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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764

dip / drucksache 10.11.2025 · WP 21 · 477/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764 [Bundesrat Drucksache 477/1/25 (Grunddrucksachen 477/25 und 478/25) 10.11.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - K - Wi zu Punkt … der 1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025 a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25 Drucksache: 477/25 und zu 477/25 in Verbindung mit b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764 COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25 Drucksache: 478/25 und zu 478/25 ... A Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu den Vorlagen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein eigenständiges Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ab 2028, bekannt als Horizont Europa (im Folgenden: das Rahmenprogramm) als zentrale Voraussetzung für technologische Souveränität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, gesellschaftliche Resilienz und demokratische Stabilität. Er würdigt den hohen Stellenwert von Forschung und Innovation im Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen und betont, dass eine internationale Spitzenstellung – von der Grundlagenforschung bis zu zentralen Schlüsseltechnologien – ein gesamteuropäisches Ziel sein muss. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich, dass der Exzellenzanspruch im Kern des Vorschlags steht und betont, dass das Exzellenzprinzip die Basis für ein erfolgreiches Rahmenprogramm und das Erreichen der gesetzten Ziele ist. Gerade in Zeiten globaler Krisen zeigt sich besonders deutlich, dass die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation eine unverzichtbare Investition in die Zukunft ist. 2. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Budget des nächsten Rahmenprogramms zu erhöhen. Angesichts der ambitionierten Ziele und des internationalen Wettbewerbs ist dieser Aufwuchs zwingend erforderlich, um dem bisherigen Finanzierungsdefizit (vergleiche BR-Drucksache 211/24) zu begegnen und das Ziel von drei Prozent Forschungs- und Entwicklungsausgaben am BIP bis 2030 zu erreichen. Es ist entscheidend, dass dieser Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren Bestand hat, da dieses Budget bereits hinter den im Draghi-Report, seitens der Heitor-Gruppe und Wissenschaftsorganisationen formulierten sowie den vom Bundesrat geforderten Bedarfen zurückbleibt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und die Kommission auf, das vorgeschlagene Budget mindestens als finanzielle Untergrenze zu verteidigen. ... 3. Der Bundesrat betont gleichzeitig, dass eine klare Zweckbindung („ringfencing“) der Mittel des Rahmenprogramms Voraussetzung für die effektive Umsetzung und die Attraktivität der EU-Forschungs- und Innovationsförderung ist und Planungssicherheit für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen gewährleistet. Effektive Forschungs- und Innovationsförderung benötigt Stabilität, Verlässlichkeit und Schutz vor kurzfristigen Umwidmungen während der laufenden Programmperiode. Eine zu weitreichende Budgetflexibilität („Deckungsfähigkeit“) zwischen den Programmlinien birgt die Gefahr, dass diese Mittel – gerade in Krisenzeiten – zweckentfremdet werden. 4. Der Bundesrat betont und begrüßt die Eigenständigkeit des Rahmenprogramms, deren Bewahrung ein zentrales Anliegen der Länder ist. Die strukturelle Verflechtung mit dem European Competitiveness Fund (ECF) – insbesondere in Säule II – sieht er als Herausforderung. Er spricht sich daher für Steuermechanismen, Prozesse und Strukturen aus, die die ausschließlich wissenschaftsgeleitete Förderausrichtung bewahren. Der Bundesrat kritisiert, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Governance-Struktur für eine effektive Abstimmung zwischen ECF und dem nächsten Rahmenprogramm sehr vage ist. Mit Blick auf die angestrebten Synergien fordert der Bundesrat eine angemessene forschungsseitige Beteiligung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten an der Ausgestaltung des ECF. 5. Der Bundesrat fordert, dass die etablierten Governance-Strukturen im Rahmenprogramm durch die fortgesetzte Einbindung der Mitgliedstaaten über die Programmausschüsse erhalten werden. Expertinnen und Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sollen auch in nachgeordneten Gremien (u. a. Programmausschüssen) aktiv eingebunden werden, um eine evidenzbasierte und zukunftsorientierte Programmsteuerung gewährleisten zu können. 6. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die geplante finanzielle Stärkung des Europäischen Forschungsrates (ERC), der einen zentralen Beitrag zur internationalen Sichtbarkeit und Attraktivität Europas als Forschungsstandort leistet. Ein starker, unabhängig agierender ERC sendet ein klares Signal an exzellente Forschende weltweit: Europa steht für wissenschaftliche Freiheit und demokrati- ... sche Prinzipien und bietet damit attraktive Rahmenbedingungen für erkenntnisgeleitete Forschung. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen beim ERC, insbesondere die Verkürzung der Amtszeit der Präsidentschaft auf zwei Jahre (mit einmaliger Verlängerung), ab: Diese Funktion benötigt ausreichend Zeit, um Sichtbarkeit zu erlangen, das Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Präsidentschaft aufzubauen, die unterschiedlichen nationalen Wissenschaftssysteme angemessen zu berücksichtigen und wissenschaftliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Kurze Amtszeiten gefährden Kontinuität und Führungsstärke des ERC und damit seine internationale Spitzenstellung. 