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Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6030 · Antrag · Original ↗

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Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Marcus Bühl, Wolfgang Wiehle, Georg Schroeter, Jürgen Koegel, Sergej Minich, Mirco Hanker, Thomas Ladzinski, Julian Schmidt, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Industriehafen Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) steht die voll funktionsfähige Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage der Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) mit einer installierten Gesamtleistung von rund 84 Megawatt (etwa 38 MW elektrisch und 46 MW thermisch). Die Anlage dient seit Einstellung des Betriebs als KWK-Anlage für das Fernleitungsgasnetz als voll einsatzbereites „Backup“-System (www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/absurd- funktionsfaehigeskraftwerk-aus-nord-stream-zeit-soll-an-die-ukraine-verschenkt-werden-4533879). Einer der beiden Gesellschafter der IKG ist nach öffentlich zugänglichen Angaben die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE). Die SEFE steht über die Securing Energy for Europe Holding GmbH (SEEHG) seit dem 14. November 2022 zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Damit ist das anteilig der SEFE zuzurechnende Vermögen der IKG mittelbar Bundesvermögen (www.welt.de/wirtschaft/article69f- 84bc2123c5d78227c0338/lubmin-bei-greifswald-gaskraftwerk-soll-an-ukraine-ver- schenkt-werden-afd-nennt-vorgang-absurd.html, www.bundesnetzagentur.de/DE/- Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Treuhand/Gazprom/start.html). Die SEFE beabsichtigt, die Anlage im Rahmen der „humanitären Hilfe“ einem ukrainischen Kraftwerksbetreiber unentgeltlich zu überlassen, die Kosten für die Demontage und den Abtransport zum neuen Standort trägt die Ukraine (www.welt.de/ wirtschaft/article69f84bc2123c5d78227c0338/lubmin-bei-greifswald-gaskraftwerk- sollan-ukraine-verschenkt-werden-afd-nennt-vorgang-absurd.html). Die Demontage soll Deutscher Bundestag Drucksache 21/6030 21. Wahlperiode 20.05.2026 bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein (www.ndr.de/nachrichten/ mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html). Die Anlage übernahm am Anlandepunkt Lubmin der Pipeline Nord Stream 1 die für die Druckreduzierung und Einspeisung des angelandeten Erdgases in das deutsche Fernleitungsnetz technisch unverzichtbare Vorwärmung. Ohne eine Vorwärm- Infrastruktur in dieser Größenordnung ist eine Anlandung russischen Erdgases über Pipelines in nennenswertem Umfang nicht möglich. Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage erschwert ohne Grund eine mögliche Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord Stream 2 für mehrere Jahre und erfordert eine gleichwertige Ersatzinvestitionen in Millionenhöhe. Zumindest die Inbetriebnahme des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord Stream 2 ist für die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit bezahlbarem Erdgas, für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie – insbesondere der energieintensiven Grundstoff-, Chemie-, Stahl- und Glasindustrie – und für die Stabilisierung der Strom- und Gaspreise von erheblicher Bedeutung. Die seit 2022 stark gestiegenen Energiepreise belasten Wirtschaft und Verbraucher und beeinträchtigen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland nachhaltig (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-wie-strompreise-die- deutscheindustrie-belasten/100176761.html). Durch die Inbetriebnahme entsteht auch keine erneute übermäßige Gasimportabhängigkeit von einem einzigen Lieferland, wie sie von interessierter Seite immer wieder vorgebracht wird. Im