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Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6334)

dip / drucksache 24.06.2026 · WP 21 · 21/6694 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6334) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6694 21. Wahlperiode 24.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6334 – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Micha Fehre, Kay Gottschalk, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6026 – Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus A. Problem Zu Buchstabe a Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 soll das Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mitsamt allen darauf beruhenden Rechtsverordnungen vollständig und ersatzlos aufgehoben werden. Hierdurch soll die aus Sicht der Fraktion der AfD künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den europäischen Emissionshandel und die nationale CO2-Bepreisung entfallen. Unternehmen und private Haushalte sollen unmittelbar von den damit verbundenen Kosten entlastet werden. Hierdurch werde nach Auffassung der Fraktion der AfD die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. Zu Buchstabe b Die Antragsteller des Antrags auf Drucksache 21/6026 fordern die Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems sowie des CO2- Grenzausgleichsmechanismus. Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten habe sich zu einer erheblichen Belastung insbesondere für die deutsche Industrie entwickelt. Das System erhöhe die Energiekosten und schwäche hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nachhaltig. Zwar sei der CO2- Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) geschaffen worden, um Importe an das durch das EU-ETS künstlich verteuerte Preisniveau anzupassen, doch Systemlücken, ungeklärte Exportnachteile und wachsende Berichtspflichten erhöhten die Standortkosten weiter. Deshalb fordern die Antragsteller die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen der EU-Rats- und EU- Kommissionsverhandlungen für eine vollständige Abschaffung des Emissionshandelssystems sowie des CBAM einzusetzen. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der EU- Industrie gesichert und langfristiger Wohlstand ermöglicht werden. Die Bundesregierung soll außerdem schnellstmöglich Initiativen vorlegen, mit denen alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus aufgehoben werden, die sich auf EU- ETS und CBAM in Deutschland beziehen, insbesondere das TEHG. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/6334 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Zu Buchstabe a Annahme des Gesetzentwurfs. Zu Buchstabe b Annahme des Antrags. D. Kosten Zu den Buchstaben a und b Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/6026 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Dr. Thomas Gebhart Berichterstatter Karsten Hilse Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Karsten Hilse, Daniel Rinkert, Lisa Badum und Dr. Fabian Fahl A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6334 wurde in der 83. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Zu Buchstabe b Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6026 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 soll das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mitsamt allen darauf beruhenden Rechtsverordnungen vollständig und ersatzlos aufgehoben werden. Hierdurch soll die aus Sicht der Fraktion der AfD künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den europäischen Emissionshandel und die nationale CO2-Bepreisung entfallen. Unternehmen und private Haushalte sollen unmittelbar von den damit verbundenen Kosten entlastet werden. Hierdurch werde nach Auffassung der Fraktion der AfD die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. Zu Buchstabe b Die Antragsteller haben einen Antrag eingebacht mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, 1. sich im Rahmen der EU-Rats- und EU-Kommissionsverhandlungen unverzüglich für eine vollständige Abschaffung des EU-ETS I & II sowie des CBAM einzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie mit Bürokratieabbau und Abgabensenkung zu sichern und langfristigen Wohlstand zu ermöglichen; 2. schnellstmöglich dem Bundestag Initiativen vorzulegen, in denen alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus aufgehoben werden, die sich auf die Anwendung des EU-ETS I & II sowie des CBAM in Deutschland beziehen und diese damit sofort beenden, insbesondere das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG). III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 42. