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Einsatz ausländischer Ermittler, Informationsweitergaben und Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden (sog. Sächsische Separatisten)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6368 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einsatz ausländischer Ermittler, Informationsweitergaben und Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden (sog. Sächsische Separatisten) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6368 21. Wahlperiode 10.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Torben Braga, Gereon Bollmann, Christopher Drößler, Sascha Lensing, Stefan Möller und der Fraktion der AfD Einsatz ausländischer Ermittler, Informationsweitergaben und Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden (sog. Sächsische Separatisten) Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein Verfahren gegen mehrere Angeklagte unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das Verfahren wird öffentlich intensiv begleitet. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde thematisiert, dass ein mutmaßlicher verdeckter Ermittler des amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) Kontakt zu einem Angeklagten aufgenommen, sich mit diesem in Deutschland getroffen und ein sogenanntes Häuserkampftraining unter Verwendung von Airsoft-Waffen durchgeführt haben soll. Nach Darstellung in der Hauptverhandlung sollen hierbei Gespräche aufgezeichnet worden sein, die nun Teil der Ermittlungsakten sind (www.kanzlei-mandic.de/pressemitteilung/saechsische-s eparatisten-kurt-haettasch/pressemitteilung-im-fall-haettasch-identitaet-des-ver deckten-fbi-ermittlers-weiterhin-unklar/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Auf welcher völkerrechtlichen oder einfachgesetzlichen Grundlage dürfen Polizeibeamte oder Ermittler aus den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Staatsgebiet operativ tätig werden?  2. Welche bilateralen oder multilateralen Abkommen bestehen derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, die den Einsatz oder die Mitwirkung amerikanischer Ermittlungsbeamter in Strafverfahren in Deutschland regeln?  3. Lag dem geschilderten Einsatz eines mutmaßlichen FBI-Ermittlers in Deutschland eine Genehmigung oder Abstimmung mit deutschen Behörden zugrunde? a) Wenn ja, welche Behörden waren beteiligt (z. B. Bundeskriminalamt, zuständige Staatsanwaltschaft)? b) Wenn nein, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?  4. Handelte es sich bei dem Einsatz um eine Maßnahme im Rahmen eines Joint Investigation Teams (JIT) oder einer sonstigen formellen Rechtshilfe?  5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei grenzüberschreitenden verdeckten Ermittlungsmaßnahmen das Verbot der Tatprovokation sowie die Vorgaben der deutschen Strafprozessordnung eingehalten werden?  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Medienvertreter in dem genannten Verfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt über Inhalte aus Ermittlungsakten verfügten?  7. Welche Behörden oder Stellen hatten im fraglichen Zeitraum Zugriff auf die entsprechenden Aktenteile?  8. Wurden im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen § 353d des Strafgesetzbuchs (StGB) Ermittlungsverfahren eingeleitet? a) Wenn ja, wie ist der jeweilige Stand? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung grundsätzlich, um eine unbefugte Weitergabe von Akteninhalten in Staatsschutzverfahren zu verhindern? 10. Wie viele dienstliche Besprechungen oder schriftliche Berichte im Zusammenhang mit dem Verfahren gab es zwischen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und dem Bundesministerium der Justiz, und in welchem Umfang erfolgten hierbei inhaltliche Abstimmungen? 11. Wie stellt die Bundesregierung die institutionelle Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden in politisch besonders beachteten Staatsschutzverfahren sicher? 12. Nach welchen allgemeinen Kriterien wird entschieden, ob bei der Festnahme von Beschuldigten wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung Spezialeinsatzkräfte wie die Grenzschutzgruppe 9 der Bundespolizei (GSG 9) oder reguläre Polizeikräfte eingesetzt werden? 13. Welche objektiven Gefahrenprognosen lagen den jeweiligen Einsatzentscheidungen in diesem Verfahren zugrunde? 14. Inwieweit spielt der legale Besitz von Schusswaffen bei der Entscheidung über die Art und den Zeitpunkt eines polizeilichen Zugriffs eine Rolle? 15. Welche Erwägungen sind maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Festnahme in den frühen Morgenstunden in einer Wohnung oder zu einem anderen Zeitpunkt bzw. an einem anderen Ort erfolgt? 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Zugriffen in Wohnräumen das Risiko für Beschuldigte sowie eingesetzte Beamte minimiert wird? 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Hergang der bei einem Einsatz erlittenen Schussverletzung eines Beschuldigten vor? 18. Wurde hinsichtlich des Schusswaffengebrauchs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn ja, mit welchem Stand, und wenn dieses bereits abgeschlossen sein sollte, mit welchem Ergebnis? 19. Welche behördeninternen oder staatsanwaltschaftlichen Prüfmechanismen bestehen grundsätzlich bei polizeilichem Schusswaffengebrauch? Berlin, den 2. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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