Arbeitsbelastung und Wirkungskontrolle beim Verfassungsschutz
Text
Arbeitsbelastung und Wirkungskontrolle beim Verfassungsschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5223
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Martin Hess,
Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Beatrix von Storch,
Lukas Rehm, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Iris Nieland,
Bernd Schattner, Kurt Kleinschmidt, Thomas Dietz, Ronald Gläser, Stefan Keuter,
Dr. Michael Blos, Uwe Schulz, Dr. Maximilian Krah, Udo Theodor Hemmelgarn,
Erhard Brucker, Dr. Christina Baum, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Arbeitsbelastung und Wirkungskontrolle beim Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht vor wachsenden
Herausforderungen. In den vergangenen Jahren wurden seine Aufgaben und Befugnisse
kontinuierlich erweitert. Zugleich wird in der öffentlichen Berichterstattung auf
steigende Belastungen und Kapazitätsgrenzen hingewiesen (Tagesspiegel vom
18. März 2026, „Verfassungsschutz am Limit: ‚Viel mehr darf nicht
hinzukommen‘“ von Julius Geiler; www.kn-online.de/schleswig-holstein/neues-verfassu
ngsschutzgesetz-in-sh-deutliche-kritik-am-entwurf-O7XF2FNV55DHVC4T6E
MLQ6G2FM.html?outputType=valid_amp).
Gleichzeitig bestehen seitens der Fragesteller Zweifel, in welchem Umfang die
bestehenden Maßnahmen tatsächlich zur Gefahrenabwehr beitragen und wie
deren Wirksamkeit systematisch bewertet wird. Eine belastbare
Erfolgskontrolle staatlicher Sicherheitsmaßnahmen ist nach ihrer Auffassung jedoch
Voraussetzung für eine sachgerechte Beurteilung ihrer Notwendigkeit und für jede
weitere Ausgestaltung von Befugnissen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die
steigenden Anforderungen und die vorhandenen Kapazitäten in einem angemessenen
Verhältnis stehen und inwieweit die Tätigkeit des Verfassungsschutzes auf
Grundlage nachvollziehbarer Kriterien gesteuert und bewertet wird.
Soweit einzelne Erkenntnisse als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden,
wird um Beantwortung in zusammengefasster oder abstrahierter Form gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Aufgaben sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2020
zusätzlich übertragen worden?
2. Wie hat sich seit 2020 die Anzahl der vom Bundesamt für
Verfassungsschutz bearbeiteten Beobachtungsobjekte, Verdachtsfälle und gesicherten
extremistischen Bestrebungen entwickelt (bitte nach Jahren und
Phänomenbereichen in aggregierter Form darstellen)?
3. Wie hat sich seit 2020 die personelle Ausstattung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz entwickelt (bitte nach Jahren, Stellen und tatsächlich
besetzten Stellen darstellen)?
4. In welchem Verhältnis steht nach Einschätzung der Bundesregierung die
aktuelle Personalausstattung zu den bestehenden Aufgaben des
Bundesamtes für Verfassungsschutz?
5. Welche konkreten Kennzahlen oder Maßstäbe werden zur Bewertung
dieses in Frage 4 erfragten Verhältnisses herangezogen?
6. In welchen Bereichen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit personelle, technische oder
strukturelle Engpässe?
7. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um auf steigende
Anforderungen und Fallzahlen zu reagieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. In welchem Umfang konnten geplante Maßnahmen zur
Aufgabenerfüllung beim Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2020 nicht oder nur
verzögert umgesetzt werden, und welche Gründe lagen hierfür vor?
9. Nach welchen Kriterien priorisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz
seine Aufgaben und Beobachtungsfelder?
10. Inwieweit kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass
Beobachtungsobjekte, Verdachtsfälle oder Hinweise aufgrund begrenzter
Kapazitäten beim Bundesamt für Verfassungsschutz nicht weiterverfolgt oder
zurückgestellt werden?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang solche Zurückstellungen oder Nichtverfolgungen seit 2020 beim
Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgt sind (bitte, soweit möglich, in
aggregierter Form darstellen)?
12. Wenn eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt (vgl.
Frage 11), aus welchen Gründen wird auf eine solche Erfassung
verzichtet?
13. Welche internen Verfahren bestehen ggf. zur Erfassung und Bewertung
von nicht weiterverfolgten Hinweisen oder zurückgestellten Vorgängen
beim Bundesamt für Verfassungsschutz?
14. Inwieweit werden mögliche Informationsverluste oder Risiken, die sich
aus solchen Priorisierungsentscheidungen beim Bundesamt für
Verfassungsschutz ergeben, systematisch bewertet?
15. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit
der Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
16. Welche konkreten Indikatoren werden ggf. zur Messung des Erfolgs der
Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz herangezogen?
17. In welchem Umfang wurden seit 2020 durch Maßnahmen des
Bundesamtes für Verfassungsschutz konkrete Gefahren erkannt, verhindert oder
reduziert (bitte, soweit möglich, in aggregierter Form darstellen)?
18. In welcher Form werden die eingesetzten Befugnisse des Bundesamtes für
Verfassungsschutz regelmäßig evaluiert?
19. Wann fand die letzte umfassende Evaluation der Maßnahmen und
Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz statt, und zu welchen
Ergebnissen ist diese gelangt?
20. Wenn keine regelmäßige Evaluation erfolgt (vgl. Frage 19), aus welchen
Gründen wird darauf verzichtet?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Verhältnis der Einsatz bestimmter Befugnisse zu den erzielten
Ergebnissen beim Bundesamt für Verfassungsschutz steht?
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erkenntnissen zur Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit des Bundesamtes
für Verfassungsschutz für die zukünftige Ausgestaltung seiner Aufgaben
und Befugnisse?
Berlin, den 8. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexander Gauland (Kleine Anfrage)
- asked ← Beatrix von Storch (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Christina Baum (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Edgar Naujok (Kleine Anfrage)
- asked ← Erhard Brucker (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerold Otten (Kleine Anfrage)
- asked ← Iris Nieland (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay-Uwe Ziegler (Kleine Anfrage)
- asked ← Knuth Meyer-Soltau (Kleine Anfrage)
- asked ← Kurt Kleinschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Malte Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Maximilian Krah (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Blos (Kleine Anfrage)
- asked ← Ronald Gläser (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Keuter (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Dietz (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Fetsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Matthias Peterka (Kleine Anfrage)
- asked ← Udo Theodor Hemmelgarn (Kleine Anfrage)
- asked ← Uwe Schulz (Kleine Anfrage)
- authored ← Alexander Gauland
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Tobias Matthias Peterka
- part_of_vorgang → Arbeitsbelastung und Wirkungskontrolle beim Verfassungsschutz (Kleine Anfrage)