7. „Moonshot“-Projekte bieten grundsätzlich gute Chancen, die EU in Zukunftsfeldern international führend zu positionieren. Der Bundesrat unterstreicht den Mehrwert einer nachhaltigen, abgestimmten Forschungs- und Innovationsförderung in Schlüsseltechnologien. Er betont die Notwendigkeit, Grundlagenforschung, Anwendungsforschung und Innovation – auch mit Blick auf die Erfahrungen mit den Missionen – frühzeitig einzubeziehen. Die Themenauswahl und das Verhältnis zu anderen Programmteilen sind noch offen. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Expertinnen und Experten aus den Mitgliedstaaten sollen aktiv an der Ausgestaltung mitwirken, um wissenschaftliche Exzellenz und Innovationskraft sicherzustellen. Da die Finanzierung programmübergreifend erfolgen soll, fordert der Bundesrat Transparenz bei Auswahl, Ausgestaltung, Budget, Zuständigkeiten, Steuerung und Zielen. Andere Förderposten dürfen dabei nicht unangemessen belastet werden. 8. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die vorgeschlagene Förderung von Forschung zu globalen gesellschaftlichen Herausforderungen wie u. a. Migration, Resilienz, Demokratie und Desinformation. Er betont, dass insbesondere die Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften unverzichtbare Beiträge leisten: Sie ermöglichen ein vertieftes Verständnis gesellschaftlicher Dynamiken und demokratischer Prozesse und schaffen damit die Grundlage für informierte und evidenzbasierte Entscheidungen, gerade auch in gegenwärtigen und zukünftigen Krisen. Eine starke europäische Forschungs- und Innovationslandschaft muss daher auch diese Disziplinen gezielt stärken – sowohl im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz von disruptiven Innovationen als auch auf die Gestaltung einer offenen, widerstandsfähigen und zukunftsfähigen Gesellschaft. ... 9. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag einer weiteren Neustrukturierung der Europäischen Partnerschaften zur Kenntnis und verweist auf den Beitrag regionaler Förderpartner in den bisherigen kofinanzierten Partnerschaften. 10. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den vorgeschlagenen erheblichen Mittelzuwachs für den Europäischen Innovationsrat, da die gezielte Förderung von Innovationen, insbesondere im Bereich der Schlüsseltechnologien, von großer Bedeutung ist. Dabei sollte die Mittelverteilung jedoch ausgewogen erfolgen und den gesamten Innovationspfad abdecken, ohne bewährte, exzellenzbasierte Förderstrukturen zu schwächen. 11. Die Sichtbarkeit und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (EFR) in Säule IV wird grundsätzlich positiv bewertet. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit einer strategischen Weiterentwicklung des EFR, um Forschung und Wissenschaft innerhalb Europas und damit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Europa zu stärken. Spitzenforschung und Innovation sind maßgeblich auf eine moderne, nachhaltige und hochleistungsfähige Forschungs- und Technologieinfrastruktur von Weltrang mit klaren wissenschaftlichen Zugangskriterien angewiesen. Die Verdopplung der Mittel für „Widening“- Maßnahmen wird grundsätzlich begrüßt, um die Exzellenz in ganz Europa zu stärken. 12. Der Bundesrat betont erneut die zentrale Rolle der Hochschulen als treibende Kräfte regionaler Innovationsökosysteme in Europa und würdigt ihre herausragende Bedeutung für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und andere gesellschaftliche Bereiche. In den Hochschulen wird Forschung, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung auf höchstem Niveau betrieben; gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen bilden sie den Nukleus für wissenschaftliche Durchbrüche, Innovationen und Erfindungen sowie deren Transfer in die Gesellschaft. Damit übernehmen sie eine Schlüsselrolle für die Entstehung und Entwicklung von Start-Ups und den Aufbau leistungsfähiger Gründungsökosysteme. Vor diesem Hintergrund sollten neben der gezielten Förderung exzellenter Einzelvorhaben insbesondere die Vernetzung und Internationalisierung von Hochschulen, die Europäischen Hochschulallianzen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundforschungsprojekten auch im nächsten europäischen Rahmenprogramm einen hohen Stellenwert einnehmen. 13. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung von Verfahren, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Erleichterung der Antragsstellung. Vereinfachte, rechtssichere und transparente Regelungen sind für die Attraktivität des Programms ebenso entscheidend wie planbare und administrativ schlanke Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Es ist sicherzustellen, dass Ausschreibungen unterschiedliche Technologiereifegrade abdecken und auch für kleinere, thematisch fokussierte Konsortien geeignet sind, um die Beteiligung vielfältiger Akteursgruppen zu fördern und niedrigschwellige Zugänge zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Zeitspanne zwischen Antragstellung und Mittelbewilligung zu verkürzen und betont, dass dies unter Wahrung der hohen Qualität des Auswahlverfahrens erfolgen muss. 14. Der vorgelegte Vorschlag der Kommission für ein neues Rahmenprogramm für Forschung und Innovation greift zentrale Anliegen aus den Mitgliedstaaten und der Forschungscommunity auf und bietet eine ambitionierte Grundlage für das weitere Rechtsetzungsverfahren. Der Bundesrat fordert den Bund auf, diesen Prozess weiterhin eng zu begleiten und aktiv mitzugestalten. 15. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und das Europäische Parlament. B 16. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von den Vorlagen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.]

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