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 abzulehnen. Der Finanzausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 abzulehnen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 abzulehnen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 abzulehnen. Zu Buchstabe b Der Finanzausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6026 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6026 abzulehnen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6026 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6334 sowie den Antrag auf Drucksache 21/6026 in seiner 39. Sitzung am 24. Juni 2026 in verbundener Debatte abschließend behandelt. Die Fraktion der AfD erklärte, dass mit Antrag die Bundesregierung aufgefordert werden solle, sich für die Abschaffung des europaweiten Zertifikatehandelssystems einzusetzen. Gleichzeitig solle auch der CO2- Grenzausgleichsmechanismus abgeschafft werden, da dieser ohne das Emissionshandelssystem ebenfalls nicht erforderlich sei. Beide Maßnahmen seien nur gemeinsam sinnvoll und könnten nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Des Weiteren werde die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein Gesetz vorzulegen, das das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie das Brennstoffemissionshandelsgesetz beende bzw. außer Kraft setze. Hierzu habe die Fraktion der AfD bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage für die Bepreisung von CO2. CO2 werde als Spurengas beschrieben, das das Pflanzenwachstum positiv beeinflusse und nach Ansicht der von der Fraktion der AfD herangezogenen Wissenschaftler keine maßgebliche Rolle für Klimaschwankungen spiele. Diese würden vielmehr vor allem durch natürliche Faktoren wie die Sonnenaktivität, die Erdumlaufbahn, die Neigung der Erdachse sowie Ozeanströmungen bestimmt. Aus dieser Sicht gebe es keinen Grund, CO2 zu besteuern, zu vermeiden oder dessen Ausstoß zu verringern. Zwar würden andere Emissionen, wie bspw. Schwefeldioxid, als problematisch angesehen, zugleich verwies die Fraktion der AfD darauf, dass es hierzu Überlegungen gebe, durch gezielte Einträge in die Atmosphäre klimatische Effekte zu beeinflussen. Ziel sollte es eher sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowohl in Deutschland als auch in Europa wieder zu stärken und Marktmechanismen im globalen Maßstab zu sichern. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte die Behauptung der Fraktion der AfD, dass es keinen Zusammenhang zwischen CO2-Emissionen und der globalen Erderwärmung gebe, als unverantwortlich. Eine solche Aussage ignoriere den wissenschaftlichen Erkenntnisstand vollständig. Das Emissionshandelssystem habe sich bislang als erfolgreiches marktwirtschaftliches Instrument erwiesen, das auf effiziente Weise sicherstelle, dass CO2 dort eingespart werde, wo dies am kostengünstigsten möglich sei. Zugleich betonte die Fraktion der CDU/CSU, dass Reformbedarf im bestehenden Emissionshandelssystem bestehe. Dies sei auch auf europäischer Ebene erkannt worden, wo entsprechende Reformen derzeit diskutiert würden, und in Kürze hierzu Entscheidungen erwartet würden. Die Fraktion der CDU/CSU habe sich in diese Debatte konstruktiv eingebracht und Vorschläge unterbreitet, wie insbesondere das EU-Emissionshandelssystem (ETS 1) weiterentwickelt werden könne, um insbesondere die international wettbewerbsfähige Industrie zu schützen. Eine Abschaffung des ETS 1 sei jedoch keine Lösung. Dies werde im Übrigen auch von der Industrie nicht gefordert. Diese betone vielmehr selbst, dass eine Abschaffung des europäischen Emissionshandelssystems ein Fehler wäre. Zum Brennstoffemissionshandelsgesetz erklärte die Fraktion der CDU/CSU, dass gemäß Beschlusslage der Europäischen Union ab 2028 ein europäischer CO2-Preis eingeführt werde. Dies liege sowohl im Interesse des Klimaschutzes als auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger, da ein einheitlicher europäischer Preis für mehr Effizienz sorge als nationale Einzelregelungen. Nach aktuellem Kenntnisstand und auf Grundlage der bisherigen Beschlüsse werde der europäische CO2-Preis voraussichtlich unter dem derzeitigen deutschen Niveau liegen, was nach Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU eher zu einer Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen führen werde. Die Ablehnung des europäischen Emissionshandelssystems Teil 2 sei daher nicht nachvollziehbar. