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Keine Leistungskürzungen in der Pflege (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2216)

dip / drucksache 11.06.2026 · WP 21 · 21/6409 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Keine Leistungskürzungen in der Pflege (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2216) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6409 21. Wahlperiode 11.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2216 – Keine Leistungskürzungen in der Pflege A. Problem Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass im aktuellen Koalitionsvertrag erstmals Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung vorgesehen seien, die eine weitere Verschlechterung der Leistungen für Menschen mit Pflegebedarf bedeuten würden. B. Lösung Die Antragsteller fordern, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Ablehnung des Antrages mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2216 abzulehnen. Berlin, den 10. Juni 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Claudia Weiss Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Claudia Weiss I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 33. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Antrag auf Drucksache 21/2216 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass im aktuellen Koalitionsvertrag das erste Mal seit Bestehen der Pflegeversicherung Leistungskürzungen für Menschen mit Pflegebedarf vorgesehen seien, die für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen weitere Verschlechterungen der Leistungen bedeuteten und mit Sozialkürzungen gleichzusetzen seien. In keiner anderen Sozialversicherung seien Leistungen bereits jetzt so unzureichend wie in der Pflegeversicherung. Insbesondere stationär Pflegebedürftige oder Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner zahlten mittlerweile für jeden Euro der Pflegeversicherung einen Euro aus eigener Tasche dazu. Auf dem heutigen Leistungsniveau sei Pflege bereits jetzt oft eine Armutsfalle, die pflegebedürftige Menschen in die Sozialhilfe rutschen ließe. Auch sei die Pflegeversicherung keine „Erbenschutzversicherung“. Die Antragsteller fordern aus diesem Grunde, dass keine Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung durch (Teil-) Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte zur Zuordnung zu den einzelnen Pflegegraden angestrebt würden. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 18. Sitzung am 12. November 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/2216 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 21. Sitzung am 3. Dezember 2025 statt. Als Sachverständige und sachverständige Organisationen waren eingeladen: Dr. Carola Reimann (AOK-Bundesverband), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), GKV-Spitzenverband, Sozialverband VdK Deutschland, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), Lisa Thelen (wir pflegen e.V.) und Prof. Dr. Stefan Greß (Hochschule Fulda). Auf das Protokoll der Anhörung und die auf den Ausschussdrucksachen 21(14)45(1-5) verteilten Stellungnahmen wird verwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2026 die Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 21/2216 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, man lehne den Antrag ab, da dieser die seit Jahren stark steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung und ein drohendes Milliardendefizit in den kommenden Jahren ignoriere. Stattdessen gebe es sogar die Forderung nach einer Ausweitung der sozialen Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung, während die Frage nach der Finanzierung dieses Konzepts völlig offenbleibe, die erheblichen Belastungen für die soziale Pflegeversicherung ignoriert und der demografische Wandel und die steigende Zahl Pflegebedürftiger ausgeblendet würden. Die Forderungen des Antrags würden zu massiven Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen und damit auch den Mittelstand und der Wirtschaft schaden. Wenn man sich aber viele soziale Leistungen leisten wolle, brauche man vor allem eine wachsende Wirtschaft. Die Fraktion der AfD führte aus, der Antrag der Linksfraktion greife das Problem der finanziellen Überlastung vieler Pflegebedürftiger und deren Angehörigen auf und fordere, dass es keine Leistungskürzung geben dürfe. Langfristig werde eine Pflegevollversicherung angestrebt. Der Antrag gehe jedoch kaum auf die strukturellen Herausforderungen des Pflegesystems ein und biete keine Finanzierungs- und Effizienzkonzepte an. Eine Pflegevollversicherung würde erhebliche Mehrkosten verursachen und höhere Beiträge oder Steuerbelastungen nach sich ziehen. Der bessere Weg seien nachhaltige Reformen mit einer soliden Finanzierung, weniger Bürokratie, besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sowie der gezielten Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihren Familien. Der Antrag biete keine ausgewogene Reformperspektive, sondern setze einseitig auf den Ausbau staatlicher Leistungen und sei daher abzulehnen. Die Fraktion der SPD sagte, der Antrag benenne eine berechtigte Sorge, denn Pflegebedürftigkeit dürfe nicht zu finanzieller Überforderung führen. Der Antrag blende jedoch die dramatische finanzielle Realität der Pflegeversicherung aus. Deren Leistungsfähigkeit könne derzeit nur durch milliardenschwere Bundesdarlehen abgesichert werden. Es müsse daher die pflegerische Versorgung gesichert und die Pflegeversicherung langfristig tragfähig aufgestellt werden. Die Fraktion Die Linke lehne jedoch jede Diskussion über die Ausgestaltung von Leistungen oder Begutachtungskriterien ab und verschließe sich damit der Frage, wie die vorhandenen Mittel künftig möglichst effektiv eingesetzt werden könnten. Es sei eine ausgewogene Reform nötig, die die Interessen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ebenso berücksichtige wie die langfristige Finanzierbarkeit des Systems. Man lehne den Antrag daher ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die soziale Pflegeversicherung weiterhin unter erheblichem Druck stehe. Daher brauche man Antworten, die kurzfristige Deckungslücken nicht einfach auf Kosten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen schlössen. Der Antrag der Fraktion Die Linke richte sich gegen solche Leistungskürzungen oder höhere Zugangsschwellen. Diese Befürchtungen seien nicht aus der Luft gegriffen, denn im Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung fänden sich Vorschläge, die genau in diese Richtung gingen und Pflegebedürftige sowie Angehörige zusätzlich belasten würden. Man teile diese Kritik ausdrücklich. Aber dennoch greife der Antrag der Linken zu kurz, da er die Antwort, wie die Pflegeversicherung langfristig strukturell und finanziell stabilisiert werden solle, schuldig bleibe. Die zentralen Zielkonflikte zwischen Entlastung der Pflegebedürftigen, fairer Finanzierung und Beitragsbelastung werde nur teilweise adressiert. Man erkenne an, dass der Antrag wichtige Punkte treffe und durch den Referentenentwurf an Aktualität und Brisanz gewinne, halte ihn aber in seiner Gesamtausrichtung für nicht ausreichend. Daher werde man sich enthalten. Die Fraktion Die Linke stellte fest, das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sei vor allem ein radikales Spargesetz. Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte sollten Einschnitte hinnehmen, die Lohndumping und Altersarmut befeuerten. Bund und Länder machten sich hingegen einen schlanken Fuß, wenn es etwa um die Sanierung des Bundeshaushalts, beim Zuschuss oder den Zahlungsrückständen aus der Corona-Zeit gehe. Die Legitimität der Pflegeversicherung werde so massiv untergraben. Daher sei der Antrag relevanter denn je. Er bestehe aus einer einzigen Forderung an die Bundesregierung, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung umzusetzen. Denn schon jetzt decke die Pflegeversicherung das Pflegerisiko kaum ab, weshalb immer mehr Menschen in die Pflegearmut rutschten. Das Parlament könne hier ein starkes Zeichen gegen den Kahlschlag in der Pflegeversicherung setzen. Daher bitte man um Zustimmung. Berlin, den 10. Juni 2026 Claudia Weiss Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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