Gegenteil, die Versorgung mit Erdgas wird diversifiziert und die Resilienz gegen Unterbrechungen der derzeitigen direkten und indirekten Lieferungen aus Norwegen, den USA (über Belgien und die Niederlande) und anderen Drittstaaten wird hierdurch erhöht. Der verbliebene Strang der Pipeline Nord Stream 2 weist eine jährliche Durchleitungskapazität von maximal 27,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas auf, nachdem die maximale Kapazität der beiden Stränge bei 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas läge (https://de.statista.com/the- men/6932/nord-stream-2/#topicOverview). Der jährliche Erdgasverbrauch in Deutschland lag zuletzt zwischen 80 bis 90 Milliarden Kubikmeter Erdgas (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/41033/umfrage/deutschland-erdgasver- brauch-in-milliarden-kubikmeter/). Zur weiteren Absicherung gegen Lieferunterbrechungen sollten ohnehin LNG-Importkapazitäten in Deutschland vorgehalten und ggf. aufgebaut werden, um den Ausfall wenigstens eines Hauptlieferanten kurzfristig ohne größere Steigerungen der Gaspreise (und indirekt der Strompreise) kompensieren zu können. Die Behauptung der Bundesregierung, es habe sich kein Käufer und keine alternative Verwendung für die Anlage gefunden, trifft nicht zu. Der Präsident des Unternehmerverbands Vorpommern, Gerold Jürgens, hat sich mit Schreiben an die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, gewandt und gefordert, die Anlage nicht unentgeltlich an die Ukraine zu verschenken. Er regt zugleich an, durch Fachleute prüfen zu lassen, ob die Anlage – falls ein Verbleib am Standort Lubmin nicht umgesetzt werden sollte – am Standort Mukran auf der Insel Rügen eingesetzt werden kann. Ein solcher Inlandseinsatz erbringe einen „deutlich höheren unmittelbaren Nutzen für die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung und die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland“. Damit liegt nachweislich inländisches kritisches öffentliches Interesse vor; eine unentgeltliche Abgabe ins Ausland scheidet bereits deshalb aus (www.nordkurier.de/regional/ mecklenburgvorpommern/heisser-dampf-minister-kontert-forderung-der-afd-zum-abbau- eineskraftwerks-4561120). Eine unentgeltliche Abgabe einer betriebsbereiten Anlage von erheblichem Sach- und Wiederbeschaffungswert, die mittelbar dem Bundesvermögen zuzurechnen ist, ist mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (§ 7 BHO), der Beteiligungsverwaltung des Bundes (§ 65 BHO) und dem Budgetrecht des Deutschen Bundestages (Art. 110 GG) nicht vereinbar. Eine unentgeltliche Abgabe eines betriebsbereiten Bestandteils der deutschen kritischen Energieinfrastruktur an genau jenes Land, dass nach aktuellem Kenntnisstand mittelbar für die Sabotage des vorgelagerten Teils der deutschen Energieinfrastruktur und für die Außerbetriebnahme der KWK-Anlage in Lubmin verantwortlich ist, schafft zudem einen Anreiz für Dritte, weitere deutsche Energieinfrastrukturen zu sabotieren, um weitere nachgelagerte deutsche Energieinfrastrukturen geschenkt zu bekommen und ist daher schon aus Gründen des Selbstschutzes abzulehnen. Der ukrainische Energiesektor sieht sich seit Monaten immer wieder mit massiver Korruption, Selbstbereicherung, Veruntreuung, Bestechung, Erpressung, Diebstahl öffentlicher Gelder und Zweckentfremdung in nahezu allen Verwaltungsebenen konfrontiert. Neben dem großen staatlichen Kernkraftbetreiber Energoatom stehen außerdem die Führungsetagen von Ukrhidroenergo und beim staatlichen Energieriesen Naftogaz unter besagtem Verdacht (www.tagesschau.de/ausland/europa/selenskyj-umbau-ener- giesektor-100.html). Das Korruptionsnetz sei so unübersichtlich, dass selbst die ukrainische Staatsverwaltung um Präsident Selensky kaum Möglichkeiten der Aufklärung und Unterbindung