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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 477/25(B)(2) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 477/25 (Beschluss) (2)*) (Grunddrucksachen 477/25 und 478/25) 25.09.26 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25 Drucksache: 477/25 und zu 477/25 in Verbindung mit Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764 COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25 Drucksache: 478/25 und zu 478/25 Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat nimmt das am 26. Juni 2026 angenommene Verhandlungsmandat des Rates zum Verordnungsvorschlag für das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für die Jahre 2028 – 2034 („Horizont Europa“) zur *) Erster Beschluss des Bundesrates vom 21.11.2025, BR-Drucksache 477/25 (Beschluss) Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) - 2 - Kenntnis, weist zugleich jedoch darauf hin, dass zentrale Fragen, insbesondere zur Abgrenzung von „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), nach wie vor offen sind. Mit Blick auf die kommenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament weist der Bundesrat, in Ergänzung zu seiner früheren Stellungnahme in BR-Drucksache 477/25 (Beschluss), auf die aus Sicht der Länder besonders wichtigen Punkte für das weitere Verfahren hin. 2. Der Bundesrat betont grundsätzlich die fundamentale Bedeutung der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit als Voraussetzung exzellenter und international sichtbarer Forschung und Grundlage einer offenen und demokratischen Gesellschaft Europas. Angesichts weltweit zunehmender Einschränkungen akademischer Freiheit fordert er, die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit in Europa zu stärken. Der Bundesrat betont zudem nachdrücklich die herausragende strategische Bedeutung von Forschung und Innovation für die Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Europas. 3. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass die Zielsetzung einer internationalen Spitzenstellung nur mittels einer ambitionierten finanziellen Ausstattung von „Horizont Europa“ zu erreichen ist. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass in den aktuellen Verhandlungen Kürzungen des von der Kommission vorgeschlagenen Budgets diskutiert werden. Angesichts der bereits im laufenden Programm bestehenden erheblichen Finanzierungslücke bei exzellenten, jedoch allein aus finanziellen Gründen nicht geförderten Vorhaben [Europäische Kommission, Annual Report on Research and Technological Development Activities of the European Union and Monitoring of Horizon Europe in 2025, COM(2026) 255 final. Der Bericht weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 bei 52,8 Milliarden Euro bewilligter Fördermittel eine hohe Überzeichnung des Programms aus; rund 70 Prozent der als exzellent bewerteten und förderfähigen Anträge konnten aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht unterstützt werden. Die daraus abgeleitete Finanzierungslücke beläuft sich auf 118,5 Milliarden Euro.] bekräftigt er seine Forderung, dass das von der Kommission vorgeschlagene Budget die finanzielle Untergrenze der Verhandlungen darstellen muss. Er unterstreicht damit erneut seine Position, dass nur auf dieser Grundlage die Ziele des Programms erreicht werden können. - 3 - Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) 4. Der Bundesrat hebt die große Bedeutung von „Horizont Europa“ für die Zukunft Europas durch starke wissenschaftliche und wirtschaftliche Impulse (vergleiche BR-Drucksache 211/24 (Beschluss)) sowie große und unverzichtbare Potenziale für Innovation hervor. Er fordert die Bundesregierung auf, den finanziellen Vorschlag der Kommission bei den Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2028 – 2034) zu verteidigen. 5. Der Bundesrat betont die Bedeutung des Exzellenzprinzips als Grundlage für die Vergabe von Mitteln der europäischen Förderung von Forschung und Innovation. Der Bundesrat spricht sich für ein dynamisches und effizientes Rahmenprogramm für Forschung und Innovation aus, dessen Umsetzung sich an den Anforderungen exzellenter Forschung ausrichten muss. 6. Der Bundesrat fordert, die Förderung von Forschung und Innovation durch zielgerichtete, verhältnismäßige und praxistaugliche Maßnahmen der Forschungssicherheit zu flankieren, die dem Schutz von Wissenschaftsfreiheit, der Souveränität des europäischen Wissenschafts- und Innovationssystems sowie internationaler Forschungskooperationen dienen. 7. Der Bundesrat weist auf den unverzichtbaren Mehrwert der Zusammenarbeit mit assoziierten Staaten hin. Er fordert transparente und zügige Assoziierungsverfahren mit Drittstaaten, die sowohl Aspekte der Forschungssicherheit angemessen berücksichtigen als auch etablierten Partnerschaften und gemeinsamen Interessen gerecht werden. 8. Der Bundesrat befürwortet, die strategische Ausrichtung des Programms zu stärken. Er betont in diesem Zusammenhang zugleich, dass es klarer und transparenter Governance-Strukturen bedarf, um eine effektive Abstimmung zwischen „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Er fordert zudem eine substanzielle forschungsseitige Beteiligung an der Programmgestaltung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere den Policy Windows, die der Bedeutung von Grundlagenforschung gerecht wird und die von den Forschenden ausgehende Innovationskraft befördert. 