Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764
[Bundesrat Drucksache 477/25 (Beschluss)
(Grunddrucksachen 477/25 und
478/25)
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den
Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die
Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695
COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25
Drucksache: 477/25 und zu 477/25
in Verbindung mit
b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des
spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont
Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln
für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im
Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses
(EU) 2021/764
COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25
Drucksache: 478/25 und zu 478/25
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein eigenständiges
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ab 2028, bekannt als Horizont
Europa (im Folgenden: das Rahmenprogramm) als zentrale Voraussetzung für
technologische Souveränität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit,
gesellschaftliche Resilienz und demokratische Stabilität. Er würdigt den hohen
Stellenwert von Forschung und Innovation im Vorschlag für den nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen und betont, dass eine internationale Spitzenstellung – von
der Grundlagenforschung bis zu zentralen Schlüsseltechnologien – ein
gesamteuropäisches Ziel sein muss. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich, dass
der Exzellenzanspruch im Kern des Vorschlags steht und betont, dass das
Exzellenzprinzip die Basis für ein erfolgreiches Rahmenprogramm und das
Erreichen der gesetzten Ziele ist. Gerade in Zeiten globaler Krisen zeigt sich
besonders deutlich, dass die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation
eine unverzichtbare Investition in die Zukunft ist.
2. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Budget des
nächsten Rahmenprogramms zu erhöhen. Angesichts der ambitionierten Ziele und
des internationalen Wettbewerbs ist dieser Aufwuchs zwingend erforderlich,
um dem bisherigen Finanzierungsdefizit (vergleiche BR-Drucksache 211/24) zu
begegnen und das Ziel von drei Prozent Forschungs- und
Entwicklungsausgaben am BIP bis 2030 zu erreichen. Es ist entscheidend, dass dieser Vorschlag
im weiteren Gesetzgebungsverfahren Bestand hat, da dieses Budget bereits
hinter den im Draghi-Report, seitens der Heitor-Gruppe und
Wissenschaftsorganisationen formulierten sowie den vom Bundesrat geforderten Bedarfen
zurückbleibt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und die Kommission auf, das
vorgeschlagene Budget mindestens als finanzielle Untergrenze zu verteidigen.
3. Der Bundesrat betont gleichzeitig, dass eine klare Zweckbindung
(„ringfencing“) der Mittel des Rahmenprogramms Voraussetzung für die effektive
Umsetzung und die Attraktivität der EU-Forschungs- und Innovationsförderung ist
und Planungssicherheit für Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen und Unternehmen gewährleistet. Effektive Forschungs- und
Innovationsförderung benötigt Stabilität, Verlässlichkeit und Schutz vor kurzfristigen
Umwidmungen während der laufenden Programmperiode. Eine zu
weitreichende Budgetflexibilität („Deckungsfähigkeit“) zwischen den Programmlinien birgt
die Gefahr, dass diese Mittel – gerade in Krisenzeiten – zweckentfremdet
werden.
4. Der Bundesrat betont und begrüßt die Eigenständigkeit des Rahmenprogramms,
deren Bewahrung ein zentrales Anliegen der Länder ist. Die strukturelle
Verflechtung mit dem European Competitiveness Fund (ECF) – insbesondere in
Säule II – sieht er als Herausforderung. Er spricht sich daher für
Steuermechanismen, Prozesse und Strukturen aus, die die ausschließlich
wissenschaftsgeleitete Förderausrichtung bewahren. Der Bundesrat kritisiert, dass der Vorschlag
der Europäischen Kommission zur Governance-Struktur für eine effektive
Abstimmung zwischen ECF und dem nächsten Rahmenprogramm sehr vage ist.
Mit Blick auf die angestrebten Synergien fordert der Bundesrat eine
angemessene forschungsseitige Beteiligung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten an
der Ausgestaltung des ECF.
5. Der Bundesrat fordert, dass die etablierten Governance-Strukturen im
Rahmenprogramm durch die fortgesetzte Einbindung der Mitgliedstaaten über die
Programmausschüsse erhalten werden. Expertinnen und Experten aus den
Mitgliedstaaten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sollen auch in
nachgeordneten Gremien (u. a. Programmausschüssen) aktiv eingebunden
werden, um eine evidenzbasierte und zukunftsorientierte Programmsteuerung
gewährleisten zu können.
6. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die geplante finanzielle Stärkung des
Europäischen Forschungsrates (ERC), der einen zentralen Beitrag zur
internationalen Sichtbarkeit und Attraktivität Europas als Forschungsstandort leistet. Ein
starker, unabhängig agierender ERC sendet ein klares Signal an exzellente
Forschende weltweit: Europa steht für wissenschaftliche Freiheit und
demokratische Prinzipien und bietet damit attraktive Rahmenbedingungen für
erkenntnisgeleitete Forschung. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission
vorgeschlagenen Änderungen beim ERC, insbesondere die Verkürzung der Amtszeit der
Präsidentschaft auf zwei Jahre (mit einmaliger Verlängerung), ab: Diese
Funktion benötigt ausreichend Zeit, um Sichtbarkeit zu erlangen, das Vertrauen der
Mitgliedstaaten in die Präsidentschaft aufzubauen, die unterschiedlichen
nationalen Wissenschaftssysteme angemessen zu berücksichtigen und
wissenschaftliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Kurze Amtszeiten gefährden
Kontinuität und Führungsstärke des ERC und damit seine internationale Spitzenstellung.