haben. Unter diesen Umständen funktionstüchtige deutsche Energieanlagen an die Ukraine zu verschenken, bringt neben Unwirtschaftlichkeit auch politischen Zündstoff mit sich. Es „belohnt“ korruptes Handeln und konterkariert Bemühungen der Staatsmodernisierung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die unentgeltliche Übertragung des Gaskraftwerks der Industriekraftwerk Greifswald GmbH am Standort Lubmin an einen ukrainischen oder dritten Empfänger sofort und vollständig zu stoppen und jede Demontage, jeden Verkauf, jeden Abriss sowie jede sonstige rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Verfügung über die Anlage zu untersagen; eine unentgeltliche Abgabe scheidet bereits deshalb aus, weil mit dem Vorstoß des Präsidenten des Unternehmerverbands Vorpommern, Gerold Jürgens, nachweislich inländisches Verwendungsinteresse für die Anlage besteht; 2. von ihren gesellschafterrechtlichen Steuerungs-, Weisungs- und Zustimmungsmöglichkeiten gegenüber der Securing Energy for Europe Holding GmbH (SEEHG) und mittelbar gegenüber der SEFE Securing Energy for Europe GmbH unverzüglich umfassend Gebrauch zu machen und sämtliche zur Umsetzung dieses Stopps erforderlichen Weisungen zu erteilen; 3. die Anlage am bestehenden Standort Lubmin zu erhalten, technisch instand zu halten und in einen einsatzbereiten Zustand zu überführen, insbesondere a) als die für eine Inbetriebnahme des verbliebenden Strangs der Pipeline Nord Stream 2 technisch unverzichtbare Vorwärm-Infrastruktur am Anlandepunkt Lubmin, um die Option einer Wiederaufnahme der Erdgaslieferungen über die Ostsee-Pipeline im Interesse der Versorgungssicherheit durch resiliente Lieferketten, der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und bezahlbarer Energiepreise offenzuhalten, sowie b) als Reserve-, Spitzenlast- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Leistung für die deutsche Strom- und Wärmeversorgung sowie als industrielle Wärmequelle für die Region Vorpommern-Greifswald; 4. die Anlage in die Bestands- und Förderkulisse des Bundes für gesicherte Gas- und KWK-Leistung aufzunehmen und einer entsprechenden Förderung (Systemdienstleistungen) zugänglich zu machen; 5. die für Erhalt, Instandhaltung und Reaktivierung der Anlage erforderlichen Maßnahmen aus den im Rahmen der Beteiligungsverwaltung der SEFE bereitstehenden Mitteln und, soweit erforderlich, aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die hierfür notwendigen Veranschlagungen unverzüglich vorzulegen; 6. dem Deutschen Bundestag binnen vier Wochen einen schriftlichen Bericht vorzulegen über die Umsetzung dieses Beschlusses, die zur Sicherung, Instandhaltung und Reaktivierung am Standort Lubmin getroffenen Maßnahmen, den Buchwert und einen durch unabhängiges Gutachten ermittelten Marktwert der Anlage, die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse der SEFE und der IKG; 7. sicherzustellen, dass mittelbares Bundesvermögen, das von der SEFE oder ihren Beteiligungsgesellschaften, die als mittelbares Bundesvermögen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegen, nicht ohne explizite Zustimmung des Deutschen Bundestages unentgeltlich oder unterhalb des gutachterlich festgestellten Verkehrswertes an Dritte übertragen werden; hierbei sind die Beteiligungsgrundsätze des Bundes sowie § 65 BHO strikt einzuhalten. Eine unentgeltliche Abgabe ist erst dann zulässig, wenn durch ein transparentes, diskriminierungsfreies Markterkundungs- oder Bieterverfahren zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass kein inländisches Erwerbsinteresse besteht, welches den Veräußerungserlös steigern oder zumindest die vollständige Übernahme der Rückbau- und Demontagekosten durch den Erwerber sicherstellen würde. Berlin, den 19. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Das im Lubminer Industriehafen errichtete Gaskraftwerk (Kraft-Wärme-Kopplung, rund 84 MW Gesamtleistung; etwa 38 MW elektrisch und 46 MW thermisch) wurde bis 2022 für die Erwärmung des über die Pipeline Nord Stream 1 angelandeten russischen Erdgases genutzt. Mit dem Wegfall dieses Lastprofils wurde der Betrieb eingestellt. Die Anlage ist nach Mitteilung des Betreibers technisch voll funktionsfähig und kann binnen 23 Minuten wieder in Betrieb genommen werden. Die Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) wird nach öffentlich zugänglichen Angaben gemeinsam von zwei Gesellschaftern gehalten; einer davon ist die SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Die SEFE wiederum steht seit dem 14. November 2022 zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes; Träger der Anteile ist die eigens gegründete und vollständig dem Bund gehörende Securing Energy for Europe Holding GmbH (SEEHG, vgl. Pressemitteilung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14. November 2022). Der Bund verfügt damit über sämtliche gesellschafterrechtlichen Steuerungs-, Weisungs- und Zustimmungsrechte. Soweit der Beteiligung der SEFE an der IKG ein Vermögenswert gegenübersteht, handelt es sich um mittelbares Bundesvermögen. Erhalt am Standort Lubmin Die Anlage stellt am Anlandepunkt Lubmin die für die Druckreduzierung und sichere Einspeisung des angelandeten Erdgases in das deutsche Fernleitungsnetz erforderliche Prozesswärme bereit. Bei der Druckreduzierung des Hochdruckgases tritt durch den Joule-Thomson-Effekt eine erhebliche Abkühlung auf, die ohne Vorwärmung zu Hydratbildung und zu Vereisungen in Leitungen und Armaturen führen würde. Die thermische Leistung der Anlage von rund 46 MW ist auf den Massenstrom der Pipelines Nord Stream 1 und 2 dimensioniert. Ohne eine Vorwärm-Infrastruktur in dieser Größenordnung kann am Anlandepunkt Lubmin keine nennenswerte Menge Erdgases aus den Ostsee-Pipelines in das deutsche Netz eingespeist werden. Die Anlage ist damit für eine Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord Stream 2 technisch unverzichtbar. Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage würde die Inbetriebnahme für mehrere Jahre faktisch unmöglich machen. Deutschland wäre für die Dauer von Planung, Genehmigung und Errichtung gleichwertiger Vorwärm-Infrastruktur (realistisch drei bis fünf Jahre) von der Anlandeoption Lubmin abgeschnitten. Die Investitionskosten für einen gleichwertigen Ersatz lägen im dreistelligen Millionenbereich und würden die Wirtschaftlichkeit des Standorts im Status quo untergraben. Damit würde der Bund eine wesentliche, kurzfristig nicht wiederherstellbare Komponente seiner gasinfrastrukturellen Optionen unwiederbringlich aufgeben. Die Anlage stellt einen erheblichen Sach- und Wiederbeschaffungswert sowie gesicherte Gas- und KWK- Leistung dar, die für die deutsche Strom- und Wärmeversorgung – insbesondere als Reserve-, Spitzenlast- und industrielle KWK-Leistung am Standort Lubmin und in der Region Vorpommern-Greifswald – unmittelbar genutzt werden kann. Der Erhalt am Standort Lubmin ist daher die haushalts- wie energiepolitisch sinnvolle Lösung. Bedeutung für Versorgungssicherheit, Wirtschaft und Energiepreise Die Pipeline Nord Stream 1 stellte eine direkte und großvolumige Anbindung Deutschlands an westsibirische Erdgasvorkommen dar. Mit dem Ausfall dieser Lieferungen seit September 2022 sind die Erdgas- und Strompreise in Deutschland stark gestiegen und liegen seither auf einem Niveau, das die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie – insbesondere der energieintensiven Grundstoff-, Chemie-, Stahl- und Glasindustrie – nachhaltig beeinträchtigt und Arbeitsplätze gefährdet. Eine Wiederaufnahme der Lieferungen wäre ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung bezahlbarer Energiepreise, zur Stärkung der Versorgungssicherheit, zur Erhaltung volkswirtschaftlichen Vermögens und zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland. Der Erhalt der Vorwärm-Infrastruktur in Lubmin ist Voraussetzung dafür, dass diese Option überhaupt offengehalten wird. Inländisches Verwendungsinteresse – Vorstoß des Unternehmerverbands Vorpommern Entgegen der Darstellung der Sefe Securing Energy for Europe GmbH, es habe sich „kein Käufer“ gefunden und die Verschrottung sei die teurere Alternative, liegt aus Mecklenburg-Vorpommern ein konkreter und fachlich fundierter Vorstoß vor, der eine inländische Weiterverwendung der Anlage einfordert: Der Präsident des Unternehmerverbands Vorpommern, Gerold Jürgens, hat sich an die Ministerpräsidentin des Landes, Manuela Schwesig, gewandt und gefordert, die Anlage nicht unentgeltlich an die Ukraine abzugeben. Er regt zugleich an, durch Fachleute prüfen zu lassen, ob die Anlage am Standort Mukran auf der Insel Rügen eingesetzt werden könnte; ein solcher Einsatz erbringe einen „deutlich höheren unmittelbaren Nutzen für die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung und die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland“, als eine Schenkung ins Ausland (vgl. Ostsee-Zeitung vom 8. Mai 2026). Haushalts- und beteiligungsrechtliche Bewertung Die geplante unentgeltliche Abgabe ist energiepolitisch widersprüchlich und haushaltspolitisch nicht hinnehmbar: Die Bundesregierung kündigt im Rahmen ihrer Kraftwerksstrategie den geförderten Bau neuer gesicherter Gaskraftwerksleistung mit zweistelligen Milliardenbeträgen aus dem Bundeshaushalt an, während gleichzeitig eine bestehende, betriebsbereite 84-MW-KWK-Anlage ohne Wertansatz verschenkt werden soll. Damit würde der Bund eigene Anstrengungen zur Versorgungssicherheit selbst entwerten und gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO), der Beteiligungsverwaltung des Bundes (§ 65 BHO) und das Budgetrecht des Deutschen Bundestages (Art. 110 des Grundgesetzes – GG) verstoßen. Der Bund kann und muss die Übertragung sofort stoppen. Über die SEEHG und die in ihr gebündelten Gesellschafterrechte verfügt er über sämtliche notwendigen Steuerungs-, Weisungs- und Zustimmungsrechte. Die Bundesregierung ist als alleinige Gesellschafterin verpflichtet, eine erkennbar haushalts- und energiepolitisch schädliche Verfügung zu unterbinden. Lasten der Demontage am Standort Die Sicherheits- und Folgekosten der Demontage am Standort Lubmin – auf die der Bürgermeister von Seebad Lubmin und Verbandsvorsteher des ZV ETF/Industriehafen Lubmin, Axel Vogt, mit Schreiben vom 7. Mai 2026 öffentlich hingewiesen hat (u. a. erhöhte ISPS-Sicherheitsanforderungen, zusätzliche Zu- und Abgangskontrollen, deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen) – dürfen nicht auf den kommunalen Hafenbetrieb oder das Land Mecklenburg-Vorpommern abgewälzt werden; bereits aus diesem Grund ist die Demontage zu unterbinden. Bislang hat sich keines der beteiligten Unternehmen zu einer Übernahme dieser Sicherheitskosten bereit erklärt. Ergebnis Mit diesem Antrag beschließt der Deutsche Bundestag den sofortigen Stopp der unentgeltlichen Übertragung an die Ukraine, den vorrangigen Erhalt der Anlage am Standort Lubmin und ihre Integration in die deutsche Energieinfrastruktur. Vor jeder Abgabe ins Ausland ist eine ergebnisoffene fachliche Prüfung inländischer Verwendungsoptionen vorzunehmen. Eine erneute Befassung des Deutschen Bundestages mit der Frage der Übertragung ist hierdurch entbehrlich; die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Beschlusses unmittelbar zum Handeln verpflichtet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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