Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 477/25 (Beschluss) (2)*)
(Grunddrucksachen 477/25 und
478/25)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den
Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung
und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) 2021/695
COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25
Drucksache: 477/25 und zu 477/25
in Verbindung mit
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des
spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont
Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation,
für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die
Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des
Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764
COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25
Drucksache: 478/25 und zu 478/25
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat nimmt das am 26. Juni 2026 angenommene
Verhandlungsmandat des Rates zum Verordnungsvorschlag für das Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation für die Jahre 2028 – 2034 („Horizont Europa“) zur
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 21.11.2025, BR-Drucksache 477/25 (Beschluss)
Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) - 2 -
Kenntnis, weist zugleich jedoch darauf hin, dass zentrale Fragen, insbesondere
zur Abgrenzung von „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit (ECF), nach wie vor offen sind. Mit Blick auf die
kommenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament weist der
Bundesrat, in Ergänzung zu seiner früheren Stellungnahme in BR-Drucksache
477/25 (Beschluss), auf die aus Sicht der Länder besonders wichtigen Punkte
für das weitere Verfahren hin.
2. Der Bundesrat betont grundsätzlich die fundamentale Bedeutung der
Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit als Voraussetzung exzellenter und
international sichtbarer Forschung und Grundlage einer offenen und demokratischen
Gesellschaft Europas. Angesichts weltweit zunehmender Einschränkungen
akademischer Freiheit fordert er, die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit in
Europa zu stärken. Der Bundesrat betont zudem nachdrücklich die herausragende
strategische Bedeutung von Forschung und Innovation für die
Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Europas.
3. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass die Zielsetzung einer internationalen
Spitzenstellung nur mittels einer ambitionierten finanziellen Ausstattung von
„Horizont Europa“ zu erreichen ist. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass in den
aktuellen Verhandlungen Kürzungen des von der Kommission vorgeschlagenen
Budgets diskutiert werden. Angesichts der bereits im laufenden Programm
bestehenden erheblichen Finanzierungslücke bei exzellenten, jedoch allein aus
finanziellen Gründen nicht geförderten Vorhaben [Europäische Kommission,
Annual Report on Research and Technological Development Activities of the
European Union and Monitoring of Horizon Europe in 2025, COM(2026) 255
final. Der Bericht weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 bei 52,8 Milliarden
Euro bewilligter Fördermittel eine hohe Überzeichnung des Programms aus; rund
70 Prozent der als exzellent bewerteten und förderfähigen Anträge konnten
aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht unterstützt werden. Die daraus
abgeleitete Finanzierungslücke beläuft sich auf 118,5 Milliarden Euro.] bekräftigt er
seine Forderung, dass das von der Kommission vorgeschlagene Budget die
finanzielle Untergrenze der Verhandlungen darstellen muss. Er unterstreicht
damit erneut seine Position, dass nur auf dieser Grundlage die Ziele des
Programms erreicht werden können.
- 3 - Drucksache 477/25 (Beschluss) (2)
4. Der Bundesrat hebt die große Bedeutung von „Horizont Europa“ für die
Zukunft Europas durch starke wissenschaftliche und wirtschaftliche Impulse
(vergleiche BR-Drucksache 211/24 (Beschluss)) sowie große und unverzichtbare
Potenziale für Innovation hervor. Er fordert die Bundesregierung auf, den
finanziellen Vorschlag der Kommission bei den Verhandlungen über den
nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2028 – 2034) zu verteidigen.
5. Der Bundesrat betont die Bedeutung des Exzellenzprinzips als Grundlage für
die Vergabe von Mitteln der europäischen Förderung von Forschung und
Innovation. Der Bundesrat spricht sich für ein dynamisches und effizientes
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation aus, dessen Umsetzung sich an
den Anforderungen exzellenter Forschung ausrichten muss.