9. Der Bundesrat sieht vor dem Hintergrund der Erfolge des Europäischen Forschungsrates (ERC) und des Europäischen Innovationsrates (EIC) Potenzial für Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) - 4 - eine stärkere Rolle von beratenden Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Forschungsgebieten bei der Umsetzung von „Horizont Europa“. Zudem befürwortet er eine Ausweitung des Portfolio-Ansatzes in der Verbundforschung, um geförderte Forschungsprojekte stärker miteinander zu vernetzen, Synergien zu nutzen und sie strategisch besser aufeinander abzustimmen. Er unterstreicht zugleich, dass die Ausgestaltung des Programms auch weiterhin eine gemeinsame Aufgabe der Kommission und der Mitgliedstaaten – im Falle Deutschlands unter Beteiligung der Länder – bleiben muss. Den Programmausschüssen kommt eine entscheidende Bedeutung zu, weshalb die effektive Beteiligung der Länder daran auch in Zukunft sichergestellt sein muss. 10. Der Bundesrat unterstützt die Fokussierung auf Schlüsseltechnologien als wesentlichen Beitrag zur Stärkung der technologischen Souveränität und Resilienz der EU. Zugleich betont er, dass Schwerpunktsetzungen so ausgestaltet sein müssen, dass technologische Entwicklungen frühzeitig aufgegriffen und Innovationschancen genutzt werden können. Er betont in diesem Kontext, dass Ideen und Innovationen aus themenoffener Forschung und flexiblem Mitteleinsatz erwachsen, und fordert die Kommission auf, im Rahmen von „Horizont Europa“ die Balance zwischen Fokussierung der Mittel und Offenheit für Neues zu wahren und zu schützen. 11. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass die Stärkung der Resilienz Europas nicht nur eine technologische, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. In diesem Zusammenhang betont er den Beitrag der Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften für das Verständnis gesellschaftlicher Dynamiken, zur Stärkung demokratischer Resilienz und für eine verantwortungsvolle Anwendung von Wissen und Innovationen. Dies gilt insbesondere für das Verständnis der Auswirkungen disruptiver Innovationen und Schlüsseltechnologien sowie für die Förderung ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz. Der Bundesrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, den Beitrag dieser Disziplinen in „Horizont Europa“ zu stärken, insbesondere auch mit spezifischen Förderausschreibungen in allen Säulen des Rahmenprogramms. - 5 - Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) 12. Der Bundesrat fordert mehr Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung von Forschungsprojekten und befürwortet es, Ausschreibungen offen zu gestalten. Er spricht sich ausdrücklich für die Förderung kleinerer Konsortien aus, um die Koordinierung von Projekten sowie den Zugang für kleinere Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen zu erleichtern. 13. Der Bundesrat fordert erneut, die zentrale Rolle der Hochschulen als treibende Kräfte regionaler Wissenschafts- und Innovationsökosysteme in Europa und als Nukleus für wissenschaftliche Durchbrüche, Innovationen und Erfindungen sowie deren Transfer in die Gesellschaft weiter zu stärken. 14. Der Bundesrat fordert, die Europäischen Partnerschaften so auszugestalten, dass sich Regionen auch weiterhin an diesen beteiligen und an deren Umsetzung effektiv mitwirken können. Damit sich neben Unternehmen und Forschungseinrichtungen auch Hochschulen erfolgreich an den Ausschreibungen der Partnerschaften beteiligen können, sollten diese offen sein für Projekte in Forschung und Innovation und alle Technology Readiness Levels (TRL) abdecken. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die strategische Auswahl der Partnerschaften und deren inhaltliche Abgrenzung zu optimieren sowie administrative Prozesse in den Partnerschaften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Kosten für die Administration der Partnerschaften einschließlich der Ausschreibungen auch weiterhin von der EU getragen werden. 15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für die Gestaltung der nationalen Beratungsstrukturen zu „Horizont Europa“ (2028 – 2034) angemessene Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auf die neue Programmstruktur anzupassen, die sich durch die Schnittstelle zwischen „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit ergibt. 16. Das Ineinandergreifen von „Horizont Europa“ und dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit bietet großes zusätzliches Potenzial für den Transfer und erfordert neben der darauf ausgerichteten Beratung auch unterstützende Maßnahmen auf europäischer sowie nationaler Ebene. Deshalb ist aus Sicht des Bundesrates die entsprechend zu stärkende Förderung von Transferaktivitäten und deren Ausbau unverzichtbar. Drucksache 477/25 (Beschluss) (2) - 6 - 17. Der Bundesrat bittet die Kommission, mittels weiterer Maßnahmen wie einer Bereichsausnahme für Forschung und Forschungskooperationen im Europäischem Mehrwertsteuersystem sicherzustellen, dass die im Rahmen von „Horizont Europa“ vorgesehenen Investitionen in Forschung und Innovation und Forschungskooperationen möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden können. 18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass durch rechtssichere Definitionen in der vorgeschlagenen Verordnung überwiegend öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen ungeachtet ihrer Rechtsform bei der Beteiligung an „Horizont Europa“-Projekten mit der maximalen Förderquote gefördert werden. Begründung: Der vorliegende Verordnungsvorschlag sieht vor, dass – entgegen der aktuellen Förderperiode – die Förderquote für Vorhaben ab 2028 an die Rechtsform der Antragstellenden geknüpft wird. Während die aktuelle Verordnung eine „nonprofit“-Definition enthält, soll diese durch eine Neudefinition ersetzt werden. Artikel 27 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 14 des Vorschlags könnte für Forschungseinrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform bedeuten, dass diese künftig nur noch zu 70 Prozent gefördert werden. Dadurch würden sich erhebliche finanzielle Nachteile für überwiegend öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen ergeben, insbesondere mit der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Deutschland würde dies vor allem eine Reihe von Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und der Leibniz-Gemeinschaft betreffen. Um erhebliche Benachteiligungen zu vermeiden, sind rechtssichere Definitionen im Interesse der deutschen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vorzusehen. 19. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an das Europäische Parlament und die Kommission.

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