Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses
Text
Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses
Antrag
der Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, Kurt Kleinschmidt,
Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Andreas Paul, Jörg Zirwes, Dr. Daniel
Zerbin, Gerold Otten, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Christian Zaum,
Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Udo Theodor
Hemmelgarn, Karsten Hilse, Steffen Janich, Maximilian Kneller, Dr. Maximilian
Krah, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß,
Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen
eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der deutschen Wiedervereinigung entstand die dauerhafte Aufgabe, militärische
Lebensläufe aus Ost und West auf eine gemeinsame wissenschaftlich tragfähige
Grundlage zu stellen. Dies betrifft insbesondere die historische, politische und
rechtliche Einordnung militärischer Dienstbiographien in der Deutschen Demokratischen
Republik und in der Bundesrepublik Deutschland. Für ehemalige Soldaten der
Bundeswehr existiert seit dem Jahr 2018 eine verbindliche Definition des Begriffs Veteran.
Diese Definition wurde durch einen Tagesbefehl der Bundesministerin der
Verteidigung vom 26. November 2018 festgelegt (www.bmvg.de/de/aktuelles/
tagesbefehlzum-veteranenbegriff-29316).
Der Veteranenbegriff erfüllt in vielen Staaten eine wichtige gesellschaftliche und
politische Funktion, da er eine öffentliche Anerkennung militärischer Lebensleistungen
ermöglicht und zugleich eine institutionelle Einordnung ehemaliger Soldaten in die
Erinnerungskultur und die Veteranenpolitik eines Staates schafft.
Mit der Einführung eines Veteranenbegriffs für die Bundeswehr entstand erstmals ein
staatlicher Referenzrahmen zur gesellschaftlichen Einordnung militärischer
Dienstbiographien in Deutschland. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie
militärische Dienstbiographien aus der Zeit vor der deutschen Wiedervereinigung in diesen
gesamtdeutschen Kontext eingeordnet werden können, denn eine vergleichbare
Festlegung gibt es für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee bis heute nicht.
Die Nationale Volksarmee war seit 1956 die zentrale militärische Einrichtung der
Deutschen Demokratischen Republik und erfüllte eine bedeutende Funktion innerhalb
des politischen und gesellschaftlichen Systems dieses Staates. Die Bundeszentrale für
politische Bildung beschreibt die Nationale Volksarmee als wichtigstes bewaffnetes
Organ der Deutschen Demokratischen Republik und ordnet sie in das Herrschaftssys-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6357
21. Wahlperiode 09.06.2026
tem der Sozialistischen Einheitspartei ein (www.bpb.de/themen/militaer/deutsche-
verteidigungspolitik/223787/die-nationale-volksarmee-der-ddr/). Mit Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 1962 wurde die Nationale Volksarmee (NVA) zugleich
zu einer Massenarmee, deren Personalstruktur zu einem erheblichen Teil aus
Wehrpflichtigen bestand.
Nach den dort ausgewerteten historischen Daten leisteten im Verlauf der Geschichte
der Nationalen Volksarmee mehr als 2,5 Millionen Männer ihren Dienst als
Wehrpflichtige oder in militärischen Laufbahnen. Moderne Bewaffnung, hohe Kampf- und
Einsatzbereitschaft sowie militärisches Leistungsvermögen zeichneten die NVA auf
dem Höhepunkt ihrer Entwicklung aus. Die Nationale Volksarmee war aber zugleich
ein politisch gesteuertes Organ und eine Institution, in der ein erheblicher Teil einer
männlichen Generation aufgrund gesetzlicher Pflicht seinen Wehrdienst verrichtete
(www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00007446).
Die wissenschaftliche und parlamentarische Aufarbeitung der Geschichte der
Deutschen Demokratischen Republik zeigt zugleich, dass bestimmte Funktionsbereiche der
Nationalen Volksarmee und insbesondere die bis 31.12.1973 zur NVA gehörenden
Grenztruppen bis in politische Kontrollmechanismen der Sozialistischen
Einheitspartei eingebunden waren. Politoffiziere in der NVA, zumeist als Stellvertreter des
jeweiligen Kommandeurs eingesetzt, absolvierten eine gesonderte militärisch-politische
Ausbildung und waren direkt der Politische Hauptverwaltung (PHV) im Ministerium
für Nationale Verteidigung der DDR unterstellt (Bundestagsdrucksache 12/7820).