6. Der Bundesrat fordert, die Förderung von Forschung und Innovation durch
zielgerichtete, verhältnismäßige und praxistaugliche Maßnahmen der
Forschungssicherheit zu flankieren, die dem Schutz von Wissenschaftsfreiheit, der
Souveränität des europäischen Wissenschafts- und Innovationssystems sowie
internationaler Forschungskooperationen dienen.
7. Der Bundesrat weist auf den unverzichtbaren Mehrwert der Zusammenarbeit
mit assoziierten Staaten hin. Er fordert transparente und zügige
Assoziierungsverfahren mit Drittstaaten, die sowohl Aspekte der Forschungssicherheit
angemessen berücksichtigen als auch etablierten Partnerschaften und gemeinsamen
Interessen gerecht werden.
8. Der Bundesrat befürwortet, die strategische Ausrichtung des Programms zu
stärken. Er betont in diesem Zusammenhang zugleich, dass es klarer und
transparenter Governance-Strukturen bedarf, um eine effektive Abstimmung
zwischen „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Er fordert zudem eine substanzielle forschungsseitige
Beteiligung an der Programmgestaltung des Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere den Policy Windows, die der Bedeutung von
Grundlagenforschung gerecht wird und die von den Forschenden ausgehende
Innovationskraft befördert.
9. Der Bundesrat sieht vor dem Hintergrund der Erfolge des Europäischen
Forschungsrates (ERC) und des Europäischen Innovationsrates (EIC) Potenzial für
Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) - 4 -
eine stärkere Rolle von beratenden Expertinnen und Experten aus den
jeweiligen Forschungsgebieten bei der Umsetzung von „Horizont Europa“. Zudem
befürwortet er eine Ausweitung des Portfolio-Ansatzes in der Verbundforschung,
um geförderte Forschungsprojekte stärker miteinander zu vernetzen, Synergien
zu nutzen und sie strategisch besser aufeinander abzustimmen. Er unterstreicht
zugleich, dass die Ausgestaltung des Programms auch weiterhin eine
gemeinsame Aufgabe der Kommission und der Mitgliedstaaten – im Falle
Deutschlands unter Beteiligung der Länder – bleiben muss. Den Programmausschüssen
kommt eine entscheidende Bedeutung zu, weshalb die effektive Beteiligung der
Länder daran auch in Zukunft sichergestellt sein muss.
10. Der Bundesrat unterstützt die Fokussierung auf Schlüsseltechnologien als
wesentlichen Beitrag zur Stärkung der technologischen Souveränität und Resilienz
der EU. Zugleich betont er, dass Schwerpunktsetzungen so ausgestaltet sein
müssen, dass technologische Entwicklungen frühzeitig aufgegriffen und
Innovationschancen genutzt werden können. Er betont in diesem Kontext, dass
Ideen und Innovationen aus themenoffener Forschung und flexiblem
Mitteleinsatz erwachsen, und fordert die Kommission auf, im Rahmen von „Horizont
Europa“ die Balance zwischen Fokussierung der Mittel und Offenheit für Neues
zu wahren und zu schützen.
11. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass die Stärkung der Resilienz Europas
nicht nur eine technologische, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe darstellt. In diesem Zusammenhang betont er den Beitrag der Geistes-,
Sozial- und Rechtswissenschaften für das Verständnis gesellschaftlicher
Dynamiken, zur Stärkung demokratischer Resilienz und für eine verantwortungsvolle
Anwendung von Wissen und Innovationen. Dies gilt insbesondere für das
Verständnis der Auswirkungen disruptiver Innovationen und Schlüsseltechnologien
sowie für die Förderung ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz. Der Bundesrat
spricht sich nachdrücklich dafür aus, den Beitrag dieser Disziplinen in
„Horizont Europa“ zu stärken, insbesondere auch mit spezifischen
Förderausschreibungen in allen Säulen des Rahmenprogramms.
