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Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6357 · Antrag · Original ↗

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Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses Antrag der Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Andreas Paul, Jörg Zirwes, Dr. Daniel Zerbin, Gerold Otten, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Christian Zaum, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Steffen Janich, Maximilian Kneller, Dr. Maximilian Krah, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr und der Fraktion der AfD Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der deutschen Wiedervereinigung entstand die dauerhafte Aufgabe, militärische Lebensläufe aus Ost und West auf eine gemeinsame wissenschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen. Dies betrifft insbesondere die historische, politische und rechtliche Einordnung militärischer Dienstbiographien in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland. Für ehemalige Soldaten der Bundeswehr existiert seit dem Jahr 2018 eine verbindliche Definition des Begriffs Veteran. Diese Definition wurde durch einen Tagesbefehl der Bundesministerin der Verteidigung vom 26. November 2018 festgelegt (www.bmvg.de/de/aktuelles/ tagesbefehlzum-veteranenbegriff-29316). Der Veteranenbegriff erfüllt in vielen Staaten eine wichtige gesellschaftliche und politische Funktion, da er eine öffentliche Anerkennung militärischer Lebensleistungen ermöglicht und zugleich eine institutionelle Einordnung ehemaliger Soldaten in die Erinnerungskultur und die Veteranenpolitik eines Staates schafft. Mit der Einführung eines Veteranenbegriffs für die Bundeswehr entstand erstmals ein staatlicher Referenzrahmen zur gesellschaftlichen Einordnung militärischer Dienstbiographien in Deutschland. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie militärische Dienstbiographien aus der Zeit vor der deutschen Wiedervereinigung in diesen gesamtdeutschen Kontext eingeordnet werden können, denn eine vergleichbare Festlegung gibt es für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee bis heute nicht. Die Nationale Volksarmee war seit 1956 die zentrale militärische Einrichtung der Deutschen Demokratischen Republik und erfüllte eine bedeutende Funktion innerhalb des politischen und gesellschaftlichen Systems dieses Staates. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Nationale Volksarmee als wichtigstes bewaffnetes Organ der Deutschen Demokratischen Republik und ordnet sie in das Herrschaftssys- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6357 21. Wahlperiode 09.06.2026 tem der Sozialistischen Einheitspartei ein (www.bpb.de/themen/militaer/deutsche- verteidigungspolitik/223787/die-nationale-volksarmee-der-ddr/). Mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 1962 wurde die Nationale Volksarmee (NVA) zugleich zu einer Massenarmee, deren Personalstruktur zu einem erheblichen Teil aus Wehrpflichtigen bestand. Nach den dort ausgewerteten historischen Daten leisteten im Verlauf der Geschichte der Nationalen Volksarmee mehr als 2,5 Millionen Männer ihren Dienst als Wehrpflichtige oder in militärischen Laufbahnen. Moderne Bewaffnung, hohe Kampf- und Einsatzbereitschaft sowie militärisches Leistungsvermögen zeichneten die NVA auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung aus. Die Nationale Volksarmee war aber zugleich ein politisch gesteuertes Organ und eine Institution, in der ein erheblicher Teil einer männlichen Generation aufgrund gesetzlicher Pflicht seinen Wehrdienst verrichtete (www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00007446). Die wissenschaftliche und parlamentarische Aufarbeitung der Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik zeigt zugleich, dass bestimmte Funktionsbereiche der Nationalen Volksarmee und insbesondere die bis 31.12.1973 zur NVA gehörenden Grenztruppen bis in politische Kontrollmechanismen der Sozialistischen Einheitspartei eingebunden waren. Politoffiziere in der NVA, zumeist als Stellvertreter des jeweiligen Kommandeurs eingesetzt, absolvierten eine gesonderte militärisch-politische Ausbildung und waren direkt der Politische Hauptverwaltung (PHV) im Ministerium für Nationale Verteidigung der DDR unterstellt (Bundestagsdrucksache 12/7820). Noch vor der deutschen Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee aufgelöst, Offiziere und Soldaten in den Ruhestand verabschiedet, während ein begrenzter Teil von Personal und Material in die Bundeswehr übernommen