Noch vor der deutschen Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee
aufgelöst, Offiziere und Soldaten in den Ruhestand verabschiedet, während ein
begrenzter Teil von Personal und Material in die Bundeswehr übernommen wurde. Die
Bundeswehr übernahm dabei Soldaten, Offiziere bis hin zu kompletten Verbänden der
Nationalen Volksarmee nach individueller Prüfung in den Dienst der Streitkräfte der
Bundesrepublik Deutschland (www.bpb.de/themen/militaer/deutsche-
verteidigungspolitik/223787/die-nationale-volksarmee-der-ddr/). Das ehemalige
Jagdfliegergeschwader 3 der Luftstreitkräfte der NVA inklusive 24 hochmoderner MIG-29-
Kampfflugzeuge wurde zum 03.10.1990 in die Luftwaffe der Bundeswehr übernommen. Die
letzten MIG-29 wurden 2004 außer Dienst gestellt.
Für die rechtliche Bewertung von Handlungen innerhalb der Deutschen
Demokratischen Republik hat die Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung ein
differenziertes Rehabilitierungs- und Entschädigungsrecht geschaffen. Dieses Recht
trennt ausdrücklich zwischen individueller Verantwortung und bloßer Zugehörigkeit
zu Einrichtungen des ehemaligen Staates. Dieser Grundsatz ist im Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz niedergelegt (www.gesetze-im-internet.de/strrehag/).
Darüber hinaus weisen die Berichte der Bundesregierung zum Stand der Deutschen
Einheit auf die fortdauernde Bedeutung ostdeutscher Lebensläufe für das
gesellschaftliche Zusammenleben hin. Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Erfahrungen von
Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik auch Jahrzehnte nach der
Wiedervereinigung einer sachlichen differenzierten Einordnung bedürfen. Dies wird unter
anderem im Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2020
dargestellt (www.ostbeauftragte.de/ostb/Content/DE/Downloads/Berichte/Stand-der-
Deutschen-Einheit/jahresbericht-2020.html).
Die dargestellten historischen rechtlichen und gesellschaftlichen Befunde machen
deutlich, dass ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee weder pauschal
gleichgesetzt noch pauschal bewertet werden dürfen. Der militärische Dienst in der
Deutschen Demokratischen Republik wurde von einer großen Zahl von
Wehrpflichtigen erbracht, die keine persönliche Verantwortung für rechtsstaatswidrige Handlungen
tragen. Zugleich ist wissenschaftlich gesichert, dass es Funktionsbereiche gab, die
unmittelbar Teil des repressiven Systems der Sozialistischen Einheitspartei waren.
Die rechtsstaatliche Aufarbeitung der Geschichte der Deutschen Demokratischen
Republik folgt grundsätzlich dem Prinzip individueller Verantwortung. Eine pauschale
Bewertung allein aufgrund der Zugehörigkeit zu staatlichen Institutionen der DDR
entspricht weder der Praxis der historischen Forschung noch der rechtlichen
Aufarbeitung seit der Wiedervereinigung.
Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer
sachlichen und differenzierten Einordnung ehemaliger Angehöriger der Nationalen
Volksarmee innerhalb eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses. Eine solche
Einordnung ermöglicht es, individuelle militärische Lebensläufe angemessen zu würdigen,
ohne den Unrechtscharakter des politischen Systems der Deutschen Demokratischen
Republik oder die Verantwortung einzelner Funktionsbereiche für begangenes
Unrecht zu relativieren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein Konzept zur differenzierten Einordnung ehemaliger Angehöriger der
Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses
vorzulegen, das den historischen Erkenntnisstand, den rechtsstaatlichen
Grundsatz individueller Verantwortung sowie die unterschiedlichen militärischen
Dienstbiographien innerhalb der Nationalen Volksarmee berücksichtigt;
2. dabei zu prüfen, in welcher Form ehemalige Soldaten der Nationalen
Volksarmee, die ihren Dienst im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht oder in nicht
politischen militärischen Funktionen ohne nachweisbare persönliche Beteiligung an
rechtsstaatswidrigen Handlungen geleistet haben, in eine staatliche
Veteranenpolitik der Bundesrepublik Deutschland einbezogen werden können;
3. im Rahmen dieser Prüfung Kriterien zu entwickeln, die eine klare Abgrenzung
gegenüber solchen Funktionsbereichen der Nationalen Volksarmee ermöglichen,
deren Tätigkeit nach dem Stand der historischen Forschung unmittelbar Teil des
politischen Repressionssystems der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
war und insbesondere Politoffiziere vom gesamtdeutschen Veteranenverständnis
auszunehmen;
4. dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse dieser Prüfung sowie über
mögliche rechtliche und organisatorische Umsetzungsschritte nach Ablauf von zwei
Jahren zu berichten.
Berlin, den 9. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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