- 5 - Drucksache 477/25 (Beschluss) (2)
12. Der Bundesrat fordert mehr Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung von
Forschungsprojekten und befürwortet es, Ausschreibungen offen zu gestalten. Er
spricht sich ausdrücklich für die Förderung kleinerer Konsortien aus, um die
Koordinierung von Projekten sowie den Zugang für kleinere Wissenschafts-
und Forschungseinrichtungen zu erleichtern.
13. Der Bundesrat fordert erneut, die zentrale Rolle der Hochschulen als treibende
Kräfte regionaler Wissenschafts- und Innovationsökosysteme in Europa und als
Nukleus für wissenschaftliche Durchbrüche, Innovationen und Erfindungen
sowie deren Transfer in die Gesellschaft weiter zu stärken.
14. Der Bundesrat fordert, die Europäischen Partnerschaften so auszugestalten, dass
sich Regionen auch weiterhin an diesen beteiligen und an deren Umsetzung
effektiv mitwirken können. Damit sich neben Unternehmen und
Forschungseinrichtungen auch Hochschulen erfolgreich an den Ausschreibungen der
Partnerschaften beteiligen können, sollten diese offen sein für Projekte in Forschung
und Innovation und alle Technology Readiness Levels (TRL) abdecken. Der
Bundesrat spricht sich dafür aus, die strategische Auswahl der Partnerschaften
und deren inhaltliche Abgrenzung zu optimieren sowie administrative Prozesse
in den Partnerschaften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Der Bundesrat
geht davon aus, dass die Kosten für die Administration der Partnerschaften
einschließlich der Ausschreibungen auch weiterhin von der EU getragen werden.
15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für die Gestaltung der
nationalen Beratungsstrukturen zu „Horizont Europa“ (2028 – 2034) angemessene
Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auf die neue Programmstruktur
anzupassen, die sich durch die Schnittstelle zwischen „Horizont Europa“ und dem
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit ergibt.
16. Das Ineinandergreifen von „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit bietet großes zusätzliches Potenzial für den Transfer und
erfordert neben der darauf ausgerichteten Beratung auch unterstützende
Maßnahmen auf europäischer sowie nationaler Ebene. Deshalb ist aus Sicht des
Bundesrates die entsprechend zu stärkende Förderung von Transferaktivitäten
und deren Ausbau unverzichtbar.
Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) - 6 -
17. Der Bundesrat bittet die Kommission, mittels weiterer Maßnahmen wie einer
Bereichsausnahme für Forschung und Forschungskooperationen im
Europäischem Mehrwertsteuersystem sicherzustellen, dass die im Rahmen von
„Horizont Europa“ vorgesehenen Investitionen in Forschung und Innovation und
Forschungskooperationen möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden
können.
18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass
durch rechtssichere Definitionen in der vorgeschlagenen Verordnung
überwiegend öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen ungeachtet ihrer
Rechtsform bei der Beteiligung an „Horizont Europa“-Projekten mit der maximalen
Förderquote gefördert werden.
Begründung:
Der vorliegende Verordnungsvorschlag sieht vor, dass – entgegen der aktuellen
Förderperiode – die Förderquote für Vorhaben ab 2028 an die Rechtsform der
Antragstellenden geknüpft wird. Während die aktuelle Verordnung eine
„nonprofit“-Definition enthält, soll diese durch eine Neudefinition ersetzt werden.
Artikel 27 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 14 des Vorschlags
könnte für Forschungseinrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform bedeuten,
dass diese künftig nur noch zu 70 Prozent gefördert werden.
Dadurch würden sich erhebliche finanzielle Nachteile für überwiegend
öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen ergeben, insbesondere mit der
Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Deutschland
würde dies vor allem eine Reihe von Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft
und der Leibniz-Gemeinschaft betreffen. Um erhebliche Benachteiligungen zu
vermeiden, sind rechtssichere Definitionen im Interesse der deutschen
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vorzusehen.
19. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an das Europäische
Parlament und die Kommission.
Relationen
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