Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/344)
Text
Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/344)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2625
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/344 –
Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege
verhindern – Jetzt gerechte Finanzierung einführen
A. Problem
Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen
Pflegeversicherung (SPV) steckten nach Auffassung der Antragssteller in der
Krise. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der
Zusatzbeiträge gegeben. Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt
sei, gehe die Koalition das Problem nicht an, sondern verschleppe es durch den
Einsatz von Kommissionen zusätzlich.
B. Lösung
Die Antragsteller fordern eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung
von GKV und SPV, um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu
verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip
reformiert werden, unter anderem durch die Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze sowie höhere Zuschüsse des Bundes.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/344 abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Dr. Christos Pantazis
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Dr. Christos Pantazis
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/344 in seiner 10. Sitzung am 5. Juni 2025 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er
ihn zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) steckten
in der Krise, so die Antragsteller. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der
Zusatzbeiträge gegeben. Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt sei, gehe die Koalition das Problem
nicht an, sondern vertage es. So wolle die Koalition eine Kommission einsetzen, die bis 2027 Reformen
vorschlagen solle. Auch die Pflegeversicherung sei so defizitär, dass eine Pflegekasse bereits gestützt werden musste.
Die Antragsteller fordern unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenze auf 15 000 Euro anzuheben und
perspektivisch abzuschaffen. Die Versicherungspflichtgrenze solle entsprechend angepasst oder aufgehoben werden. Die
Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für Bürgergeldbezieher sollen auf neuer Grundlage berechnet
werden, um die jetzige Unterdeckung auszugleichen. Ferner soll der Bundeszuschuss an die GKV entsprechend den
veränderten Ausgaben dynamisiert werden. Bei drohenden Beitragssatzerhöhungen in GKV oder SPV müsse dies
durch eine Anhebung des Bundeszuschusses verhindert werden.
Perspektivisch sollten bei allen Versicherten alle Einkommensarten beitragspflichtig werden. Auf längere Frist
sollten die Privatversicherten vollständig in GKV und SPV integriert, die private Krankenversicherung (PKV)
damit als Vollversicherung abgeschafft und eine Pflegebürgervollversicherung eingeführt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/344 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/344 zu
empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/344 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung fand in der 7. Sitzung am 24. September 2025 statt. Als sachverständige Organisation
war eingeladen: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV). Als Einzelsachverständige waren
eingeladen: Ilias Essaida (VdK-Bundesverband), Antje Kapinsky (Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)), Prof. Dr.
Christian Karagiannidis (Universität Witten/Herdecke), Dr. Richard Ochmann (IGES Institut GmbH), Prof. Dr.
Simon Reif (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität
Bremen), Prof. Dr. Thomas Schlegel (Kanzlei für Gesundheitsrecht). Auf das Protokoll der Anhörung und die als
Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksachen 21(14)20(1-3)).
Der Ausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 5. November 2025 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag auf Drucksache 21/344 abzulehnen.
Petitionen
Zu dem Antrag auf Drucksache 21/344 lagen mehrere Petitionen vor, die in die Beratungen einbezogen wurden.
Der Petitionsausschuss wurde entsprechend informiert.
Fraktionsmeinungen
Der Antrag auf Drucksache 21/344 wurde im Kontext des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/1511, 21/1935
beraten. Hinsichtlich der Fraktionsmeinungen wird daher auf die entsprechende Beschlussempfehlung
(Drucksache 21/2641) verwiesen.
Berlin, den 5. November 2025
Dr. Christos Pantazis
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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