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Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/344)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2625 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/344) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2625 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/344 – Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern – Jetzt gerechte Finanzierung einführen A. Problem Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) steckten nach Auffassung der Antragssteller in der Krise. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der Zusatzbeiträge gegeben. Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt sei, gehe die Koalition das Problem nicht an, sondern verschleppe es durch den Einsatz von Kommissionen zusätzlich. B. Lösung Die Antragsteller fordern eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung von GKV und SPV, um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden, unter anderem durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie höhere Zuschüsse des Bundes. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/344 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Dr. Christos Pantazis Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Dr. Christos Pantazis I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/344 in seiner 10. Sitzung am 5. Juni 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) steckten in der Krise, so die Antragsteller. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der Zusatzbeiträge gegeben. Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt sei, gehe die Koalition das Problem nicht an, sondern vertage es. So wolle die Koalition eine Kommission einsetzen, die bis 2027 Reformen vorschlagen solle. Auch die Pflegeversicherung sei so defizitär, dass eine Pflegekasse bereits gestützt werden musste. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenze auf 15 000 Euro anzuheben und perspektivisch abzuschaffen. Die Versicherungspflichtgrenze solle entsprechend angepasst oder aufgehoben werden. Die Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für Bürgergeldbezieher sollen auf neuer Grundlage berechnet werden, um die jetzige Unterdeckung auszugleichen. Ferner soll der Bundeszuschuss an die GKV entsprechend den veränderten Ausgaben dynamisiert werden. Bei drohenden Beitragssatzerhöhungen in GKV oder SPV müsse dies durch eine Anhebung des Bundeszuschusses verhindert werden. Perspektivisch sollten bei allen Versicherten alle Einkommensarten beitragspflichtig werden. Auf längere Frist sollten die Privatversicherten vollständig in GKV und SPV integriert, die private Krankenversicherung (PKV) damit als Vollversicherung abgeschafft und eine Pflegebürgervollversicherung eingeführt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/344 zu empfehlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/344 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/344 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 7. Sitzung am 24. September 2025 statt. Als sachverständige Organisation war eingeladen: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV). Als Einzelsachverständige waren eingeladen: Ilias Essaida (VdK-Bundesverband), Antje Kapinsky (Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)), Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Universität Witten/Herdecke), Dr. Richard Ochmann (IGES Institut GmbH), Prof. Dr. Simon Reif (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen), Prof. Dr. Thomas Schlegel (Kanzlei für Gesundheitsrecht). Auf das Protokoll der Anhörung und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksachen 21(14)20(1-3)). Der Ausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 5. November 2025 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 21/344 abzulehnen. Petitionen Zu dem Antrag auf Drucksache 21/344 lagen mehrere Petitionen vor, die in die Beratungen einbezogen wurden. Der Petitionsausschuss wurde entsprechend informiert. Fraktionsmeinungen Der Antrag auf Drucksache 21/344 wurde im Kontext des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/1511, 21/1935 beraten. Hinsichtlich der Fraktionsmeinungen wird daher auf die entsprechende Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2641) verwiesen. Berlin, den 5. November 2025 Dr. Christos Pantazis Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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