Keine Leistungskürzungen in der Pflege (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2216)
Text
Keine Leistungskürzungen in der Pflege (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2216)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6409
21. Wahlperiode 11.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2216 –
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
A. Problem
Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass im aktuellen Koalitionsvertrag
erstmals Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung vorgesehen seien,
die eine weitere Verschlechterung der Leistungen für Menschen mit Pflegebedarf
bedeuten würden.
B. Lösung
Die Antragsteller fordern, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung
auf den Weg zu bringen.
Ablehnung des Antrages mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2216 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Claudia Weiss
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Claudia Weiss
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 33. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Antrag auf Drucksache 21/2216 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass im aktuellen Koalitionsvertrag das erste Mal seit Bestehen der
Pflegeversicherung Leistungskürzungen für Menschen mit Pflegebedarf vorgesehen seien, die für die Versorgung
pflegebedürftiger Menschen weitere Verschlechterungen der Leistungen bedeuteten und mit Sozialkürzungen
gleichzusetzen seien. In keiner anderen Sozialversicherung seien Leistungen bereits jetzt so unzureichend wie in
der Pflegeversicherung. Insbesondere stationär Pflegebedürftige oder Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner
zahlten mittlerweile für jeden Euro der Pflegeversicherung einen Euro aus eigener Tasche dazu. Auf dem heutigen
Leistungsniveau sei Pflege bereits jetzt oft eine Armutsfalle, die pflegebedürftige Menschen in die Sozialhilfe
rutschen ließe. Auch sei die Pflegeversicherung keine „Erbenschutzversicherung“.
Die Antragsteller fordern aus diesem Grunde, dass keine Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung
durch (Teil-) Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte zur
Zuordnung zu den einzelnen Pflegegraden angestrebt würden.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 18. Sitzung am 12. November 2025 die Beratungen zu dem Antrag
auf Drucksache 21/2216 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung fand in der 21. Sitzung am 3. Dezember 2025 statt. Als Sachverständige und
sachverständige Organisationen waren eingeladen: Dr. Carola Reimann (AOK-Bundesverband), Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), GKV-Spitzenverband, Sozialverband VdK Deutschland, Verband der
Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), Lisa Thelen (wir pflegen e.V.) und Prof. Dr. Stefan Greß
(Hochschule Fulda). Auf das Protokoll der Anhörung und die auf den Ausschussdrucksachen 21(14)45(1-5) verteilten
Stellungnahmen wird verwiesen.
Der Ausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2026 die Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag auf Drucksache 21/2216 abzulehnen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, man lehne den Antrag ab, da dieser die seit Jahren stark steigenden
Ausgaben der Pflegeversicherung und ein drohendes Milliardendefizit in den kommenden Jahren ignoriere.
Stattdessen gebe es sogar die Forderung nach einer Ausweitung der sozialen Pflegeversicherung zu einer
Pflegevollversicherung, während die Frage nach der Finanzierung dieses Konzepts völlig offenbleibe, die erheblichen
Belastungen für die soziale Pflegeversicherung ignoriert und der demografische Wandel und die steigende Zahl
Pflegebedürftiger ausgeblendet würden. Die Forderungen des Antrags würden zu massiven Beitragssteigerungen für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen und damit auch den Mittelstand und der Wirtschaft schaden. Wenn man
sich aber viele soziale Leistungen leisten wolle, brauche man vor allem eine wachsende Wirtschaft.
Die Fraktion der AfD führte aus, der Antrag der Linksfraktion greife das Problem der finanziellen Überlastung
vieler Pflegebedürftiger und deren Angehörigen auf und fordere, dass es keine Leistungskürzung geben dürfe.
Langfristig werde eine Pflegevollversicherung angestrebt. Der Antrag gehe jedoch kaum auf die strukturellen
Herausforderungen des Pflegesystems ein und biete keine Finanzierungs- und Effizienzkonzepte an. Eine
Pflegevollversicherung würde erhebliche Mehrkosten verursachen und höhere Beiträge oder Steuerbelastungen nach
sich ziehen. Der bessere Weg seien nachhaltige Reformen mit einer soliden Finanzierung, weniger Bürokratie,
besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sowie der gezielten Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihren
Familien. Der Antrag biete keine ausgewogene Reformperspektive, sondern setze einseitig auf den Ausbau
staatlicher Leistungen und sei daher abzulehnen.
Die Fraktion der SPD sagte, der Antrag benenne eine berechtigte Sorge, denn Pflegebedürftigkeit dürfe nicht zu
finanzieller Überforderung führen. Der Antrag blende jedoch die dramatische finanzielle Realität der
Pflegeversicherung aus. Deren Leistungsfähigkeit könne derzeit nur durch milliardenschwere Bundesdarlehen abgesichert
werden. Es müsse daher die pflegerische Versorgung gesichert und die Pflegeversicherung langfristig tragfähig
aufgestellt werden. Die Fraktion Die Linke lehne jedoch jede Diskussion über die Ausgestaltung von Leistungen
oder Begutachtungskriterien ab und verschließe sich damit der Frage, wie die vorhandenen Mittel künftig
möglichst effektiv eingesetzt werden könnten. Es sei eine ausgewogene Reform nötig, die die Interessen von
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ebenso berücksichtige wie die langfristige Finanzierbarkeit des Systems. Man
lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die soziale Pflegeversicherung weiterhin unter
erheblichem Druck stehe. Daher brauche man Antworten, die kurzfristige Deckungslücken nicht einfach auf Kosten
der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen schlössen. Der Antrag der Fraktion Die Linke richte sich gegen
solche Leistungskürzungen oder höhere Zugangsschwellen. Diese Befürchtungen seien nicht aus der Luft
gegriffen, denn im Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung fänden sich Vorschläge,
die genau in diese Richtung gingen und Pflegebedürftige sowie Angehörige zusätzlich belasten würden. Man teile
diese Kritik ausdrücklich. Aber dennoch greife der Antrag der Linken zu kurz, da er die Antwort, wie die
Pflegeversicherung langfristig strukturell und finanziell stabilisiert werden solle, schuldig bleibe. Die zentralen
Zielkonflikte zwischen Entlastung der Pflegebedürftigen, fairer Finanzierung und Beitragsbelastung werde nur teilweise
adressiert. Man erkenne an, dass der Antrag wichtige Punkte treffe und durch den Referentenentwurf an Aktualität
und Brisanz gewinne, halte ihn aber in seiner Gesamtausrichtung für nicht ausreichend. Daher werde man sich
enthalten.
Die Fraktion Die Linke stellte fest, das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sei vor allem ein radikales Spargesetz.
Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte sollten Einschnitte hinnehmen, die Lohndumping und Altersarmut
befeuerten. Bund und Länder machten sich hingegen einen schlanken Fuß, wenn es etwa um die Sanierung des
Bundeshaushalts, beim Zuschuss oder den Zahlungsrückständen aus der Corona-Zeit gehe. Die Legitimität der
Pflegeversicherung werde so massiv untergraben. Daher sei der Antrag relevanter denn je. Er bestehe aus einer
einzigen Forderung an die Bundesregierung, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung umzusetzen.
Denn schon jetzt decke die Pflegeversicherung das Pflegerisiko kaum ab, weshalb immer mehr Menschen in die
Pflegearmut rutschten. Das Parlament könne hier ein starkes Zeichen gegen den Kahlschlag in der
Pflegeversicherung setzen. Daher bitte man um Zustimmung.
Berlin, den 10. Juni 2026
Claudia Weiss
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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