7. „Moonshot“-Projekte bieten grundsätzlich gute Chancen, die EU in
Zukunftsfeldern international führend zu positionieren. Der Bundesrat unterstreicht den
Mehrwert einer nachhaltigen, abgestimmten Forschungs- und
Innovationsförderung in Schlüsseltechnologien. Er betont die Notwendigkeit,
Grundlagenforschung, Anwendungsforschung und Innovation – auch mit Blick auf die
Erfahrungen mit den Missionen – frühzeitig einzubeziehen. Die Themenauswahl und
das Verhältnis zu anderen Programmteilen sind noch offen. Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Expertinnen und Experten
aus den Mitgliedstaaten sollen aktiv an der Ausgestaltung mitwirken, um
wissenschaftliche Exzellenz und Innovationskraft sicherzustellen. Da die
Finanzierung programmübergreifend erfolgen soll, fordert der Bundesrat Transparenz
bei Auswahl, Ausgestaltung, Budget, Zuständigkeiten, Steuerung und Zielen.
Andere Förderposten dürfen dabei nicht unangemessen belastet werden.
8. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die vorgeschlagene Förderung von
Forschung zu globalen gesellschaftlichen Herausforderungen wie u. a. Migration,
Resilienz, Demokratie und Desinformation. Er betont, dass insbesondere die
Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften unverzichtbare Beiträge leisten: Sie
ermöglichen ein vertieftes Verständnis gesellschaftlicher Dynamiken und
demokratischer Prozesse und schaffen damit die Grundlage für informierte und
evidenzbasierte Entscheidungen, gerade auch in gegenwärtigen und zukünftigen
Krisen. Eine starke europäische Forschungs- und Innovationslandschaft muss
daher auch diese Disziplinen gezielt stärken – sowohl im Hinblick auf die
gesellschaftliche Akzeptanz von disruptiven Innovationen als auch auf die
Gestaltung einer offenen, widerstandsfähigen und zukunftsfähigen Gesellschaft.
9. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag einer weiteren Neustrukturierung der
Europäischen Partnerschaften zur Kenntnis und verweist auf den Beitrag
regionaler Förderpartner in den bisherigen kofinanzierten Partnerschaften.
10. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den vorgeschlagenen erheblichen
Mittelzuwachs für den Europäischen Innovationsrat, da die gezielte Förderung von
Innovationen, insbesondere im Bereich der Schlüsseltechnologien, von großer
Bedeutung ist. Dabei sollte die Mittelverteilung jedoch ausgewogen erfolgen
und den gesamten Innovationspfad abdecken, ohne bewährte, exzellenzbasierte
Förderstrukturen zu schwächen.
11. Die Sichtbarkeit und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (EFR) in
Säule IV wird grundsätzlich positiv bewertet. Der Bundesrat unterstreicht die
Notwendigkeit einer strategischen Weiterentwicklung des EFR, um Forschung
und Wissenschaft innerhalb Europas und damit den Wissenschafts- und
Wirtschaftsstandort Europa zu stärken. Spitzenforschung und Innovation sind
maßgeblich auf eine moderne, nachhaltige und hochleistungsfähige Forschungs-
und Technologieinfrastruktur von Weltrang mit klaren wissenschaftlichen
Zugangskriterien angewiesen. Die Verdopplung der Mittel für „Widening“-
Maßnahmen wird grundsätzlich begrüßt, um die Exzellenz in ganz Europa zu
stärken.
12. Der Bundesrat betont erneut die zentrale Rolle der Hochschulen als treibende
Kräfte regionaler Innovationsökosysteme in Europa und würdigt ihre
herausragende Bedeutung für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und andere
gesellschaftliche Bereiche. In den Hochschulen wird Forschung, Lehre und
wissenschaftliche Weiterbildung auf höchstem Niveau betrieben; gemeinsam mit den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen bilden sie den Nukleus für
wissenschaftliche Durchbrüche, Innovationen und Erfindungen sowie deren Transfer in die
Gesellschaft. Damit übernehmen sie eine Schlüsselrolle für die Entstehung und
Entwicklung von Start-Ups und den Aufbau leistungsfähiger
Gründungsökosysteme. Vor diesem Hintergrund sollten neben der gezielten Förderung
exzellenter Einzelvorhaben insbesondere die Vernetzung und Internationalisierung von
Hochschulen, die Europäischen Hochschulallianzen und die außeruniversitären
Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundforschungsprojekten auch im
nächsten europäischen Rahmenprogramm einen hohen Stellenwert einnehmen.
13. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Vereinfachung von Verfahren, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
und zur Erleichterung der Antragsstellung. Vereinfachte, rechtssichere und
transparente Regelungen sind für die Attraktivität des Programms ebenso
entscheidend wie planbare und administrativ schlanke Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren. Es ist sicherzustellen, dass Ausschreibungen
unterschiedliche Technologiereifegrade abdecken und auch für kleinere, thematisch
fokussierte Konsortien geeignet sind, um die Beteiligung vielfältiger Akteursgruppen
zu fördern und niedrigschwellige Zugänge zu ermöglichen. Der Bundesrat
unterstützt das Ziel, die Zeitspanne zwischen Antragstellung und
Mittelbewilligung zu verkürzen und betont, dass dies unter Wahrung der hohen Qualität des
Auswahlverfahrens erfolgen muss.
14. Der vorgelegte Vorschlag der Kommission für ein neues Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation greift zentrale Anliegen aus den Mitgliedstaaten und
der Forschungscommunity auf und bietet eine ambitionierte Grundlage für das
weitere Rechtsetzungsverfahren. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung
auf, diesen Prozess weiterhin eng zu begleiten und aktiv mitzugestalten.
15. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und
das Europäische Parlament.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogram (Beschlussdrucksache)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forsch (Beschlussdrucksache)