wurde. Die Bundeswehr übernahm dabei Soldaten, Offiziere bis hin zu kompletten Verbänden der Nationalen Volksarmee nach individueller Prüfung in den Dienst der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (www.bpb.de/themen/militaer/deutsche- verteidigungspolitik/223787/die-nationale-volksarmee-der-ddr/). Das ehemalige Jagdfliegergeschwader 3 der Luftstreitkräfte der NVA inklusive 24 hochmoderner MIG-29- Kampfflugzeuge wurde zum 03.10.1990 in die Luftwaffe der Bundeswehr übernommen. Die letzten MIG-29 wurden 2004 außer Dienst gestellt. Für die rechtliche Bewertung von Handlungen innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hat die Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung ein differenziertes Rehabilitierungs- und Entschädigungsrecht geschaffen. Dieses Recht trennt ausdrücklich zwischen individueller Verantwortung und bloßer Zugehörigkeit zu Einrichtungen des ehemaligen Staates. Dieser Grundsatz ist im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz niedergelegt (www.gesetze-im-internet.de/strrehag/). Darüber hinaus weisen die Berichte der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit auf die fortdauernde Bedeutung ostdeutscher Lebensläufe für das gesellschaftliche Zusammenleben hin. Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Erfahrungen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung einer sachlichen differenzierten Einordnung bedürfen. Dies wird unter anderem im Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2020 dargestellt (www.ostbeauftragte.de/ostb/Content/DE/Downloads/Berichte/Stand-der- Deutschen-Einheit/jahresbericht-2020.html). Die dargestellten historischen rechtlichen und gesellschaftlichen Befunde machen deutlich, dass ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee weder pauschal gleichgesetzt noch pauschal bewertet werden dürfen. Der militärische Dienst in der Deutschen Demokratischen Republik wurde von einer großen Zahl von Wehrpflichtigen erbracht, die keine persönliche Verantwortung für rechtsstaatswidrige Handlungen tragen. Zugleich ist wissenschaftlich gesichert, dass es Funktionsbereiche gab, die unmittelbar Teil des repressiven Systems der Sozialistischen Einheitspartei waren. Die rechtsstaatliche Aufarbeitung der Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik folgt grundsätzlich dem Prinzip individueller Verantwortung. Eine pauschale Bewertung allein aufgrund der Zugehörigkeit zu staatlichen Institutionen der DDR entspricht weder der Praxis der historischen Forschung noch der rechtlichen Aufarbeitung seit der Wiedervereinigung. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer sachlichen und differenzierten Einordnung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee innerhalb eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses. Eine solche Einordnung ermöglicht es, individuelle militärische Lebensläufe angemessen zu würdigen, ohne den Unrechtscharakter des politischen Systems der Deutschen Demokratischen Republik oder die Verantwortung einzelner Funktionsbereiche für begangenes Unrecht zu relativieren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein Konzept zur differenzierten Einordnung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses vorzulegen, das den historischen Erkenntnisstand, den rechtsstaatlichen Grundsatz individueller Verantwortung sowie die unterschiedlichen militärischen Dienstbiographien innerhalb der Nationalen Volksarmee berücksichtigt; 2. dabei zu prüfen, in welcher Form ehemalige Soldaten der Nationalen Volksarmee, die ihren Dienst im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht oder in nicht politischen militärischen Funktionen ohne nachweisbare persönliche Beteiligung an rechtsstaatswidrigen Handlungen geleistet haben, in eine staatliche Veteranenpolitik der Bundesrepublik Deutschland einbezogen werden können; 3. im Rahmen dieser Prüfung Kriterien zu entwickeln, die eine klare Abgrenzung gegenüber solchen Funktionsbereichen der Nationalen Volksarmee ermöglichen, deren Tätigkeit nach dem Stand der historischen Forschung unmittelbar Teil des politischen Repressionssystems der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands war und insbesondere Politoffiziere vom gesamtdeutschen Veteranenverständnis auszunehmen; 4. dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse dieser Prüfung sowie über mögliche rechtliche und organisatorische Umsetzungsschritte nach Ablauf von zwei Jahren zu berichten. Berlin, den 9. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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