukraine abzugeben. Er regt zugleich an, durch
Fachleute prüfen zu lassen, ob die Anlage am Standort Mukran auf der Insel Rügen eingesetzt werden könnte;
ein solcher Einsatz erbringe einen „deutlich höheren unmittelbaren Nutzen für die Versorgungssicherheit, die
wirtschaftliche Entwicklung und die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland“, als eine
Schenkung ins Ausland (vgl. Ostsee-Zeitung vom 8. Mai 2026).
Haushalts- und beteiligungsrechtliche Bewertung
Die geplante unentgeltliche Abgabe ist energiepolitisch widersprüchlich und haushaltspolitisch nicht
hinnehmbar: Die Bundesregierung kündigt im Rahmen ihrer Kraftwerksstrategie den geförderten Bau neuer gesicherter
Gaskraftwerksleistung mit zweistelligen Milliardenbeträgen aus dem Bundeshaushalt an, während gleichzeitig
eine bestehende, betriebsbereite 84-MW-KWK-Anlage ohne Wertansatz verschenkt werden soll. Damit würde
der Bund eigene Anstrengungen zur Versorgungssicherheit selbst entwerten und gegen die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO), der
Beteiligungsverwaltung des Bundes (§ 65 BHO) und das Budgetrecht des Deutschen Bundestages (Art. 110 des
Grundgesetzes – GG) verstoßen.
Der Bund kann und muss die Übertragung sofort stoppen. Über die SEEHG und die in ihr gebündelten
Gesellschafterrechte verfügt er über sämtliche notwendigen Steuerungs-, Weisungs- und Zustimmungsrechte. Die
Bundesregierung ist als alleinige Gesellschafterin verpflichtet, eine erkennbar haushalts- und energiepolitisch
schädliche Verfügung zu unterbinden.
Lasten der Demontage am Standort
Die Sicherheits- und Folgekosten der Demontage am Standort Lubmin – auf die der Bürgermeister von Seebad
Lubmin und Verbandsvorsteher des ZV ETF/Industriehafen Lubmin, Axel Vogt, mit Schreiben vom 7. Mai 2026
öffentlich hingewiesen hat (u. a. erhöhte ISPS-Sicherheitsanforderungen, zusätzliche Zu- und
Abgangskontrollen, deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen) – dürfen nicht auf den kommunalen Hafenbetrieb oder das Land
Mecklenburg-Vorpommern abgewälzt werden; bereits aus diesem Grund ist die Demontage zu unterbinden.
Bislang hat sich keines der beteiligten Unternehmen zu einer Übernahme dieser Sicherheitskosten bereit erklärt.
Ergebnis
Mit diesem Antrag beschließt der Deutsche Bundestag den sofortigen Stopp der unentgeltlichen Übertragung an
die Ukraine, den vorrangigen Erhalt der Anlage am Standort Lubmin und ihre Integration in die deutsche
Energieinfrastruktur. Vor jeder Abgabe ins Ausland ist eine ergebnisoffene fachliche Prüfung inländischer
Verwendungsoptionen vorzunehmen. Eine erneute Befassung des Deutschen Bundestages mit der Frage der Übertragung
ist hierdurch entbehrlich; die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Beschlusses unmittelbar zum
Handeln verpflichtet.
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