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warf der Fraktion der AfD vor, seit Beginn der Legislaturperiode die Strategie zu verfolgen, in jeder Sitzungswoche Anträge einzubringen, die auf die Abschaffung verschiedener klimapolitischer Instrumente abzielten, darunter etwa der Klima- und Transformationsfonds, der CO2-Preis oder internationale Abkommen. Eigene konstruktive Vorschläge für eine alternative Energiepolitik oder für die zukünftige wirtschaftliche und internationale Ausrichtung Deutschlands seien in diesen Anträgen nicht zu erkennen. Die Fraktion der AfD lege keine Lösungen vor, sondern beschränke sich im Wesentlichen auf Forderungen nach Abschaffung bestehender Strukturen. Dies betreffe insbesondere auch die Frage, wie eine funktionierende Energieversorgung, wirtschaftliche Stabilität und internationale Zusammenarbeit künftig gewährleistet werden solle. Allein durch den CO2-Preis würden jährlich Einnahmen in Höhe von rund 21,4 Milliarden Euro erzielt. Diese Mittel würden unter anderem für Fördermaßnahmen, etwa beim Heizungstausch oder bei Investitionen in die Bahninfrastruktur, eingesetzt. Es sei fragwürdig, wie diese Aufgaben ohne entsprechende Finanzierung künftig erfüllt werden sollten und wie eine wirtschaftliche Transformation hin zur Klimaneutralität weiterhin möglich sein könne. Eine Streichung dieser Mittel hätte erhebliche Auswirkungen insbesondere auf den ländlichen Raum und auf Infrastrukturprojekte. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies außerdem darauf, dass bereits erhebliche Investitionen von Wirtschaft und Gesellschaft in erneuerbare Energien und klimafreundliche Technologien erfolgt seien. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, wie die Fraktion der AfD zukünftige Energieversorgung gestalten wolle. Schließlich bleibe unklar, welche konkreten Alternativkonzepte die Fraktion der AfD für Wirtschaft, Energieversorgung und internationale Handelsbeziehungen vorlege, denn es würden keine eigenständigen politischen Modelle vorgebracht, sondern lediglich bestehende politische und wirtschaftliche Strukturen grundsätzlich infrage gestellt. Die Fraktion der SPD erklärte, der Antrag richte sich sowohl gegen die Wirtschaft und die Beschäftigten als auch gegen den Klimaschutz. Zur Begründung verwies sie darauf, dass Europa und Deutschland derzeit von einer ausgeprägten Hitzewelle betroffen seien. Die Fraktion der SPD führte aus, entsprechende Modellierungen zeigten, dass in den 1970er-Jahren in Europa Anfang Juni durchaus vergleichbare Temperaturen möglich gewesen seien, wie sie heute auftreten würden. Gleichzeitig habe sich jedoch die Dauer von Hitzeperioden deutlich verlängert und verschoben, sodass solche Temperaturen heute bereits im Mai auftreten könnten. Stärkere Hitzebelastungen hätten konkrete Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche, insbesondere auf die Wirtschaft. Wasserintensive Produktionsprozesse seien ebenso betroffen wie andere industrielle Abläufe, die bei Wasserknappheit eingeschränkt werden müssten. Dies habe wiederum Folgen für Arbeitsplätze, denen im politischen Diskurs besondere Bedeutung zukomme. Weiter führte die Fraktion der SPD aus, dass der Antrag aus ihrer Sicht einen „Arbeitsvernichtungsantrag“ darstelle und zentrale wirtschaftliche Entwicklungen gefährde. Deutschland verfüge insbesondere im Bereich der Klimatechnologien über eine hohe wirtschaftliche Expertise und wachstumsstarke Branchen mit zahlreichen Arbeitsplätzen, die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gefährdet würden. Ferner sei darauf hinzuweisen, dass die Emissionshandelssysteme – ETS 1 und perspektivisch ETS 2 – bereits wesentlich zur Reduktion von Emissionen beigetragen und zugleich Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt hätten. Dies sei ein wichtiger Bestandteil der bisherigen Klimapolitik. Gleichzeitig räumte die Fraktion der SPD ein, dass die Ausgestaltung der europäischen Emissionshandelssysteme weiterentwickelt werden müsse. Auf europäischer Ebene sei hierzu eine umfassende Überprüfung vorgesehen, deren Ergebnisse Mitte Juli erwartet würden. Ziel sei es, einerseits sogenannte First-Mover wie etwa Unternehmen in der Stahlindustrie zu unterstützen und andererseits Betriebe zu berücksichtigen, die aufgrund unzureichender Infrastruktur noch vor besonderen Herausforderungen stünden. Die Fraktion Die Linke verwies eingangs auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung, wonach in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden müssten. Der menschengemachte Klimawandel führe zu einer Zunahme von Extremwetterereignissen wie Trockenheit, Extremregen und Hitze. Vor diesem Hintergrund sei die Abschaffung wesentlicher Klimaschutzmaßnahmen ohne gleichwertigen Ersatz, etwa durch ordnungsrechtliche Instrumente, verfassungswidrig. Dies sei auch im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bereits rechtlich thematisiert worden, da unzureichender Klimaschutz verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen könne. Die Fraktion Die Linke kritisierte zudem, dass in einer Phase außergewöhnlich hoher Temperaturen ein Antrag eingebracht worden sei, der den Klimaschutz schwäche. Sie verwies darauf, dass in Deutschland in dieser Zeit Temperaturen von bis zu 40 Grad, lokal sogar bis zu 41 Grad, möglich seien und dass solche Extremwerte in dieser Form bislang selten aufgetreten seien. Temperaturrekorde seien in Deutschland bereits in der Vergangenheit erreicht worden, darunter Werte von 40,5 Grad sowie 41,2 Grad im Jahr 2019. Darüber hinaus wies die Fraktion Die Linke auf aktuelle klimatische Entwicklungen in Europa hin, unter anderem auf Einschränkungen in der Energieproduktion in Frankreich aufgrund zu hoher Flusstemperaturen. Solche Extremereignisse hätten sich in den letzten Jahren gehäuft. Als Ursachen dieser Entwicklungen seien unter anderem Veränderungen großräumiger Klimasysteme, eine Abschwächung des Golfstroms sowie die sich verändernde Temperaturdifferenz zwischen Äquator- und Polarregionen infolge der beschleunigten Erwärmung der Polargebiete zu nennen. Diese Entwicklungen führten zu instabileren Wetterlagen und häufiger auftretenden Hitzephasen in Mitteleuropa. Die wissenschaftlichen Grundlagen des Treibhauseffekts und die Rolle von CO2 als Treibhausgas seien eindeutig und in der Fachwissenschaft anerkannt. Zusammenfassend erklärte die Fraktion Die Linke, der Antrag sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoße gegen verfassungsrechtliche Verpflichtungen zum Klimaschutz. Sie betonte zudem, dass diese Einschätzung in Gesellschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung weitgehend geteilt werde. Abschließend äußerte die Fraktion Die Linke scharfe Kritik am Verhalten der antragstellenden Fraktion im Ausschuss und bewerte es als des Parlaments unwürdig. In ihrer Replik ergänzte die Fraktion der AfD, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus zwar möglicherweise innerhalb Europas zu mehr Ausgleich führe, jedoch nicht gegenüber Drittstaaten wirke. Exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland seien dennoch durch das ETS 1 belastet. Zudem flössen erhebliche Mittel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diese würden jedoch für Subventionen verwendet, die Unternehmen stützten, die ohne diese Förderung nicht wettbewerbsfähig seien. Weiter sei kritisch anzumerken, dass eine konsequente Klimapolitik auch den Erhalt oder die Nutzung der Kernenergie erfordert hätte, da diese eine CO2-arme Energiequelle darstelle. Abschließend erklärte die Fraktion der AfD, dass sie zwar eine Klimaerwärmung grundsätzlich anerkenne, jedoch den wissenschaftlich gesicherten Zusammenhang zwischen menschengemachtem CO2-Ausstoß und dieser Erwärmung bestreite. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6334 abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6026 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Dr. Thomas Gebhart Berichterstatter Karsten Hilse Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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